Bericht über Beschlussfassungen im schriftl. Verfahren gem. § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) u. Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 GemO
Mit Schreiben des Landratsamtes Ortenaukreis, Gesundheitsamt, vom 23. März 2020 und nochmals vom 28. April 2020 wurde den Gemeinden ausdrücklich empfohlen, alle Sitzungen kommunaler Gremien, also auch des Gemeinderats, abzusagen.
Aufgrund dieser Empfehlung wurden in den vergangenen Wochen folgende Beschlüsse des Gemeinderats im schriftlichen Verfahren gefasst bzw. nachfolgende Eilentscheidungen des Bürgermeisters getroffen:
A. Beschlüsse im schriftlichen Verfahren
- Einzelbauvorhaben
Im schriftlichen Verfahren stimmte der Gemeinderat einstimmig folgendem Bauvorhaben zu:
a) Abbruch und Wiederaufbau eines Holzlager-Anbaus und teilweiser Ausbau einer Sägewerkshalle zu einem Aufenthalts- und Besprechungsraum auf dem Grundstück Flurst.Nr. 362/4 Gemarkung Schuttertal (Regelsbach 11) - Kindertageseinrichtungen
Fortschreibung der gemeindlichen Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021
Die gemeindliche Bedarfsplanung, an die der Förderanspruch der Gemeinde im Finanzausgleich gebunden ist, muss jährlich fortgeschrieben werden.
Der Betreuungsbedarf der Familien für die Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2020/2021 wurde im Februar wieder anhand einer Umfrage durch die Gemeinde ermittelt und mit den Kita-Leitungen und der Geschäftsführerin für Kindertageseinrichtungen von der Verrechnungsstelle Lahr, Frau Angela Schätzle, abgestimmt. Die Bedarfsplanung wurde am 11.05.2020 im eingerichteten Lenkungskreis beraten.
Im schriftlichen Verfahren wurden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
Die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 wird wie folgt fortgeschrieben und beschlossen:
Kindertageseinrichtung Schweighausen:
In der Kita Schweighausen sind im Kindergartenjahr 2020/2021 insgesamt 35 Kinder (Vorjahr 33 Kinder) zur Betreuung angemeldet.
Folgende Betreuungsformen wurden beschlossen:
Mischgruppe 1: (Regelbetreuung / Altersmischung) mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,47 Fachkraftstellen (FKS)
Mischgruppe 2: (Verlängerte Öffnungszeiten / Altersmischung) mit 22 Plätzen, besetzt mit 2,09 FKS
FKS insgesamt
4,56 FKS zuzüglich 0,25 FKS für Leitungsfreistellung sowie Ausgleich für Schließ- bzw. Urlaubstage 0,04 FKS = 4,85 FKS
Kindertageseinrichtung Schuttertal:
In der Kita Schuttertal sind im Kindergartenjahr 2020/2021 insgesamt 53 Kinder (Vorjahr 55 Kinder) zur Betreuung angemeldet. Die Nachfrage nach Ganztagesbetreuung (wird lediglich von drei Familien benötigt) ist aus Sicht des kirchlichen Trägers und der Gemeinde zu gering, so dass im kommenden Kindergartenjahr keine Ganztagesbetreuung mehr angeboten werden kann.
Folgende Betreuungsformen wurden beschlossen:
Mischgruppe 1 (Regelbetreuung / Verlängerte Öffnungszeiten) mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,47 FKS
Mischgruppe 2 (Verlängerte Öffnungszeiten / Altersmischung) mit 22 Plätzen, besetzt mit 2,09 FKS
Kinderkrippe mit 10 Plätzen (für Kinder von 1 – 3 Jahren), besetzt mit 1,93 FKS
FKS insgesamt
6,49 FKS zuzüglich 0,3 FKS Leitungsfreistellung und Ausgleich für Schließ- und Urlaubstage 0,05 FKS = 6,84 FKS
Vom Träger ist eine neue Betriebserlaubnis (ohne Ganztagsbetreuung) zu beantragen.
