Sterbefall
Wenn jemand in Schuttertal verstorben ist, wird dies beim Standesamt in Schuttertal beurkundet.
Bei einem Sterbefall zu Hause, muss dieser grundsätzlich persönlich innerhalb von 3 Werktagen angezeigt werden. Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung beauftragt, kann dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt erledigen.
Ist der Sterbefall in einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Krankenhaus, Senioren- und Pflegeheim, Gefängnis) eingetreten, ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige beim Standesamt verpflichtet.
Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat
Bestattung des Verstorbenen hier klicken.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis des Verstorbenen (gilt auch als Nachweis über den letzten Wohnsitz
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- Geburtsurkunde (nur wenn der Verstorbene nie verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatte)
- In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen ausländischer Urkunden).
Gebühren
- Für die Anzeige des Sterbefalls und seine Beurkundung im Sterberegister fallen keine Gebühren an.
- Ein Teil der im Zusammenhang mit der Anzeige des Sterbefalls erteilten Sterbeurkunden sind gebührenfrei, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.
- 20,00 € je gebührenpflichtige Sterbeurkunde
Rechtsgrundlage
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- § 38 Personenstandsverordnung (PStV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)