Inhalt
Datum: 27.11.2020

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24. November 2020

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Umnutzung der Verwaltungsräume zu einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Flurst.Nr. 63/4 Gemarkung Dörlinbach (Blessingstr. 1)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herrenmatt“ im Ortsteil Dörlinbach, konkret im ausgewiesenen „Industriegebiet“ dieses Bauleitplanes. Geplant ist die Umnutzung der Verwaltungsräume der ehemaligen Bilderrahmenfabrik zu einer Betriebsleiterwohnung. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag.
    b) Errichtung einer touristischen Info- und Werbeanlage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 336 Gemarkung Dörlinbach (Naherholungsanlage Prinschbachhütte)
    An der Naherholungsanlage Prinschbachhütte im Ortsteil Dörlinbach soll neben dem bestehenden Parkplatz eine touristische Info- und Werbeanlage der Gemeinde errichtet werden. Gleiche Tafeln befinden sich bereits an den Parkplätzen am Geisberg in Schweighausen sowie am Modoscher Park im Ortsteil Schuttertal. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben ebenfalls einstimmig zu.
    c) Errichtung eines Geräteschuppens für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Grundstück Flurst.Nr. 68/2 Gemarkung Schweighausen
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich des Ortsteiles Schweighausen, konkret im Bereich Kniesteinweg/Loh. Öffentliche Belange stehen dem geplanten Geräteschuppen nicht entgegen. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Daher stimmte der Gemeinderat auch diesem Vorhaben einstimmig zu.
    d) Anbau eines Windfangs an das bestehende Leibgedinghaus auf dem Grundstück Flurst.Nr. 425 Gemarkung Schweighausen (Hinterer Geisberg 3)
    Auch dieses Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich des Ortsteiles Schweighausen. Das bestehende Leibgedinghaus soll durch den Anbau eines Windfangs nur geringfügig erweitert werden. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag.
    e) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 229/2 Gemarkung Schweighausen (Loh 11b)
    Dieses Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der seit 06.11.2020 rechtskräftigen Außenbereichssatzung „Loh“ im Ortsteil Schweighausen. Diese städtebauliche Satzung wurde in den letzten Monaten erarbeitet, um explizit das nun eingereichte Bauvorhaben realisieren zu können. Öffentliche Belange stehen dem Neubau des Wohnhauses nicht entgegen. Auch die Erschließung ist gesichert. Daher stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Bauantrag einstimmig zu.

  3. Eigenbetrieb Gemeindewerke: Anschluss des Kambach, Ortsteil Schuttertal (Anwesen „Kambach 2 bis 12“) an die öffentliche Trinkwasserversorgung
    Vergabe der ausgeschriebenen Erd-, Wasserversorgungs- und Verkehrswegebauarbeiten
    Die Herren Ralf und Michael Siggelkow vom mit der Planung des Projektes beauftragten Ingenieurbüro Siggelkow GmbH aus Offenburg stellten einleitend fest, dass die Bauarbeiten (Erd-, Wasserversorgungs- und Verkehrswegearbeiten) zur Herstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Kambach (Hauptleitung DN 150 mm, Gesamtlänge ca. 1,4 km) öffentlich ausgeschrieben wurden. Bei der Submission am 26.10.2020 sind 13 Angebote eingegangen, welche zur Eröffnung auch zugelassen wurden. Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung hat sich ergeben, dass die Firma Josef Schnell GmbH aus Offenburg das günstigste Angebot mit einer Auftragssumme von 395.024,09 € brutto eingereicht hat.
    Durch dieses sehr gute Ausschreibungsergebnis (Die Kostenschätzung belief sich auf 667.000 € brutto.) kann die Gesamtmaßnahme deutlich günstiger abgewickelt werden. Zwar verringert sich auch der Landeszuschuss zu dieser Maßnahme aufgrund der niedrigeren Vergabesumme, gleichzeitig müssen im Haushalt der Gemeindewerke aber statt wie veranschlagt netto 238.485 € tatsächlich voraussichtlich „nur“ noch rund 138.955 € netto finanziert werden.
    Die ausgeschriebenen Erd-, Wasserversorgungs- und Verkehrswegearbeiten zur Herstellung einer öffentlichen Trinkwasserversorgung im Kambach (Hauptleitung) wurden daher einstimmig zum Angebotspreis von brutto 395.024,09 € an die Firma Josef Schnell GmbH aus Offenburg vergeben.

