Inhalt
Datum: 29.07.2021

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27. Juli 2021

  1.  Bürgerfragestunde
    Da aus der Bevölkerung mehrere Wortmeldungen in der Bürgerfragestunde angekündigt worden sind, erläuterte Bürgermeister Matthias Litterst zunächst die gesetzlichen Grundlagen aus der Gemeindeordnung Baden-Württemberg für die Durchführung von Bürgerfragestunden. Sollten Wortmeldungen zu Themen der Tagesordnung erfolgen, wird beim jeweiligen Tagesordnungspunkt Stellung hierzu genommen.
    Herr Thomas Rothweiler, Herrenmatt 6, nahm zunächst Bezug auf die Hochwasserereignisse der letzten Wochen im Ortsteil Dörlinbach und bat um Mitteilung, ob hier wie angekündigt bereits Untersuchungen zu bestehenden Problemstellen bzw. zu möglichen Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt wurden. Bürgermeister Matthias Litterst gab bekannt, dass sich die Feuerwehr in der laufenden Woche zu einem entsprechenden Rückblick und Abstimmungsgespräch treffen wird. Anschließend soll das Ergebnis mit Verwaltung, Bauhof und einem externen Fachbüro diskutiert werden. 
    Frau Andrea Schwörer, Unterrain 5 nahm Bezug auf die Beratungen unter TOP 8 der öffentlichen Sitzung zum nächtlichen Glockenschlag in Dörlinbach. Aus ihrer Sicht sollte die Tradition des nächtlichen viertelstündlichen Glockenschlages gewahrt bleiben. Der Glockenschlag ist Kulturgut und Zeitgeber auch in der heutigen Zeit. Viele ältere Menschen orientieren sich auch heute noch an dieser Zeitangabe. Da inzwischen alle erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt sind und die Immissionsschutzwerte eingehalten werden, steht einer Wiedereinführung des nächtlichen viertelstündlichen Glockenschlages nichts mehr entgegen. Auch die für diese Wiedereinführung im Frühjahr 2020 gesammelten 175 Unterschriften sprechen aus ihrer Sicht eine deutliche Sprache und sollten beachtet bzw. entsprechend gewichtet werden.
    Herr Bernhard Griesbaum, Ziegelgrund 14 stellte zunächst fest, dass die betroffenen Anlieger der Kirche erst am Samstag aus der lokalen Presse über die geplante Wiedereinführung erfahren haben. Aus seiner Sicht kann der Glockenschlag durchaus als schlafstörend empfunden werden. Alleine schon aus Gründen der Mitmenschlichkeit und Solidarität gegenüber Anwohnern, die durch die entstehenden Schlafstörungen gesundheitlich beeinträchtigt sind, sollte die nächtliche Komplettabschaltung des Glockenschlages beibehalten werden. Letztlich gibt es aus seiner Sicht keinen Nutzen durch diese Zeitangabe.
    Frau Martha Ohnemus-Wolf, Dorfweg 6 zeigte sich ebenso überrascht, dass die Wiedereinführung des Glockenschlages nochmals diskutiert wird. Die nächtlichen Glockenschläge hatte starke Auswirkungen auf ihre Familie als unmittelbare Anlieger der Kirche. Gesundheitliche Belastungen waren die Folge. Sie hatte die Abschaltung im Winter 2019 beantragt und auch nur die unmittelbaren Nachbarn um Unterstützung gebeten. Hierbei hatte sie auch eine große Solidarität in der Nachbarschaft erfahren. Abschließend bat sie nochmals eindringlich an der nächtlichen Abschaltung der Glocken festzuhalten.
    Frau Barbara Faißt, Dorfweg 5 erklärte, dass sie als Anwohnerin den nächtlichen Glockenschlag seit Kindesbeinen kennt und sich auch daran gewöhnt hat. Nachts hat diese Zeitangabe aber keine Bedeutung für sie. Alleine schon aus Solidaritätsgründen und um den Anliegern, welche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schlafstörungen haben zu helfen, sollte aus ihrer Sicht die Abschaltung beibehalten werden.
    Herr Stefan Ohnemus, Steinbühl 5 bat um Rückmeldung, bis wann die von Starkregenereignissen sehr in Mitleidenschaft gezogene Straße „Steinbühl“ saniert wird. Bürgermeister Matthias Litterst erklärte, dass aktuell die entsprechenden Maßnahmen geplant und vorbereitet werden.

