Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober 2020
- Ausscheiden von Gemeinderat Rainer Wenglein
a) Feststellung des Vorliegens eines wichtigen Grundes für das Ausscheiden durch den Gemeinderat gemäß § 16 GemO
Bürgermeister Matthias Litterst erläuterte zunächst die rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung für das Ausscheiden von Gemeinderäten. Grundsätzlich ist jede/r Bürger/in verpflichtet die ehrenamtliche Tätigkeit als gewählte/r Gemeinderat/rätin zu übernehmen bzw. auszuüben. Nur aus einem sogenannten „wichtigen Grund“ kann diese Tätigkeit abgelehnt oder das Ausscheiden beantragt werden. Ob ein solcher „wichtiger Grund“ im Sinne der Gemeindeordnung vorliegt, muss nach § 16 Abs. 2 GemO der Gemeinderat entscheiden. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO kann auch eine anhaltende Erkrankung des Gemeinderats ausdrücklich als „wichtiger Grund“ anerkannt werden. Mit Schreiben vom 28.08.2020 beantragte Gemeinderat Rainer Wenglein nun das Ausscheiden aus dem Gremium zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen.
Der Gemeinderat stellte abschließend gemäß § 16 Abs. 2 GemO einstimmig fest, dass ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO für das Ausscheiden von Gemeinderat Rainer Wenglein vorliegt.
b) Verabschiedung von Herrn Wenglein
Bürgermeister Matthias Litterst wies darauf hin, dass er selbst leider nicht mehr mit Herrn Wenglein zusammenarbeiten konnte, er aber nur sehr positive Rückmeldungen zu dessen Wirken im Gemeinderat erhalten habe. Rainer Wenglein ist zwar kein gebürtiger, aber zwischenzeitlich ein eingefleischter Schweighausener. Seit 2014 vertrat er die Interessen dieses Ortsteiles im Gemeinderat, hatte aber auch immer die Belange der Gesamtgemeinde im Blick. Großes Engagement zeigte er bei der Realisierung des Dorfladens in Schweighausen und übernahm letztlich Verantwortung als Vorstand der in diesem Zuge entstandenen Genossenschaft. Er war stets ein Gemeinderat mit viel Empathie, Einfühlungsvermögen und auch sozialem Gewissen. Bürgermeister Matthias Litterst dankte im Namen der Gemeinde für den großen persönlichen Einsatz, wünschte ihm für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit, und überreichte ein Abschiedsgeschenk. Die Ehefrau von Herrn Wenglein, Frau Marion Wenglein, erhielt als kleines Dankeschön für ihre Unterstützung der Arbeit ihres Mannes einen Blumenstrauß.
Gemeinderat Gerhard Himmelsbach bedankte sich anschließend als Gemeinderatskollege im Namen des gesamten Gremiums bei Rainer Wenglein für dessen Arbeit. Dieser hat sich immer eingebracht, hat Entscheidungsvorschläge kritisch hinterfragt und letztlich eine eigene Meinung gebildet. Seine aufrichtige, freundliche und kollegiale Art wird künftig nun leider fehlen. Auch er wünschte ihm für die Zukunft alles Gute, insbesondere Gesundheit, und überreichte ebenfalls ein Abschiedsgeschenk des Kollegiums.
Abschließend ergriff auch Herr Rainer Wenglein das Wort und dankte für die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat. Letztlich muss er aus gesundheitlichen Gründen mit Wehmut ausscheiden. Die Arbeit im Ratsgremium hat ihm immer Spaß gemacht. Es gab immer einen respektvollen und wertschätzenden Umgang, auch wenn teilweise kontroverse Meinungen vertreten wurden. Er dankte allen Gemeinderatskollegen, der Verwaltung und auch dem Bürgermeister für das gute Miteinander in den letzten sechs Jahren. - Bürgerfragestunde
- Einzelbauvorhaben
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grund-stück Flurst.Nr. 590 Gemarkung Schuttertal (Am Kapf 14)
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Talblick II“ und entspricht auch den dort geltenden Bauvorschriften. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht beantragt. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zum vorgelegten Bauantrag.