  4. Schulsozialarbeit in der Grundschule Schuttertal
    Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Schulsozialarbeit
    In der Gemeinde Schuttertal wurde zum 01.03.2020 eine Teilzeitstelle in der Schulsozialarbeit geschaffen und mit Frau Charlotte Becher besetzt. Da es sich bei dieser Stelle um eine neu gebildete handelte, war es ein Wunsch der Verwaltung und der Schulleitung im ersten Schritt eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Schuttertal sowie der Grundschule Schuttertal durch die Stelleninhaberin entwickeln zu lassen. Diese bietet neben den gesetzlichen Bestimmungen eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Schulsozialarbeit. Frau Becher stellte zunächst ihre konkrete Arbeit sowie die von Gemeindeverwaltung und Schulleitung entworfene Kooperationsvereinbarung vor. Diese Vereinbarung regelt die gemeinsamen Ziele, Maßnahmen und Projekte der Kooperation. Sie konkretisiert die Leistungen der Gemeinde Schuttertal und die Leistungen der Schule. Außerdem wird festgelegt, dass sie nach Bedarf aktualisiert sowie mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben und im Gemeinderat beschlossen werden soll.
    Der Gemeinderat stimmte schließlich dem Abschluss der vorgestellten Kooperationsvereinbarung einstimmig zu.

  5. Gemeindewald
    Der Leiter des Forstbezirks Lahr beim Landratsamt Ortenaukreis, Herr Hans-Georg Pfüller, sowie der verantwortliche Revierleiter, Herr Lothar Bellert, stellten die einzelnen Punkte wie folgt vor:
    a) Vollzug der Bewirtschaftungspläne 2019 für den Gemeindewald und den Genossenschaftswald
    Im abgeschlossenen Forstwirtschaftsjahr 2019 wurden im Gemeindewald 2.804 fm Holz eingeschlagen. Einnahmen aus dem Holzverkauf wurden in Höhe von 81.740,73 € generiert. Weiterer größerer Einnahmeposten sind die Zahlungen aus dem Bürgerwindpark Südliche Ortenau BWSO mit 51.771,96 €. Nach Abzug aller Ausgaben verbleibt letztlich ein positives Jahresergebnis von 68.346,45 €. Dieser Überschuss war im Haushaltsplan 2019 mit 82.100 € veranschlagt und wird somit um 13.753,55 € unterschritten. Herr Pfüller stellte fest, dass trotz des Trockenjahres 2018 und den damit einhergehenden negativen Folgeerscheinungen im Jahr 2019 (Marktstörungen, massiver Einbruch der Holzmarktpreise und schwierige Marktsituation) noch ein deutlich positiver Überschuss erzielt werden konnte.
    Auch im laufenden Jahr 2020 ist im Hinblick auf die im regionalen Vergleich doch überschaubaren Borkenkäfer- und Dürreschäden ein Überschuss von 71.500 € zu erwarten (Planansatz 66.150 €).
    Im Genossenschaftswald der Ortsgemeinde Schuttertal wurden im Jahr 2019 insgesamt 135 fm Holz eingeschlagen. Es ergab sich hier im Forstwirtschaftsjahr 2019 ein Überschuss von 3.477,48 €.
    Der Gemeinderat stellte schließlich den Vollzug der Bewirtschaftungspläne 2019 für den Gemeindewald sowie den Genossenschaftswald und die jeweiligen Rechnungsergebnisse einstimmig fest
    b) Beratung und Beschluss über die Bewirtschaftungspläne des Gemeindewaldes und des Genossenschaftswaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2021
    Für das anstehende Forstwirtschaftsjahr 2021 ist ein Holzeinschlag von 3.400 fm eingeplant. Vereinnahmt werden sollen hierfür rd. 85.000 €. Weitere Einnahmen aus dem Bürgerwindpark Südliche Ortenau BWSO sind mit 41.800 € veranschlagt. Aufgrund erhöhter Ausgaben im Bereich Kultur- und Bestandspflege sowie bei den Erschließungsmaßnahmen verbleibt ein Überschuss von 59.146 € für das Jahr 2021.
    Im Genossenschaftswald der Ortsgemeinde Schuttertal sollen 180 fm Holz eingeschlagen werden. Der geplante Überschuss beläuft sich auf 1.768 €.
    Der Gemeinderat stimmte abschließend den vorgestellten Bewirtschaftungsplänen des Gemeindewaldes sowie des Genossenschaftswaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2021 einstimmig zu.

  6. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  7. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 20. Oktober 2020 und 03. November 2020
    b) Aktuelles