Inhalt
Datum: 16.07.2020

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Juli 2020

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Errichtung eines Lagerzeltes für Geräte der Wald- und Landwirtschaft auf dem Grundstück Flurst.Nr. 75 Gemarkung Schweighausen (Loh 7)
    Auf dem Grundstück wurde im Juni 2018 der Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte genehmigt. Als Zwischenlösung wurde vom Antragsteller ein Lagerzelt errichtet, welches mittelfristig auch noch weiter genutzt werden soll. Das Baurechtsamt beim Landratsamt Ortenaukreis hat den Sachverhalt geprüft und ist zur Auffassung gekommen, dass das Zelt zwar als sog. „fliegender Bau“ grundsätzlich als genehmigungsfrei eingestuft werden kann, aber nach geltendem Recht bei einer Aufstellung von mehr als sechs Monaten wie eine bauliche Anlage zu werten ist und daher einer Baugenehmigung bedarf. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte schließlich einstimmig das erforderliche Einvernehmen hierzu.
    b) Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flurst.Nr. 259/2 Gemarkung Schweighausen (Am Steineberg 20)
    Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vorderer Geisberg“ und entspricht auch den festgesetzten Bauvorschriften. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher ebenso einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde hierzu.

  3. Erstellung einer Außenbereichssatzung „Loh“, Ortsteil Schweighausen
    Um im Bereich der Anwesen „Loh 4-11“ in Schweighausen die Errichtung eines weiteren Wohnhauses für eine junge Familie zu ermöglichen, ist in Absprache mit dem Landratsamt Ortenaukreis die Aufstellung einer sogenannten „Außenbereichssatzung“ erforderlich.
    Mit Hilfe dieses städtebaulichen Instruments können abgrenzbare Bereiche im baurechtlichen Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen Wohnbebauung vorhanden ist, als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
    Die betroffenen Grundstückseigentümer im Satzungsgebiet wurden am 04.02.2020 über das Vorhaben informiert. Einwendungen wurden nicht erhoben. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 11.02.2020 wurden schließlich das Planungsbüro Fischer in Freiburg mit der Aufstellung dieser Satzung und das Büro Bioplan aus Bühl mit der Durchführung einer artenschutzrechtlichen Abschätzung beauftragt. Der vorliegende Entwurf der Satzung wurde in enger Abstimmung zwischen Gemeinde, Planungsbüro und künftigem Bauherrn erarbeitet.
    a) Aufstellungsbeschluss
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den im Planentwurf vom 17.06.2020 dargestellten Bereich das Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Loh“ durchzuführen. Dem Planentwurf vom 17.06.2020 wurde ausdrücklich zugestimmt.
    b) Beschluss über die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und Beschluss über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
    Außerdem beschloss der Gemeinderat einstimmig auf der Grundlage des Entwurfs die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange im Vereinfachten Verfahren nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Vereinfachten Verfahren nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

