Elterngeld
Ein Elternteil kann längstens für 12 Monate Basiselterngeld beziehen, wenn er in dieser Zeit keine oder keine volle Erwerbstätigkeit bis max. 32 Std./Woche ausübt. Anspruch auf zwei weitere Monate (Partnermonate) besteht für die Eltern nur dann, wenn auch der andere Elternteil zwei Monate lang das Erwerbseinkommen verringert. Bis auf zwei Monate können die Partnermonate frei verteilt werden. Damit Alleinerziehende im Gegensatz zu Ehepaaren nicht benachteiligt werden, können diese auch auf Antrag einen Bewilligungszeitraum von 14 Monaten beim Elterngeld erhalten.
Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Bundes. Es richtet sich nach Ihrem Nettoverdienst, der sich aus dem durchschnittlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes berechnet.
Das Basiselterngeld ersetzt mindestens 65% des bisherigen Einkommens und beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
Das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Hierbei ist der Zeitpunkt des Elterngeldantrages maßgebend. Sollten Sie das Antragformular bei der Gemeinde abgeben, so gilt dieser Tag als Tag der Antragstellung.
Für Geburten bis 31.03.2024 darf das steuerpflichtige Einkommen im Jahr vor der Geburt max. 250.000 Euro für Alleinerziehende und bei gemeinsamen Einkommen max. 300.000 Euro betragen. Mit Geburt ab dem 01.04.2024 entfällt der Elterngeldanspruch, wenn allein oder gemeinsam ein höheres steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 200.000 Euro im Jahr vor der Geburt verdient wurde.
Beantragung
Zuständig für die Bewilligung von Elterngeld ist die L-Bank, 76113 Karlsruhe.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, dieser kann auch online über die Homepage der L-Bank gestellt werden.
Anträge auf Elterngeld liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Online-Formulare
Antragsformulare finden Sie auch unter www.l-bank.de.
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld (stellt die Krankenkasse aus)
- Bescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (stellt der Arbeitgeber aus)
Informationen des Bundesministeriums
Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.
Außerdem können Sie Ihren Elterngeldanspruch mithilfe eines Elterngeldrechners unverbindlich ausrechnen unter www.bmfsfj.de.
Informations- und Serviceportal
Internetangebot der L-Bank unter www.l-bank.de.