Inhalt
Datum: 20.03.2023

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. März 2023

  1. Bürgerfragestunde
    Eine Vertreterin der Anwohner vom Geisberg, Harmersbach und Loh äußerte sich zur geplanten Einstellung des gemeindlichen Schulbusbetriebes im Ortsteil Schweighausen (TOP 5). Sie bedauerte zunächst die mangelhafte Kommunikation seitens der Gemeinde. Die vom Wegfall betroffenen Familien seien vorab nicht informiert bzw. in die Entscheidungsfindung eingebunden worden und mussten die Behandlung des Tagesordnungspunktes aus der Presse erfahren. Bereits vor acht Jahren stand die Abschaffung des Busses schon einmal zur Debatte. Damals wurde die Problematik mit den Familien offen kommuniziert und gemeinsam Lösungen erarbeitet, die zum Erhalt des Schulbusbetriebes führten. Sie stellte fest, dass mehrere Schüler zum Schuljahr 2023/2024 an weiterführende Schulen wechseln und dann tatsächlich zumindest im kommenden Schuljahr zu wenig Grundschüler aus den genannten Bereichen die Schule in Schweighausen besuchen. Gleichzeitig gibt es beispielsweise im Loh zwei Kleinkinder, die 2024 eingeschult werden sollen. Sie wies darauf hin, dass die Bereiche Harmersbach, Geisberg und Loh aufgrund ihrer Lage und Topographie nicht mit den Seitentälern der anderen Ortsteile vergleichbar sind. Würde der Schulbusbetrieb abgeschafft, würde den betroffenen Familien auch für die Zukunft eine schwere Last aufgebürdet werden. Fahrdienste, bis das letzte Kind aus der Schule kommt, werden notwendig. Ein Wegfall würde auch kinderreiche Familien benachteiligen, da bekanntlich Geschwister nicht immer zur gleichen Zeit Unterricht haben. Mit Blick auf diese Nachteile werde sich mancher überlegen, ob er Haus und Hof in diesen abgelegenen Bereichen übernehmen kann. Alternativ könnte auch überlegt werden, die betroffenen Kinder in die angrenzenden Gemeinden Biederbach oder Welschensteinach zu integrieren, was sicherlich nicht im Sinne der Gemeinde Schuttertal sein kann. Abschließend appellierte sie, die Sorgen und Bedenken der betroffenen Familien ernst zu nehmen, den Tagesordnungspunkt nochmals zu vertagen und in den Dialog mit den Anwohnern zu treten, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Auch sollten zeitnah Gespräche mit den für die Schüler der weiterführenden Schulen zuständigen Schulträgern (Gemeinde Seelbach und Stadt Lahr) zwecks einer entsprechenden Kooperation geführt werden.Bürgermeister Matthias Litterst bedankte sich für die Wortmeldung und stellte fest, dass er unter TOP 5 entsprechend antworten werde.

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Erweiterung des bestehenden Stalles für mehr Tierwohl auf dem Grundstück Flurst.Nr. 77 Gemarkung Schuttertal (Obertal 2)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich des Ortsteiles Schuttertal. Da es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient, ist es baurechtlich im Außenbereich auch ausdrücklich privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde hierzu.

  3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Prinschbachhütte im Ortsteil Dörlinbach zum 01.04.2023
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf stellte einleitend fest, dass bereits im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass verschiedene Nutzungsentgelte im Laufe des Jahres 2023 überprüft und ggf. angepasst werden sollten. Hiervon betroffen ist unter anderem das Nutzungsentgelt für die Prinschbachhütte im Ortsteil Dörlinbach. Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf erinnerte daran, dass die bisher geltende Benutzungs- und Entgeltordnung aus dem Jahr 2014 stammt und am 22.07.2014 beschlossen wurde. Damals übernahm die Gemeinde die Verwaltung und Unterhaltung der Prinschbachhütte vom damaligen Gewerbe- und Touristikverein (GUT). Die vom GUT erhobenen Entgelte wurden von der Gemeinde übernommen. Zusätzlich wurde zum 01.01.2015 ein Nutzungsentgelt für eine ganztägige Nutzung eingeführt.

    Frau Kopf stellte die wesentlichen Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung wie folgt vor:
    a) Die Trennung zwischen Vormittags- und Nachmittagsnutzung entfällt. Stattdessen wird das Entgelt nach Nutzungsstunden gestaffelt. Grund hierfür ist, dass man bislang für eine 4-stündige Nutzung von 8 Uhr bis 12 Uhr 20 € gezahlt hat. Bei gleicher Nutzungsdauer von 12 Uhr bis 16 Uhr wären 40 € fällig. Der für die Buchung entstehende Aufwand ist gleich – eine Unterteilung in Vor- oder Nachmittag ist aus Sicht der Verwaltung unbegründet.