  4. Notbetreuung der Gemeinde an den Kindertageseinrichtungen sowie an der Grundschule
    Abrechnung der Betreuungsleistungen
    In der Sitzungsvorlage wurde zunächst ein Rückblick über die Entwicklung und die verschiedenen Phasen der Notbetreuung während der Covid-19-Pandemie an den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde sowie an der Grundschule gegeben.
    Hinsichtlich der Kita-Gebühren wurde in Abstimmung mit dem kirchlichen Träger seitens der Gemeinde vorgeschlagen, Gebühren nur zu erheben, wenn für sie eine entsprechende Gegenleistung (hier: Betreuung) in Anspruch genommen wurde, was bedeutet dass die Beiträge für die Monate April bis Juni für diejenigen Familien erlassen werden sollten, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Die Betreuungsformen, die während der einzelnen Phasen der Pandemie tatsächlich stattgefunden haben, sollen tageweise mit dem jeweils regulär gebuchten Betreuungssatz (bspw. Regelbetreuung oder VÖ-Betreuung) abgerechnet werden.
    Der Gebühreneinzug für die Verlässliche Grundschule für den Zeitraum April bis Juni wurde ebenfalls ausgesetzt. Die Verlässliche Grundschule fand in dem vor der Pandemie gebuchten Umfang nicht statt. Sie wurde teilweise durch die schulische Notbetreuung ersetzt. Diese musste – für die Dauer des Schulbetriebs – durch die Lehrkräfte abgedeckt werden, sodass es sich hier um Landesbetrieb handelt. Dieser kann von der Kommune nicht abgerechnet werden. Teilweise wurden die Lehrkräfte im Rahmen einer kooperativen Zusammenarbeit durch kommunales Betreuungspersonal unterstützt. Für diese kommunale Unterstützungsleistung sollen ebenfalls keine Gebühren erhoben werden.
    Der Beitragsausfall beläuft sich nach aktuellem Stand auf insgesamt 52.800 €. Im Rahmen des Corona-Soforthilfe-Pakets der Landesregierung erhielt die Gemeinde eine finanzielle Unterstützung i. H. v. 38.780 €. Mit dieser unterstützt das Land die Kommunen, die aufgrund der Corona-Pandemie auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertageseinrichtungen und andere Betreuungseinrichtungen verzichten. Damit wäre das ermittelte Defizit zu 73% durch die Landesmittel finanziert.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
    - den Erlass der Elternbeiträge für die Monate April bis Juni für Familien, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben.
    - für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schuttertal einen angepassten Elternbeitrag zu erheben. Dieser richtet sich nach den in Anspruch genommenen Betreuungstagen und der regulär gebuchten Betreuungsform.
    - in der schulischen Notbetreuung lediglich die kommunal betreuten Pfingstferien abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt tageweise unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme mit einem täglichen Pauschalsatz von 7 €. Weitere Kosten werden nicht erhoben.
    - die Entgelte für die Verlässliche Grundschule und die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen für Juli 2020 zu den üblichen Bedingungen abzurechnen. Die Betreuungsleistungen für den 29. und 30. Juni 2020 werden nicht abgerechnet.

  5. Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Schuttertal
    Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021
    Die Vertreter des Gemeinde- und Städtetags und der vier Kirchen in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch die Elternbeteiligung anzustreben. Eine frühere Abstimmung zu den neuen Elternbeiträgen war angesichts der Corona-Pandemie nicht möglich.
    Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 1,9 % zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen. Von der üblichen Anpassung von 3 % wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesehen.
    Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahre in der Familie zu Grunde. Ziel ist es, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten (Württembergisches Erhebungssystem mit der familienbezogenen Sozialstaffelung). Berücksichtigt werden nur Kinder die im gleichen Haushalt wohnen.
    Im Jahr 2019 hatte die Gemeinde Schuttertal einen Kostendeckungsgrad zwischen 12,03% und 16,89% in den einzelnen Kindertageseinrichtungen.
    Der Vorschlag für die zu beschließenden Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 wurde mit dem kirchlichen Träger abgestimmt und war den Sitzungsunterlagen beigefügt. Die Elternbeiträge werden für 11 Monate erhoben. Auch der Lenkungskreis Kindertageseinrichtungen sprach sich in seiner Sitzung am 11. Mai 2020 für die Erhöhung der Elternbeiträge aus. Die Erhöhung soll sich an der gemeinsamen Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags sowie der vier Kirchen orientieren.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Schuttertal für das Kindergartenjahr 2020/2021 entsprechend der gemeinsamen Empfehlung des Gemeinde- und Städtetages sowie der vier Kirchen anzupassen.

