Inhalt
Datum: 19.07.2021

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13. Juli 2021

  1. Bürgerfragestunde

  2. Ausscheiden von Gemeinderätin Rut Geiger nach § 31 Abs. 1 GemO
    Bürgermeister Matthias Litterst informierte das Gremium nochmals über das Schreiben von Gemeinderätin Rut Geiger vom 28.05.2021, in welchem sie formal mitteilte, dass sie zum 02.07.2021 wegziehen wird, durch diese Wohnsitzverlegung die Wählbarkeit nach § 28 GemO verliert und folglich nach § 31 Abs. 1 GemO aus dem Gemeinderat ausscheiden muss.
    a) Feststellung durch den Gemeinderat
    Der Gemeinderat fasste anschließend den formell erforderlichen Beschluss und stellte einstimmig fest, dass durch den Wegzug von Gemeinderätin Rut Geiger zum 02.07.2021 die Voraussetzungen für ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach § 31 Abs. 1 GemO durch den Verlust der Wählbarkeit (§ 28 GemO) vorliegen.
    b) Verabschiedung
    Bürgermeister Matthias Litterst äußerte zunächst sein Bedauern, dass er Frau Geiger aufgrund ihres Wegzuges nun aus dem Ratsgremium verabschieden muss, zeigte aber auch Verständnis und Respekt für ihre Entscheidung, dass sie zum Abschluss ihres Jurastudiums den Wohnsitz nach Freiburg verlegen möchte. Er erinnerte daran, dass Frau Geiger seit 2014 Mitglied im Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal ist und sich hierbei natürlich immer für ihren Ortsteil Schweighausen einsetzte, stets aber auch das Wohl der Gesamtgemeinde im Blick hatte. Insbesondere die Vereine, aber auch die sozialen Themen wie z.B. die neu geschaffene Pflegewohngruppe in der Pfarrscheune Schuttertal lagen ihr sehr am Herzen. Bürgermeister Matthias Litterst dankte ihr im Namen der Gemeinde, der Verwaltung, aber auch persönlich für ihr Engagement zum Wohle der Mitbürger/innen und wünschte ihr für den weiteren Lebensweg alles Gute. Als kleines Dankeschön überreichte er einen Geschenkkorb mit allerlei Leckereien aus ihrer Heimatgemeinde, so dass sie auch ein Stück Heimat mit nach Freiburg nehmen kann.
    Seitens der Gemeinderatskollegen bedankte sich Gemeinderat Kurt Weber für die immer sehr angenehme und konstruktive Zusammenarbeit. Er betonte die sehr große Bürgernähe von Rut Geiger. Gerade in den Bereichen „Älter werden im Schuttertal“ oder „Entwicklungen im Kinderbetreuungsbereich“ lagen ihre Schwerpunkte. Hier habe sie sich stark eingebracht. Auch er wünschte ihr schließlich im Namen aller Ratsmitglieder, aber auch persönlich für ihre Zukunft alles Gute. 
    Frau Rut Geiger stellte abschließend fest, dass sie es ebenfalls sehr schade findet, dass sie aus dem Gremium aufgrund ihres Wegzuges ausscheiden muss, die gesetzlichen Regelungen hierzu aber durchaus nachvollziehen kann. Die Gemeinderatsarbeit habe ihr immer sehr viel Freude bereitet und sie kann es nur jedem/r empfehlen, für ein solches Amts zu kandidieren. Man kann in vielen Bereichen des täglichen Lebens unmittelbar mitgestalten. Auch sie bedankte sich zum Schluss für die gute Zusammenarbeit bei Bürgermeister Litterst, der Verwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderates und wünschte allen weiterhin viel Freude und gute Entscheidungsfindungen.

