Aufforstungen
Zuständige untere Landwirtschaftsbehörde für die Gemeinde Schuttertal ist das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, 77654 Offenburg.
Notwendige Unterlagen
Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig
- Anzeigeformular (vierfach)
- Lageskizzen 1:5000 und 1:1500 oder 1:2500 (vierfach)
Aufforstungen
- Antragsvordruck (vierfach)
- Lageskizzen 1:5000 und 1:1500 oder 1:2500 (vierfach)
Gebühren
- Seitens der Gemeinde Schuttertal entstehen keine Gebühren
- Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, erhebt ggf. Gebühren für die Aufforstungsgenehmigung