Inhalt
Datum: 28.07.2022

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. Juli 2022

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Errichtung einer Dachgaube mit Verbindung zu einer neuen Balkonanlage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 282/27 Gemarkung Dörlinbach (Am Kappelberg 11)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kappelberg“ in Dörlinbach. Mit der geplanten Balkonanlage wird die festgesetzte Baugrenze überschritten. Nach § 23 Abs. 3 Baunutzungsverordnung kann die Überschreitung in geringfügigem Ausmaß wie beantragt aber genehmigt werden. Ansonsten werden die Bebauungsplanvorschriften eingehalten. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag und ausdrücklich auch der beantragten Baugrenzenüberschreitung einstimmig zu.
    b) Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flurst.Nr. 438 Gemarkung Schweighausen (Hinterer Geisberg 12a)
    Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Am bestehenden Leibgedinghaus soll ein Carport errichtet werden. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde.
    c) Rückbau des bestehenden Dachstuhls und Errichtung eines Dachgeschosses mit Gaube sowie eines Anbaus im Untergeschoss auf dem Grundstück Flurst.Nr. 507 Gemarkung Schuttertal (Modoscher Str. 7)
    Für dieses Bauvorhaben gelten die Vorgaben des Bebauungsplanes „Untertal-Pfarrgut“ in Schuttertal. Insgesamt wurde die Zulässigkeit der Baumaßnahme vorab mit Gemeinde und Landratsamt geprüft. Die Vorschriften des Bebauungsplanes werden eingehalten. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde einstimmig erteilt.
    d) Teilabbruch eines Ökonomiegebäudes und Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Flurst.Nr. 266/1 Gemarkung Dörlinbach (Hub 5)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Hub“ in Dörlinbach. Durch diese Satzung ist auch dieses Bauvorhaben im beantragten Umfang möglich. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert.
    Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.
    e) Umbau, Sanierung und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 254/7 Gemarkung Dörlinbach (Wurtsgraben 3)
    Für dieses Bauvorhaben gelten die Vorgaben des Bebauungsplanes „Herrenmatt“ in Dörlinbach. Das bestehende Wohnhaus überschreitet bereits die festgesetzten Baugrenzen. Durch den geplanten Anbau ist eine weitere geringfügige Überschreitung um 16 m² erforderlich. Ansonsten entspricht das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplanes. Der Gemeinderat stimmte schließlich einstimmig dem vorgelegten Bauantrag und ausdrücklich der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung zu.

  3. Beschluss der Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Schuttertal
    Herr Tom Pilhofer von der mit der Aufstellung der Bauplatzvergaberichtlinien beauftragten KommunalKonzept BW GmbH (KKBW) stellte die Präambel und den bisherigen Ablauf der Diskussionen zu den Bauplatzvergaberichtlinien vor: Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2022 erstmalig mit den Bauplatzvergaberichtlinien befasst. Dem Gemeinderat wurde die Notwendigkeit der Erstellung einer Vergaberichtlinie für die Veräußerung von Bauplätzen zur Errichtung von Eigenheimen erläutert. Außerdem wurde er über grundsätzliche Argumentationen und typische Kategorien informiert. Verschiedene Entwürfe einer Vergabematrix wurden dem Gemeinderat durch die KKBW vorgestellt und anschließend vom Gemeinderat intensiv diskutiert. Dabei wurden Vorteile und Nachteile abgewogen, Änderungsvorschläge eingebracht und der Umfang der Kriterien diskutiert.
    Als Ergebnis dieser Diskussion wurde von der KKBW zusammen mit der Gemeindeverwaltung und dem hinzugezogenen Rechtsanwalt Dr. Mock eine neue Vergabematrix entworfen und eine dazugehörige Definitionstabelle erstellt. Beide Dokumente wurden in der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022 diskutiert und mit Änderungsvorschlägen einstimmig beschlossen. Der Verwaltung wurde in Zusammenarbeit mit der KKBW und Herrn Dr. Mock der Auftrag erteilt, die Vergaberichtlinie (Präambel, Vergabematrix, Beschreibung des Ablaufs einer Vergaberunde und Definitionstabelle) abschließend zu erstellen und dem Gemeinderat erneut vorzulegen.
    Die Vergaberichtlinie erfüllt zwei Zwecke: Zum einen gibt sie für die Öffentlichkeit transparent wieder, was mit den vom Gemeinderat diskutierten und festgelegten Kriterien erreicht werden soll. Zusätzlich wird der Ablauf einer Vergaberunde dargestellt und potentielle Interessierte können sich frühzeitig über ihre Chancen, einen Bauplatz zu bekommen, informieren. Außerdem ist die Vergaberichtlinie die Arbeitsgrundlage der Verwaltung bei der Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen.
    Der Gemeinderat stimmte den vorgelegten Bauplatzvergaberichtlinien nebst Definitionstabelle schließlich einstimmig zu. 

