Inhalt
Datum: 19.06.2020

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16. Juni 2020

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Teilumbau des Kellergeschosses zur 1-Zimmer-Wohnung auf dem Grundstück Flurst.Nr. 67/8 Gemarkung Dörlinbach (Mühlweg 3)
    Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herrenmatt“ im Ortsteil Dörlinbach. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Insbesondere wird der erforderliche zusätzliche PKW-Stellplatz auf dem Baugrundstück nachgewiesen, so dass auch grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung des Vorhabens besteht. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen hierzu.
    b) Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flurst.Nr. 74/3 Gemarkung Schweighausen (Loh 5)
    Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich des Ortsteiles Schweighausen. Die Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Auch hierzun erteilte der Gemeinderat einstimmig das erforderliche Einvernehmen.

  3. Durchführung der Eigenkontrollverordnung
    Sanierung von Schmutzwasserkanälen im Ortsteil Schweighausen und Regenwasserkanälen im Ortsteil Dörlinbach im Reparatur- und Renovationsverfahren
    Vergabe der Arbeiten
    Die Arbeiten zur Sanierung von Schmutzwasserkanälen im Ortsteil Schweighausen und Regenwasserkanälen im Ortsteil Dörlinbach im Reparatur- und Renovationsverfahren wurden am 16. Mai 2020 öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 02. Juni 2020 lagen vier Angebote vor. Nach rechnerischer, formaler und fachtechnischer Prüfung der termingerecht eingereichten Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro wurde die Vergabe an den günstigsten Bieter, die Firma Koßmann aus Kappel-Grafanhausen vorgeschlagen.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Beauftragung der Firma Koßmann aus Kappel-Grafenhausen mit den ausgeschriebenen Sanierungsarbeiten zum Angebotspreis von 125.611,05 €.

  4. Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Dörlinbach und Schweighausen
    Beauftragung des planenden Ingenieurbüros mit den Leistungsphasen 5 bis 9 und Grundsatzbeschluss über die Ausschreibung der Arbeiten
    Die Planunterlagen zum Neubau eines Geh- und Radweges von Dörlinbach nach Schweighausen liegen aktuell beim Regierungspräsidium zur fachtechnischen Genehmigung und Erteilung einer Entbehrlichkeitsbescheinigung (hinsichtlich eines Planfeststellungsverfahrens).
    Die Genehmigung bzw. Freigabe des Projekts sollen in den kommenden Wochen erfolgen. Um weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Beauftragung der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe), Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) schon jetzt erfolgen.
    Das bislang mit der Planung des Vorhabens beauftragte Ingenieurbüro Siggelkow (Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.04.2016) hat hierzu einen Honorarvorschlag auf Basis der neuesten und auch beim Regierungspräsidium eingereichten Kostenberechnung vorgelegt. Gleichzeitig sollte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss fassen, dass die Ausschreibung des Vorhabens grundsätzlich erfolgen kann. Im Optimalfall kann ggf. im Oktober eine Vergabe der Arbeiten erfolgen.
    Der Auftrag zur planerischen Betreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) des Projekts „Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Dörlinbach und Schweighausen“ wurde einstimmig dem Ingenieurbüro Siggelkow GmbH aus Offenburg auf Grundlage des Honorarvorschlages vom 12.05.2020 erteilt.
    Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die erforderliche Ausschreibung der Arbeiten nach Vorlage der fachtechnischen Genehmigung und der notwendigen Entbehrlichkeitsbescheinigung des Regierungspräsidiums Freiburg durchzuführen.

