Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Februar 2023

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Umbau und Erweiterung der zwei vorhandenen Wohneinheiten im Bereich über der Garage und Anhebung des Daches auf dem Grundstück Flurst.Nr. 21 Gemarkung Schuttertal (Laulisgraben 1a)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Schuttertal. Vorgaben eines Bebauungsplanes bestehen also nicht. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Der Gemeinderat erteilt daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag.

    b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 579 Gemarkung Schuttertal (Am Kapf 2)
    Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Talblick II“ im Ortsteil Schuttertal. Für dieses Vorhaben wurden bereits im vergangenen Herbst Planunterlagen im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Mit dem Aushub der Baugrube wurde zwischenzeitlich auch schon begonnen. Im Zuge der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass das Wohnhaus aufgrund der geplanten Lage innerhalb des Baufensters deutlich unterhalb des Straßenniveaus zu liegen kommt. Das Gefälle der Straße wurde wohl durch den Architekten bei der Auswahl des konkreten Hausstandortes auf dem Bauplatz nicht in ausreichendem Maße beachtet. Bei einem gemeinsamen Vororttermin mit der Bauherrin wurde letztlich als verträgliche Kompromisslösung vorgeschlagen, dass die im Bebauungsplan festgesetzte maximale UG-Fußbodenhöhe über eine entsprechende Befreiung überschritten werden darf. Beantragt wurde eine Überschreitung bzw. Anhebung der max. UG-Fußbodenhöhe um 0,70 m, tatsächlich sind es nach Überprüfung durch die Gemeinde und die zuständige Kreisbaumeisterin aber nur 0,50 m. Die Eigentümer des ebenfalls im Baugebiet „Talblick II“ liegenden angrenzenden Baugrundstücks „Am Kapf 4“ haben dieser Befreiung bereits zugestimmt.
    Der Gemeinderat stimmte schließlich dem Bauvorhaben und der beantragten Überschreitung der festgesetzten maximalen UG-Fußbodenhöhe um 0,50 m einstimmig zu.

  3. Erste Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal (hinsichtlich des Bebauungsplanes „Höhengasthaus Sodhof“, Ortsteil Schuttertal – Fläche S 1)
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erinnerte einleitend daran, dass in der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal vom 27.10.2022 der Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Höhengasthauses Sodhof im Ortsteil Schuttertal gefasst und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen wurden. Der Planentwurf wurde hierzu für die Dauer eines Monats in den Rathäusern in Seelbach und Dörlinbach öffentlich ausgelegt, konkret vom 21.11.2022 bis 21.12.2022.
    Anregungen bzw. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen.
    Die Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren in der Zusammenstellung des Planungsbüros Fischer vom 19.01.2023 aufgeführt und wurden durch Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle im Einzelnen vorgestellt. Bedenken grundsätzlicher Art gegen diese Flächennutzungsplanänderung sind nicht eingegangen.
    Insbesondere bestehen keine raumordnerischen Bedenken seitens des Regierungspräsidiums Freiburg, da die Planung den vorangegangenen Abstimmungen mit dieser Behörde und dem Landratsamt Ortenaukreis entspricht.

    Der Gemeinderat fasste daher einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss zur Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
    Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander die Beschlüsse zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und zu den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 1 BauGB) – wie vom Planungsbüro Fischer empfohlen (vgl. Zusammenstellung vom 19.01.2023) zu fassen.

    b) Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss zur Billigung des überarbeiteten Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung
    Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss den überarbeiteten neuen Entwurf der ersten Änderung des Flächennutzungsplans wie vorgestellt (Stand Januar 2023) zu billigen.

    c) Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss zur Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
    Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss die Durchführung der nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderlichen Offenlage sowie der nach § 4 Abs. 2 BauGB notwendigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.

  4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Höhengasthaus Sodhof“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Höhengasthaus Sodhof“, Ortsteil Schuttertal
    Auch hier erinnerte Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle zunächst daran, dass in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.09.2022 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Höhengasthaus Sodhof“ und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen wurden.
    Der Planentwurf wurde für die Dauer eines Monats im Rathaus in Dörlinbach öffentlich ausgelegt, konkret vom 21.11.2022 bis 21.12.2022 (parallel zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Seelbach-Schuttertal). Anregungen bzw. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren in der Zusammenstellung des Planungsbüros Fischer vom 19.01.2023 aufgeführt und wurden durch Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle nebst den vorbereiteten Beschlussvorschlägen hierzu vorgestellt. Bedenken grundsätzlicher Art gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes sind nicht eingegangen.