    Stattdessen soll die Dauer der Inanspruchnahme (welche im Rahmen der Genehmigung abgefragt wird) maßgebend sein. Die Staffelung erfolgt in vier Schritten und stellt sich wie folgt dar:
    - bis 4 Nutzungsstunden 25 €
    - bis 9 Nutzungsstunden 50 €
    - bis 13 Nutzungsstunden 70 €
    - ab mehr als 13 Nutzungsstunden 85 €

    Durch die zeitliche Staffelung soll der höheren Beanspruchung der Anlage, welche bei längerer Nutzung entsteht, Rechnung getragen werden.
    Die Kindertageseinrichtungen und die Grundschule in der Gemeinde Schuttertal können die Prinschbachhütte kostenlos nutzen. Gleichermaßen steht sie kostenfrei für kommunale Betreuungsangebote wie beispielsweise die Ferienbetreuung zur Verfügung.

    b) Die Strompauschale soll unverändert 10,00 € betragen. Findet eine größere Veranstaltung statt, wird der Strom-verbrauch wie bisher durch einen Stromzähler festgestellt und mit 1,00 € je KWh in Rechnung gestellt.
    c) Außerdem wird eine Regelung zur Zahlungsfrist aufgenommen. Diese beläuft sich analog der Regelung in der Benutzungs- und Entgeltordnung des Bergdorfhauses auf 14 Tage nach Bekanntgabe der Rechnung.

    Der Gemeinderat stimmte schließlich der geänderten Benutzungs- und Entgeltordnung wie vorgestellt einstimmig zu. Diese tritt zum 01.04.2023 in Kraft.

  4. Gewährung eines Zuschusses an den SV Dörlinbach für die Errichtung eines Kleinkindspielplatzes am Sportplatz Dörlinbach
    Der Sportverein Dörlinbach hat im vergangenen Jahr am Sportplatzgelände Dörlinbach einen Kleinkindspielplatz errichtet. Ziel des Vereins war es, einen kindgerechten Spiel- und Erfahrungsraum zu schaffen, in welchem die Beweglichkeit, Reaktion sowie die Begegnung mit anderen Kindern gefördert wird. Zur Realisierung des Vorhabens wurden verschiedene Förderungen akquiriert. So erhielt der Verein 3.000 € von der Volksbank Lahr sowie insgesamt 8.000 € von der Sparkasse Offenburg/Ortenau (daraus 3.000 € aus dem Budget der Regionalstiftung). Der Gesamtbetrag der Förderungen beläuft sich damit auf 11.000 €.
    Der SV Dörlinbach ist zum teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater des SV Dörlinbach wurden 2/3 der Ausgaben dem nichtunternehmerischen und 1/3 dem unternehmerischen Bereich zugeordnet. Dies bedeutet, dass 2/3 der Ausgaben nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Demnach sollten ebenfalls 2/3 der auf die Anschaffung entfallenden Vorsteuer in der Förderung berücksichtigt werden. Die berücksichtigungsfähigen Ausgaben belaufen sich damit auf 12.793,40 € zuzüglich 1.620,50 € nicht abziehbare Vorsteuer, also berücksichtigungsfähige Ausgaben von 14.413,90 €. Hiervon sind o. g. Zuschüsse abzuziehen, sodass sich der förderfähige Betrag auf 3.413,90 € beläuft. Damit beträgt der gemeindliche Zuschuss (25%) 853,48 €.
    Der Gemeinderat stimmte der Gewährung dieser Fördersumme (853,48 €) an den SV Dörlinbach einstimmig zu.

