Inhalt
Datum: 11.08.2022

Hohe Gefahr für Wald- und Flächenbrände, Allgemeinverfügung des Landratsamtes - Grillstellen gesperrt

Die aktuelle Hitzeperiode und die anhaltende Trockenheit erhöhen die Gefahr von Wald- und Flurbränden. Auch das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, Sperrung von öffentlichen Grillstellen im und am Wald. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes finden Sie hier .

Auch die Gemeinde Schuttertal untersagt die Nutzung aller Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen innerhalb der Gemeinde. Konkret betrifft dies im Ortsteil Schuttertal den Grillplatz im Kirchgraben, im Ortsteil Dörlinbach den Grillplatz an der Prinschbachhütte und im Ortsteil Schweighausen den Grillplatz bei der Wassertretstelle. Auch die Nutzung mitgebrachter Grills oder offener Feuer sind dort und im gesamten Wald verboten.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:

In der Zeit vom 01.03. bis 31.10. darf im Wald generell nicht geraucht werden; das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald ist verboten. Wer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter ein Feuer anzünden möchte oder offenes Licht gebraucht, bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Forstbehörde.

Ein Feuer kann sich aber auch entzünden, wenn Zigarettenkippen achtlos aus dem Autofenster geworfen werden oder wenn der heiße Katalysator in Kontakt mit trockenem Gras kommt. Grundsätzlich gilt es auch, kein Glas (wie z.B. Flaschen usw.) wegzuwerfen oder liegen zu lassen, da das Glas bei Sonneneinstrahlung wie ein Brennglas wirkt. Bereits kleine Glasscherben können einen Brand auslösen.

Bei Beachtung und Einhaltung dieser Verhaltensregeln kann die Gefahr für einen Wald- oder Flächenbrand erheblich reduziert werden.

Weiter müssen wir darauf hinweisen, dass Zuwiderhandlungen, welche zu einem Waldbrand führen, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen werden.

Matthias Litterst, Bürgermeister