    Der Gemeinderat fasste schließlich einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
    Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Beschlüsse zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und zu den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 1 BauGB) – wie vom Planungsbüro Fischer empfohlen (vgl. Zusammenstellung vom 19.01.2023) gefasst.

    b) Billigung des überarbeiteten Planentwurfs
    Die überarbeiteten Entwürfe des Bebauungsplans „Höhengasthaus Sodhof“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Höhengasthaus Sodhof“, Ortsteil Schuttertal in der Fassung vom 26.01.2023 werden gebilligt.

    c) Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
    Der Entwurf des Bebauungsplans „Höhengasthaus Sodhof“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Höhengasthaus Sodhof“, Ortsteil Schuttertal in der Fassung vom 26.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.

  5. Haushaltsberatung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Gemeinde sowie über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Gemeindewerke Schuttertal“ und „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ für das Haushaltsjahr 2023
    Der Haushaltsplanentwurf sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Gemeindewerke Schuttertal“ und „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ für das Haushaltsjahr 2023 wurden am 17.01.2023 im Gemeinderat eingebracht.
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf stellte die sich seit der Haushaltseinbringung ergebenden Änderungen vor. Im Vergleich zur Einbringung hat sich der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts um 7.030 € auf 143.312 € verschlechtert. Dies sei darin begründet, dass verschiedene Ansätze im Ergebnishaushalt erhöht bzw. erstmalig veranschlagt werden mussten. Gleichermaßen waren einige Veränderungen im investiven Bereich erforderlich. So wurden ein Planansatz für die Gewährung eines Vereinszuschusses i.H.v. 15.000 € wie auch bspw. 3.600 € für eine Beschallungsanlage für den Friedhof Dörlinbach aufgenommen. Gestrichen wurde auf Anregung aus dem Gemeinderat die Errichtung von drei E-Ladestationen (39.000 €) sowie die Bereitstellung eines Buswartehäuschens an der Hauptstraße im Ortsteil Schuttertal (20.000 €), dessen Umsetzung im ehrenamtlichen Engagement geprüft werden soll. Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme i.H.v. 350.000 €, welche vorrangig für den Breitbandausbau eingestellt ist, ergibt sich eine Entnahme aus liquiden Mitteln i.H.v. 501.728 €.

    Die größten veranschlagten Investitionen stellen sich für 2023 nunmehr wie folgt dar:
    - Schlusszahlung für die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs LF10: 215.000 € (Kosten für Fahrgestell und feuerwehrtechnische Beladung waren bereits 2022 zahlungswirksam | Gesamtvolumen: 395.000 €) bei Landeszuweisungen von 242.000 €
    - Breitbandausbau durch die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG | Ansatz für Mitverlegung mit der UGG: 500.000 € (derzeitiges Gesamtvolumen: 1.200.000 €)
    - Endausbau Talblick II und Pfarrgutstraße: 75.000 €
    - Erneuerung der Radwegbrücke Durenbach: 125.000 €
    - Straßenerneuerungen im Zuge der Verlegung von Trinkwasserhauptleitungen: 200.000 € (Gesamtvolumen: 369.000 €)
    - Beschaffung eines Silos zur Streusalzlagerung: 32.000 €
    - Gestaltung eines neuen Urnengrabfeldes im Ortsteil Schuttertal: 20.000 €
    - Erstmalige Herstellung von Laufwegen auf allen drei Friedhöfen: 20.000 €

    Ergänzt werden diese Ansätze durch kleinere Investitionen.

    Im Eigenbetrieb „Gemeindewerke Schuttertal“ steht 2023 der Austausch der gesamten Mess-, Steuer- und Regeltechnik in den Hochbehältern an (Gesamtkosten: 300.000 €). Des Weiteren ist eine große Hauptleitungsverlegung mit einer ersten Rate von 214.000 € veranschlagt (Gesamtkosten: 408.000 €). Außerdem ist für die Fassung der Kreuzhaldenquelle ein Planungsansatz i.H.v. 50.000 € vorgesehen. Auch steht ein Ansatz i.H.v. 7.000 € für die Beschaffung von beweglichem Vermögen zur Verfügung.

    Im Eigenbetrieb „Gebäudewirtschaft Schuttertal“, welcher derzeit die Pfarrscheune abbildet, wurden 11.800 € für den Einbau von Akustik-Deckenelementen veranschlagt. Die Auftragsvergabe ist bereits erfolgt. Außerdem wurden 5.000 € für die Installation einer Markise für die im Obergeschoss der Pfarrscheune befindliche Pflegewohngruppe eingestellt.