  5. Einstellung des gemeindlichen Schulbusbetriebes zum 31.07.2023
    Bürgermeister Matthias Litterst nahm zur Wortmeldung aus der Bürgerfragestunde ausführlich wie folgt Stellung: Früher gab es nicht nur in Schweighausen, sondern auch in anderen abgelegenen Gebieten (Kambach) einen Schulbus für die Grundschulkinder. Auch dort wurden -wie in Schweighausen auch- Kinder von weiterführenden Schulen mitbefördert, wenn es Platz gab und es vom Fahrplan her gepasst hat. Der Schulbusbetrieb in Schuttertal wurde vor Jahrzehnten eingestellt, als es zum damaligen Zeitpunktkeine oder zu wenig Grundschulkinder gab. Seither organisieren sich die Eltern im Kambach (und auch in den anderen Seitentälern wie z.B. Michelbrunn, Durenbach oder Prinschbach) mit Fahrgemeinschaften selbst und rufen die entsprechende Fahrtkostenerstattung beim Landratsamt ab. In Schweighausen gab es weiterhin einen Schulbus, weil es dort in den Außenbereichen immer Grundschulkinder gab. Aus Kulanz wurden -sofern Platz war und die Stundenpläne aufeinander gepasst haben- auch die Schüler der weiterführenden Schulen mitbefördert. Im vergangenen Jahr wurde sogar morgens eine Fahrt nur für die Schüler der weiterführenden Schulen angeboten, aus Kulanz, weil der Bus sowieso unterwegs war. Zuständig für die Schülerbeförderung ist der Schulträger: Schulträger ist die Gemeinde, auf deren Gemarkung sich die Schule befindet. Die Beförderung von Grundschulkindern ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde. Die Gemeinde Schuttertal ist also zuständig für die Schülerbeförderung der Grundschulkinder. Für die Beförderung der Schüler der weiterführenden Schule, ist der jeweilige Schulträger zuständig, konkret für das Geroldsecker Bildungszentrum die Gemeinde Seelbach, für die Schulen in Lahr die Stadt Lahr. Das Landratsamt bezuschusst für Schuttertal die Beförderung von Grundschulkindern, nicht die Beförderung von Kindern aus weiterführenden Schulen in anderen Gemeinden, die Mitbeförderung mit den Grundschulkindern wurde aber -ebenfalls aus Kulanz- vom Landratsamt geduldet.Aktuell stellt sich die Situation in Schuttertal wie folgt dar: Bereits zum derzeit laufenden Schuljahr fielen die Fahrten aus dem Loh weg, weil die Kinder selbst mobil wurden. Bürgermeister Litterst stellte fest, dass es im Loh keine Grundschulkinder mehr gibt, die aufgrund der Entfernung des Wohnorts zur Schule (mind. 2 km) beförderungsberechtigt wären. Damit entfällt die Zuständigkeit der Gemeinde Schuttertal für einen Schulbusverkehr. Zum kommenden Schuljahr 2023/2024 wechseln auch alle Kinder vom Hinteren Geisberg und Harmersbach auf eine weiterführende Schule. Auch aus diesen Bereichen wird es im kommenden Jahr keine Grundschulkinder geben. Deshalb ist es die logische Konsequenz, dass damit auch die Fahrten für die Schüler der weiterführenden Schulen entfallen, die -wie vorstehend erläutert- mit den Grundschulkindern kulanterweise mitbefördert wurden, da es ausreichend Platz im Schulbus gab. Würde die Gemeinde Schuttertal die Kinder der weiterführenden Schulen weiterhin befördern, würde es hierfür keine Bezuschussung des Landratsamtes geben. Es würden also alle Kosten bei der Gemeinde Schuttertal hängen bleiben für eine Aufgabe für die sie nicht zuständig ist, sondern eben die jeweilige Schulträger-Gemeinde. Würden die Gemeinde Schuttertal diese Kosten übernehmen, würde dies durch die Kommunalaufsicht mit Sicherheit beanstandet und ggf. unterbunden werden. Weiter stellt sich dann auch die Frage der Gleichbehandlung. Was ist mit den Kindern aus dem Michelbrunn, Kambach, Durenbach, Streitberg etc., die eine weiterführende Schule besuchen? Warum werden diese nicht durch die Gemeinde befördert? Warum werden Kindergartenkinder nicht in den Kindergarten gefahren? Warum wird der 15-jährige Azubi, der in Lahr eine Ausbildung macht, nicht auf Gemeindekosten zur Bushaltestelle gefahren? Bürgermeister Matthias Litterst führte weiter aus, dass am Tag vor der Gemeinderatssitzung betroffene Eltern bei ihm vorgesprochen haben. Diese haben ihm die Situation am Hinteren Geisberg geschildert und um einen Lösungsan-satz mit der Gemeinde Seelbach -zumindest für den Nachmittag- gebeten. Bürgermeister Matthias Litterst bestreitet überhaupt nicht, dass es für einen 5.-Klässler schwierig, wenn im Winter nicht gar unmöglich, ist zur Bushaltestelle Hallenwasen zu laufen. Doch kann hier die Gemeinde Schuttertal mangels Schulträgereigenschaft schlicht und ergreifend nicht helfen. In dem vorstehend genannten Gespräch hat er den Eltern angeboten mit der Gemeinde Seelbach zu sprechen und dort die Bereitschaft zu einer Sonderlösung abzufragen. Dies wird er umgehend tun. Weiter wurde in diesem Gespräch, wie auch in der Bürgerfragestunde, darum gebeten, den Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung abzusetzen und auf die kommende Sitzung zu verschieben. Begründet wurde dieses Anliegen damit, dass man das Gespräch mit der Gemeinde Seelbach abwarten solle. Aus Sicht von Bürgermeister Matthias Litterst braucht es eine solche Verschiebung nicht. Unabhängig vom Gespräch mit der Gemeinde Seelbach steht fest, dass es keine Grundschulkinder in den betreffenden Schweighausener Außenbereichen gibt und somit die Grundlage für einen Weiterbetrieb des Schulbusses entfallen ist. Die theoretische Möglichkeit, dass es mit der Gemeinde Seelbach eine Lösung geben könnte, ist völlig unabhängig davon, ob der Schulbusverkehr unter Regie der Gemeinde Schuttertal aufgrund der Tatsache, dass es keine Grundschulkinder mehr gibt, eingestellt wird. Unabhängig von einer Entscheidung heute oder in der nächsten Sitzung ist auch, dass er sich gerne mit den Eltern an einen Tisch setzen wird, um gemeinsam über eine Lösung von Seiten der Eltern zu diskutieren. Ergänzend hierzu kritisierte Bürgermeister Matthias Litterst auch die Berichterstattung in der lokalen Presse zu diesem Tagesordnungspunkt. Beispielsweise wurde dort von gefassten Beschlüssen geschrieben. Tatsächlich liegt hier nur ein Beschlussvorschlag der Verwaltung vor, über den der Gemeinderat als Gremium zu befinden hat. Auch könne man die Situation von vor acht Jahren nicht mit der aktuellen Sachlage vergleichen. Damals war es so, dass es zahlreiche Grundschulkinder in den Außenbereichen gab, aber keine Fahrer mehr da waren. Dann haben die Eltern, nach erfolgloser Stellenausschreibung, doch noch Fahrer gefunden. Unterschied zur jetzigen Situation: Es gab ausreichend Grundschulkinder für eine bezuschusste Beförderung. Heute fehlen schlichtweg die Grundschulkinder. Grundsätzlich hätte ein entsprechendes Nachfragen bei der Gemeinde für eine objektivere Berichterstattung in der Presse sorgen können. Die Kritik an der mangelnden Kommunikation seitens der Gemeinde könne Bürgermeister Litterst im Nachhinein durchaus nachvollziehen und bedauert dies, weshalb ein Gespräch mit den Eltern zugesagt wurde.
    Kurzum: Die Gemeinde hat die Einstellung des Schulbusverkehrs in Schweighausen nicht vorgeschlagen, weil es nicht mehr gewollt ist, sondern weil es einfach keine Grundschulkinder mehr gibt. In den nächsten 5 Jahren wird es, vorbehaltlich von Zuzügen, keine drei Grundschulkinder (ab dieser Anzahl bezuschusst das Landratsamt) in den entsprechenden Außenbereichen bzw. den jeweiligen Fahrtstrecken geben. Und nur für die ist die Gemeinde Schuttertal zuständig, nur für die erhält sie Zuschüsse und nicht für die Schüler der weiterführenden Schulen. Die Kinder, die nach Seelbach oder Lahr zur Schule gehen, wurden gerne solange mitbefördert, wie es Grundschüler gab, aufgrund derer ein Schulbus gefahren ist. Eine von der Gemeinde Schuttertal vollfinanzierte Schülerbeförderung für Schüler auswärtiger Schulen, würde aufgrund mangelnder Zuständigkeit unvermeidbar zu einer Beanstandung der Kommunalaufsicht führen. Er schloss seinen Vortrag mit der Feststellung, dass eine Gemeinde mit knapp 3.200 Einwohnern drei Schulhäuser und inzwischen vier Kindergärten unterhält, alles andere als selbstverständlich ist und dies die Gemeinde sehr viel Geld kostet. Die Gemeinde hat erst kürzlich große Summen in die EDV-Verkabelung aller drei Häuser investiert und wird auch bald viel Geld in verschiedene Sanierungsmaßnahmen stecken, um die drei Schulhäuser zu erhalten. Die Schule gehört im Gegensatz zur Schülerbeförderung zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde. Er stehe fest zu den drei Schulhäusern, da er überzeugt davon ist, dass die Schule ins Dorf gehört und die Grundschulkinder in ihrem Ortsteil zu Schule gehen sollen. Das ist nicht selbstverständlich und in vielen anderen Gemeinden schon lange anders. Eine Vertagung des Tagesordnungspunktes ist aus Sicht des Bürgermeisters daher nicht erforderlich.
    Gemeinderat Kurt Weber widersprach der Feststellung des Bürgermeisters bzgl. einer Vertagung und beantragte die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Vor einer Beschlussfassung sollte man in einen Dialog mit den betroffenen Familien treten. Außerdem bestehe kein Zeitdruck für eine entsprechende Entscheidung. Dieser Auffassung schlossen sich mehrere Gemeinderäte an. Der Gemeinderat fasste schließlich bei 12 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich den Beschluss, die Behandlung des Tagesordnungspunktes zu vertagen.