  4. Haushaltszwischenbericht 2022
    Situationsbericht und Aufhebung von SperrvermerkenDie Leiterin des Rechnungsamtes der Gemeinde, Frau Lisa Kopf, berichtete über die aktuelle Haushaltslage und gab einen Überblick über den Haushaltsvollzug und die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende. 
    Ergebnishaushalt
    Der Vollzug des Ergebnishaushalts verläuft im Wesentlichen plankonform.Durch die verbesserte Einnahmesituation kann das negative Gesamtergebnis (Planansatz: -298.189 €) zum Jahresende wesentlich verbessert werden (neu: +225.005€).
    Investitionstätigkeiten
    Frau Kopf ging sodann auf den Vollzug der geplanten Investitionen (Auszahlungen i. H. v. 1.987.746 €) ein. Dagegen stehen der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung sowie kassenwirksame Einzahlungen von 1.844.019 €. Der Verlauf des Ergebnishaushalts sowie die noch zu erwartenden Ein- und Auszahlungen zeigen, dass eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2022 aller Voraussicht nach nicht erforderlich ist.Die Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit (-143.727 €) kann durch die Inanspruchnahme liquider Mittel gedeckt werden.
    Eigenbetrieb „Gemeindewerke“
    Der Erfolgsplan mit einem Volumen von 409.450 € verläuft bis jetzt plankonform.Der Vermögensplan hat einen Umfang von 852.050 €. Frau Kopf merkte an, dass durch die zeitliche Verschiebung einzelner Maßnahmen die freigewordenen Mittel für andere dringende Anschaffungen zur Verfügung stehen.Auch im Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ kann aller Voraussicht nach auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden.
    Eigenbetrieb „Gebäudewirtschaft“
    Als erstes Projekt im Eigenbetrieb „Gebäudewirtschaft“ wird die Investition sowie der Betrieb der Pfarrscheune Schuttertal abgebildet.Der Erfolgsplan verläuft auch hier plankonform.Im investiven Bereich ist der Einbau von Akustikelementen für die Erdgeschossräumlichkeiten veranschlagt, deren Umsetzung derzeit in Planung ist.Eine Kreditaufnahme ist weder vorgesehen noch erforderlich. Im Haushaltsplan 2022 wurden interne Sperrvermerke mit einem Gesamtvolumen von 206.000 € (ursprünglich: 198.000 €) ausgewiesen, deren Umsetzung nach Vorlage des Haushaltszwischenberichts entschieden werden soll. Durch die Umsetzung der in 2022 noch möglichen Maßnahmen ändert sich das ordentliche Ergebnis von +225.005 € auf +134.005 €. Dadurch steigt die Entnahme aus liquiden Mitteln von 143.727 € auf 289.727 €, was weiterhin gedeckt werden kann. Eine Kreditaufnahme ist auch bei Aufhebung der Sperrvermerke voraussichtlich nicht erforderlich.Zusammenfassend merkte Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf an, dass gerade im Hinblick auf noch ausstehende Maßnahmen wie bspw. die für den Haushaltsvollzug 2022 eingesparten Mittel im Bereich Breitband (-110.000 €), welche dann im Jahr 2023 zur Zahlung fällig werden, auf eine sparsame Mittelverwendung geachtet werden sollte. Deshalb gilt die dringende Empfehlung, keine finanziell großen Projekte anzustoßen. Gründe hierfür seien unter anderem die nicht beeinflussbare Höhe der Gewerbesteuer sowie der für das Haushaltsjahr 2023 zu befürchtende Einbruch der FAG-Mittel, welcher auf hohe Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2021 zurückzuführen ist. Auch sich abzeichnende, dringende Sanierungsmaßnahmen an der kommunalen Infrastruktur werden den Gemeindehaushalt in den nächsten Jahren merklich belasten.Abschließend fasste Bürgermeister Matthias Litterst die wichtigsten Punkte nochmals zusammen und resümierte, dass in den nächsten Jahren aufgrund der weltpolitischen und konjunkturellen Lage eine sparsame und vorausschauende Mittelverwendung wichtiger denn je sei. Gemeinderat Klaus Winterer freute sich über das positive Zwischenergebnis und stellte fest, dass die einheimischen Gewerbebetriebe und die damit verbundenen hohen Gewerbesteuereinnahmen eine wesentliche Tragsäule für dieses erfreuliche Zwischenergebnis seien. Er mahnte deshalb dazu, die Firmen auch weiterhin bestmöglich zu unterstützen.Der Gemeinderat nahm den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis und hob die internen Sperrvermerke einstimmig auf. Er ermächtigte die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten. Die jeweiligen Beschlüsse über die einzelnen Maßnahmen erfolgen separat.  

  5. Kindertageseinrichtung St. Angela Dörlinbach – Auftragsvergaben
    Alle Arbeiten werden im Zuge von freihändigen Vergaben (Auftragswert bis zu 10.000 € netto) bzw. Direktaufträgen (Auftragswert bis zu 3.000 € netto) nach VOB beauftragt. 
    a) Austausch der Küche und Renovierung des Bodens
    Die Aufträge zum Austausch der Küche und Renovierung des Bodens wurden einstimmig wie folgt vergeben:
    - die Küche zum Angebotspreis von 11.897,62 € brutto an die Firma küche-direkt aus Zell am Harmersbach nach erfolgtem Angebotsvergleich mit insgesamt vier Firmen und
    - die Renovierung des Bodens zum Angebotspreis von 2.732,72 € brutto an die Schreinerei Marc Winterer aus Schuttertal als Direktauftrag.
    b) Schaffung einer Wickelmöglichkeit und Einbau eines Erwachsenen-Waschbeckens
    Die Aufträge zur Schaffung einer Wickelmöglichkeit und Einbau eines Erwachsenen-Waschbeckens wurden einstimmig wie folgt vergeben:
    - die Schaffung einer Wickelmöglichkeit zum Angebotspreis von 2.487,10 € brutto an die Schreinerei Marc Winterer aus Schuttertal als Direktauftrag und
    - der Einbau eines Erwachsenen-Waschbeckens zum Angebotspreis von 1.968,83 € brutto an die Firma Zehnle-Geiger aus Lahr-Reichenbach als Direktauftrag.

  6. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  7. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21. Juni 2022
    b) Aktuelles
    Bürgermeister Matthias Litterst informierte, dass der Geh- und Radweg zwischen Dörlinbach und Schweighausen entsprechend den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben markiert wurde. Die erforderliche Beschilderung wird im Laufe der Woche angebracht. Die offizielle Freigabe bzw. Einweihung des Geh- und Radweges ist am Freitag, 12.08.2022 geplant.