  5. Instandsetzung der Schutterbrücke „Hub“, Ortsteil Dörlinbach
    Vergabe der Arbeiten
    Die Arbeiten zur Instandsetzung der Schutterbrücke „Hub“ im Ortsteil Dörlinbach wurden am 02. Mai 2020 öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 26. Mai 2020 lagen drei Angebote vor.
    Nach rechnerischer, formaler und fachtechnischer Prüfung der termingerecht eingereichten Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro RS-Ingenieure wurde die Vergabe an den günstigsten Bieter, die Firma Bonath GmbH aus Oberwolfach, vorgeschlagen.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Arbeiten zur Instandsetzung der Schutterbrücke „Hub“ im Ortsteil Dörlinbach zum Angebotspreis von 156.670,83 € an die Firma Bonath GmbH aus Oberwolfach zu vergeben. Die zu erwartenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 53.000 € sind über Gewerbesteuermehreinnahmen zu decken.

  6. Umbau und Erweiterung der Pfarrscheune Schuttertal
    a) Aufnahme eines Kommunaldarlehens von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
    Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft Schuttertal ist im Jahr 2020 eine Investitionssumme von insgesamt 1.957.900 € vorgesehen. Neben Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von 379.000 € ist auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.390.500 € geplant. Die Kreditaufnahme wurde im Rahmen der Haushaltsverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 27. April 2020 genehmigt.
    Dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Schuttertal wurde für den Bau der Wohnungen in der Pflegewohngruppe im Obergeschoss und der beiden Seniorenwohnungen ein zweckgebundenes Darlehen nach dem KFW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ – Energieeffizienzhaus Programm 151 in Höhe von 1.320.000 € bewilligt. Auf dieses Darlehen wird ein Tilgungszuschuss von insgesamt 30 % gewährt = 396.000 €. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Bestätigung der Norm „KFW-Energieeffizienzhaus 85“ durch den Energiesachverständigen, wird somit ein einmaliger Tilgungszuschuss in Höhe von 396.000 € als Sondertilgung dem Darlehensbetrag von 1.320.000 € gutgeschrieben.
    Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1.320.000 € für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Schuttertal (mit folgenden Konditionen: 0,75 % bei einer Zinsfestschreibung bis zum 31.03.2030 und einer Darlehenslaufzeit von 30 Jahren) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) einstimmig zu.
    b) Vergabe der Arbeiten:
    Für sämtliche nachfolgende Gewerke wurden beschränkte Ausschreibungen gemäß VOB durchgeführt. Die Vergaben haben an den jeweils günstigsten Bieter zu erfolgen.
    Konkret beschloss der Gemeinderat jeweils einstimmig die Vergabe an folgende Firmen.
    - Stahlbau
    Die Arbeiten wurden zum Angebotspreis von brutto 55.893,11 € an die Firma Schmieder Schlosserei aus Wolfach vergeben.
    - Brandschutzelemente
    Die Arbeiten wurden zum Angebotspreis von brutto 30.118,90 € an die Firma Haser Metallbau aus Haslach vergeben.
    - Trockenbau Decken
    Die Arbeiten wurden zum Angebotspreis von brutto 14.145,13 € an die Firma Branko Trockenbau aus Schutterwald vergeben.
    - Schreiner Küchen
    Die Arbeiten wurden zum Angebotspreis von brutto 50.790,87 € an die Schreinerei Geppert aus Meißenheim-Kürzell vergeben.
    - Mobile Trennwände
    Die Arbeiten wurden zum Angebotspreis von brutto 19.018,58 € an die Firma Dorma Hüppe aus Westerstede-Ocholt vergeben.
    - Innentüren
    Die Arbeiten wurden zum Angebotspreis von brutto 39.422,56 € an die Schreinerei Löffler aus Lahr-Reichenbach vergeben.
    Gemeinderat Kurt Weber bat um Prüfung, ob die anstehende Mehrwertsteuersenkung auch Auswirkungen auf die Angebotssummen haben wird.
    c) Information über die allgemeine Kostenentwicklung
    Bürgermeister Carsten Gabbert stellte zunächst fest, dass bis auf die Wiederherstellung der Außenanlagen an der Pfarrscheune zwischenzeitlich alle Gewerke ausgeschrieben wurden. Die Kostenentwicklung dieses Projektes kann daher relativ konkret dargelegt werden. Bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Januar 2020 wurde über Mehrkosten von rund 250.000 € informiert, welche aber größtenteils durch einen Tilgungszuschuss (238.000 €) gedeckt werden. Zwischenzeitlich haben sich weitere Mehrkosten ergeben, so dass insgesamt von einem Mehraufwand von rund 450.000 € auszugehen ist. Ursachen sind neben den allgemeinen Kostensteigerungen auch die schlechte Bausubstanz des vorhandenen Gebäudes sowie zusätzliche statische und brandschutztechnische Vorgaben. Nach Berücksichtigung des vorstehend genannten Tilgungszuschusses verbleiben letztlich ungedeckte Mehrkosten in Höhe von 212.000 €. Bezogen auf die aktuelle Gesamtbausumme von rd. 2.400.000 € beträgt der Anteil 8,8 %. Diese Mehrkosten werden anteilig auf die Teilbereiche „Pflegewohngruppe“, „Seniorenwohnungen“ und „Gemeinschaftsräume“ aufgeteilt und sind über einen weiteren Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt oder/und ein zusätzliches zinsgünstiges Darlehen zu finanzieren.