b) Neubau einer Überdachung für ein Blockbandsägewerk auf dem Grundstück Flurst.Nr. 362/4 Gemarkung Schuttertal (Regelsbach 11a)
Mit dem Bauvorhaben, welches sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich des Ortsteiles Schuttertal befindet, soll die Überdachung für ein Blockbandsägewerk ermöglicht werden. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben grundsätzlich nicht entgegen. Allerdings wurde seitens der Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gebäudeentwässerung auf dem Baugrundstück und nicht über die unmittelbar angrenzende Straße zu erfolgen hat. Außerdem dürfen Gebäudeteile nicht in den öffentlichen Straßenraum hineinragen. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben schließlich einstimmig zu.
c) Bauvoranfrage zur Zusammenlegung der beiden Wohnungen im Hofgebäude EG und OG zur Betriebsleiterwohnung sowie Umnutzung der Wohnung im östlichen Anbau des Hofgebäudes zur Altenteilerwohnung und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf dem Grundstück Flurst.Nr. 232 Gemarkung Schweighausen (Loh 22/23)
Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich des Ortsteiles Schweighausen. Mit dieser Bauvoranfrage soll die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis geprüft und ggf. eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden. Konkret sollen zwei Wohnungen im bestehenden Hofgebäude zusammengelegt und als Betriebsleiterwohnung ausgewiesen werden. Der über eine Baulast abgesicherte Status einer Altenteilerwohnung im separaten angrenzenden Leibgedinghaus soll auf den vorhandenen Anbau am Hofgebäude übertragen und schließlich die Wohnräume in diesem separaten angrenzenden Wohnhaus im Ober- und Dachgeschoss erweitert werden. Öffentliche Belange, die von der Gemeinde zu prüfen sind, stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig sein Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage. - Verlängerung der Anwendungsfrist des § 2b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023
Die Leiterin des Rechnungsamtes, Frau Lisa Kopf, erinnerte zunächst an die zum 1. Januar 2017 neu eingeführte Regelung des § 2b UstG, welche die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts in Abstimmung mit europäischem Recht regelt. Für die Einführung der Neuregelung hat der Gesetzgeber zunächst den Kommunen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 eingeräumt. Der Bundesrat stimmte jedoch am 5. Juni 2020 dem „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ zu, welches der Bundestag am 27. Mai 2020 beschlossen hat. Hierdurch wurde der ursprünglich spätestens ab 1. Januar 2021 anzuwendende § 2b UStG wahlweise verschoben. Für alle juristische Personen des öffentlichen Rechts, die einen Optionsantrag nach § 27 Abs. 22 UStG gestellt hatten, erweitert sich der Verlängerungszeitraum gem. § 27 Abs. 22a UStG bis einschließlich 31. Dezember 2022. Somit ist die Anwendung des § 2b UStG erstmals ab 1. Januar 2023 verpflichtend. Die Abgabe einer erneuten Optionserklärung an das Finanzamt ist nicht notwendig um von der Verlängerung Gebrauch zu machen. Aufgrund der derzeit durchzuführenden Vermögensbewertung sowie der Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Vorbereitung und Durchführung einer Umstellung auf die vorzeitige Anwendung des § 2b UStG nicht in dem hierfür erforderlichen Umfang möglich.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig von der Möglichkeit der Verlängerung der Anwendungsfrist des § 2b UStG Gebrauch zu machen und ihn erstmals ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Es wird kein Widerruf gegenüber dem Finanzamt gemeldet. - Freiwillige Feuerwehr Schuttertal
Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes 2020 - 2025
Gesamtwehrkommandant Achim Zehnle und die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin Linda Schuhmacher stellten die erarbeitete Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes mit Zieljahr 2025 vor. Der vorliegende Entwurf wurde grundsätzlich mit dem Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, vertreten durch Herrn Kreisbrandmeister Bernhard Frei, abgestimmt.
