Inhalt
Datum: 16.01.2020

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2020

  1. Bürgerfragestunde
    Herr Bernhard Vetterer, Obertal 12 bat um Mitteilung bis wann der Sand auf den neu gepflasterten Gehwegen im Ortsteil Schuttertal beseitigt wird. Bauhofleiter Reinhard Ams stellte hierzu fest, dass die bauausführende Firma vor Weihnachten mit Hochdruck an der Fertigstellung der Pflasterbauarbeiten gearbeitet hatte. Eine Abnahme der Arbeiten ist noch nicht erfolgt. Verschiedene Nacharbeiten bzw. Korrekturen sind auch noch erforderlich und sollen zeitnah durchgeführt werden. Nach Abnahme der Arbeiten (in ca. 1- 2 Wochen) wird dann auch der restliche Sand entfernt.
    Außerdem bat Herr Vetterer um Stellungnahme zur Verlegung der Mitfahrbank im Bereich der Bushaltestelle „Adler“ in Schuttertal. Der neue Standort im Kurvenbereich ist aus seiner Sicht deutlich unfallträchtiger als der bisherige Standort direkt neben dem Buswartehäuschen. Bürgermeister Gabbert entgegnete, dass der bisherige Standort der Bank wegen parkender Fahrzeuge nur sehr schlecht einsehbar war. Er ist der Meinung, dass der Standort im Kurvenbereich von beiden Seiten besser einsehbar ist.
    Herr Alois Göppert, Am Kappelberg 12 bat um Stellungnahme zur verkehrsrechtlichen Situation vor dem ehemaligen Gasthaus „Löwen“ direkt an der L 102 in Dörlinbach. Der dort verlaufende Gehweg wurde durch den privaten Eigentümer gesperrt. Er stellte fest, dass dies zu gefährlichen Situationen führen kann, da die Fußgänger teilweise die Fahrbahn oder die ehemalige Busbucht nutzen müssten. Gleichzeitig bat er um Lösungsvorschläge. Bürgermeister Carsten Gabbert bestätigte zunächst, dass sich der vorhandene Gehweg auf einem privaten Grundstück befindet, was aber schon seit Jahrzehnten so geduldet wurde bzw. auch historisch so gewachsen ist. Die Gemeinde kann diese Sperrung nicht verhindern. Die direkt angrenzenden drei Stellplätze auf der ehemaligen Busbucht befinden sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Einzige Möglichkeit, die momentane Situation zu bereinigen, wäre der Erwerb dieser ehemaligen Busbucht durch die Gemeinde und ein anschließender Umbau zu einem Gehweg (direkt neben den bereits vorhandenen Gehweg auf Privatgrundstück!!). Dies hätte aber auch zur Folge, dass diese drei Parkplätze in der Ortsmitte von Dörlinbach wegfallen würden, was grundsätzlich keiner möchte, da diese auch von Besuchern der angrenzenden Geschäfte und Gasthäuser sowie des Rathauses genutzt werden und generell dringend benötigt werden. Man wird daher nochmals versuchen mit dem Eigentümer des ehemaligen Gasthauses „Löwen“ ins Gespräch zu kommen, um die aktuelle unbefriedigende Situation zu lösen.
    Frau Silke Till-Zehnle, Bergstr. 55 fragte an, ob die beiden geplanten Seniorenwohnungen in der Pfarrscheune Schuttertal erworben oder angemietet werden können. Bürgermeister Carsten Gabbert erklärte, dass dies derzeit noch nicht entschieden ist. Diese Grundsatzfrage soll in den kommenden Monaten geklärt werden.
  2. Einzelbauvorhaben:
    a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flurst.Nr. 559 Gemarkung Schweighausen (Kniesteinweg 27) im Kenntnisgabeverfahren
    Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bennacker II“ im Ortsteil Schweighausen und wurde im sogenannten Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Der Planer bestätigte die Übereinstimmung des Vorhabens mit den geltenden Bauvorschriften. Die Gemeinde hat lediglich die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen.
    b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flurst.Nr. 549 Gemarkung Schweighausen (Kniesteinweg 11) im Kenntnisgabeverfahren
    Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bennacker I“ im Ortsteil Schweighausen und wurde ebenfalls im sogenannten Kenntnisgabeverfahren einge-reicht. Der Planer bestätigte die Übereinstimmung des Vorhabens mit den geltenden Bauvorschriften. Die Gemeinde hat lediglich die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen.
    Der Gemeinderat nahm die beiden vorstehend genannten Bauvorhaben zustimmend zur Kenntnis.

