Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11. Oktober 2022

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Neubau eines Leibgedinghauses auf dem Grundstück Flurst.Nr. 87 Gemarkung Schuttertal (Untertal 3)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB im Untertal im Ortsteil Schuttertal. Geplant ist die Errichtung eines eingeschossiges Leibgedinghauses mit einem begrünten Flachdach und einer Holzfassade. Nach Ansicht des Planers wird sich das Vorhaben in die vorhandene Struktur mit dem landwirtschaftlichen Betriebsgebäude und den Wiesenhängen im Hintergrund nahtlos einfügen. Die zuständige Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis teilte außerdem mit, dass das Bauvorhaben nach geltender Rechtslage trotz des für ein Leibgedinghaus doch eher untypischen Flachdaches genehmigt werden muss, wenn keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Ein eventuelles Versagen des erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens würde bei Vorliegen aller sonstigen baurechtlichen Voraussetzungen durch die Baurechtsbehörde ersetzt werden. Gemeinderat Klaus Winterer stellte fest, dass er das beantragte Flachdach als ortsuntypisch und daher sehr kritisch sehe. Gerade im Außenbereich im Umfeld der bestehenden historischen Hofgebäude sollte auf eine typische und optisch verträgliche Bauweise und Dachform geachtet werden. Nicht einmal in den Bebauungsplänen der Gemeinde ist eine Überdachung mit Flachdach zugelassen. Er lehnte daher den vorliegenden Bauantrag diesbezüglich ab und regte an, mit dem Bauherrn nochmals über die Dachgestaltung zu reden. Gemeinderat Pascal Ehret hingegen bat um Prüfung, ob künftig in Bebauungsplänen der Gemeinde auch modernere Baustile und Dachformen, wie z.B. eben Flachdachbauten zugelassen werden können. Gemeinderat Markus Schoor wies darauf hin, dass der baurechtliche Außenbereich größtmöglich zu schonen sei. Er bat daher um Prüfung, ob das neue Gebäude nicht näher am Hofgebäude errichtet werden und somit eine gewisse Kompaktheit der Gebäude erreicht werden könnte. Bürgermeister Litterst sagte zu, mit dem Bauherrn bzw. dessen Planer und dem Landratsamt hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen zu sprechen, wies aber nochmals darauf hin, dass die Gemeinde nicht mehr als Bedenken bzw. abweichende Vorschläge vorbringen könne. Einfluss auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens habe dies aber nicht. Der Gemeinderat erteilte schließlich mit 8 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich das erforderliche Einvernehmen zum Bauantrag.
    b) Einbau eines Büros in vorhandene Ökonomie, Anbau eines Balkones auf dem Grundstück Flurst.Nr. 84 Gemarkung Schweighausen (Weißengraben 1)
    Dieses Bauvorhaben liegt ebenfalls im Außenbereich, konkret im Weißengraben in Schweighausen. Geplant ist der Anbau eines Balkons am bestehenden Bauernhofgebäude und die Umnutzung von bisherigen Ökonomiegebäudeteilen in Büroräume. Die Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen.
    c) Nutzungsänderung von einer Fahrschule in ein Tattoo-Studio auf dem Grundstück Flurst.Nr. 44 Gemarkung Schuttertal (Talstr. 19)
    Das abschließend vorgelegte Bauvorhaben befindet sich im nichtüberplanten Innerortsbereich nach § 34 BauGB an der Ortsdurchfahrt der L 102. Die bisher für eine Fahrschule genutzten Räumlichkeiten im EG sollen für ein Tattoo-Studio umgenutzt werden. Hierzu sollen auch neue Waschbecken eingebaut werden. Die Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Gemeinderat erteilte daher ebenfalls einstimmig das erforderliche Einvernehmen.