  2. Freiwillige Feuerwehr Schuttertal
    Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs 10 (LF10)
    a)   Beschluss über den Ausschreibungsinhalt
    Bürgermeister Matthias Litterst erinnerte daran, dass der Gemeinde vor wenigen Tagen erfreulicherweise Fördermittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 150.000 € zugesagt wurden. Dank diesem beachtlichen Zuschuss kann nun tatsächlich die Anschaffung des Löschgruppenfahrzeuges in Angriff genommen werden.
    Rechnungsamtsleiter Lisa Kopf erinnerte daran, dass im Rahmen der 2. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans festgestellt wurde, dass das im Ortsteil Schuttertal eingesetzte Löschgruppenfahrzeug des Typs LF 8/6 über ein zu geringes Tankvolumen verfügt. Außerdem ist dieses Fahrzeug bereits über 30 Jahre alt, sodass eine Ersatzbeschaffung dringend erforderlich ist. Dies wurde auch vom zuständigen Kreisbrandmeister bestätigt.
    Die Ersatzbeschaffung durch den Typ LF 10 wurde bereits in der mittelfristigen Finanzplanung im Haushalt 2020 abgebildet. Um die finanziellen Voraussetzungen für die Anschaffung schaffen zu können, wurde am 12. Februar 2020 ein Zuwendungsantrag nach der Z-Feu gestellt. Dieser wurde mit Zuwendungsbescheid vom 22. Juni 2020 positiv beschieden. Bei der Förderung nach der Z-Feu handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung i. H. v. 92.000 €.
    Da die Beschaffung nicht ohne Mittel aus dem Ausgleichstock getätigt werden kann, wurde im Januar 2021 ein entsprechender Antrag gestellt. Mit Mail vom 14. Juli 2021 erhielt die Verwaltung die Information, dass von den beantragten 190.000 € ein Zuschuss i. H. v. 150.000 € gewährt wird. Damit kann die Investition nun getätigt werden.
    Die einzelnen Ausschreibungslose werden in den Jahren 2022 und 2023 zahlungswirksam. Hierzu wurde haushaltstechnisch eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 390.000 € eingestellt. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden Auszahlungen i. H. v. 10.000 € veranschlagt (voraussichtliche Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung: 400.000 €).
    Herr Ralf Wieseke, Inhaber der mit der fachplanerischen Betreuung beauftragten Agentur Wieseke, erläuterte den Ausschreibungsinhalt. Das bereits erarbeitete Leistungsverzeichnis wurde mit den Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Verwaltung abgestimmt.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig den erläuterten Ausschreibungsinhalt.
    b)  Auftrag zur Durchführung der Ausschreibung
    Gleichzeitig wurde die Agentur Wieseke einstimmig mit der sofortigen Ausführung der Ausschreibung beauftragt.

  3. Kanalsanierungsarbeiten
    Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten im offenen und geschlossenen Verfahren
    a)   Geschlossenes Verfahren
    Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um die geschlossene Sanierung von Schmutzwasserleitungen und -schächten in allen drei Ortsteilen. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Sieben Firmen wurden beteiligt. Bei der Submission am 15.07.2021 lagen fünf Angebote vor. Die ausgeschriebenen Kanalsanierungsarbeiten im geschlossenen Verfahren wurden einstimmig zum Angebotspreis von brutto 36.675,24 € an die Firma AKS in Westerstetten vergeben.
    b)  Offenes Verfahren
    Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um die offene Sanierung von Schmutz- und Regenwasserkanälen, -leitungen und -schächten in allen drei Ortsteilen. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen wurden beteiligt. Bei der Submission am 15.07.2021 lagen drei Angebote vor. Die Kostenberechnung vom 16.04.2021 des beauftragten Ingenieurbüros beläuft sich auf 47.000 € brutto und wird vom günstigsten Bieter (130.463,10 €) um 83.463,10 € überschritten. Nach § 17 VOB/A kann eine Ausschreibung u.a. aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). Sind nur überteuerte Angebote eingegangen, liegt ein Aufhebungsgrund im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A vor, da eben kein Angebot den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Zur erforderlichen Kostenüberschreitung, die eine Aufhebung rechtfertigen, gibt es verschiedene Gerichtsurteile. Bei einer Überschreitung um 20 % kann eine Aufhebung durchaus gerechtfertigt sein.
    Der Gemeinderat stimmte der Aufhebung der durchgeführten Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A einstimmig zu.
    Eventuell soll im Herbst/Winter erneut ausgeschrieben werden, wenn die Firmen nicht so stark ausgelastet sind. Ggf. sollte auch das Ausschreibungsvolumen (inkl. Sanierung für 2022) vergrößert werden. Gemeinderat Kurt Weber schlug vor, in der erneuten Ausschreibung den Bietern eine längere Ausführungsfrist für die Durchführung der Arbeiten einzuräumen. Hierdurch kann ggf. auch ein kostengünstigeres Ausschreibungsergebnis erzielt werden.

