Inhalt
Datum: 26.02.2021

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23. Februar 2021

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flurst.Nr. 18 Gemarkung Dörlinbach (Unterrain 5)
    Das Vorhaben befindet sich im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Dörlinbach. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen, die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.
    b) Neubau eines Holzschopfes für landwirtschaftliche Güter und Geräte mit Brennerei auf dem Grundstück Flurst.Nr. 366 Gemarkung Schweighausen (Hinterer Geisberg 11)
    Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Ortsteiles Schweighausen. Da es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient, ist es im bauplanungsrechtlichen Außenbereich auch ausdrücklich privilegiert und genehmigungsfähig. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung des geplanten Holzschopfes ist ebenfalls gesichert. Auch zu diesem Bauantrag erteilte der Gemeinderat einstimmig die notwendige Zustimmung.
    c) Errichtung eines Reitplatzes auf dem Grundstück Flurst.Nr. 451 Gemarkung Schuttertal (Obertal 5)
    Die Errichtung eines Reitplatzes im Außenbereich des Ortsteiles Schuttertal wurde ebenfalls einstimmig befürwortet.
    d) Teilabbruch des bestehenden Holzlagers und Neubau einer überdachten Terrasse auf dem Grundstück Flurst.Nr. 299 Gemarkung Schweighausen (Am Geisberg 10)
    Die geplante Baumaßnahme befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich des Ortsteiles Schweighausen. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen, die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.
    e) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Büroräumen auf dem Grundstück Flurst.Nr. 82/3 Gemarkung Schweighausen (Bergstr. 63)
    Um dieses Bauvorhabens baurechtlich zu ermöglichen, erfolgt aktuell die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Vorderer Geisberg“. Der geplante Wohnhausneubau entspricht den künftigen Bauvorgaben. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen wurde daher einstimmig erteilt.
    f) Abbruch Carport sowie Neuerrichtung Balkon und Carport auf dem Grundstück Flurst.Nr. 403 Gemarkung Dörlinbach (Blumenstr. 3) - Kenntnisgabeverfahren
    Dieses Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herrenmatt“ in Dörlinbach und wurde im sog. Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Der Planer des Vorhabens bestätigt hierbei ausdrücklich die Übereinstimmung mit den geltenden Bebauungsplanvorschriften. Die Gemeinde hat nur noch die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen.
    Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zustimmend zur Kenntnis.

  3. Eigenbetrieb Gemeindewerke – öffentliche Trinkwasserversorgung
    a) Untersuchung eines möglichen Anschlusses des Michelbrunn an die öffentliche Trinkwasserversorgung - Vergabe des Prüfungs- und Planungsauftrages
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erinnerte daran, dass bereits im Jahr 2015 geprüft wurde, ob ein Anschluss der Anwesen im Michelbrunn an die öffentliche Trinkwasserversorgung technisch möglich und finanzierbar wäre. Aufgrund der ermittelten Kosten war allerdings schnell klar, dass eine Umsetzung unter den damals geltenden Rahmenbedingungen (ohne finanzielle Förderung des Landes) nicht realisierbar gewesen wäre. Dies wurde auch in einer gemeinsamen Abschlussbesprechung mit allen Anliegern am 24.02.2016 einvernehmlich so festgestellt.
    Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Schuttertal im Jahr 2019 ein „Trinkwasserstrukturgutachten“ erarbeitet, welches Grundlage für den Erhalt von Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg ist. Beispielsweise wird der aktuelle Bau der Trinkwasserhauptleitung in den Kambach mit einem Zuschuss von 44 % der Kosten gefördert. Auch der Anschluss des Michelbrunn an die öffentliche Trinkwasserversorgung wurde seitens der Verwaltung in das vorstehend genannte „Trinkwasserstrukturgutachten“ als eine weitere mögliche dringliche Maßnahme aufgenommen, was bei einer eventuellen Zuschussbeantragung sicherlich positiv bewertet würde.
    Auf Anregung verschiedener Michelbrunn-Anlieger soll nun nochmals eine grundsätzliche Prüfung einer möglichen Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in den Michelbrunn unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen (eventueller Zuschuss für die Hauptleitung, Teilstrecke bis zum Anwesen „Kambach 2“ ist ggf. bis dahin schon gebaut) und einer Konkretisierung bzw. Aktualisierung der Kosten erfolgen.
    Im Haushaltsplan für 2021 wurden hierfür 20.000 € für Planungskosten bereitgestellt. Kosten für die privaten Anlieger entstehen in dieser Planungsphase nicht.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur fachtechnischen Untersuchung eines möglichen Anschlusses des Michelbrunn an die öffentliche Trinkwasserversorgung inklusive einer eventuellen Erstellung der Antragsunterlagen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft an das Ingenieurbüro Siggelkow GmbH auf Grundlage des Honoraran-gebotes vom 15.12.2020 zu vergeben.
    b) Digitalisierung der Bestandspläne der öffentlichen Trinkwasserversorgung - Auftragsvergabe
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle stellte fest, dass der überwiegende Anteil der Bestandspläne der öffentlichen Wasserversorgung aktuell aus Papierplänen oder handschriftlichen Skizzen des Bauhofes besteht. Eine zeitgemäße Aufarbeitung und Digitalisierung ist u.a. auch im Hinblick auf anstehende Personalwechsel dringend erforderlich.
    Der Auftrag zur Digitalisierung der Bestandspläne der öffentlichen Trinkwasserversorgung in allen drei Ortsteilen wurde einstimmig an das Ingenieurbüro Siggelkow GmbH auf Grundlage des Honorarangebotes vom 10.02.2021 vergeben.