Frau Schuhmacher erläuterte zunächst die aktualisierten Daten zur Gemeinde- sowie zur Feuerwehrstruktur. Eine negative Entwicklung ist hier bei der Bewertung der Tagesverfügbarkeit zu verzeichnen. Trotz gemeinsamer Alarmierung aller drei Einsatzabteilungen, kann tagsüber nicht mehr gewährleistet werden, dass die notwendige Anzahl an Kräften vorhanden ist. Es ist deshalb erforderlich, dass tagsüber gleichzeitig die Nachbarfeuerwehren mitalarmiert werden. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Einsatzfähigkeit nach wie vor gegeben.
Gesamtwehrkommandant und Gemeinderat Achim Zehnle ging auf die im Feuerwehrbedarfsplan dargestellte Bewertung der Leistungsfähigkeit der Abteilungsfeuerwehren ein. Hierzu wurden die Einsätze der letzten 5 Jahre analysiert und ausgewertet. Es war darzustellen, ob die vorgegebenen Mindestanforderungen (Eintreffzeit der 1. Gruppe - 9 Feuerwehrangehörige - innerhalb 10 Minuten und nach weiteren 5 Minuten Eintreffen der 2. Gruppe - weitere 9 Feuerwehrangehörige -) im Durchschnitt erfüllt werden. Diese Voraussetzungen können wegen der ländlichen und weitläufigen Struktur der Gemeinde nur im Innerortsbereich gewährleistet werden. Aufgrund der langen Anfahrtszeiten bei Einsätzen im Außenbereich, ist ein Eintreffen am Einsatzort innerhalb von 10 Minuten nicht sichergestellt.
Schließlich ging Herr Zehnle noch auf die ebenfalls im Feuerwehrbedarfsplan dargestellte individuelle Bewertung des örtlichen Risikos in Bezug auf Einsatzkräfte, Einsatzmittel, Eintreffzeiten und Unterkunft ein. Das örtliche Risiko kann mit den vorhandenen Einsatzkräften und Einsatzmitteln nur nachts/an Sonn- und Feiertagen abgedeckt werden. Bei der Tagesverfügbarkeit (Montag bis Frei-tag 7-17 Uhr) reichen die vorhandenen Einsatzkräfte nicht mehr aus. Die 1. Gruppe kann durch gemeinsame Alarmierung aller drei Einsatzabteilungen gewährleistet werden, Um eine komplette 2. Gruppe stellen zu können, werden bei Einsätzen während des Tages gleichzeitig die Nachbarwehren (Seelbach, Welschensteinach) mitalarmiert. Die Gemeinde Schuttertal ist sich dieser Situation durchaus bewusst und versucht durch verschiedene Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu verbessern bzw. die Tagesverfügbarkeit wieder herzustellen. Konkret wurde bereits im August 2019 ein Konzept zur Zusammenarbeit zwischen Bauhof und Freiwilliger Feuerwehr erarbeitet. Als Ergebnis hieraus wurden alle Bauhoffahrzeuge mit einem Alarmmeldeempfänger ausgerüstet. Im Falle der Alarmierung tagsüber begeben sich auch die Bauhofmitarbeiter unverzüglich zur Einsatzstelle und unterstützen die Feuerwehr bei z.B. der Verkehrsregelung oder beim Aufbau der Wasserversorgung. Diese Kooperation hat sich in den letzten Monaten auch schon mehrfach bewährt.
Abschließend stellte Herr Zehnle fest, dass aus der Feuerwehrbedarfsplanung ersichtlich wird, dass für das im Ortsteil Schuttertal eingesetzte Löschfahrzeug des Typs LF 8/6 (Erstzulassung im Jahr 1990) eine Ersatzbeschaffung erforderlich wird.