  3. Friedhofsgestaltung im Ortsteil Schuttertal
    a) Beseitigung von Bäumen und Ersatzpflanzung
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte einleitend fest, dass auf dem Friedhof im Ortsteil Schuttertal unmittelbar hinter der Friedhofsmauer zur Talstraße hin fünf Lindenbäume stehen. In den vergangenen Jahren kam es seitens der Anwohner immer wieder zu Beschwerden wegen starker, nahezu das ganze Jahr über dauernder Verschmutzung durch die Bäume (Laub, Abfall der Früchte und Honigtau). Es wurde die Entfernung der Bäume angeregt bzw. um Ersatzpflanzung gebeten. Seitens der Gemeinde wird die Entfernung dieses Baumbestands wegen Verschmutzung abgelehnt, da der natürliche Laub- und Fruchtfall zugemutet werden kann. Aufgrund des Hinweises aus der Anwohnerschaft, dass die Wurzeln besagter Bäume durch Einwuchs die Standsicherheit der Friedhofsmauer zumindest mittelfristig gefährden könnten, fand am 22.01.2022 ein Begehungstermin von Verwaltung und Gemeinderat auf dem Friedhof Schuttertal statt. Seitens der Gemeinderäte bestand Einigkeit darin, dass die Wurzeln der
    Lindenbäume mittelfristig das Mauerwerk beinträchtigen werden und deshalb entfernt werden sollten. Verwaltung und Gemeinderat stimmten jedoch überein, dass auf dem Friedhof weiterhin Bäume stehen sollen und die entfernten Lindenbäume in gleicher Anzahl zu ersetzen sind. Für die Ersatzpflanzung schlug der Bauhof folgende Pflanzen vor: Entlang der Mauer sollen drei Bäume nachgepflanzt werden, innerhalb des Friedhofs weitere zwei Bäume, welche versetzt angeordnet und besser auf der Fläche verteilt werden sollen. Mögliche Bäume in Mauernähe wären Säulen-Eichen. Innerhalb des Friedhofs könnten folgende Bäume gepflanzt werden: Baumhasel, Feldahorn, Mehlbeere, Birke oder Rotdorn. Die konkrete Pflanzenauswahl erfolgt durch den Gemeindebauhof. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beseitigung der fünf Lindenbäume auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Schuttertal durch die Firma Torsten Volk, Forst und Baumpflege GmbH & Co. KG, zum Angebotspreis von 3.094 € brutto. Als Ersatz sollen geeignete Bäume zum Preis von ca. 2.000 € gepflanzt werden.
    b) Gestaltung eines Urnengrabfeldes und Vergabe der Arbeiten
    Aus der Bevölkerung kamen immer wieder Anregungen und Wünsche zur Gestaltung der Friedhöfe. Im Ortsteil Schuttertal wurde mehrfach der Wunsch nach einem neuen gärtnergepflegten Urnengrabfeld geäußert. Es wurden daher mehrere Steinmetze zur Abgabe einer Planskizze bzw. eines Angebotes für ein solches Urnengrabfeld aufgefordert. Im Haushaltsplan 2022 sind für diese Maßnahme insgesamt 20.000 € eingestellt. Tatsächlich wurde nur ein Gestaltungsvorschlag durch die Firma Göhrig (Inhaber: Enrico Nuvolin) aus Lahr-Kuhbach vorgelegt. Dieser Planentwurf wurde dem Gemeinderat zur Beratung vorgestellt. Die Gemeinderäte Julia Zehnle und Kurt Weber stellten fest, dass die Anzahl der zusätzlichen Urnengräber in der vorliegenden Planung noch erhöht werden sollte und baten um entsprechende Prüfung. Bürgermeister Matthias Litterst sagte dies zu, wies aber auch darauf hin, dass je nach tatsächlicher Belegung mittelfristig eventuell weitere Urnengrabfelder geplant sind. Nach kurzer Aussprache beauftragte der Gemeinderat einstimmig den Steinmetzbetrieb Göhrig (Enrico Nuvolin), Breitmatten 28/1 aus Lahr-Kuhbach mit der Gestaltung des neuen Urnengrabfeldes auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Schuttertal zum Angebotspreis von 14.401,98€ brutto.