  4.  Alte Schule Dörlinbach
    a)   Vorstellung und Beschluss der Planung zur Umnutzung von ehemaligen Schulräumen zu Vereinsräumen unter Berücksichtigung aktueller Brandschutzvorgaben
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erläuterte nochmals die geplante Sanierung der Alten Schule in Dörlinbach. Grundsätzlich soll das ortsbildprägende Gebäude in der Ortsmitte saniert und insbesondere in brandschutztechnischer Hinsicht erneuert werden. Die einzelnen Maßnahmen in den bestehenden Vereinsräumen wurden bereits mit den betroffenen Vereinen besprochen. Die für das Vorhaben erforderliche Baugenehmigung wurde am 20.04.2021 erteilt.
    Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Maßnahme in die Wege zu leiten.
    b)  Vorstellung und Beschluss des Finanzierungskonzeptes
    Die entstehenden Kosten wurden schrittweise unter Berücksichtigung der Brandschutzvorgaben und (soweit möglich) der Vorstellungen der Vereine/Nutzer angepasst und fortgeschrieben.
    Letztlich belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt auf 536.350 € brutto (inkl. Baunebenkosten). Im Haushaltsplan für 2021 sind insgesamt 200.000 € für die Maßnahme als erste Sanierungsrate eingestellt.
    Desweiteren ergab sich Ende April 2021 die Möglichkeit für das Projekt einen Antrag auf Förderung aus nicht abgerufenen Rückflussmittel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Daher wurde seitens der Verwaltung gemeinsam mit dem Architekturbüro Hättich & Faber sehr kurzfristig Ende April ein entsprechender Förderantrag erarbeitet und bei den zuständigen Stellen im Landratsamt Ortenaukreis bzw. Regierungspräsidium Freiburg eingereicht.
    Die Förderzusage des Regierungspräsidiums ist ganz aktuell per Mail am 22.07.2021 erfolgt. Ein Beginn der Maßnahme vor Erteilung dieser Zusage wäre förderschädlich gewesen, daher musste das Projekt in den letzten zwei Monaten zurückgestellt werden. Die zugesagte Fördersumme beläuft sich auf maximal 180.280 € (40 % der nachgewiesenen Nettobausumme). Die Restfinanzierung erfolgt dann im Haushalt 2022.
    Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Finanzierungskonzept einstimmig zu.
    c)   Beauftragung der Planungsleistungen, Leistungsphasen 1-8
    Das Architekturbüro Hättich & Faber aus Haslach hat bereits mehrere Projekte für die Gemeinde Schuttertal betreut (Bergdorfhaus mit Feuerwehr, Pfarrscheune, Dachsanierung Kindergarten Dörlinbach) und ist in das vorstehend genannte Projekt seit Beginn sowohl planerisch, als auch bei der Erstellung des Förderantrages eingebunden.
    Das Architekturbüro Hättich & Faber wurde daher auf Grundlage des Honorarangebotes vom 28.04.2021 mit der planerischen Betreuung des Vorhabens beauftragt.
    d)  Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben durch die Verwaltung
    Abschließend wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt die erforderlichen Ausschreibungen auf Grundlage der VOB nach Bedarf durchzuführen. Sollten Vergabeentscheidungen bis zum Ablauf der Sitzungspause im September erforderlich werden, wird die Verwaltung ausdrücklich ermächtigt, entsprechende Auftragsvergaben an den jeweils günstigsten Bieter zu erteilen.

