Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05. April 2022

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Neubau eines Güllebehälters auf dem Grundstück Flurst.Nr. 254 Gemarkung Dörlinbach (Wurtsgraben 7)
    Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich des Ortsteiles Dörlinbach. Konkret soll ca. 100 m südlich des bestehenden Stallgebäudes ein Güllebehälter mit einem Fassungsvermögen von rd. 490 m³ errichtet werden. Das Vorhaben dient einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ist daher im bauplanungsrechtlichen Außenbereich privilegiert. Die Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag.

  3. Erneuerung und Austausch von Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde
    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15. Februar 2022 wurde das Büro VERTEC GmbH aus Ettenheim mit der planerischen Betreuung der Erneuerung der reparaturanfälligen und kostenintensiven bestehenden Heizungsanlagen in der KITA Dörlinbach und im ehemaligen Rathaus Schuttertal beauftragt.
    Herr Michael Kürz vom Büro VERTEC GmbH, stellte den Sachstand und die aktuellen Planungen zu den beiden Maßnahmen vor:
    a) Kindertageseinrichtung St. Angela Dörlinbach
    Die bestehende Öl-Heizung, Baujahr 1971, soll durch eine 32-kW-Pelletheizung ersetzt werden. Neben den konkreten Umbau- und Installationsmaßnahmen, den hierdurch möglichen CO2-Emissionseinsparungen und einem Vergleich der Brennstoffverbräuche erläuterte Herr Michael Kürz auch die aktualisierte Kostenberechnung für das Vorhaben. Insgesamt wurden für die Umbaumaßnahmen am Gebäude und die Installation der erforderlichen technischen Anlagen Kosten in Höhe von 82.978 € brutto ermittelt.
    b) Ehemaliges Rathaus Schuttertal
    Auch hier soll die vorhandene und in die Jahre gekommene Öl-Heizung durch eine Pelletsheizung ersetzt werden. Konkret ist der Einbau einer 70-kW-Heizanlage geplant. Die notwendigen Umbau- und Installationsarbeiten wurden gemeinsam mit den realisierbaren CO2-Emissionseinsparungen und einem Vergleich der Brennstoffverbräuche vorgestellt. Eine Aktualisierung der Kostenberechnung ergab für die Umbaumaßnahmen am Gebäude sowie die Installation der technischen Anlagen einen Kostenansatz in Höhe von 117.311 € brutto.
    Beide Maßnahmen können aktuell mit einem Zuschuss in Höhe von 45 % der Kosten im Rahmen des Förderprogramms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden.
    Herr Kürz wies abschließend ausdrücklich darauf hin, dass ein Austausch der Heizanlagen noch vor der kommenden Heizperiode 2022/2023 aufgrund der langen Lieferzeiten nur möglich sein kann, wenn sehr zeitnah ausgeschrieben wird.
    Der Gemeinderat stimmte schließlich den vorgestellten Entwurfsplanungen zur Erneuerung bzw. zum Austausch der Heizungsanlagen in der KITA St. Angela Dörlinbach und im Rathaus Schuttertal einstimmig grundsätzlich zu.
    Die zugehörigen Kostenberechnungen wurden ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.
    Gleichzeitig wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, die erforderlichen weiteren Verfahrensschritte, insbesondere die Zuschussantragstellung (BAFA-Mittel) und die Ausschreibung der notwendigen Arbeiten vorzubereiten und ggf. durchzuführen.

  4. Erstellung eines Hochwasseralarm- und Einsatzplanes
    Beauftragung eines Fachbüros
    Das Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg regelt, dass alle der Katastrophenschutzbehörde gleich- oder nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Stellen des Landes sowie der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und im Bezirk der Katastrophenschutzbehörde eigene Zuständigkeiten besitzen, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs im Katastrophenschutz mitwirken. Die Mitwirkung im Katastrophenschutz im Sinne dieser Vorschrift umfasst insbesondere die Verpflichtung Alarm- und Einsatzpläne für notwendig werdende eigene Maßnahmen in Abstimmung mit den Alarm- und Einsatzplänen der Katastrophenschutzbehörde auszuarbeiten und weiterzuführen. Somit sind auch Kommunen verpflichtet für Katastrophen (u.a. Hochwasser) zur effektiven Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten.
    Hochwasseralarm- und Einsatzpläne bereiten die Alarmierung und den Einsatz aller beteiligten Kräfte für den Ernstfall vor und dienen dabei als Handlungshilfe.
    Das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart wurde von der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg empfohlen und hat bereits mit einigen umliegenden Gemeinden Hochwasseralarm- und Einsatzpläne erarbeitet.
    Das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart wurde schließlich einstimmig mit der Erstellung eines Hochwasseralarm- und Einsatzplanes auf Basis des Honorarangebotes vom 21.03.2022 in Höhe von 6.872,25 € beauftragt.

  5. Wohnraumoffensive Baden-Württemberg
    Allgemeine Information über das Vorgehen und die Ziele der Wohnraumoffensive bzw. der Wohnraumanalyse
    Bürgermeister Matthias Litterst begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst die Herren Frank Edelmann und Florian Zoll vom Büro KommunalKonzept BW aus Freiburg, welches mit den Untersuchungen im Rahmen der Wohnraumoffensive BW beauftragt wurde. Mit Hilfe dieser vom Land Baden-Württemberg auch geförderten Untersuchung sollen neue Denkanstöße und Impulse zur Wohnraumschaffung in der Gemeinde gegeben werden. Themenfelder sind beispielsweise die Schaffung von neuem Wohnraum in bestehenden Gebäuden, die Aktivierung von Baulücken aber auch die Entwicklung neuer Baugebiete unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und der soziodemografischen Entwicklung der Gemeinde. Ziel der Untersuchung ist unter anderem die Erarbeitung einer Flächenpotentialanalyse für jeden Ortsteil.
    Herr Zoll erläuterte das weitere Vorgehen, die Ziele der Wohnraumoffensive und die grundsätzlichen Herausforderungen (z.B. demografischer Wandel und Flächenverbrauch) mit Hilfe einer vorbereiteten Präsentation und veranschaulichte anhand verschiedener Beispiele aus anderen Kommunen mögliche Lösungsansätze.
    Abschließend stellte er fest, dass bereits in allen drei Ortsteilen erste Begehungen durch das Büro KommunalKonzept BW durchgeführt wurden und die Ergebnisse in einer der kommenden Sitzungen diskutiert werden können.

  6. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderat Kurt Weber fragte nach, ob zwischenzeitlich weitere ukrainische Kriegsflüchtlinge in der Gemeinde untergebracht wurden. Bürgermeister Matthias Litterst stellte hierzu fest, dass ganz aktuell am Sitzungstag insgesamt elf weitere Kriegsflüchtlinge durch das Landratsamt Ortenaukreis zugewiesen und in der Gemeinde untergebracht wurden. Zusätzlich gibt es auch private Initiativen, so dass in der Gemeinde Schuttertal derzeit rund zwanzig ukrainische Flüchtlinge wohnen.

  7. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15. März 2022
    b) Aktuelles