    c) Neukalkulation der Friedhofsgebühren - Auftragsvergabe
    Im Zuge der Gestaltung des neuen Urnengrabfeldes sowie der Tatsache, dass die letzte Gebührenkalkulation bereits älter als fünf Jahre ist, muss eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgen (eine separate Berechnung der Gebühr für das neue Urnengrabfeld ist nicht möglich, da lediglich die Gesamtkalkulation angepasst werden kann!). Die letztmalige Kalkulation erfolgte durch die Firma Allevo
    Kommunalberatung aus Obersulm. Die Zusammenarbeit war sehr zufriedenstellend, weshalb auch für die neue Kalkulation dieses Büro ausgewählt werden soll. Da die Fallzahlen des Jahres 2022 noch abgewartet werden sollen, wird die Neukalkulation erst im Frühjahr 2023 erfolgen. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis fünf Monaten zu rechnen. Gemäß Angebot vom 29.09.2022 beläuft sich der Preis für die Kalkulation der Gebühren auf 3.300 € (netto). Nicht inbegriffen sind Besprechungstermine vor Ort und Sitzungsteilnahmen, welche mit einem Festpreis je Termin von 750 € (netto) abgerechnet werden. Es ist mit voraussichtlichen Bruttokosten i. H. v. ca. 5.720 € (Kalkulation + 2 Vor-Ort-Termine) zu rechnen. Die Veranschlagung erfolgt im Haushaltsplan 2023. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Firma Allevo Kommunalberatung mit der Erstellung einer Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren.

  4. Änderung der Betriebssatzungen für die Eigenbetriebe „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ und „Gemeindewerke Schuttertal“ zum 01.01.2023
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf erinnerte daran, dass das Eigenbetriebsrecht für Baden-Württemberg im Jahr 2020 novelliert wurde. Dies war erforderlich, da die Eigenbetriebsverordnung nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprach. Mit der Novellierung besteht nun eine Wahlmöglichkeit, ob die Wirtschaftsführung nach den Vorschriften für die Kommunale Doppik oder auf Grundlage der Vorschriften
    des Handelsgesetzbuchs erfolgt. Als Folge dieser künftigen Wahlmöglichkeit muss vom Gemeinderat entschieden und in der Betriebssatzung festgelegt werden, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Eigenbetriebsverordnung-HGB oder der Eigenbetriebsverordnung-Doppik erfolgen soll. Die Unterschiede zwischen den beiden Verordnungen sind nicht grundsätzlicher Natur, sondern beziehen sich vorrangig auf Details. Nach der Übergangsregelung im Eigenbetriebsgesetz muss die Umstellung auf die neue Eigenbetriebsverordnung-HGB spätestens zum 01.01.2023 erfolgen. Damit erfolgt die Umstellung seitens der Gemeinde Schuttertal ebenfalls zum 01.01.2023. Folglich gelten die neuen Vorgaben erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2023. Nach dem neuen Eigenbetriebsrecht wird der Vermögensplan durch einen Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm ersetzt. Der Jahresabschluss wird um eine Liquiditätsrechnung ergänzt. Der Erfolgsplan und der Liquiditätsplan sind künftig für weitere drei Jahre nach dem Wirtschaftsjahr, für das der Wirtschaftsplan aufgestellt wird, zu planen. Außerdem verwenden sowohl das neue Eigenbetriebsgesetz als auch die neue Eigenbetriebsverordnung geänderte Begrifflichkeiten. Diese redaktionellen Anpassungen wurden in den vorgelegten, geänderten Satzungen bereits berücksichtigt. Gründe für die Umstellung auf die Eigenbetriebsverordnung-HGB:
    - Beide gemeindlichen Eigenbetriebe werden aktuell nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs geführt. Durch die Umstellung auf EigBVO-HGB sind damit keine weitreichenden Änderungen erforderlich.