  3. Nachrücken von Gemeinderat Stephan Ohnemus nach § 31 Abs. 2 GemO
    Bürgermeister Matthias Litterst gab bekannt, dass Herr Stephan Ohnemus, Am Schießrain 2, Schuttertal-Schweighausen für die ausgeschiedene Gemeinderätin Rut Geiger nach § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nachrückt. Dieser hat mit Schreiben vom 29.06.2021 das Gemeinderatsmandat angenommen und erklärt, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ihn an der Übernahme und der Ausübung des Amtes hindern. Gemäß § 28 GemO erfüllt Herr Ohnemus die Voraussetzungen für die Wählbarkeit.
    a) Feststellung durch den Gemeinderat zu etwaigen Hinderungsgründen
    Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass hinsichtlich des nachrückenden Herrn Stephan Ohnemus keine der in den §§ 16 und 29 GemO genannten Ablehnungs- oder Hinderungsgründe bestehen.
    b) Verpflichtung durch den Bürgermeister nach § 32 Abs. 1 GemO
    Bürgermeister Matthias Litterst verpflichtete schließlich Herrn Stephan Ohnemus als Gemeinderat, welcher die vorgeschriebene Verpflichtungsformel entsprechend vortrug. Abschließend wurde die Verpflichtung per Handschlag besiegelt.

  4. Einzelbauvorhaben
    Errichtung von zwei Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Flurst.Nr. 36/2 Gemarkung Schweighausen (Bergstr. 28b)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Schweighausen. Vorgaben eines Bebauungsplanes bestehen also nicht.
    Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist wie bisher gesichert. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.

  5. Schaffung einer zweiten Bundesfreiwilligendienststelle an der Grundschule Schuttertal
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf erinnerte zunächst daran, dass der Gemeinderat mit Beschluss vom 28. November 2017 die dauerhafte Einrichtung einer Stelle des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) an der Grundschule Schuttertal bewilligt hat. Der Bundesfreiwilligendienstleistende (m/w/d) unterstützt die Lehrkräfte im Schulbetrieb und betreut im Nachgang die Kinder im Rahmen des Betreuungskonzeptes der „Verlässlichen Grundschule“. Derzeit ist eine BFD-Stelle im Schulhaus Dörlinbach eingerichtet, welche auch jährlich neu besetzt wird. In den letzten Jahren musste gerade im Bereich der Verlässlichen Grundschule festgestellt werden, wie schwierig die Nachbesetzung von ausscheidenden Betreuungskräften ist. Auch aktuell wurden bereits mehrfach erfolglos Stellen in den Schulhäusern Schuttertal und Schweighausen ausgeschrieben. Da aufgrund der Aufsichtspflicht stets zwei Kräfte anwesend sein müssen, hätte eine Nichtbesetzung zur Folge, dass die Betreuung kurz- oder auch langfristig eingeschränkt werden muss, was für die berufstätigen Eltern erhebliche Probleme mit sich bringen würde.
    Im BFD-Bereich erreichen die Schule vermehrt Anfragen zur Ableistung eines solchen Dienstes. Die Lehrkräfte der Grundschule sind sich einig, dass eine zweite BFD-Stelle auch für den Schulbetrieb eine Entlastung wäre, sodass die Bereitschaft zur Einrichtung einer zweiten Stelle sehr groß ist. Auch der Einsatz in der Verlässlichen Grundschule sowie der Ferienbetreuung hat sich bewährt und würde mit der Schaffung einer zweiten Stelle eine deutliche Entlastung bringen.
    Frau Kopf schlug deshalb vor, einen Aufstockungsantrag beim BAFzA zu stellen und die Stelle – je nach Personalsituation – zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Schaffung einer zweiten Bundesfreiwilligendienststelle an der Grundschule Schuttertal zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das Stellenbesetzungsverfahren durchzuführen.

