Inhalt
Datum: 22.01.2021

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19. Januar 2021

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flurst.Nr. 513 Gemarkung Schuttertal (Talblick 5)
    Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Untertal-Pfarrgut“ im Ortsteil Schuttertal. Geplant ist die Errichtung eines Wintergartens an der Südseite des bestehenden Wohnhauses. Der Gemeinderat prüfte das Vorhaben und erteilte einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag und zur erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der abweichenden Dachneigung des geplanten Wintergartens.
    b) Errichtung eines Holzlagerschuppens auf dem Grundstück Flurst.Nr. 36/2 Gemarkung Schweighausen (Bergstr. 28b)
    Über das Bauvorhaben wurde bereits im November 2018 Beschluss gefasst. Eine Baugenehmigung konnte bislang nicht erteilt werden, da nachbarrechtliche Belange entgegenstehen. Der bestehende Holzlagerschuppen soll nun auf das zulässige Maß zurückgebaut werden, was mit den vorliegenden Planunterlagen beantragt wird. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde hierzu.
    c) Anhebung des Daches auf dem bestehenden Gebäude zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit (Bauvoranfrage) auf dem Grundstück Flurst.Nr. 4/43 Gemarkung Schweighausen (Bernardus-Stober-Str. 4)
    Mit dieser Bauvoranfrage soll grundsätzlich geklärt werden, ob das Dach am bestehenden Gebäude zur Schaffung von weiterem Wohnraum angehoben werden kann. Der Gemeinderat prüfte das Vorhaben und erteilte einstimmig grundsätzlich das erforderliche Einvernehmen hierzu. Diese Dachanhebung hat sich in Maß und Umfang in die Umgebungsbebauung einzufügen und ist mittels eines Bauantrages zu konkretisieren.
    d) Umnutzung von ehemaligen Schulräumen in der Alten Schule Dörlinbach zu Vereinsräumen unter Berücksichtigung aktueller Brandschutzvorgaben auf dem Grundstück Flurst.Nr. 295/1 Gemarkung Dörlinbach (Hauptstr. 7)
    Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herrenmatt“ im Ortsteil Dörlinbach. Das gesamte Gebäude soll im Rahmen seiner Sanierung brandschutztechnisch auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erörterte die wichtigsten Vorgaben des durch das Ingenieurbüro Steppacher erstellten Brandschutzkonzeptes. Der Gemeinderat stimmte schließlich der beantragten Umnutzung unter Berücksichtigung der entsprechenden Brandschutzvorgaben einstimmig zu.

  3. Zweite Änderung des Bebauungsplans „Vorderer Geisberg“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Vorderer Geisberg“, Ortsteil Schweighausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle gab bekannt, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes und der vorgesehenen Umwandlung von eingeschränktem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet die Errichtung eines Wohnhauses mit Büroräumen ermöglicht werden soll.
    Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Somit kann auf eine Umweltprüfung (und damit auf den Umweltbericht) verzichtet sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden.
    a) Beschluss über die Durchführung der zweiten Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
    Der Gemeinderat beschloss zunächst einstimmig, den Bebauungsplan „Vorderer Geisberg“ sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Vorderer Geisberg“, Ortsteil Schweighausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
    b) Billigung des Änderungsentwurfes
    Der Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Vorderer Geisberg“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Vorderer Geisberg“ vom 11.01.2021 wurde einstimmig gebilligt.
    c) Beschluss zur Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
    Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig den Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Vorderer Geisberg“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Vorderer Geisberg“ in der Fassung vom 11.01.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