    - Das Rechenzentrum Komm.ONE, welches die Finanzsoftware bereitstellt, bietet für SMART-Kunden lediglich die Umsetzung nach EigBVO-HGB an, da das Ziel eine Harmonisierung aller SMART-Kunden ist. Damit müsste bei Wahl der EigBVO-Doppik-Lösung ein neuer Finanzanbieter gesucht werden, welcher die beiden Eigenbetriebe abbildet. Dadurch hätte die Gemeinde zwei Programme im Einsatz, was sowohl aus Kosten- wie auch aus Nutzensicht nicht sinnvoll ist.
    - Auch das, die Gemeinde betreuende, Steuerbüro aus Ettenheim empfiehlt aufgrund des großen Umstellungsaufwands die EigBVO-HGB-Lösung umzusetzen, da es – wie eingangs beschrieben – keine großen Unterschiede gibt. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
    1. Der Gemeinderat stimmt der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der Eigenbetriebe „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ und „Gemeindewerke Schuttertal“ nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ab dem 01.01.2023 zu.
    2. Die geänderten Betriebssatzungen für die Eigenbetriebe „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ und „Gemeindewerke Schuttertal“, welche den Beschlussvorlagen des Gemeinderats beigefügt waren, werden beschlossen.

  5. Vorstellung von Energiesparmaßnahmen der Gemeinde
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte in seinem Vortrag Folgendes fest: Der Angriff des Putin-Regimes auf die Ukraine hat die schon zuvor angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Zwar hängt die Gemeinde Schuttertal nicht am Gasnetz, doch betreffen die massiven Preissteigerungen auch sonstige Heizmittel wie Öl und auch alternative Heizmittel wie Pellets etc. Auch auf dem  Strommarkt ist die Lage angespannt, Preise explodieren und die Versorgungssituation ist angespannt. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (kurz: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) erlassen, die die öffentliche Hand zu einer Reihe von Maßnahmen anhält. Bürgermeister Matthias Litterst gab einen Überblick, welche Maßnahmen in Schuttertal umgesetzt werden. Im Bereich der Straßenbeleuchtung ist die Gemeinde sehr gut aufgestellt. Im Vergleich zum Jahr 2012 konnte innerhalb der Gemeinde Schuttertal der Energieverbrauch von 112 MWh pro Jahr auf 42 MWh pro Jahr gesenkt werden. Von 296 vorhandenen Straßenlampen sind bereits 262 auf LED umgerüstet. Bereits jetzt wird die  Straßenbeleuchtung von 22.00-6.00 Uhr auf 50% gedimmt, zukünftig soll bereits ab 20.00 Uhr gedimmt werden, was laut E-Werk nochmal 8% Einsparpotential bringt. Einzelne Lampen, etwa jede zweite, auszuschalten ist aus Sicherheitsgründen (es besteht Beleuchtungspflicht) nicht umsetzbar. Die Advents- und Weihnachtszeit ist eine Zeit der Hoffnung, der Zuversicht und des Lichts in dunkler und kalter Winterzeit. Gerade jetzt, wo die Welt mehr und mehr aus den Fugen gerät und alle mit mehr oder weniger großer Sorge in die Zukunft blicken, wäre es aus Sicht von Bürgermeister Litterst fatal, die Bevölkerung zur Weihnachtszeit im Dunkeln stehen zu lassen und auf sämtliche Weihnachtsbeleuchtung zu verzichten. Deshalb soll weiterhin in jedem Ortsteil ein beleuchteter Christbaum errichtet und auch die Weihnachtsbeleuchtung entlang der Ortsdurchfahrt am Gasthaus „Schutterblick“, an der Lourdes-Grotte in Schuttertal und der Kapelle in Dörlinbach aufrechterhalten werden. Lediglich die Beleuchtung des Hochbehälters in Schuttertal soll entfallen. Bereits in den letzten Jahren brannte diese Beleuchtung lediglich in den Abend- und frühen Morgenstunden für insgesamt ca. 6 Stunden. Dies soll, hinsichtlich des geringen Energieverbrauchs von LED-Leuchten auch beibehalten