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Kinderzuschlag

Mithilfe des Kinderzuschlags werden Familien in bestimmten Einkommenssituationen von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe unabhängig.
Der Kinderzuschlag ist für Familien vorgesehen, die ohne ihn Anspruch auf Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld hätten. Ein Anspruch kann nur für unter 25-jährige und unverheiratete Kinder bestehen.

Beantragung

Zuständig für die Bewilligung von Kinderzuschlag ist die Familienkasse Offenburg, Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg.
Kinderzuschlag wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.

Online-Formulare

Antragsformulare finden Sie online unter www.arbeitsagentur.de.

Informationen des Bundesministeriums

Umfangreiche Informationen zum Kinderzuschlag finden sie im Internetangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.

Informations- und Serviceportal

Informationen der Familienkasse Offenburg finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.

Weitere Infos

Service-BW - Kinderzuschlag