Bürgermeister Matthias Litterst lobte die gute Arbeit der Feuerwehr und stellte fest, dass die großen Herausforderungen, vor der die Wehr und die Gemeinde stehen, gemeinsam gemeistert werden können. Auch sprach er sich für die angestoßene Kooperation Bauhof-Feuerwehr aus und dankte den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes für ihren Einsatz. Desweiteren gab er bekannt, dass im Januar 2021 ein weiterer Mitarbeiter im Bauhof eingestellt wird, der aktiver Feuerwehrmann ist und somit künftig auch tagsüber für Feuerwehreinsätze zur Verfügung stehen wird. Außerdem wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen angestoßen, die die Löschwasserversorgung im Außenbereich deutlich verbessern. Zur angesprochenen Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges verwies er auf die anstehenden Haushaltsberatungen.
Der Gemeinderat fasste nach kurzer Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten 2. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Schuttertal zu. Außerdem ermächtigt er die Verwaltung zur Einholung eines Angebots für eine eventuelle Ausgleichstock-Antragstellung. - Sanierung der Alten Schule Dörlinbach
a) Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-4
b) Auftrag zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erinnerte einleitend daran, dass als erster Schritt der Sanierung der Alten Schule im Ortsteil Dörlinbach in der letzten Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2020 die Aufträge zur Sanierung der Toilettenanlage mit einem Auftragsvolumen von rd. 71.400 € vergeben wurden. Diese Arbeiten sollen von Ende Oktober bis Anfang Februar 2021 durchgeführt werden, worüber die Vereine und Nutzer der Alten Schule in einer Besprechung am 30.09.2020 auch informiert wurden. Die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten muss unter Berücksichtigung von aktuellen Brandschutzvorgaben noch baurechtlich genehmigt werden. Hierzu sollen das Architekturbüro Hättich & Faber mit der entsprechenden Planung (Leistungsphasen 1-4 = bis einschl. Genehmigungsplanung) und das Ingenieurbüro für Brandschutz Steppacher aus Friesenheim mit der Erstellung des Brandschutzkonzeptes beauftragt werden.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Das Architekturbüro Hättich & Faber aus Haslach wird mit der planerischen Betreuung der Sanierung der Alten Schule in Dörlinbach (Leistungsphasen 1-4) auf Grundlage des Honorarangebotes vom 07.10.2020 beauftragt.
b) Das Ingenieurbüro für Brandschutz Steppacher aus Friesenheim wird mit der brandschutztechnischen Beratung und der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Alte Schule in Dörlinbach auf Grundlage des Honorarangebotes vom 21.09.2020 beauftragt. - Breitbandausbau im Ortsteil Dörlinbach - Eigenausbau der Deutschen Telekom Technik GmbH - Durchführung von Gehwegsanierung und Pflasterarbeiten
Die Arbeiten für den Leerrohrlückenschluss zwischen den Ortsteilen Schuttertal und Dörlinbach wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle gab bekannt, dass ab voraussichtlich KW 43/44 der Breitbandausbau des Ortsteiles Dörlinbach als Eigenausbaumaßnahme der Deutschen Telekom erfolgen soll. Insgesamt werden hierbei sechs Verteiler mit moderner Technik ausgestattet. Mit den erforderlichen Tiefbauarbeiten wurde das Bauunternehmen Baum GmbH aus Renchen durch die Deutsche Telekom beauftragt.