  4. Abwasserbeseitigung
    a) Digitalisierung der Bestandspläne der Schmutz- und Regenwasserkanäle – Auftragsvergabe
    Auch der überwiegende Anteil der Bestandspläne der Schmutz- und Regenwasserkanäle besteht aktuell aus Papierplänen oder handschriftlichen Skizzen des Bauhofes. Eine zeitgemäße Aufarbeitung und Digitalisierung ist auch in diesem Bereich dringend erforderlich.
    Der Auftrag zur Digitalisierung der Bestandspläne der Schmutz- und Regenwasserkanäle in allen drei Ortsteilen wurde einstimmig an das Ingenieurbüro Siggelkow GmbH auf Grundlage des Honorarangebotes vom 10.02.2021 vergeben.
    b) Erstellung von Generalentwässerungsplänen für alle drei Ortsteile - Auftragsvergabe
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erläuterte, dass im Generalentwässerungsplan (GEP) das Entwässerungskonzept für das Einzugsgebiet von Kommunen und Zweckverbänden dargestellt wird. Der GEP dient als Nachweis, dass die vorhandene Abwasserkonzeption den gesetzlichen Anforderungen entspricht und als Planungsgrundlage für künftige Erweiterungen, Umbaumaßnahmen oder Sanierungskonzepte.
    Im Zuge der Erstellung eines GEP muss eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung des Bestandsnetzes und des zukünftigen Kanalnetzes unter Einbeziehung möglicher Erweiterungsflächen und Umbaumaßnahmen erstellt werden.
    Der GEP dient dem Landratsamt als Entscheidungshilfe für die Erteilung wasserrechtlicher Einleiterlaubnisse und wasserrechtlicher Genehmigungen bzw. die Herstellung wasserrechtlicher Benehmen. Er ist ein umfangreiches Gesamtwerk einer Kommune zur Gewährleistung der rechtlich geordneten Abwasserbeseitigung und -behandlung.
    Seitens des Landratsamts Ortenaukreis wird regelmäßig im Zuge von Bauleitplanverfahren (städtebauliche Satzungen, Bebauungspläne) darauf hingewiesen, dass noch immer kein aktuelles Planwerk über die Gesamtentwässerung der Gemeinde vorliegt, was dieser Fachbehörde die erforderliche fachliche und rechtliche Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Entwässerungssituation erschwert oder unmöglich macht. Da die Erstellung eines aktuellen GEP in der Regel sowohl zeit- als auch kostenintensiv ist und daher im Zuge eines bereits laufenden Bebauungsplanverfahrens kaum leistbar ist, wurde zuletzt im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung „Loh“ ausdrücklich empfohlen, möglichst zeitnah einen aktuellen GEP zu er-stellen.
    Der Auftrag zur Erstellung von Generalentwässerungsplänen für alle drei Ortsteile wurde einstimmig an das Ingenieurbüro Siggelkow GmbH auf Grundlage des Honorarangebotes vom 10.02.2021 vergeben.