    Bürgermeister Matthias Litterst stellte fest, dass ein Blick auf die Ausgabenseite im Allgemeinen zeige, dass die großen Posten allesamt keine Luxus-Themen sind, sondern mehr oder weniger unausweichlich auf ihre Realisierung warten. Auch in diesem Haushalt müssten wieder Prioritäten gesetzt werden ohne die künftigen Herausforderungen aus den Augen zu verlieren. Der Breitbandausbau stelle in diesem und den Folgejahren eine große finanzielle Herausforderung für die Gemeinde dar, sei aber unumgänglich. Weiter gilt es, die vermeintlichen Selbstverständlichkeiten wie eine funktionierende Trinkwasserversorgung, intakte Gebäude oder befahrbare Straßen im Blick zu behalten. Abschließend ging Bürgermeister Litterst auf die ausgewiesene Kreditaufnahme von 350.000 € ein. Er stellte fest, dass aufgrund der ungewissen Verpflichtung hinsichtlich des Breitbandausbaus eine solche Kreditaufnahme erforderlich werden könnte. Ob eine Inanspruchnahme erfolgt, bleibt abzuwarten.

    Bürgermeisterstellvertreter Klaus Winterer bedauerte, dass die Erneuerung des Sportplatzes im Ortsteil Dörlinbach im Haushaltsplan 2023 nicht abgebildet werden konnte, zeigte aber aufgrund der hohen Summen für den Breitbandausbau Verständnis hierfür. Er appellierte, die beiden Spiel- und Trainingsstätten in der Gemeinde nicht aus den Augen zu verlieren und für den Haushalt 2024 vorzumerken.

    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2023 sowie die Wirtschaftspläne 2023 für die Eigenbetriebe „Gemeindewerke Schuttertal“ und „Gebäudewirtschaft Schuttertal“.

  6. Aufstellung von Bebauungsplänen mit örtlichen Bauvorschriften durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Bebauungsplan „Kappelberg V“, Ortsteil Dörlinbach, Bebauungsplan „Talblick III“, Ortsteil Schuttertal und Bebauungsplan „Mühlhalde II“, Ortsteil Schweighausen)
    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022 wurden u.a. die Aufstellungsbeschlüsse für folgende Bebauungspläne gefasst:
    - Kappelberg V, Ortsteil Dörlinbach
    - Talblick III, Ortsteil Schuttertal
    - Mühlhalde II, Ortsteil Schweighausen.

    Diese Pläne sollen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) erstellt werden, welches bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein muss. Um möglichst frühzeitig feststellen zu können, ob ein Bebauungsplan in den vorgesehenen Bereichen auch rechtlich und tatsächlich realisierbar ist, muss mit den entsprechenden Untersuchungen zeitnah gestartet werden.
    Die Gemeinde Schuttertal arbeitet seit Jahrzehnten erfolgreich und gut mit dem Planungsbüro Fischer in Freiburg zusammen. Die städtebaulichen Planungsaufträge zur Erstellung der Bebauungspläne sollten daher an das Büro Fischer vergeben werden. Ebenso positiv gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Fachbüro BIOPLAN aus Bühl. Die Aufträge zur Erstellung artenschutzrechtlichen Abschätzungen als Grundlage für „spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen“ sollten daher an dieses Büro vergeben werden.
    Der Gemeinderat fasste schließlich einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Vergabe der städtebaulichen Planungsaufträge
    Die städtebaulichen Planungsaufträge zur Erstellung der Bebauungspläne „Kappelberg V“, Ortsteil Dörlinbach, „Talblick III“, Ortsteil Schuttertal und „Mühlhalde II“, Ortsteil Schweighausen werden auf Grundlage der entsprechenden Honorarangebote vom 01.12.2022, 23.11.2022 und 30.11.2022 an das Planungsbüro Fischer in Freiburg vergeben.

    b) Vergabe der erforderlichen artenschutzrechtlichen Abschätzungen als Grundlage für „spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen“
    Die Erstellung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Abschätzungen als Grundlage für „spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen“ für die Baugebiete „Kappelberg V“, Ortsteil Dörlinbach, „Talblick III“, Ortsteil Schuttertal und „Mühlhalde II“, Ortsteil Schweighausen werden auf Grundlage der entsprechenden Honorarangebote vom 22.01.2023 an das Büro BIOPLAN aus Bühl vergeben.

  7. Erarbeitung eines ganzheitlichen Gemeindeentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Schuttertal
    Erstellung eines Antrages für das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ – Auftragsvergabe
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte den Sachverhalt wie folgt dar:

    Ausgangslage
    Aktuell verfügt die Gemeinde Schuttertal über drei separate ortsteilbezogene Dorfentwicklungskonzepte aus den Jahren 2007 und 2008. Die Konzepte wurden damals mit breiter und umfassender Bürgerbeteiligung erstellt.
    Seit 2009 wurden auf Grundlage dieser Konzepte insgesamt 24 Förderanträge im „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR“ gestellt. 22 Anträge wurden positiv beschieden, lediglich 2 Anträge erhielten keine Förderung – dies entspricht einer Erfolgsquote von 91,7 %.
    Die bisherigen erfolgreichen Antragstellungen teilen sich wie folgt auf:
    - 5 Projekte der Gemeinde mit einem Fördervolumen von 1.284.780 €
    - 6 Projekte von Gewerbetreibenden mit einem Fördervolumen von 148.800 €
    - 11 Private Projekte (Wohnbaumaßnahmen) mit einem Fördervolumen von 524.261 €
    Die gesamte bewilligte Fördersumme für alle Projekte beträgt insgesamt 1.957.841 €.

