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Baulastenverzeichnis

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der Baurechtsbehörde (Landratsamt Ortenaukreis, Baurechtsamt) können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (Baulasten) zu einem ihr/er Grundstück/e betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen (z. B. Abstandsflächenbaulast, Überfahrtsbaulast).
Baulasten durch die Baurechtsbehörde werden überwiegend im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gefordert.
Diese sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirksam. Ihre Löschung oder Änderung kann nur durch die Baurechtsbehörde veranlasst werden.
Die o.g. Übernahmeerklärung muss vor der Baurechtsbehörde oder vor der Gemeinde abgegeben werden.
Das Baulastenverzeichnis wird bei der Gemeinde geführt.

Notwendige Unterlagen

Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis ist kostenlos.

Weitere Infos

Service-BW - Baulastenverzeichnis