  3. Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) in 2020
    a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
    Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d). Grundsätzlich ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses kraft Gesetzes. Daher sind seine ehrenamtlichen Stellvertreter grundsätzlich auch im Gemeindewahlausschuss stellvertretende Vorsitzende kraft Gesetzes. Vorsorglich kann ein weiterer Stellvertreter aus dem Kreis der Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten gewählt werden. Der Gemeinderat bestellte schließlich einstimmig im Wege der Einigung folgenden Gemeindewahlausschuss:
    • zusätzlicher stellv. Vorsitzender: Wolfgang Wölfle
    • Beisitzer:
    Gabriela Griesbaum (Stellvertreterin: Veronika Ehret)
    Benedikt Himmelsbach (Stellvertreter: Michael Vögele)
    Markus Schoor (Stellvertreterin: Rut Geiger)
    b) Festsetzung des Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl
    Der Gemeinderat beschloss außerdem einstimmig die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) am Sonntag, 19. April 2020 durchzuführen. Eine etwaige Neuwahl findet am Sonn-tag, 10. Mai 2020 statt.
    c) Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist
    Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) wurde einstimmig auf Montag, 23. März 2020, 18.00 Uhr festgelegt. Das Ende der Ein-reichungsfrist von neuen Bewerbungen für eine etwaige Neuwahl wurde einstimmig auf Mitt-woch, 22. April 2020, 18.00 Uhr festgelegt.
    d) Stellenausschreibung
    Der Gemeinderat beschloss desweiteren einstimmig, dass die Stellenausschreibung für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) am Freitag, 07. Februar 2020 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, in der Badischen Zeitung, in der Lahrer Zeitung und im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Schuttertal erfolgen soll. Der Veröffentlichung des entsprechenden Textentwurfes wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
    e) Durchführung einer öffentlichen Kandidatenvorstellung
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass grundsätzlich eine öffentliche Kandidatenvorstellung stattfinden soll. Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Termin, Ort, Uhrzeit und Ablauf der Veranstaltung wurde auf den Gemeindewahlausschuss übertragen.

  4. Umgestaltung des Schulgeländes im Ortsteil Schuttertal nach den Prinzipien der Permakultur – Projektantrag
    Teilflächen des Schulgeländes im Ortsteil Schuttertal sollen nach den Prinzipien der Permakultur umgestaltet werden. Den Sitzungsvorlagen war ein Projektantrag beigefügt, der das Vorhaben konkretisierte. Wesentlicher Inhalt soll die Neugestaltung einer unbewachsenen Böschung und der Wege, die über diese Böschung verlaufen, sein (insgesamt ca. 400 m²). Verschiedene Gestaltungsanliegen wurden im Antrag formuliert: Realisiert werden sollen Gestaltungsmöglichkeiten, die den Schülern die Möglichkeit geben draußen aktiv zu sein und sich spielerisch im Lernfeld Natur und Umwelt zu bewegen (z.B. Elemente eines Schulgartens). Außerdem soll ermöglicht werden, dass sich die Schulgemeinschaft im Freien aufhält (Außenklassenzimmer). Weitere Gestaltungsanliegen sind Elemente, die die Struktur- und Artenvielfalt des Lebensraumes positiv beeinflussen und somit die biologische Vielfalt fördern sowie gleichzeitig die Ästhetik und Harmonie des Schulhofes erhöhen.
    Der Gemeinderat stimmte der geplanten Umgestaltung des Schulgeländes im Ortsteil Schuttertal nach den Prinzipien der Permakultur entsprechend dem vorgelegten Projektantrag einstimmig zu. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € sind im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen.

  5. Umbau und Erweiterung der Pfarrscheune Schuttertal
    a) Vergabe der Flachdacharbeiten
    Die ausgeschriebenen Flachdacharbeiten wurden einstimmig zum Angebotspreis von brutto 43.311,83 € an die Firma ISOTECH aus Glottertal vergeben.
    b) Information über die allgemeine Kostenentwicklung
    Bürgermeister Carsten Gabbert informierte den Gemeinderat, dass aufgrund der bisherigen Ausschreibungsergebnisse bzw. mit Blick auf die noch auszuschreibenden Gewerke und die aktuelle Preisentwicklung laut Kostenfortschreibung der Architekturbüros Hättich & Faber mit Mehrkosten von rd. 250.000 € brutto zu rechnen ist. Dies entspricht einer voraussichtlichen Kostensteigerung von 12,9 %, was sich angesichts der aktuellen konjunkturellen Lage der Bauwirtschaft zwar grundsätzlich noch im Rahmen bewege, aber natürlich für die finanzschwache Gemeinde Schuttertal ein nicht unerheblicher finanzieller Mehraufwand bedeutet.
    Rechnungsamtsleiterin Ursula Gruninger ergänzte die Ausführungen und stellte fest, dass durch eine Aktualisierung des betreffenden Kfw-Förderprogrammes mit einem verbesserten Tilgungszuschuss zu rechnen ist, welcher dann für die Finanzierung der Mehrkosten eingesetzt werden kann. Die genaue Höhe dieses Zuschusses wird erst in den kommenden Tagen mitgeteilt. Der verbleibende Restbetrag der vorstehend genannten Mehrkosten muss dann letztlich über ein erhöhtes Darlehen finanziert werden.