Im Zuge einer ersten Begehung der Trassen durch Vertreter der Baufirma, der Deutschen Telekom, Bauhofleiter Reinhard Ams und Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle wurde diskutiert, ob analog der Vorgehensweise im Ortsteil Schuttertal die von den anstehenden Tiefbaumaßnahmen betroffenen Gehwegflächen an der Hauptstraße im Bereich der engeren Ortsdurchfahrt Dörlinbach statt asphaltiert neu gepflastert werden sollen. Konkret handelt es sich um die Abschnitte zwischen der Zufahrt zum Kindergarten und der Zufahrt Mühlweg sowie gegenüber der Einfahrt Herrenmatt bis zur Einfahrt Schätzleweg. Letztlich wurde ein Angebotsvergleich durchgeführt. Einziger Bieter ist die Firma Baum GmbH. Die Preise wurden geprüft und als marktüblich eingestuft. Der Gemeinderat fasste schließlich einstimmig folgenden Beschluss:
Der Auftrag zur Durchführung der vorgestellten Gehwegsanierungen bzw. Pflasterarbeiten im Ortsteil Dörlinbach im Bereich der Hauptstraße wird zum Angebotspreis von 53.797,02 € an die Firma Baum GmbH aus Renchen vergeben.
Im Haushaltsplan 2020 sind 71.000 € für Straßensanierungsarbeiten veranschlagt. Hiervon sind bzw. werden noch insgesamt Ausgaben in Höhe von 50.000 € zur Auszahlung fällig, so dass ein Restbetrag von rd. 21.000 € zur teilweisen Deckung der Maßnahme eingesetzt werden kann.
Der verbleibende Betrag in Höhe von 32.797 € soll als überplanmäßige Ausgabe durch Gewerbesteuermehreinnahmen gedeckt werden. - Erstellung einer Außenbereichssatzung „Loh“, Ortsteil Schweighausen im vereinfachten Verfahren nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erinnerte daran, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 14.07.2020 beschlossen wurde eine Außenbereichssatzung „Loh“ aufzustellen. Die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren fand zwischenzeitlich im Zeitraum vom 04.08.2020 bis 11.09.2020 statt.
Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange waren in der Zusammenstellung vom 25.09.2020 aufgeführt, welche den Sitzungsunterla-gen beigefügt war, und mit entsprechenden Beschlussvorschlägen zur Abwägung versehen.
a) Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Beschlüsse zu den im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wie vom Planungsbüro Fischer empfohlen gefasst.
b) Satzungsbeschluss
Die Außenbereichssatzung „Loh“, Ortsteil Schweighausen wurde nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 4 GemO einstimmig als Satzung beschlossen. - Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
- Bekanntgaben der Verwaltung
a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22. September 2020
b) Aktuelles
Bürgermeister Matthias Litterst verwies auf die seit 19.10.2020 geltende neue CoronaVO des Landes Baden-Württemberg. Die von der Gemeinde Schuttertal erlassene Allgemeinverfügung kann daher wieder aufgehoben werden. In der neuen CoronaVO wurden insbesondere private Versammlungen und Veranstaltungen eingeschränkt, da diese Ereignisse bislang Ursachen für die dynamische Pandemieentwicklung waren. Herr Litterst betonte, dass mit diesen, aus seiner Sicht nachvollziehbaren Einschränkungen, der Betrieb der Kindergärten, Schulen und auch das Vereinsleben weitestgehend aufrechterhalten werden kann.
Außerdem gab er bekannt, dass er bezüglich der Initiative zur Einschränkung von Motorradlärm noch auf Rückmeldungen von verschiedenen Nachbargemeinden warte. Sobald hier Antworten vorliegen, wird über das weitere Vorgehen beraten.
Abschließend informierte er den Gemeinderat, dass die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten für die Herstellung der Trinkwasserversorgung Kambach am 10.10.2020 erfolgt ist. Die Ausschreibung der Arbeiten für die Herstellung des Geh- und Radweges zwischen Dörlinbach und Schweighausen wird am 24.10.2020 durchgeführt. Beide Aufträge sollen noch dieses Jahr vergeben werden.
Gemeinderat Klaus Winterer bat darum, die Eltern der Kinder des Ortsteiles Dörlinbach, welche am kommenden Samstag, 24.10.2020 Erstkommunion feiern, über die aktuellen Vorgaben der CoronaVO zu informieren.