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Bauanträge/Baugenehmigungen

Zuständige Baurechtsbehörde für die Gemeinde Schuttertal ist das Landratsamt Ortenaukreis, Baurechtsamt, Badstr. 20, 77652 Offenburg.

Die Bauantragsunterlagen sind beim Bürgermeisteramt Schuttertal einzureichen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an die o.g. zuständige Baurechtsbehörde weiter. Diese prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche weiteren Fachbehörden am Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden müssen.

Sobald der Baurechtsbehörde sämtliche Stellungnahmen der Fachbehörden, der Gemeinde und der Angrenzer vorliegen und der Bauantrag abschließend geprüft wurde, kann die Baugenehmigung ggf. erteilt werden.

Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf erst begonnen werden, wenn neben der Baugenehmigung auch der Baufreigabeschein (sog. „Roter Punkt“) vorliegt.

Gebühren

  • Seitens der Gemeinde Schuttertal entstehen keine Gebühren
  • Das Landratsamt Ortenaukreis, Baurechtsamt, erhebt Gebühren für die Baugenehmigung

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