  5. Anbau eines ausfahrbaren Sonnen- und Regenschutzes an der Aussegnungshalle Dörlinbach
    a)   Vorstellung und Beschluss der Planung
    Seitens des Gemeindeteams St. Johannes Dörlinbach wurde die Errichtung eines Sonnen- und Regenschutzes an der Aussegnungshalle in Dörlinbach beantragt. Die im Außenbereich der Aussegnungshalle befindlichen Gäste der Trauerfeiern sind aktuell der Witterung (Sonne, Regen, Schnee) ohne Schutz ausgesetzt. Bereits im Jahr 2020 wurden erste Entwürfe für einen Umbau der Aussegnungshalle erarbeitet, welche aber letztlich aus Kostengründen nicht realisiert werden können. Letztlich hat sich der Gemeinderat für eine funktionale Lösung entschieden: den Anbau eines ausfahrbaren Sonnen- und Regenschutzes an der Ostseite des bestehenden Gebäudes.
    Die Planung wurde am 13.07.2021 auch nochmals vor Ort gemeinsam mit Gemeinderat und Gemeindeteam besprochen. Seitens des Gemeindeteams St. Johannes Dörlinbach wurde schließlich ebenfalls Zustimmung signalisiert.
    Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung einstimmig zu.
    b)  Beauftragung der Planungsleistungen
    Das Architekturbüro Hättich & Faber wurde auf Grundlage des Honorarangebotes vom 19.07.2021 einstimmig mit der planerischen Betreuung der Maßnahme beauftragt. Die Vergütung erfolgt auf Stundenlohnbasis nach dem tatsächlichen Aufwand.
    c)   Durchführung von Ausschreibungen bzw. Vergabe von Direktaufträgen
    Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt die entsprechenden Gewerke auszuschreiben bzw. Direktaufträge an lokale Handwerksbetriebe zu erteilen.

  6. Errichtung einer Schaukelkombination auf dem Spielplatz an der Grundschule Dörlinbach
    Die bestehende Schaukelkombination auf dem Spielplatz an der Grundschule Dörlinbach sollte erneuert bzw. ersetzt werden. Der Aufwand beläuft sich auf rd. 7.000 €.
    Der Gemeindebauhof wurde einstimmig beauftragt, die Schaukelkombination auf dem Spielplatz an der Grundschule Dörlinbach durch ein neues Gerät zu ersetzen. Die Gesamtkosten für diese außerplanmäßige Maßnahme dürfen 7.000 € nicht übersteigen und werden durch Gewerbesteuermehreinnahmen gedeckt. Gemeinderat Kurt Weber bat um Prüfung, ob das Spielgerät statt in Metall oder Aluminium nicht auch in Holz (z.B. Robinienholz) ausgeführt werden kann.

  7. Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr
    Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal stimmte in der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021 dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Friesenheim und Schuttertal zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr zu.
    Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch die (Ober-)Bürgermeister der beteiligten Kommunen erfolgte am 19.05.2021. Die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch das Regierungspräsidium Freiburg wurde mit Schreiben vom 04.06.2021 erteilt und in der Gemeinde Schuttertal am 02.07.2021 öffentlich bekanntgemacht.
    Die ebenfalls in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2021 zum 01.05.2021 bestellten Mitglieder des Gutachterausschusses (Vorsitzender und Gutachter: Stefan Göppert, Schweighausen, stellv. Vorsitzender und Gutachter: Peter Klimsch, Schuttertal sowie Gutachter Eugen Göppert, Schweighausen) müssen somit gemäß § 4 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung abberufen werden.
    a)   Abberufung der bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses Schuttertal
    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses Schuttertal werden mit Inkrafttreten der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Friesenheim und Schuttertal zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den Gemeinden Seelbach, Friesenheim und Schuttertal auf die Stadt Lahr zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr“ gem. § 4 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung abberufen.
    b)  Vorschlag für die künftigen Mitglieder bzw. Vertreter der Gemeinde Schuttertal im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr
    Außerdem fasste der Gemeinderat einstimmig den nachfolgenden Beschluss:
    Als Vertreter der Gemeinde Schuttertal im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr werden vom Gemeinderat die bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde Schuttertal, Herr Eugen Göppert und Herr Peter Klimsch vorgeschlagen.
    c)   Beschluss einer Satzung über die Aufhebung der bestehenden Gutachterausschussgebührensatzung der Gemeinde Schuttertal vom 13.11.2001
    Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung der Gemeinde Schuttertal vom 13.11.2001 mit Wirkung zum 01.09.2021.