    Ziel
    Die Gemeinde Schuttertal beabsichtigt die Erarbeitung eines ganzheitlichen Gemeindeentwicklungskonzeptes unter Einbeziehung aller drei Ortsteile. Dieses Konzept soll als Leitfaden für die zukünftige Entwicklung der Gesamtgemeinde dienen. Es ist zugleich ein informelles Planungsinstrument (d.h. ohne Rechtsverbindlichkeit), welches für zahlreiche Förderprogramme im Bereich des Städtebaus und der Regionalentwicklung eine Fördervoraussetzung darstellt. Zentraler Bestandteil und wichtige Voraussetzung bei der Erstellung eines neuen Gemeindeentwicklungskonzeptes ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aus allen drei Ortsteilen.

    Vorgehen
    Die Gemeinde Schuttertal beabsichtigt, sich um die Aufnahme in das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung 2023“ zu bewerben.
    Dieses Programm ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg und fördert die anfallenden Kosten zur Erstellung von Gemeindeentwicklungskonzepten i. d. R. mit bis zu 50 % der Gesamtkosten.

    Was wird gefördert?
    Das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert nicht-investive Maßnahmen, die auf eine aktive und qualitätsvolle Innenentwicklung abzielen. Mögliche Fördergegenstände sind dabei innovative Konzepte und städtebauliche Entwürfe, Projekte zur Information und Bürgerbeteiligung oder auch der Einsatz einer kommunalen Flächenmanagerin beziehungsweise eines kommunalen Flächenmanagers für Wohnzwecke. Ziel ist es, innerörtliche Flächen, wie Baulücken und Brachflächen, und bestehende Leerstände sowie Aufstockungs- und Nachverdichtungspotenziale zu aktivieren.

    Im Förderjahr 2022 setzte das Programm bspw. folgende inhaltlichen Schwerpunkte:
    - Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Innenbereich
    - flächeneffiziente Nutzung und Neuausrichtung von Gewerbe- und Industriegebieten
    - Flächenrecycling von Gewerbe- und Industriebrachen
    - Aktivierung von Leerständen und Wiedernutzung von Brachen in Folge der Corona-Pandemie

    Die verbindlichen Förderschwerpunkte für 2023 stehen erst bei Programmveröffentlichung fest.
    Die jeweils geltenden Förderbestimmungen werden regelmäßig im 2. Quartal eines Jahres bekannt gegeben. Die Abgabefrist war in der Vergangenheit in der Regel sechs bis acht Wochen nach Ausschreibung.
    Mit der Entscheidung über die Bewilligung des Aufnahmeantrages ist voraussichtlich zum Ende des Jahres 2023 zu rechnen, so dass im kommenden Jahr 2024 der Startschuss zur Erstellung eine neuen ganzheitlichen Gemeindeentwicklungskonzeptes für Schuttertal gegeben werden kann. Für den notwendigen Antrag auf Aufnahme soll ein externer Dienstleister, konkret die KommunalKonzept BW in Freiburg, nach der Programmveröffentlichung beauftragt werden.

    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle ergänzte die Ausführungen des Bürgermeisters und stellte den möglichen weiteren Projektfahrplan (vorbehaltlich Fristen der Programmausschreibung) vor:
    04/2023                   Programmausschreibung
    07/2023                   Einreichung Antrag
    12/2023                   Programmentscheidung
    I. Quartal 2024         Bieterauswahlverfahren Dienstleister/Planungsbüro
    ab II. Quartal 2024   Bearbeitung GEK – Dauer ¾ bis 1 Jahr

    Über die Wahrscheinlichkeit eines Förderzuschlags entscheidet erfahrungsgemäß u.a. die Übereinstimmung des Förderantrags mit den aktuellen Förderrichtlinien, der Innovationsgrad des Antrags, das Bekenntnis des Gemeinderats zur Innenentwicklung sowie zum nachhaltigen Flächenmanagement und letztlich die Höhe der zu vergebenden Fördermittel im Verhältnis zur Anzahl der Bewerber.
    Der Gemeinderat beauftragte schließlich einstimmig das Büro KommunalKonzept BW aus Freiburg auf Grundlage des Honorarangebotes vom 25.01.2023 mit der Erstellung eines Antrages für das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“. Mit Hilfe dieses Förderprogramms soll ein ganzheitliches Gemeindeentwicklungskonzept für die Gemeinde Schuttertal erarbeitet werden.

  8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  9. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17. Januar 2023 
    b) Aktuelles
15.02.2023