werden. Bei den Weihnachtsbäumen in den Gebäuden (Rathaus, Schulen etc.) soll auf eine Beleuchtung verzichten, diese aber weihnachtlich geschmückt werden. Öffentliche Gebäude werden in Schuttertal schon bisher nicht angestrahlt. Lediglich die Rathaustreppe und die Laufwege um die Schulen und Hallen etc. werden beleuchtet, was aus Sicherheitsaspekten auch so bleiben soll. Was zwingend bleiben muss ist auch die entsprechende Notbeleuchtung. Auch hier kommen nahezu ausschließlich LED-Leuchten zum Einsatz, weshalb auch hier nur ein geringer Verbrauch zu verzeichnen ist. Mittelfristig werden alle Lampen in öffentlichen Gebäuden auf LED umgerüstet. Bereits durch Corona stark gebeutelt wurden die örtlichen Vereine, so war über zwei Jahre kaum Trainings- oder Probebetrieb möglich. Dies hat teilweise bis heute negative Nachwirkungen auf unsere Vereine. Gerade Kinder und Jugendliche waren die Leidtragenden der Lockdown-Jahre. Aus diesem Grund werden die Hallen nicht geschlossen. Die Heiz-Temperaturen werden entsprechend der einschlägigen Verordnung angepasst wie auch in allen anderen öffentlichen Gebäuden. In den Duschen wird das Warmwasser nicht abgestellt, zumal dies in relativ kurzer Zeit zu einem Legionellenbefall führen würde, was eine äußerst kostspielige Reinigung des Rohrnetztes nach sich ziehen würde. Lediglich die Beheizung der Foyers soll weitestmöglich heruntergefahren werden. Weiterhin werden die Vereine, die die Hallen oder sonstige öffentliche Gebäude nutzen, aufgefordert, den Energieverbrauch weitestmöglich zu senken, indem etwa die Beleuchtung nur in der tatsächlich benötigten Zeit eingeschaltet wird. Gleiches gilt für den Betrieb der Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen. Ebenfalls ergeht ein entsprechender Appell bzgl. des möglichst kurzen Duschens in den Hallen. Wie schon erwähnt, werden die Temperaturen in den sonstigen öffentlichen Gebäuden, wie etwa dem Rathaus, entsprechend der Verordnung soweit abgesenkt, dass gearbeitet werden kann, ohne die Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden. Ausdrücklich ausgenommen von einer solchen Absenkung sind Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen. Desweiteren wurden alle Mitarbeiter über Energiesparpotentiale am Arbeitsplatz unterrichtet und werden entsprechende Maßnahmen umsetzen (Beispiel: Beleuchtung im Rathaus reduzieren, PC  herunterfahren, Stoßlüften etc.). Die Bauhofmitarbeiter wurden durch Experten geschult u.a. im entsprechenden Umgang mit Heizungsanlagen und werden deren Betrieb durch Entlüften, hydraulischen Abgleich und entsprechende Wartung weiter optimieren. Langfristig wird die Gemeinde Bau- und Sanierungsmaßnahmen entsprechend energieeffizient gestalten. Schließlich merkte er an, dass aktuell die Ölheizungen in der Kita Dörlinbach und im Rathaus Schuttertal durch Pelletheizungen ersetzt werden. Im Vergleich zu Öl und Gas ist dies immer noch die deutlich günstigere Variante, auch wenn sich die Pelletpreise ebenfalls nach oben entwickeln. Gemeinderat Kurt Weber stellte abschließend fest, dass der vor Jahren eingeschlagene Weg, sämtliche Ölheizungen in Gemeindegebäuden Schritt für Schritt durch Holzhackschnitzel- oder Pelletsheizungen zu ersetzen, richtig war. Die Gemeinde Schuttertal ist natürlich auch von den steigenden Energiepreisen betroffen, aber sicherlich nicht in dem Umfang wie andere Kommunen. Gemeinderat Markus Schoor verwies auch auf die bestehenden PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden und Gemeinderat Klaus Winterer bat um Prüfung, ob es kostenmäßig Sinn macht, den produzierten Strom weiterhin in das Stromnetz einzuspeisen oder im Eigenverbrauch zu nutzen.

