Inhalt
Datum: 23.09.2022

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. September 2022

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Antrag im Kenntnisgabeverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 579 Gemarkung Schuttertal (Am Kapf 2)
    Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Talblick II“ im Ortsteil Schuttertal und wurde im „Kenntnisgabeverfahren“ eingereicht. Der Planer des Vorhabens bestätigt in diesem Verfahren die Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften, während die Gemeinde lediglich die Vollständigkeit der Unterlagen prüft.
    Befreiungen oder Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden ausdrücklich nicht beantragt.
    Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
    b) Befristete Aufstellung eines Containers und von Toilettenkabinen für die Einrichtung einer Wald- und Naturkindergarten-Gruppe als Übergangslösung bis längstens 31.03.2023 auf dem Grundstück Flurst.Nr. 456 Gemarkung Schuttertal (Durenbach)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben im Außenbereich im Durenbach. Die Lieferung des für den Wald- und Naturkindergarten vorgesehenen sogenannten „Hobbitwagen“ verzögert sich. Als Übergangslösung soll an der Zufahrt zum Anwesen „Durenbach 1“ ein Container als Aufenthaltsraum genutzt werden. Die Baugenehmigung für diese Zwischenlösung wurden bereits erteilt. Der Gemeinderat nahm das Vorhaben zur Kenntnis und erteilte auch einstimmig das erforderliche Einvernehmen hierzu.

  3. Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Hub“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hub“, Ortsteil Dörlinbach
    Zur Standortsicherung ortsansässiger Gewerbe- und Handwerksbetriebe und zur Sicherung der Arbeitsplätze vor Ort sollen mit dem vorliegenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hub“ für zwei bestehende einheimische Handwerksbetriebe angemessene und verträgliche bauliche und betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden.
    a) Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24. Mai 2022 wurde die Durchführung der nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderlichen Offenlage beschlossen. Diese fand im Zeitraum vom 20. Juni 2022 bis 21. Juli 2022 statt. Stellungnahmen von Privaten sind nicht eingegangen. Parallel hierzu fand auch eine nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden) statt (§ 4 Abs. 2 BauGB). Frau Dipl.Ing. Lioba Fischer vom Planungsbüro Fischer in Freiburg stellte die eingereichten Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor und erläuterte die einzelnen Beschlussvorschläge hierzu. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die Beschlüsse zu den im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen – wie vom Planungsbüro Fischer empfohlen und in der Beschlussvorlage dargestellt – einstimmig gefasst.
    b) Beschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften als Satzungen
    Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hub“ in der Fassung vom 30.08.2022 wurde nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO einstimmig als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 30.08.2022 wurden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO einstimmig als Satzung beschlossen.

  4. Aufstellung des Bebauungsplans „Höhengasthaus Sodhof“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Höhengasthaus Sodhof“, Ortsteil Schuttertal
    Frau Dipl.Ing. Lioba Fischer stellte den Sachverhalt wie folgt dar: Die Gemeinde Schuttertal beabsichtigt, den Standort des "Höhengasthauses Sodhof" als solchen bauplanungsrechtlich zu sichern und im Rahmen dessen eine Modernisierung der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie die Ergänzung um ein Gebäude mit Ferienwohnungen und ein Wohnhaus für den Betriebsinhaber zu ermöglichen. Hierzu soll der Bebauungsplan "Höhengasthaus Sodhof" aufgestellt werden. Das Planungsgebiet grenzt im Norden an Waldflächen, im Westen an bestehende Bebauung bzw. an die Gemeindeverbindungsstraße sowie im Süden an landwirtschaftliche Flächen. Die Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der FNP wird im Parallelverfahren geändert (1. Änd. FNP VG Seelbach-Schuttertal). Das Plangebiet liegt im Außenbereich ca. 4 km nordöstlich der Ortslage Wittelbach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 0,33 ha, liegt auf Gemarkung Schuttertal und ist zugehörig zum Ortsteil Schuttertal. Der Geltungsbereich umfasst den heutigen Gasthausbetrieb mit einigen Nebengebäuden. Der Gemeinderat fasste schließlich nach kurzer Beratung jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Beschluss über die Aufstellung
    Für den im Planentwurf vom 05.08.2022 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan „Höhengasthaus Sodhof“ aufgestellt.
    b) Billigung des Planentwurfes
    Die Entwürfe des Bebauungsplanes „Höhengasthaus Sodhof“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Höhengasthaus Sodhof“, Ortsteil Schuttertal in der Fassung vom 05.08.2022 werden gebilligt.
    c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
    Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Planauslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Ort und Zeitraum dieser Planauslegung im Rathaus Dörlinbach werden frühzeitig im Amtlichen Mitteilungsblatt bekanntgegeben. Die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung zu informieren und zur Äußerung aufzufordern.

