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Polizeiliches Führungszeugnis

Zur Beantragung einer amtlichen Erlaubnis oder zu Bewerbungszwecken benötigen Sie ein Führungszeugnis.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und gibt hauptsächlich Auskunft darüber, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses erfolgt über uns. Es muss persönlich beantragt werden.
Benötigen Sie ein Führungszeugnis Belegart (O), bringen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll sowie dortiges Aktenzeichen bzw. den Verwendungszweck. Das Führungszeugnis Belegart (N) erhalten Sie mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz zugesandt.
Die Gebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Ab sofort kann das Führungszeugnis auch direkt beim Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen neuen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder bei ausländischen Mitbürgern ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein entsprechendes Lesegerät besitzen.
Die Gebühr beträgt auch hier 13,00 € und kann mittels verschiedener elektronischer Zahlungswege beglichen werden.

Anleitung Onlinebeantragung polizeiliches Führungszeugnis

Gebühr

13,00 €