  6. Besetzung einer Stelle im Bundesfreiwilligendienst an der Grundschule
    Ermächtigung der Verwaltung zur Stellenbesetzung
    Mit Beschluss vom 28. November 2017 hat der Gemeinderat eine dauerhafte Stelle für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) für die Grundschule Schuttertal bewilligt. Durch den Einsatz in der Grundschule Schuttertal erfolgt die Besetzung für ein Schuljahr.
    Die nun zu besetzende Stelle für das Schuljahr 2020/2021 wurde bereits mehrfach erfolglos ausgeschrieben, letztmalig Anfang Juli mit Bewerbungsfristende 19. Juli 2020.  Vor der Sommerpause kann keine Gemeinderatsentscheidung mehr herbeigeführt werden. Da die Meldung zeitnah an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erfolgen muss, ist jedoch eine Entscheidung schnellstmöglich herbeizuführen. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Einbeziehung von Schulleitung Susanne Junker, welche neben der Verwaltung an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen wird.
    Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig mit der Besetzung der Personalstelle „Bundesfreiwilligendienst“ für die Grundschule Schuttertal für das Schuljahr 2020/2021.

  7. Austausch von zwei Membrankessel für die Druckerhöhungsanlage im Hochbehälter Dörlinbach
    Die beiden Membrankessel vom Fabrikat Otto, Größe 750 Liter mit Nutzinhalt jeweils 250 Liter im Hochbehälter Dörlinbach sind defekt und müssen ausgetauscht werden. Wassermeister Reinhard Ams führte hierzu ein Angebotsvergleich mit zwei fachlich geeigneten Firmen durch (inbegriffen sind die Demontage und Entsorgung der vorhandenen Behälter sowie der Einbau der neuen Kessel).
    Der Auftrag zum Austausch von zwei Membrankessel für die Druckerhöhungsanlage im Hochbehälter Dörlinbach wurde einstimmig zum Angebotspreis von brutto 23.593,12 € an die Firma MeiTec Anlagenbau und Industrieautomation GmbH in Bahlingen a.K. vergeben.

  8. Feststellung der Jahresrechnung 2018 für den Gemeindehaushalt sowie der Erfolgs- und Vermögensrechnung 2018 für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schuttertal
    Rechnungsamtsleiterin Ursula Gruninger stellte die letztmalig im kameralen System erstellte Jahresrechnung für das Jahr 2018 vor. Die wichtigsten Abweichungen zwischen Planansatz und Vollzug wurden erläutert. Die ursprünglich geplante Kreditaufnahme in Höhe von 450.000 € war nicht erforderlich. Die geplante Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe von 190.540 € wurde mit einem Ergebnis von 700.150 € deutlich überschritten. Deutliche Mehreinnahmen im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs (z.B. Einkommensteueranteil + 76.473 € oder Schlüsselzuweisungen + 115.665 €), aber auch geringere Ausgaben im laufenden Betrieb (z.B. Personalkosten – 26.046 € oder sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand – 104.204 €) waren die Ursache hierfür. Auch im Vermögenshaushalt war eine positive Entwicklung zu verzeichnen, so war wie vorstehend erwähnt keine Kreditaufnahme und auch nicht die vorgesehene Entnahme aus den Rücklagen (577.820 €) zum Haushaltsausgleich erforderlich. Der Stand der allgemeinen Rücklagen zum 31.12.2018 betrug 1.128.534,62 €, was eine gute finanzielle Grundlage für die Investitionen in 2019 und 2020 war und ist.
    Größte investive Maßnahmen in 2018 waren die Errichtung des Kräuterlabyrinths in Schweighausen (38.946 €), Planungsraten für den Umbau der Pfarrscheune (76.771 €), eine Restrate für die Dacherneuerung der Kita in Dörlinbach (57.044 €), Materialkosten für den Hallenanbau in Schuttertal, welcher von Mitgliedern des RSV und des TV durchgeführt wurde (66.125 €), Planungskosten für den Geh- und Radweg von Dörlinbach nach Schweighausen (67.103 €), die Erschließungsarbeiten des Baugebiets „Kappelberg III“ in Dörlinbach (248.303 € Straße, 39.597 € Abwasser), der Bau von Themenwegen in Dörlinbach und Schweighausen (Erdgeschichtenweg und Alter Kirchweg 64.154 €), der Erwerb bebauter Grundstücke (164.457 €), die Herstellung der Parkplatzanlage ehem. „Gasthaus Sonne“ in Schweighausen (47.740 €) und die Renaturierung „Sägersweiher“ in Schuttertal (153.999 €), welche aber als Ausgleichsmaßnahme für den Windpark „Kambacher Eck“ durch den dortigen Betreiber refinanziert wurde.
    Der Gemeinderat stellte abschließend gemäß § 95 Abs. 2 GemO und § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes einstimmig die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Schuttertal sowie den Jahresabschluss 2018 für die Gemeindewerke Schuttertal fest.