  6. Verlängerung des städtebaulichen Vertrages vom 04.03.2015 zwischen der Gemeinde Schuttertal und der badenovaKONZEPT GmbH & Co KG zur Erschließung des Baugebiets „Talblick II“, Ortsteil Schuttertal
    Am 04.03.2015 wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Schuttertal und dem Erschließungsträger badenovaKONZEPT GmbH & Co KG zur Entwicklung und Erschließung des Baugebiets „Talblick II“ im Ortsteil Schuttertal abgeschlossen. Zur Vertragslaufzeit wurde vereinbart, dass diese spätestens am 31.12.2019 endet. Eine Verlängerungsoption für die Gemeinde bis zum 31.12.2022 wurde ebenfalls eingeräumt und seitens der Gemeinde auch so in Anspruch genommen, da der Endausbau der Straße bis Ende 2019 auch noch nicht erfolgt war. Tatsächlich ist der Endausbau zwischenzeitlich erfolgt, allerdings liegt die Abrechnung hierzu noch nicht vor bzw. gibt es noch Unstimmigkeiten bezüglich der Beseitigung kleinerer Restmängel durch die bauausführende Firma. Außerdem sind die künftigen öffentlichen Flächen (Straße, Grünflächen, Entwässerungsgraben) noch auf die Gemeinde zu übertragen. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht sollte der Vertrag daher aus formalen Gründen nochmals verlängert werden, vorausgesetzt beide Vertragsparteien sind einverstanden. Hierzu bedarf es eines erneuten Gemeinderatsbeschlusses, welcher anschließend der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Der Beschluss umfasst die Verlängerung des 2015 beschlossenen städtebaulichen Vertrages um weitere zwei Jahre zu den vereinbarten Konditionen. Weiterer Regelungen bedarf es nach Ansicht der Kommunalaufsicht nicht. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des am 04.03.2015 zwischen der Gemeinde Schuttertal und der badenovaKONZEPT GmbH & Co KG abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages zu den vereinbarten Konditionen um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2024 einstimmig zu.