  5. Erste Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal (hinsichtlich des Bebauungsplanes „Höhengasthaus Sodhof“, Ortsteil Schuttertal – Fläche S1)
    Bürgermeister Matthias Litterst und Dipl.Ing. Lioba Fischer vom Planungsbüro Fischer wiesen einleitend darauf hin, dass der Tourismus für die Gemeinden Schuttertal und Seelbach, aber auch für die gesamte Region eine nicht unwesentliche wirtschaftliche Säule darstellt und essentiell ist für den Arbeitsmarkt in einem ansonsten eher strukturschwachen Umfeld. Er ist Aushängeschild einer sehr attraktiven Urlaubs- und Freizeitregion. Einige Weiler und Höfe bilden aufgrund ihrer exponiert- attraktiven Lage darüber hinaus ein touristisches Alleinstellungsmerkmal. Hierzu gehört auch das „Höhengasthaus Sodhof“, etwa 4 km nordwestlich der Ortschaft Wittelbach. Der Betrieb liegt unter anderem am überregionalen Kandelhöhenweg und am Querweg Lahr-Rottweil in herausragender Höhenlage. Das familiengeführte Gasthaus ist modernisierungsbedürftig, um weiterhin eine zeitgemäße, den heutigen Anforderungen der Gäste entsprechende Bewirtung bieten zu können. Gleichzeitig steht bei der Inhaberfamilie ein Generationswechsel an, der die Frage des Investitionsaufwands und der Zukunftsfähigkeit von Standort und Betrieb aufwirft. Planungsrechtliches Ziel der Gemeinde Schuttertal ist die betriebliche Bestandssicherung und die Realisierung eines zukunftsfähigen, nachhaltigen und naturangepassten Konzepts mit moderaten Erweiterungsmöglichkeiten, was sich positiv auf den Fremdenverkehr und die lokale Wirtschaftsstruktur der Gemeinde und der Region auswirkt. Mit der Investitionsbereitschaft zur Fortführung des Familienbetriebs besteht die Möglichkeit zu einer erfolgreichen Umsetzung. Das Konzept wird mit der parallel zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführten Bebauungsplanung weiter konkretisiert. Hierzu wurde auf Tagesordnungspunkt 4 verwiesen.
    Planungsrechtlich muss durch die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Höhengasthaus Sodhof“ im Flächennutzungsplan anstelle der bisherigen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ die Voraussetzung geschaffen werden.
    Die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Ausweisung wurde im Vorfeld mit der höheren Raumordnungsbehörde (RP Freiburg) und dem Landratsamt Ortenaukreis abgestimmt. Auch hierzu fasste der Gemeinderat nach kurzer Aussprache jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss zum Beschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche S1
    Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Zieljahr 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Seelbach - Schuttertal für die Fläche S 1 zu beschließen.
    b) Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
    Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung für die Dauer von einem Monat durchzuführen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange schriftlich anzuhören.

  6. Wasserversorgung
    Umsetzung einer Maßnahme des Trinkwasserstrukturgutachtens
    Fassung und Anschluss der Kreuzhaldenquelle im Regelsbach, Ortsteil Schuttertal an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde 
    Im Trinkwasserstrukturgutachten der Gemeinde Schuttertal aus dem Jahr 2019 sind alle Maßnahmen aufgeführt, die für die Aufrechterhaltung einer zukunftsfähigen Trinkwasserversorgung notwendig sind. Bestandteil des festgestellten „kurzfristigen Handlungsbedarfs“ ist unter anderem auch die Fassung und der Anschluss einer neuen Quelle an das Versorgungsnetz des Ortsteiles Schuttertal. Konkret vorgesehen ist der Anschluss der „Kreuzhaldenquelle“ im Regelsbach. Dipl.Ing. Michael Siggelkow stellte anhand verschiedener Schaubilder die Entwicklung des  Wasserdargebots aus den bestehenden Quellen und den konkreten Bedarf in den drei Ortsteilen vor. Im Ortsteil Schuttertal ist neben einer langfristigen negativen Entwicklung des Wasserdargebots der beiden vorhandenen Quellen (Schwarzgrabenquelle und Allmendquelle) auch eine leichte Steigerung des Wasserbedarfs zu verzeichnen. Herr Siggelkow erläuterte die geplante Maßnahme und die entstehenden Kosten. Die Schätzkosten (inkl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten) belaufen sich für die Quellfassung auf 120.000 €, für den Quellsammelschacht auf 150.000 € und die Quellleitung auf 460.000 €. Gerade die Leitungskosten sollen mit einer alternativen Trasse noch deutlich reduziert werden. Hier läuft aktuell noch die Abstimmung mit den Fachbehörden. Bürgermeister Matthias Litterst stellte fest, dass auf Grundlage des heutigen Beschlusses lediglich die Beantragung von Zuschussmitteln in die Wege geleitet wird. Der finale Beschluss über die konkrete Durchführung der Maßnahme wird erst nach der Entscheidung über die Fördermittel im Frühjahr 2023 gefasst. Gemeinderat Kurt Weber regte an, grundsätzlich die Umsetzbarkeit eines Zusammenschlusses der drei Ortsnetze zu prüfen.
    a) Grundsatzbeschluss über die Durchführung der Maßnahme
    Der Gemeinderat stimmte der geplanten Maßnahme (Fassung und Anschluss der Kreuzhaldenquelle an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde) einstimmig grundsätzlich zu.
    b) Beantragung von Fördermitteln nach den „Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“
    Für diese aus dem Trinkwasserstrukturgutachten entwickelte Einzelmaßnahme sollen Fördermittel aus den „Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“ (voraussichtlich 42 %) beantragt werden.