    Gemeinderat Kurt Weber wies darauf hin, dass das Ziel weiterhin sein muss, eine sozialhilfefähige Miete für die Pflegewohngruppe zu ermöglichen. Rechnungsamtsleiterin Ursula Gruninger bestätigte, dass dies nach einer ersten überschlägigen Prüfung auch weiterhin möglich sein wird.

  7. Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord
    Beteiligung der Gemeinde Schuttertal an der Fortschreibung des Naturpark-Plans 2030
    Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord schreibt aktuell seinen Naturpark-Plan mit dem Zieljahr 2030 fort. Als Leitfaden für die Entwicklung des Naturparks werden darin inhaltliche Schwerpunkte, Ziele und Projekte für die zukünftige Naturparkarbeit festgeschrieben. In einem vielschichtigen Dialogprozess lädt der Naturpark im gesamten Jahr 2020 Mitglieder, Gemeinderäte, Partner, ehrenamtliche Akteure und Interessierte ein, Visionen, strategische Ziele und Projektideen zu erarbeiten. Auch die Gemeinde Schuttertal bildet mit insgesamt 106 Mitgliedsgemeinden und -städten die Basis des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord. In einem ersten Schritt sollten die Gemeinderäte aller Mitgliedsgemeinden die Wichtigkeit verschiedener Themen in den kommenden 10 Jahren bewerten. Als gleichbleibend wichtig wurden beispielsweise die Themen Naturschutz und Landschaftspflege, eine nachhaltige Regionalentwicklung, die Sichtbarkeit des Naturparkes und der Ausbau der Barrierefreiheit erachtet. Besonders wichtig sind dem Gemeinderat die Themen Regionale Produkte (Regionalvermarktung), die Umweltbildung, ein nachhaltiger Tourismus und Freizeitverhalten, der Klimaschutz sowie die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Präsenz. Desweiteren wurde die Rolle des Naturparks bewertet. Besonders wichtig ist diese Einrichtung nach Ansicht des Gemeinderats als Förderinstrument, als Netzwerk und Ideengeber, als Beratungs- und Informationsstelle sowie als touristische Destination. Abgeschlossen wurde der Tagesordnungspunkt mit einer grundsätzlichen Einladung von Gemeinderatsvertretern zu einer Ideen-Werkstatt des Naturparks. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde allerdings der ursprünglich hierfür vorgesehene Termin Ende April auf unbestimmte Zeit vertagt.

