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Personalausweis / vorl. Personalausweis

Neuerungen ab dem 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passbehörden bei Dokumentenbeantragung nur noch Lichtbilder in digitaler Form annehmen. Hierbei gibt der Gesetzgeber vor, welche Bilder verwendet werden dürfen.

Die digitalen biometrischen Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein Cloud-basiertes System an die Behörden übermittelt werden.

Unter folgendem Link können Sie zertifizierte Fotografen finden: https://alfo-passbild.com/

Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zulässig!


Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass  zu besitzen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.

Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen  Daten und Ihr Lichtbild gespeichert. Das Lichtbild und die Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

Daneben bietet der Chip u.a. den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) bzw. Online-Ausweisfunktion. Die eID-Funktion ist bei Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

Gültigkeitsdauer:

  • Für Antragsteller unter 24 Jahre:   6 Jahre
  • Für Antragsteller ab 24 Jahre:      10 Jahre

Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bei Kindern und Jugendlichen:

  • Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung der Erziehungs-/Sorgeberechtigten

UND ein biometrisches Lichtbild, welches durch einen zertifizierten Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein Cloud-basiertes System an uns übermittelt wurde. 

Gebühren:

Ausstellung von Personalausweisen

  • Unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 €
  • Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,00 €

Benötigen Sie einen vorläufigen Personalausweis wird dieser gegen eine Gebühr von 10,00 € von uns ausgestellt. Der vorläufige Personalausweis gilt drei Monate.

Gebührenfreie Regelungen:

  • Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
  • Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen)
  • Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion verloren haben, bitte telefonisch vom Sperrlistenbetreiber sperren lassen.

Sperrhotline 116 116 – Rund um die Uhr erreichbar. 
Die telefonische Sperrhotline ist rund um die Uhr erreichbar (gebührenfrei). Aus dem Ausland mit der deutschen  Ländervorwahl - gebührenpflichtig.  
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, dass Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Die Aufhebung der Sperrung können Sie nur im Bürgeramt veranlassen.

Formular:

Vollmacht zur Abholung

Informationen:

Auskunft zum Bearbeitungsstand Ihrer Ausweispapiere

Weitere Informationen rund um den Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Unter www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis erhalten Sie die Onlineversion der Informationsbroschüre zum neuen Personalausweis.

Unter www.ausweisapp.bund.de erhalten Sie den Download der AusweisApp2 für den Online-Ausweis sowie Videos zur Handhabung des Online-Ausweises.

Weitere Infos

Service-BW - Personalausweis