  7. Erneuerung der Radwegbrücke über den Durenbach Planungsauftrag und Durchführung der Maßnahme
    Im Rahmen einer Bauwerksprüfung der Radwegbrücke über den Durenbach im November 2022 durch das Ingenieurbüro RS-Ingenieure in Achern wurde eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und der Standsicherheit dieser Brücke festgestellt. Die Schädigung ist so weit fortgeschritten, dass eine Instandsetzung nicht mehr möglich ist. Das Bauwerk ist im Jahr 1995 in Holzbauweise errichtet worden. Querträger und Balken sind inzwischen jedoch morsch. Auf Empfehlung des untersuchenden Ingenieurbüros wurde die Brücke aufgrund des Gesamtzustandes gesperrt. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird seither auf den Gehweg der direkt angrenzenden Straßenbrücke geleitet. Der vom Ingenieurbüro RS-Ingenieure geplante neue Überbau besteht aus vier Stahllängsträgern mit GFK-Belag. Das Stahlgeländer soll seitlich mit Holzelementen verschalt werden. Die Kostenberechnung ergab Baukosten für das neue Bauwerk in Höhe von 105.940 € brutto. Hinzu kommt noch das Ingenieurhonorar für den Abbruch und die Erneuerung des Überbaus in Höhe von 18.508 €. Herr Franz Doll vom Ingenieurbüro RS-Ingenieure stellte das Vorhaben vor. Die Arbeiten sollen bereits im April ausgeschrieben und im Mai vergeben werden. Bauende ist für Ende Juli 2023 vorgesehen, so dass das neue Bauwerk pünktlich zum Sommerferienbeginn 2023 wieder genutzt werden kann.
    Der Gemeinderat stimmte schließlich der vorgestellten Planung für die Erneuerung der Radwegbrücke über den Durenbach einstimmig zu. Mit der planerischen Betreuung des Vorhabens wurde das Ingenieurbüro RS-Ingenieure aus Achern auf Grundlage des Honorarangebotes vom 08.12.2022 beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt die weiteren Verfahrensschritte, insbesondere die Ausschreibung der Baumaßnahme durchzuführen.

  8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  9. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Februar 2023
    b) Aktuelles