Kinderzuschlag
Mithilfe des Kinderzuschlags werden Familien in bestimmten Einkommenssituationen von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe unabhängig.
Der Kinderzuschlag ist für Familien vorgesehen, die ohne ihn Anspruch auf Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld hätten. Ein Anspruch kann nur für unter 25-jährige und unverheiratete Kinder bestehen.
Beantragung
Zuständig für die Bewilligung von Kinderzuschlag ist die Familienkasse Offenburg, Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg.
Kinderzuschlag wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
Online-Formulare
Antragsformulare finden Sie online unter www.arbeitsagentur.de.
Informationen des Bundesministeriums
Umfangreiche Informationen zum Kinderzuschlag finden sie im Internetangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.
Informations- und Serviceportal
Informationen der Familienkasse Offenburg finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.