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Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Wichtiger Hinweis:

Für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben.
Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.
 
In diesem Zusammenhang möchten wir alle Grundstückseigentümer land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundsteuer A) darüber informieren, dass nach derzeitigem Stand keine Erinnerungsschreiben für noch nicht abgegebene Erklärungen versendet werden. Dies wurde seitens der Oberfinanzdirektion, entgegen den bisherigen Mitteilungen, angeordnet und durch das Finanzamt Lahr bestätigt. Sollten Sie Ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, ist dringend zu raten, dies zeitnah nachzuholen. Andernfalls erfolgt eine Schätzung durch das Finanzamt!
 
Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde keine weiteren Auskünfte zur Grundsteuererklärung erteilen kann, da die Zuständigkeit beim Finanzamt liegt.


ELSTER-Ausfüllhilfe zur Grundsteuer für Baden-Württemberg - YouTube

Für Flächen / Betriebe der Land- und Forstwirtschaft entnehmen Sie die Ertragsmesszahlen aus dem Geoportal für Land- und Fortwirtschaftlich genutzte Flurstücke zum Zwecke der Grundsteuer.

Auf der Internetseite Justizministerium Baden-Württemberg - Antrag Grundbuchamt Achern (justiz-bw.de) kann beim zuständigen Grundbuchamt ein aktueller Grundbuchauszug beantragt werden.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Lahr.