  6. Kindertageseinrichtungen
    a) Beschluss über die Elternbeiträge für das Kita-Jahr 2021/2022
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf gab bekannt, dass sich die Vertreter des Gemeinde- und Städtetags und der vier Kirchen in Baden-Württemberg auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im kommenden Kita-Jahr 2021/2022 verständigt haben. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch die Elternbeteiligung anzustreben. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 2,9% zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen. Im Jahr 2020 lag der Kostendeckungsgrad bei 15,16% der Betriebskosten.
    Die gemeinsame Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legt eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahre in der Familie zu Grunde. Ziel ist es, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. (Württembergisches Erhebungssystem mit der familienbezogenen Sozialstaffelung). Berücksichtigt werden nur Kinder die im gleichen Haushalt wohnen.
    Im Rahmen der Vorbereitung des Lenkungskreises Kita, welcher am 20. April 2021 ebenfalls über eine – damals noch betragsmäßig unbekannte – Beitragserhöhung für das Kita-Jahr 2021/2022 in-formiert wurde, wurde festgestellt, dass in den Vorjahren von der Regelbeitrags-Empfehlung zugunsten der Eltern abgewichen wurde. Statt 30 Wochenstunden wurde dem Beitrag eine Grundbetreuungszeit von 32 Wochenstunden zugrunde gelegt. Damit lag der bislang erhobene Elternbeitrag unter der Empfehlung. Aufgrund der Tatsache, dass eine Regelbetreuung mit 30 Wochenstunden nicht realistisch ist und mit Hinblick auf die zusätzliche Belastung der Eltern, soll die Basis im Kita-Jahr 2021/2022 weiterhin bei 32 Wochenstunden liegen.
    Der Beitragsverlust ist auf ca. 3.000 EUR zu beziffern. Eine eventuelle schrittweise Anpassung sollte für die folgenden Kita-Jahre geprüft werden.Bei dem Elternbeitrag für die Krippengruppe soll eine letzte schrittweise Erhöhung erfolgen. Derzeit beträgt der Elternbeitrag 97,5% der Empfehlung und soll im nächsten Kita-Jahr auf 100% angepasst werden. Zu dieser Steigerung um 2,5% wird die jährliche Erhöhung (2,9%) addiert. Zum Kita-Jahr 2022/2023 ist dann nur noch mit der jährlich empfohlenen Beitragsanpassung zu rechnen.
    Der Vorschlag für die zu beschließenden Elternbeiträge für das Kita-Jahr 2021/2022 wurde mit dem kirchlichen Träger sowie seinerseits mit den Elternvertretungen abgestimmt. Die Elternbeiträge werden für 11 Monate erhoben.
    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
    Die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schuttertal werden für das Kita-Jahr 2021/2022 wie folgt angepasst:
    Kita-Beiträge 2021/2022

    b)   Reduzierung des Regelbetreuungsbeitrages in der Kindertageseinrichtung Dörlinbach ab 01.03.2021
    Aufgrund einer Stellenvakanz in der Kita St. Angela Dörlinbach konnte ab dem Jahreswechsel 2021 in der Regelbetreuung nur noch ein eingeschränktes Betreuungsangebot stattfinden. Statt bislang 34,5 Wochenstunden konnte die Betreuung nur 29,5 Stunden wöchentlich umfassen. Da ab dem 22. Februar 2021 wieder ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in der Kita stattfand, soll ab 1. März 2021 bis zum Ende des Kita-Jahres ein reduzierter Beitrag für die betroffenen Eltern erhoben werden. Aufgrund der geringen RG-Nachfrage bleibt der Betreuungsumfang, wie in der Gemeinderatssitzung am 4. Mai 2021 beschlossen, bei 29,5 Wochenstunden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Reduzierung des Regelbetreuungsbeitrags in der Kindertageseinrichtung Dörlinbach für den Zeitraum 01.03.2021 bis 31.08.2021 mit 29,5 Wochenstunden. Gemeinderat Klaus Winterer verwies auf den häufigen Personalwechsel in der Kita in Dörlinbach und bat um kurze Stellungnahme hierzu. Bürgermeister Matthias Litterst stellte fest, dass die Zuständigkeit für personalrechtliche Fragen beim kirchlichen Träger liegt. Sicherlich bedauert auch die Gemeinde die häufigeren Personalwechsel aus der Vergangenheit. Grundsätzlich ist aber gerade im Kita-Bereich personell allgemein sehr viel Bewegung. Erzieher/-innen sind derzeit überall gesucht – häufigere Personalwechsel sind daher sicherlich nicht ungewöhnlich. Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf ergänzte die Ausführungen abschließend mit der Feststellung, dass aktuell ein sehr motiviertes Team im Kita Dörlinbach arbeitet.

  7. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderat Klaus Winterer fragte nach, ob es schon konkrete Überlegungen gibt, in den drei Grundschulgebäuden aufgrund der Corona-Pandemie Klima- bzw. Lüftungsanlagen einzubauen. Bürgermeister Matthias Litterst stellte fest, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, welches gerade in der Verwaltung aufgearbeitet wird. Sobald hier alle Daten und Unterlagen zusammengestellt sind, wird der Gemeinderat entsprechend informiert.

  8. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08. Juni 2021
    b) Aktuelles