  7. Jagdverpachtung
    Beauftragung des Bürgermeisters zur Einberufung und Leitung einer Versammlung der Jagdgenossen und grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft für die anstehende Pachtperiode
    Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Schuttertal wurde für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2023 nach § 15 Abs. 7 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) auf den Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal übertragen. Eine Neuverpachtung der Jagd muss daher zum 01.04.2023 erfolgen. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig nach § 10 Nr. 2 i.V.m. § 11 Nr. 3a) der Satzung der Jagdgenossenschaft Schuttertal Bürgermeister Matthias Litterst mit der Einberufung und Leitung einer Versammlung der Jagdgenossen. In dieser Versammlung sind die Eckdaten der  Jagdverpachtung ab 01.04.2023 festzulegen. Der Gemeinderat signalisiert außerdem einstimmig die Bereitschaft zur Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft hinsichtlich der erforderlichen Jagdverpachtung und der anstehenden Jagdpachtperiode (2023 – 2029) bei entsprechender Übertragung durch die Jagdgenossenschaftsversammlung.

  8. Annahme von Spenden
    Die Gemeinde Schuttertal erhielt von verschiedenen Vereinen und Institutionen Spenden zur Förderung der Grundschule. Konkret wurden die Geldspenden in Höhe von insgesamt 515 € zweckgebunden für Buchpräsente der Grundschule eingesetzt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme dieser Spenden. Diese sind dem Landratsamt  Ortenaukreis zu melden.

  9. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  10. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26. Juli 2022

    b) Bekanntgabe von Beschlüssen im schriftlichen Verfahren nach § 37 Abs. 1 GemO:
    Die Verwaltung gab bekannt, dass folgende Auftragsvergaben im schriftlichen Verfahren jeweils einstimmig beschlossen wurden:
    - Aussegnungshalle Dörlinbach: Lieferung und Einbau einer Redundanz-Kälteanlage
    Der Auftrag zum Einbau einer Kälteanlage in der Aussegnungshalle Dörlinbach wurde zum Angebotspreis von 6.747,30 € brutto an die Firma Kälte-Müller KMF Kühlung in Freiburg vergeben.
    - Instandsetzungsarbeiten Gemeindestraßen: Oberflächenbearbeitung zur Rissesanierung – Vergabe
    Der Auftrag zur Durchführung verschiedener Straßeninstandsetzungsarbeiten wurde nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung an die Firma Deutsche Bimoid GmbH aus Freiburg zum Angebotspreis von 29.428,70 € brutto vergeben.
    - Trinkwasserversorgung: Anschaffung eines Luftentfeuchters für Wasserversorgungsanlagen für den Hochbehälter Schweighausen
    Der Auftrag zur Lieferung eines Luftentfeuchters für den Hochbehälter Schweighausen wurde zum Angebotspreis von 4.558,89 € brutto an die Firma Meitec aus Bahlingen vergeben.
    - Vergabe von Beförderungsleistungen zur Grundschule Schuttertal - Außenstelle Dörlinbach, Oberdorf 12, 77978 Schuttertal vom 12. September 2022 bis zum 26. Juli 2023
    Abschließend wurde die Firma Taxi Greiff aus Schwanau nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung mit der Beförderung eines Schulkindes von Lahr an die Grundschule in Dörlinbach beauftragt. Der Aufwand hierfür beträgt für das Schuljahr 2022/2023 insgesamt 20.790 € und wird vollumfänglich durch das Landratsamt Ortenaukreis erstattet.
    c) Aktuelles
    Bürgermeister Matthias Litterst gab bekannt, dass die Neueröffnung der sanierten „Alten Schule“ in Dörlinbach für Sonntag, 09.10.2022 vorgesehen ist. Außerdem wies er darauf hin, dass am Freitag, 23.09.2022 eine Übung der Feuerwehr mit Wehren aus den Nachbargemeinden am Anwesen der Firma Fischerkleidung in Schweighausen stattfinden wird.