  9. Bestellung des Fachbediensteten für das Finanzwesen gemäß § 116 GemO zum 01.08.2020
    Aufgrund des Ausscheidens von Kämmerin Ursula Gruninger ist gem. § 116 GemO die Stelle des Fachbediensteten für das Finanzwesen neu zu besetzen. Für die Leitung der Finanzverwaltung (Fachbediensteter für das Finanzwesen) bedarf es der Befähigung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (§ 116 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 58 GemO),  die in der Regel durch ein Studium an der Verwaltungsfachhochschule in Kehl erlangt werden kann.
    Frau Lisa Kopf, Nachfolgerin von Ursula Gruninger, erfüllt diese Voraussetzung nicht, kann den erforderlichen beamtenrechtlichen Status jedoch durch einen sogenannten Quereinstieg mit nachfolgendem Laufbahnwechsel bis zum 01.11.2022 erlangen.
    In der Übergangszeit vom 01.08.2020 bis zur Befähigung von Lisa Kopf wird Haupt- und Bauamtsleiter Wolfgang Wölfle die Aufgaben des Fachbediensteten für das Finanzwesen wahrnehmen.
    Da es sich gem. § 116 i. V. m. § 39 Abs. 2 Nr. 1 GemO beim Fachbediensteten für das Finanzwesen um einen leitenden Gemeindebediensteten handelt, hat über seine Bestellung der Gemeinderat zu beschließen.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 116 GemO i. V. m. § 39 Abs. 2 Nr. 1 und § 24 Abs. 2 GemO die Bestellung von Wolfgang Wölfle zum Fachbediensteten für das Finanzwesen der Gemeinde Schuttertal mit Wirkung zum 1. August 2020.

  10. Durchführung der Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters (m/w/d) gemäß § 42 Abs. 6 GemO
    Gemäß § 42 Abs. 6 GemO vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den neugewählten Bürgermeister (m/w/d) in öffentlicher Sitzung. Diese öffentliche Sitzung soll möglichst rasch nach dem Amtsantritt des Bürgermeisters abgehalten werden.
    Sollte bereits eine Wahlentscheidung am 19. Juli 2020 erreicht werden, könnte der Amtsantritt nach Durchführung der Wahlprüfung durch das Landratsamt ggf. zum 01. August 2020 erfolgen. Die Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters (m/w/d) könnte dann in der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 erfolgen.
    Der Gemeinderat wählte schließlich einstimmig den ersten Bürgermeisterstellvertreter Klaus Winterer (und im Falle von dessen Verhinderung den zweiten Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Himmelsbach) und beauftragte ihn mit der Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters (m/w/d).

  11. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderat und Gesamtwehrkommandant Achim Zehnle dankte dem Gemeindebauhof für die Unterstützung bei der Tagesverfügbarkeit der Feuerwehr. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut, was auch beim aktuellen Brandfall im Regelsbach in Schuttertal unter Beweis gestellt wurde.

  12. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16. Juni 2020
    b) Aktuelles
    Bürgermeister Carsten Gabbert gab bekannt, dass die Leasingverträge für verschiedene Bauhoffahrzeuge (Unimog und Traktor) bis zum 30.09.2020 ablaufen und in das Eigentum der Gemeinde übergehen.