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Erschließungsbeiträge

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstückes ist immer eine ausreichende Erschließung. Dadurch entstehenden Kosten, die zumindest teilweise vom Grundstückseigentümer übernommen werden müssen.

Zu diesen Kosten gehören auch die Erschließungsbeiträge für

  • den Ausbau der zum Anbau bestimmten Straßen und Plätze sowie
  • die nicht befahrbaren Wohnwege.

Die Gemeinde übernimmt einen Anteil an den beitragsfähigen Erschließungskosten für Anbaustraßen und Wohnwege in Höhe von 5 %.
Die verbleibenden Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt.

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Erschießungsbeitragsatzung der Gemeinde Schuttertal