Gewerbezentralregisterauskunft
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird online beantragt.
Es gibt zwei Antragsarten:
Für private Zwecke: hier wird die Gewerbezentralregisterauskunft an die Adresse des Antragstellers versandt.
Für behördliche Zwecke: hier wird die Gewerbezentralregisterauskunft direkt an eine Behörde versandt. Bei dieser Antragsart sind Adresse der Behörde, A.Z. und Verwendungszweck zu nennen.
Ab sofort kann die Gewerbezentralregisterauskunft auch direkt beim Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden.
GebühR
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 € erhoben.