  4. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Gemeinde sowie über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Gemeindewerke Schuttertal“ und „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ für das Haushaltsjahr 2021
    Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Gemeindewerke Schuttertal“ und „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ für das Haushaltsjahr 2021 wurden am 08.12.2020 im Gemeinderat eingebracht.
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf stellte die sich seit der Haushaltseinbringung ergebenden Änderungen detailliert vor.
    Aufgrund gravierender Einbußen im kommunalen Finanzausgleich wurde der Haushaltsplanentwurf bereits nach dessen Einbringung nochmals detailliert auf mögliches Einsparpotential geprüft. Insgesamt konnten Einsparungen i.H.v. 168.775 € ermittelt und eingearbeitet werden. Dem gegenüber stehen zusätzliche Ausgaben i.H.v. 8.900 €, welche sich seit der Einbringung ergeben haben, sodass der Planentwurf insgesamt um 159.875 € verbessert werden konnte.
    Im investiven Bereich wurde die Zahlungswirksamkeit einiger Projekte angepasst. So wurden die Kosten für die geplante Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs i.H.v. insgesamt 400.000 € auf die nachfolgenden zwei Haushaltsjahre verteilt, da im Jahr 2021 voraussichtlich lediglich Planungskosten anfallen werden. Hiervon betroffen ist auch der eingeplante Zuschuss i.H.v. 282.000 €. Auch das Bauprojekt „Alte Schule“ wird aufgrund der Zahlungswirksamkeit auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022 aufgeteilt.
    Die größten veranschlagten Investitionen stellen sich für 2021 nunmehr wie folgt dar:
    • DigitalPakt Schule (EDV-Verkabelung u. mediale Ausstattung): 96.100 € bei Landeszuweisungen von 42.900 €
    • Geh- und Radweg Dörlinbach-Schweighausen: 1.227.000 € bei Landeszuweisungen von 1.156.000 €
    • Sanierung Herrenmattbrücke: 150.000 € bei einem Zuschuss von 55.000 €
    • Überdachung Außenbereich der Einsegnungshalle Dörlinbach: 30.000 €
    • Urnenfriedhof Schuttertal: 20.000 €
    • Sanierung Alte Schule in Dörlinbach – weitere Sanierungsrate 200.000 €
    • Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs LF10: 10.000 € Planungsrate (Gesamtvolumen: voraussichtlich 400.000 €)
    Ergänzt werden diese Ansätze durch kleinere Investitionen und Anschaffungen. Der geplante Kreditbedarf beläuft sich insgesamt auf 150.000 €.
    Im Eigenbetrieb „Gemeindewerke Schuttertal“ steht im nächsten Jahr die Anbindung des Seitentals Kambach an die öffentliche Trinkwasserversorgung an (Gesamtkosten: 391.000 €, Gesamteinnahmen: 284.500 €). Parallel hierzu wird auch der Anschluss des Michelbrunn geprüft. Hierfür steht eine Planungsrate i.H.v. 20.000 € zur Verfügung. Außerdem sollen die Hochbehälter mit einer neuen Elektronik ausgestattet werden (Investitionsvolumen: 180.000 €).
    Im Eigenbetrieb „Gebäudewirtschaft Schuttertal“, wird der Umbau und die Erneuerung der Pfarrscheune in Schuttertal dargestellt. Hier werden im Jahr 2021 nochmals Investitionsauszahlungen i.H.v. 1.000.000 € erwartet. Demgegenüber stehen Investitionseinzahlungen i.H.v. 256.000 €. Der Betrieb der Pfarrscheune ist ab Mai 2021 geplant.
    Zusammenfassend betonte Bürgermeister Matthias Litterst, dass trotz aller Sparmaßnahmen und sehr schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen doch einiges umgesetzt werden kann. Begonnene Projekte werden fortgesetzt und abgeschlossen. Die Gemeinde kommt also weiter voran. Allerdings gehört auch zur Wahrheit, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, dass die gemeindliche Infrastruktur viel Geld kostet, welches aus eigener Kraft nur schwer erwirtschaftet werden kann. Auch in den kommenden Jahren wird der Gemeinderat abwägen und priorisieren müssen.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2021 sowie die Wirtschaftspläne 2021 für die Eigenbetriebe „Gemeindewerke Schuttertal“ und „Gebäudewirtschaft Schuttertal“.

  5. Beteiligung der Gemeinde Schuttertal an der Bewerbung der LEADER-Region für eine weitere Förderperiode (2021 – 2027) und Bereitstellung der finanziellen Mittel
    Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat mit Veröffentlichung vom 5. Oktober 2020 den Aufruf zur Interessensbekundung für die nächste LEADER-Förderperiode 2021-2027 bekannt gegeben. Bis 15. Februar 2021 sind Landkreise und Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in ländlich geprägten Regionen aufgerufen, schriftlich bei der LEADER-Koordinierungsstelle Baden-Württemberg, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL), Referat „Regionalentwicklung und Strukturförderung“, erste Überlegungen zu
    • Abgrenzung des Aktionsgebietes
    • Zusammensetzung der LEADER-Aktionsgruppe
    • angedachten Themenschwerpunkten für ein regionales Entwicklungskonzept
    einzureichen. Für das Frühjahr 2021 ist das offizielle Bewerbungsverfahren angekündigt, in dem ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) als Voraussetzung für die Bewerbung erarbeitet wird. Die Auswahl der LEADER-Aktionsgruppen erfolgt voraussichtlich im Jahr 2022, so dass ggf. zum 1. Januar 2023 die Arbeit in den Regionen aufgenommen werden kann.

    Die LEADER Region Mittlerer Schwarzwald, in der auch die Gemeinde Schuttertal Mitglied ist, hegt nun die Absicht, für eine weitere Förderperiode ihr Interesse an einer Teilnahme zu bekunden. Mit der Interessensbekundung steht die Region gegebenenfalls erneut in einer Konkurrenzsituation mit anderen ländlich geprägten Regionen in Baden-Württemberg.
    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
    Die Gemeinde Schuttertal wird sich einer Bewerbung der LEADER-Region Mittlerer Schwarzwald für eine weitere Förderperiode anschließen und die erforderlichen Mittel in Höhe des auf die Kommune entfallenden Anteils bereitstellen.