  6. Bericht zur Flüchtlingssituation in der Gemeinde
    Bürgermeister Matthias Litterst gab folgenden Sachstandsbericht:  Am 9. August hat das Justizministerium unter Führung unserer Abgeordneten Ministerin Gentges gemeinsam mit der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Frau Nicole Razavi, zu einer großen Videokonferenz mit sämtlichen Kommunen, den Landratsämtern, Regierungspräsidien und den kommunalen Spitzenverbänden in Baden-Württemberg geladen. Die Feststellungen und Prognosen die dort getroffen wurden, waren deutlich. Weltweit sind derzeit mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht, das sind so viele wie seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr. Nach Baden-Württemberg sind im laufenden Jahr bereits 130.000 Flüchtlinge gekommen, davon 115.000 Ukrainer/-innen (Stand 1.08.). Zum Vergleich: Im großen Flüchtlingsjahr 2015 kamen 185.000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg an, von denen allerdings nur 110.000 Personen dauerhaft blieben. Man müsse sich im Land wieder auf den kurzfristigen Aufbau von Notunterkünften, (u.a. auch die Nutzung von Hallen) einrichten. Ministerin Gentges sprach von einer Herkulesaufgabe, von einem notwendigen Kraftakt auf allen Ebenen. Weiter berichtete das Landratsamt, dass Baden-Württemberg bei der bundesweiten Verteilung Stand Mitte August mit 6.500 Personen im Minus steht, mal vom Zustrom „sonstigen“ Asylbewerber (Nichtukrainer/-innen) abgesehen. Demnach ist auch im Kreis mit einem deutlichen Zuwachs an Flüchtlingen zu rechnen - aktuell 400 neue ukrainische Flüchtlinge pro Monat-, weshalb der Kreis massiv Unterbringungskapazität aufbaut und u.a. inzwischen auch schon kreiseigene Schulturnhallen belegt. Derzeit leben 37 Ukrainer/-innen in Schuttertal, die größtenteils privat untergebracht sind. Bürgermeister Matthias Litterst ist sehr stolz auf die Solidarität der Bevölkerung. Die Gemeinde bekam mehr Wohnungen angeboten als benötigt wurden. Auch die Integration der in Schuttertal lebenden Ukrainer/-innen verläuft problemlos. Bei den Flüchtlingen aus der Ukraine hat die Gemeinde ihre Aufnahmequote derzeit erfüllt. Bezüglich der sogenannten „sonstigen“ Flüchtlingen (Nichtukrainer/-innen), sieht es etwas anders aus. Derzeit leben in Schuttertal sieben nichtukrainische „sonstige“ Flüchtlinge. Weitere vier Personen muss die Gemeinde noch aufnehmen. Stand heute kann diese Quote, durch Optimierung der Belegungen in den einzelnen Unterkünften, gerade so noch erfüllt werden. Bürgermeister Matthias Litterst betonte, dass die Gemeinde Schuttertal daher auch in Zukunft auf privaten Wohnraum angewiesen sein wird, um eben nicht Hallen belegen oder Wohncontainer anschaffen zu müssen. Letzteres wird aktuell vorsorglich geprüft. Auch wenn die Gemeinde Schuttertal die vorgegebenen Aufnahmequoten derzeit erfüllen kann, wird sie aller Voraussicht nach auch in Zukunft auf die Solidarität der Bevölkerung angewiesen sein, die privaten Wohnraum zur Verfügung stellt. Bei entsprechendem Bedarf wird sich die Gemeinde wieder über das Mitteilungsblatt an die Bevölkerung wenden bzw. gemeldete, aber noch nicht in Anspruch genommene, Quartiere abfragen.

  7. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  8. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20. September 2022
    b) Aktuelles
    Bürgermeister Matthias Litterst gab bekannt, dass der Bezugspreis des Amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Schuttertal nach Auskunft des verlegenden Reiff-Verlags von 18 € auf 21 € je Jahr erhöht werden muss. Ursache sind u.a. die enorm gestiegenen Kosten für Papier.