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Datum: 05.08.2022

Abschaltung der öffentlichen Brunnen - Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Aufgrund der zurückliegenden trockenen Jahre und des diesjährigen regenarmen Sommers sind die Grund- und Oberflächenwasserstände auf kritische Werte gesunken. Auch die Wasserversorgung der Gemeinde Schuttertal befindet sich momentan an ihrer Leistungsgrenze. Infolgedessen wurden vergangene Woche die öffentlichen Brunnen im Ortsteil Schuttertal abgeschalten.

Da sich die Fließgewässer im Ortenaukreis mehrheitlich im Niedrigwasser befinden, darf an Bächen und Flüssen kein Wasser entnommen werden um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Dies gilt auch für die Schutter und Nebenbäche.
Die Untere Wasserbehörde des Ortenaukreises weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten, diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten.
Auch leichte Regenfälle können die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis nicht auf ein mittleres Niveau stabilisieren.
Das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz wird die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.


Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang, vor allem in der momentanen Trockenperiode, um einen bewussten und sparsamen Umgang mit den vorhandenen Wasserressourcen.