  6. Teilnahme der Gemeinde Schuttertal an der 20. Bündelausschreibung Strom der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH für die Jahre 2022-2024 (Lieferbeginn 01.01.2022 bzw. 01.01.2023)
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf stellte fest, dass aufgrund einer Empfehlung der Kommunalaufsicht vom 13.02.2007 die Energiebeschaffung öffentlich ausgeschrieben werden sollte.
    Um die enormen Kosten für eine Einzelausschreibung der Gemeinde zu minimieren, gibt es die Möglichkeit, sich an einer Bündelausschreibung zur Stromlieferung beim Gemeindetag Baden-Württemberg zu beteiligen.
    Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg bietet Kommunen die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der Stromlieferung an und führt das gesamte Vergabeverfahren stellvertretend für die teilnehmenden Kommunen durch.
    Der Gemeinderat fasste schließlich einstimmig folgende Beschlüsse:
    • Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 06.11.2020 zur Kenntnis und beschließt die Teilnahme an o. g. Bündelaus-schreibung. Die Teilnahme soll für alle Abnahmestellen (teilweise mit späterem Lieferbeginn) erfolgen, sodass der Gleichlauf der Verträge wiederhergestellt werden kann.
    • Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der 20. Bündelausschreibung Strom, an welcher die Gemeinde Schuttertal teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde Schuttertal vorzunehmen.
    • Die Gemeinde Schuttertal verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils ver-einbarten Vertragslaufzeit.
    • Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der 20. Bündelaus-schreibung Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben: 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote. Beschaffung nach dem sogenannten Händler-modell.
    • Die Ausschreibung von Ökostrom soll für alle Abnahmestellen erfolgen.

  7. DigitalPakt Schule
    Bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. November 2019 informierte die Verwaltung über das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“.
    Hierbei stehen der Gemeinde Schuttertal Fördermittel i. H. v. 42.900 EUR zur Verfügung. Zu beachten ist, dass von der Gesamtmaßnahme ein Eigenanteil von 20% der förderfähigen Kosten durch die Gemeinde Schuttertal erbracht werden muss.
    Das bedeutet, dass die förderfähigen Kosten für die Grundschule Schuttertal mindestens 53.625 EUR betragen müssen, um die Förderung voll ausschöpfen zu können. Die Maßnahme wurde bereits im Haushaltsplan 2020 veranschlagt. Zwischenzeitlich wurde durch die Lehrkräfte der Grundschule Schuttertal der für die Förderung erforderliche Medienentwicklungsplan erarbeitet. Die Freigabe durch das Landesmedienzentrum ist bereits erfolgt.
    a) Auftragsvergabe zur Planung einer Kabelinfrastruktur für alle drei Schulhäuser
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Firma VERTEC aus Ettenheim mit der Planung einer Kabelinfrastruktur für alle drei Schulhäuser im Rahmen des DigitalPakts Schule zum Angebotspreis i. H. v. 12.121,33 EUR.
    b) Auftragsvergabe zur Beschaffung von medialen Endgeräten
    Der Gemeinderat beschloss ebenfalls einstimmig die Beschaffung von medialen Endgeräten sowie die Einrichtung im Rahmen des DigitalPakts Schule und die spätere Betreuung durch die Fa. ComComs zum Angebotspreis von 27.572,95 EUR.

  8. Jugendförderung für die hallensporttreibenden Vereine
    Der Gemeinderat bewilligte einstimmig die Auszahlung verschiedene Förderbeiträge für die Jugendarbeit hallensporttreibender Vereine. Die Buchung erfolgt rückwirkend in das Haushaltsjahr 2020.

  9. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderätin Julia Schraudolph bat um Prüfung, ob die Gemeinde Stellflächen für Fahrzeuge von Vereinen zur Verfügung stellen kann. Konkret wird wohl für den Toilettenwagen verschiedener Vereine im Ortsteil Schuttertal eine Abstellfläche gesucht.

  10. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08. Dezember 2020
    b) Bekanntgabe der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren: Beschaffung eines Servers für die EDV-Anlage im Rathaus Dörlinbach
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle gab bekannt, dass der Server im Rathaus Dörlinbach zeitnah ersetzt werden musste. Der Gemeinderat beschloss Mitte Dezember daher im schriftlichen Verfahren einstimmig die Ersatzbeschaffung eines neuen Servers. Der Lieferauftrag wurde an die Firma Himmelsbach Computer GmbH in Seelbach zum Angebotspreis von brutto 9.280 € erteilt.
    c) Aktuelles
    Bürgermeister Matthias Litterst erinnerte nochmals an die geplante Videoansprache, in welcher er einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2020 und eine Vorschau auf die geplanten Projekte 2021 geben wird. Diese Ansprache wird ab kommenden Freitag auf der Homepage der Gemeinde abrufbar sein.