Schülerbeförderung
Die Gemeinde Schuttertal wickelt gem. der Satzung des Ortenaukreises die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für die in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen (Grundschulen in den jeweiligen Ortsteilen) für den Ortenaukreis ab, z.B. die Erstattung von Fahrtkosten für den Einsatz eines privaten Pkw's.
Einzelheiten bzw. nähere Informationen sind beim jeweiligen zuständigen Schulträger zu erfragen.Notwendige Unterlagen
auf Anfrage
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (Ortenaukreis)