Kindertageseinrichtung Dörlinbach:
In der Kita Dörlinbach sind im Kindergartenjahr 2020/2021 insgesamt 34 Kinder (Vorjahr 28 Kinder) zur Betreuung angemeldet.
Folgende Betreuungsformen wurden beschlossen:
Mischgruppe (Regelbetreuung / Verlängerte Öffnungszeiten) mit 25 Plätzen - 2,42 FKS
Kinderkrippe mit 10 Plätzen (für Kinder von 1-3 Jahre), besetzt mit 1,93 FKS
FKS insgesamt
4,35 FKS zuzüglich 0,25 FKS Leitungsfreistellung sowie Ausgleich für Schließ- und Urlaubstage 0,03 FKS = 4,63 FKS - Abschluss eines neuen Pachtvertrags zwischen der Gemeinde Schuttertal und dem Verein Flitzebogen e.V. über den Betrieb eines ganzjährigen Tipilagers auf dem Grundstück Flurst.Nr. 385 Gemarkung Schuttertal
Der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Schuttertal und dem Verein Flitzebogen e.V. über den Betrieb eines ganzjährigen Tipilagers auf dem Gemeindegrundstück Flurst.Nr. 385 im Ortsteil Schuttertal wurde verlängert. - Erneuerung der Toilettenanlage in der Alten Schule Dörlinbach
Auswahl der an den beschränkten Ausschreibungen zu beteiligenden Firmen
Die Firmen für insgesamt sieben auszuschreibende Gewerke wurden festgelegt.
B. Eilentscheidungen des Bürgermeisters
- Umbau und Erweiterung der Pfarrscheune Schuttertal
Vergabe der Malerarbeiten
Die Malerarbeiten im Zuge des Umbaus und der Erweiterung der Pfarrscheune wurden beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden acht Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Zwei Angebote sind frist- und formgerecht zur Submission am 14.04.2020 eingegangen. Eigentlich sollte der Vergabebeschluss des Gemeinderats am 28.04.2020 gefasst werden, was aber nun aufgrund der eingangs genannten Hinweise des Landratsamtes wegen des Corona-Virus unterbleiben muss. Die entsprechende CoronaVO gilt bis zum 15.06.2020. Die Unternehmen waren nur bis zum 18.05.2020 an ihre Angebote gebunden. Aus diesen Gründen ist die Vergabe über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 GemO gerechtfertigt. Bürgermeister Carsten Gabbert beauftragte daher die Firma Cusumano+Schmieder aus Hausach mit der Durchführung der ausgeschriebenen Malerarbeiten zum Angebotspreis von 53.661,86 €. - Urheberrechtsverletzung durch eine Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Schuttertal – Zahlung einer Schadensersatzleistung
Mit Schreiben eines Rechtsanwaltsbüros vom 24.03.2020 wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, dass unter www.schuttertal.de im Archivverzeichnis der Mitteilungsblätter in einer Vereinsanzeige ein Cartoon ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht wurde. Neben einer Unterlassungserklärung wurde auch die Zahlung eines Schadensersatzes nebst Anwaltskosten gefordert. Bürgermeister Carsten Gabbert konnte den Schadensersatzanspruch inkl. Anwaltskosten in Verhandlungen auf einen einvernehmlichen Betrag in Höhe von 3.000 € senken. Eigentlich sollte der entsprechende Beschluss des Gemeinderats am 28.04.2020 gefasst werden, was aber nun aufgrund der eingangs genannten Hinweise des Landratsamtes wegen des Corona-Virus unterbleiben muss. Die entsprechende CoronaVO gilt bis zum 15.06.2020. Die genannte Einigung musste bis 07.05.2020 verbindlich getroffen werden. Aus diesen Gründen ist die Vergabe über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 GemO gerechtfert