  8. Glockenläuten im Ortsteil Dörlinbach
    Festlegung des künftigen nächtlichen Glockenschlages (Uhrzeitangabe)
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle stellte den Sachverhalt nochmals wie folgt vor:Mit Schreiben vom 19.11.2019 (eingegangen am 02.12.2019) beantragten verschiedene Anlieger der Kirche St. Johannes in Dörlinbach das Abschalten des nächtlichen Kirchenglockenschlages im Ortsteil Dörlinbach im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr.
    Am 27.02.2020 fand hierzu ein Anwohnergespräch gemeinsam mit dem Gemeindeteam Dörlinbach, einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates sowie Pfarrer Mette und dem damaligen Bürgermeister Carsten Gabbert statt. In der Diskussion wurden die verschiedenen Argumente ausgetauscht. Die kirchlichen Vertreter teilten hierbei mit, dass eine Überprüfung der Anlage ergeben habe, dass das Läuten der Glocken die zulässigen Immissionsrichtwerte in der unmittelbaren Nachbarschaft überschreiten würde. Diesbezüglich war also sowieso Handeln der Kirche als Gebäudeeigentümer geboten.
    Im schriftlichen Verfahren (aufgrund der Corona-Pandemie) beschloss der Gemeinderat im April 2020 den nächtlichen Kirchenglockenschlag im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.59 Uhr einzustellen (was im Hinblick auf die Grenzwertüberschreitung letztlich auch alternativlos war). Gleichzeitig wurde auch der Einbau einer Funkschaltuhr beschlossen. Hierüber wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde am 17.04.2020 informiert.
    Am 14.05.2020 wurde Bürgermeister Gabbert eine Unterschriftenliste mit 175 Unterschriften übergeben. Die Unterzeichner forderten „aufgrund der Tradition und des Kulturgutes als auch in Funktion als Zeitgeber den weiteren nächtlichen Kirchenglockenschlag“.
    Die Gemeinde und die Seelsorgeeinheit vereinbarten daraufhin einvernehmlich folgende Vorgehensweise, die den Initiatoren der Unterschriftensammlung im Mai 2020 auch so mitgeteilt wurde:
    - Reparatur Schlaghämmer und Einbau Funkschaltuhr       
    - Einbau Schallreflexbretter und Auskleiden der Decke durch die Kirche
    - Durchführung Schallmessung
    - Erneute Behandlung im Gemeinderat
    Mitte August 2020 waren die durch die Seelsorgeeinheit veranlassten Schallschutzmaßnahmen erfolgreich durchgeführt. Amtliche Messungen hatten auch ergeben, dass der 12h-Stundenschlag und das kirchliche Vollgeläut tagsüber die Grenzwerte einhalten.
    Im November 2020 wurde die Gemeinde allerdings auch darauf hingewiesen, dass der Stundenschlag nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) lärmtechnisch reduziert werden muss. Dies könne durch ein Absenken der Fallhöhe der Hammerwerke erfolgen.
    Auch diese erforderlichen Arbeiten wurden umgehend beauftragt, allerdings coronabedingt erst im Frühjahr 2021 durchgeführt.
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte fest, dass die Grenzwerte für den nächtlichen Glockenschlag (Zeitangabe) nunmehr ebenfalls eingehalten werden, so dass der Gemeinderat wie vorstehend beschrieben nochmals über den Sachverhalt beraten und entscheiden muss. Bezugnehmend auf die Wortmeldungen aus der Bürgerfragestunde merkte er an, dass sicherlich auch noch eine gewisse traditionelle Funktion als Zeitgeber gegeben ist und auch die Anzahl der vorgelegten Unterschriften für eine Wiedereinführung des nächtlichen viertelstündlichen Glockenschlages Gewicht haben. Gleichzeitig dürfen aber auch die gesundheitlichen Einschränkungen verschiedener Anlieger nicht außer Acht gelassen werden. Bürgermeister Litterst sieht sich hier in einer vermittelnden Rolle. Ein guter Kompromiss, der beide Seiten ein Stück weit berücksichtigt, wurde nach intensiven Diskussionen erarbeitet und sollte auch im Hinblick auf den aktuell so oft zitierten Solidaritätsgedanken von beiden Parteien akzeptiert werden können.
    Gemeinderätin Julia Zehnle sprach sich für die vorgeschlagene solidarische Kompromisslösung aus. Beide Seiten konnten soweit möglich berücksichtigt werden. Auch die weiteren Gemeinderäte des Ortsteiles Dörlinbach (Klaus Winterer, Achim Zehnle, Markus Schoor und Benjamin Zehnle) äußerten sich gleichlautend. Man kann grundsätzlich beide Sichtweisen verstehen, appelliert aber auch an den Solidaritätsgedanken und kommt schlussendlich nach Abwägung aller Argumente auf den dargestellten Kompromiss.   
    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
    Im Zeitraum zwischen 22.01 Uhr und 5.59 Uhr wird der nächtliche Glockenschlag (Zeitangabe) auf den vollen Stundenschlag beschränkt. Die bisherigen Viertel-Stunden-Schläge entfallen künftig in vorgenanntem Zeitraum.