  5. Erlass einer Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte einleitend fest, dass aufgrund einer Anfrage des Dorfladen Schweighausen der Erlass der vorstehend genannten Satzung geprüft und letztlich auch so vorgeschlagen wird. Im Dorfladen Schweighausen werden insbesondere lokale Produkte und Erzeugnisse verkauft.
    Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) kann die Gemeinde per Satzung festlegen, dass Verkaufsstellen in anerkannten Kur- und Erholungsorten, die ausschließlich oder in erheblichem Umfang Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, anbieten, an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen für bis zu acht Stunden geöffnet sein dürfen.
    Damit soll den örtlichen Verkaufsstellen der Gemeinde Schuttertal, die die o.g. Warengruppen anbieten, ermöglicht werden, für Touristen und Besucher an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen ihre Waren anzubieten.
    Die vorliegende Satzung wurde mit dem Ordnungsamt des Landratsamtes Ortenaukreis abgestimmt. Außerdem wurde die Festsetzung der Öffnungszeiten mit der Katholischen Kirchengemeinde „An der Schutter“ abgesprochen. Selbstverständlich gilt die Satzung für alle örtlichen Ver-kaufsstellen in allen drei Ortsteilen.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die vorgestellte Satzung nach § 7 Abs. 1 LadÖG über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen.

  6. Freiwillige Feuerwehr Schuttertal
    Anschaffung eines Staffellöschfahrzeuges LF 10 – Vergabe des Planungsauftrages
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf erinnerte daran, dass im Rahmen der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans die Verwaltung beauftragt wurde, das in der Einsatzabteilung Schuttertal eingesetzte Feuerwehrfahrzeug des Typs LF 8 durch ein neues Löschfahrzeug des Typs LF 10 zu ersetzen. Das derzeit eingesetzte Löschfahrzeug (Erstzulassung im Jahr 1990) ist bereits über 30 Jahre alt und besitzt ein zu geringes Wassertankvolumen für die abzudeckende Gemarkungsfläche.
    Nach einer konkreten Kostenberechnung durch die Agentur Wieseke aus Lahr, welche regelmäßig in der Region kommunale Feuerwehrfahrzeug-Ausschreibungen durchführt und bereits mehrere Fahrzeugausschreibungen der Gemeinde Schuttertal betreut hat, belaufen sich die Fahrzeugkosten auf ca. 390.000 EUR. Hinzu kommen ca. 7.000 EUR Planungskosten.
    Da im Jahr 2021 lediglich mit Planungskosten zu rechnen ist, wurde die Maßnahme im Haushaltsplan 2021 mit einem Planungsansatz von 10.000 EUR berücksichtigt. Die Auszahlungen für das Fahrgestell sowie die Beladung werden voraussichtlich im Jahr 2022, die Auszahlungen für den Fahrzeugaufbau im Jahr 2023 zahlungswirksam, sodass eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 390.000 EUR im Haushaltsplan 2021 veranschlagt wurde.
    Aufgrund des hohen Investitionsvolumens von 400.000 EUR wurde bereits im Jahr 2020 ein Fachförderungsantrag nach der Z-Feu gestellt. Dieser wurde mit Datum vom 22. Juni 2020 positiv beschieden, was bedeutet, dass der Gemeinde ein Z-Feu-Zuschuss in Höhe von 92.000 EUR zur Ver-fügung steht. Zusätzlich wurde in diesem Jahr ein Ausgleichstockantrag gestellt. Beantragt ist eine Förderung in Höhe von 190.000 EUR. Die Bescheidung dieses Antrags wird im Juli 2021 erwartet. Laut Auskunft des Regierungspräsidiums kann aufgrund des vorliegenden Fachförderungsbe-scheids die Auftragserteilung an den Planer erfolgen. Dies ist förderunschädlich.
    Gemäß Auskunft der Agentur Wieseke liegen die Kosten für die gesamte Durchführung der Ausschreibung bei maximal 7.000 EUR. Aktuell planen auch andere Gemeinden die Anschaffung von Löschfahrzeugen, sodass im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung sowohl am Fahrzeug wie auch an den Planungskosten eingespart werden könnte. Wie hoch diese Einsparung letztlich sind, kann aktuell allerdings noch nicht beziffert werden.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Agentur Wieseke mit der Ausschreibungsplanung und -durchführung zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs des Typs LF 10 für die Einsatzabteilung Schuttertal. Der finale Grundsatzbeschluss über die Fahrzeugbeschaffung kann erst nach Klärung der Finanzierung (voraussichtlich im Sommer 2021) erfolgen.

  7. Annahme einer Spende
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der nachstehend genannten Spende:
    • Geldspende in Höhe von 6.675,00 EUR von der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau zur Beschaffung von sechs Defibrillatoren für die gemeindlichen Einrichtungen
    Die Spende ist dem Landratsamt Ortenaukreis zu melden.

  8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  9. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19. Januar 2021
    b) Aktuelles