Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dort, wo einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten.
Gleichwohl können Sie im Standesamt Schuttertal Ihre Ehe schließen, da die Ehe vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet haben und dort mitteilen, dass die Eheschließung in Schuttertal stattfinden soll.
Beim Standesamt Schuttertal besteht auch die Möglichkeit an Samstagen die Ehe zu schließen. In diesen Fällen wird in Baden-Württemberg eine Gebühr in Höhe von derzeit 110,00 € fällig.
Die beabsichtige Eheschließung wird in der Regel von beiden Partnern persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.
Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Notwendige Unterlagen
Erkundigen Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per E-Mail, welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall zur Anmeldung der Eheschließung notwendig sind. Nachfolgende Unterlagen sind in der Regel immer vorzulegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
-nicht erforderlich bei Hauptwohnsitz in Schuttertal- - Beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck des Geburtenregisters mit Hinweisen (auch per Datenabruf durch das Standesamt möglich)
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern (z.B. Einbürgerungsurkunde).
Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim zuständigen Standesamt nachzufragen, welche Urkunden und Bescheinigungen vorzulegen sind, damit die Eheschließung angemeldet werden kann. Besonders bei ausländischen Staatsangehörigen gibt es in den Heimatrechten einige Besonderheiten, die beim Standesamt erfragt werden können.
Alle Unterlagen vorhanden?
Jetzt kann die Anmeldung der Eheschließung nach vorheriger Terminabsprache erfolgen!
Gebühren
- 65,00 € Prüfung der Ehefähigkeit
- 45,00 € Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung
- 110,00 € Prüfung der Ehefähigkeit , wenn ausländisches Recht zu beachten ist
- 45,00 € Eheschließung vor einem anderen Standesamt
- 110,00 € Vornahme Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten (z.B. an Samstagen)
- 20,00 € Eheurkunde oder beglaubigter Registerauszug
Weitere Gebühren auf Nachfrage
Rechtsgrundlagen
- §§ 1303 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 11 ff Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)