  6. Haushaltsplan 2020 – Vorlage des ersten Haushaltsplanentwurfes
    Bürgermeister Carsten Gabbert erklärte zunächst die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde. Trotz der steigenden Einnahmen in den vergangenen Jahren können nicht alle Projekte umgesetzt werden, da auch parallel viele laufende Ausgabenposten ebenfalls zunehmen. Exemplarisch nannte er die Ausgaben für die Kindebetreuung, die jährlich steigen. Die finanzielle Situation wird daher noch kritischer, wenn sich die auf Rekordniveau befindlichen Einnahmen wieder normalisieren. Er kritisierte auch nochmals die Umstellung der kommunalen Rechnungsführung auf die Doppik. Die Steuerungselemente aus der Doppik machen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge einfach keinen Sinn. Gemeinden, die in der Vergangenheit viel investierten, stehen aufgrund der zu erwirtschaftenden Abschreibungen heute finanziell schlechter da, als Kommunen, die nur wenig in ihre Infrastruktur investierten. Die Antwort kann hier ja nicht sein, dass man die gemeindliche Infrastruktur „verlottern“ lassen muss, um freie Finanzmittel zu schaffen.
    Trotz allem sind in 2020 einige Maßnahmen im Bereich der Feuerwehr (Umbau Gerätehaus Dörlinbach, Ersatz Mannschaftstransportwagen, Anpassung Budget) oder der Schule (Digitalisierung, Permakultur, Gebäudeunterhaltung, Anpassung Budget) möglich. Auch sollen größere Projekte wie der Radweg zwischen Dörlinbach und Schweighausen, der Breitbandleerrohrlückenschluss zwischen Schuttertal und Dörlinbach, zwei Brückensanierungen in Dörlinbach, Sanierungsraten für die Alte Schule in Dörlinbach und eine Überdachung an der Einsegnungshalle in Dörlinbach finanziert werden. Im Ortsteil Schuttertal soll das WC im Rathaus saniert und der Parkplatz am Modoscher Park erweitert werden. Außerdem ist auch eine finanzielle Unterstützung des Dorfjubiläums „750 Jahre Schuttertal“ vorgesehen. Ziel sollte auf jeden Fall sein, diese Projekte ohne Kreditaufnahmen umzusetzen. Frau Gruninger stellte den ersten Haushaltsplanentwurf detailliert vor und wies darauf hin, dass dieser erste Entwurf noch eine Finanzierung über Darlehen in Höhe von 387.180 € aufweist. Dieses Defizit muss im Rahmen der Haushaltsberatungen möglichst auf 0 € reduziert werden.

  7. Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Bennacker III“, Ortsteil Schweighausen mit örtlichen Bauvorschriften durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB - Vergabe des Planungsauftrages
    Der Gemeinderat beauftragte einstimmig das Planungsbüro Fischer in Freiburg mit der planerischen Betreuung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bennacker III“ im Ortsteil Schweighausen. Grundlage ist das Honorarangebot vom 01.08.2018 (9.504 € brutto).

  8. Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Schutter-tal in den Haushaltsjahren 2011 bis 2017 durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ortenaukreis
    Information des Gemeinderates über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts
    Bürgermeister Carsten Gabbert gab bekannt, dass im vergangenen Herbst die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Schuttertal in den Haushaltsjahren 2011 bis 2017 turnusgemäß durch das Landratsamt Ortenaukreis, Kommunalamt, geprüft wurde. Der Gemeinderat ist über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu unterrichten. Auf das Einsichtsrecht jedes einzelnen Gemeinderates wurde ausdrücklich hingewiesen. Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben in vorstehend genanntem Zeitraum beschränkt. Bürgermeister Gabbert trug die vom Landratsamt zusammengestellten wichtigsten Prüfungsbemerkungen einzeln und detailliert vor.
    Das Landratsamt Ortenaukreis stellte grundsätzlich fest, dass die Prüfung insgesamt einen positiven Gesamteindruck der Verwaltungsleistung vermittelte und der Eindruck einer guten und sachgerechten Aufgabenerledigung gewonnen wurde.

  9. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderätin Julia Schraudolph wies darauf hin, dass an den Gehwegen im Ortsteil Schuttertal gerade im Bereich der Kirche noch die Hülsen für die Fahnenstangen eingebaut werden müssen. Dies sollte angesichts der anstehenden Patroziniumsfeier zeitnah geschehen.

  10. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Aktuelles
    b) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10. Dezember 2019