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Aufforstungen

Zuständige untere Landwirtschaftsbehörde für die Gemeinde Schuttertal ist das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, 77654 Offenburg.

Notwendige Unterlagen

Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig

  • Anzeigeformular (vierfach)
  • Lageskizzen 1:5000 und 1:1500 oder 1:2500 (vierfach)

Aufforstungen

  • Antragsvordruck (vierfach)
  • Lageskizzen 1:5000 und 1:1500 oder 1:2500 (vierfach) 

Gebühren

  • Seitens der Gemeinde Schuttertal entstehen keine Gebühren
  • Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, erhebt ggf. Gebühren für die Aufforstungsgenehmigung