  8. Einweisung des neu gewählten Bürgermeisters (m/w/d) in eine Besoldungsgruppe des Landeskommunalbesoldungsgesetzes (§ 1 Abs. 2 LKomBesG)
    Gemäß § 42 Abs. 2 S. 2 GemO ist der Bürgermeister in Gemeinden mit mindestens 2.000 Einwohnern kraft Gesetzes hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Die Einweisung eines Beamten in eine Planstelle ist gemäß § 89 LBesG i. V. m. § 49 LHO haushaltsrechtlich vorgeschrieben und stellt einen Verwaltungsakt nach § 37 LVwVfG dar.
    Nach § 1 Abs. 2 S. 1 LKomBesG sind kommunale Wahlbeamte – damit auch Bürgermeister – nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes, in eine der nach § 2 LKomBesG in Betracht kommenden Besoldungsgruppen einzuweisen.
    In die Beurteilung dürfen nur objektive, also amtsbezogene Erwägungen einbezogen werden, die sich aus dem konkreten kommunalen Wahlamt ergeben. Hierbei dient die in § 2 LKomBesG aufgeführte Einwohnerzahl als erster Anhaltspunkt. Als einziges Kriterium der Einweisungsentscheidung ist die Einwohnerzahl allerdings nicht ausreichend.
    Subjektive, d. h. auf die Person des Amtsinhabers bezogene Gesichtspunkte (z. B. besonderes Engagement, Leistung, Ausbildung), dürfen in die Einweisungsentscheidung nicht einfließen.
    Maßgebende Einwohnerzahl ist gemäß § 3 Abs. 1 LKomBesG die Einwohnerzahl zum 30. Juni des Vorjahres. Zum 30. Juni 2019 belief sich die Einwohnerzahl der Gemeinde Schuttertal auf 3.186. Damit ist eine Besoldung nach § 2 Nr. 2 LKomBesG bei Gemeinden zwischen 2.001 und 5.000 Einwohnern nach A 15 oder A 16 möglich. Rechtfertigende Gründe für die Einweisung in die höhere Besoldungsgruppe (A 16) liegen nicht vor.
    Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die Festsetzung der Dienstbezüge mit Einweisung des neugewählten Bürgermeisters gemäß § 1 i.V.m. § 2 Nr. 2 Landeskommunalbesoldungsgesetz in die Besoldungsgruppe A 15.

  9. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderat Kurt Weber erklärte, dass er zwei Maßnahmen zur Offenhaltung der Landschaft in der Gemeinde Schuttertal für erwähnenswert und lobenswert hält. Zum einen wurde die „Lahrer Hütte“ am Geisberg durch entsprechende forstliche Maßnahmen wieder sichtbar und zum anderen wurde eine Fläche östlich hinter den Wohnhäusern an der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Schuttertal gerodet, was zu einer deutlichen Verbesserung des Landschaftsbildes beiträgt. Bürgermeister Carsten Gabbert schloss sich den lobenden Worten an.
    Gemeinderat Michael Vögele fragte an, ob wieder ein Sommerferienprogramm durch die Gemeinde Schuttertal organisiert wird. Bürgermeister Carsten Gabbert stellte hierzu fest, dass die ehrenamtlichen Anbieter die Vorgaben der geltenden Corona-Verordnungen beachten müssten und ggf. verschiedene Ferienprogrammpunkte gar nicht stattfinden könnten. Die Verwaltung wird unabhängig von dieser Anfrage im Gemeinderat mögliche Anbieter von Programmpunkten in diesem Mitteilungsblatt um Rückmeldung bitten. Sollten genügend positive Rückmeldungen eingehen, könnte durchaus ein eingeschränktes Programm angeboten werden. Allerdings würde er auch alle ehrenamtlich Engagierten verstehen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie in diesem Jahr auf eine Beteiligung am Ferienprogramm verzichten wollen.
    Gemeinderat Michael Vögele fragte außerdem an, bis wann die Außenanlage des Kindergarten Schuttertal, insbesondere die Schaukelanlage, wieder komplett genutzt werden kann. Bürgermeister Carsten Gabbert stellte hierzu fest, dass sich die Gemeinde in dieser Angelegenheit immer eng mit dem Kindergarten abstimmt. Er wird aber bezüglich der Nutzung des Außenbereichs nochmals Kontakt mit der Kindergartenleitung aufnehmen.

  10. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Aktuelles
    b) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11. Februar 2020 und vom 03. März 2020