  9. Besetzung des Kita-Lenkungskreises
    Durch das Ausscheiden von Gemeinderätin Rut Geiger in der letzten Gemeinderatssitzung am 13.07.2021 müssen die Gemeinderatsvertreter für den Ortsteil Schweighausen im Kita-Lenkungskreis neu bestimmt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung einer offenen Wahl und wählte schließlich einstimmig Gemeinderat Stephan Ohnemus als ordentliches Mitglied und Gemeinderat Johannes Offenburger als persönlicher Stellvertreter in den Kita-Lenkungskreis.

  10. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  11. Bekanntgaben der Verwaltung
    a)   Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13. Juli 2021
    b)   Aktuelles
    Raumlufttechnische Anlagen (RLT) und mobile Luftfilter in Schulen
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte anhand einer Präsentation die Sachlage und die aktuelle Ausrichtung der Gemeinde Schuttertal vor. Stationäre RLT scheiden grundsätzlich aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes (Umbau an den bestehenden Gebäuden) aus. Auch sind solche Maßnahmen kurzfristig gar nicht umsetzbar.
    Mobile Luftfilteranlagen können zwar wirksam sein, benötigen aber einen ausreichenden Luftzug hierzu. Eine Studie der Universität Stuttgart hat ergeben, dass diese Anlagen das Lüften keinesfalls ersetzen können. Im Gegenteil: bei ausreichender Fensterfläche sind die Luftwerte durch regelmäßiges Stoßlüften besser als bei Einsatz von Luftreinigungsgeräten. Der Einsatz dieser Geräte ist nur im Einzelfall zu empfehlen in nicht oder nur schlecht belüftbaren Räumlichkeiten. Dieser Auffassung schlossen sich auch der Gemeindetag BW, die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) des Umweltbundesamtes und die Gesundheitstechnische Gesellschaft & Hermann-Rietschel-Institut (TU Berlin) an. Auch die Gemeinde Schuttertal wird sich dieser Expertenmeinung anschließen und analog der Vorgehensweise anderer Kommunen und in Absprache mit der Schulleitung keine Luftreinigungsanlagen anschaffen.
    Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsteil Schuttertal
    Bürgermeister Matthias Litterst gab bekannt, dass die Ursache der Trinkwasserverunreinigung im Ortsteil Schuttertal klar im Bereich der beiden Quellen lokalisiert werden konnte. Die Quellen liegen weit oberhalb von Weidegrundstücken, die gedüngt werden. Somit ist eine Verschmutzung durch ausgebrachte Gülle gänzlich ausgeschlossen.
    Ursache der Verunreinigung ist zum einen der durch die extreme Trockenheit der vergangenen Jahre ausgedorrte und damit rissige und durchlässige Waldboden und die Starkregenereignisse der letzten Tage. Coliforme Keime entstehen in einem ganz natürlichen Verrottungsprozess etwa eines Blattes oder einer Tannennadel. Normalerweise braucht Oberflächenwasser (Regenwasser) für seinen Weg bis zur Quelle ca. ein halbes Jahr. In diesem Zeitraum filtert das Erdreich und entsprechende Keime zersetzen sich. Die Trockenheit der letzten Jahre hat dafür gesorgt, dass der Boden stark rissig und durchlässig ist und somit das durch die Starkregenereignisse aufgetretene Wasser innerhalb kürzester Zeit bis zur Quelle vorgedrungen ist. Somit konnte sich entstandene Keime auch nicht mehr zersetzen.
    Wie reagiert die Gemeinde? Zunächst muss das Wasser, bis zur Installation einer UV-Anlage gechlort werden. Der Chlorwert im Wasser ist zulässig im Bereich 0,1-0,03g pro 1.000 Liter. Wir chloren unser Wasser zwischen 0,01-0,15g pro 1.000 Liter und bleiben somit am ganz unteren Wert. Dieses Vorgehen, sowie sämtliche Vorgehensweisen bisher, wurden mit dem Gesundheitsamt abgesprochen bzw. wurde durch das Gesundheitsamt angewiesen. Wir werden nun schnellstmöglich die UV-Anlage beschaffen und installieren. Selbstverständlich wurden auch umfangreiche Rohrspülungen und Desinfektionsmaßnahmen vorgenommen.
    Abschließend dankte Bürgermeister Litterst dem Wassermeister und dem gesamten Bauhofteam für ihre engagierte Arbeit der letzten Tage.