Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05. Oktober 2021
- Bürgerfragestunde
Herr Bernhard Vetterer aus Schuttertal verwies auf die Sperrung der drei Mehrzweckhallen der Gemeinde für private Veranstaltungen in den Sommerferien und bat um Prüfung, ob diese Praxis nicht doch geändert werden könnte und die Hallen auch in diesem Zeitraum für private Feiern und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden können. - Einzelbauvorhaben
Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Flurst.Nr. 230/6 Gemarkung Schweighausen (Loh 19)
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB, konkret im Loh in Schweighausen. Es dient einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ist daher gerade im Außenbereich baurechtlich privilegiert. Die Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Eine ausreichende Löschwasserversorgung für das Anwesen muss noch in Abstimmung mit der Feuerwehr und dem zuständigen Kreisbrandmeister nachgewiesen werden. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde. - Freiwillige Feuerwehr Schuttertal
Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs 10 (LF10) – Auftragsvergaben
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27. Juli 2021 wurde die europaweite Ausschreibung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs 10 (LF 10), aufgeteilt in drei Fachlose (Fahrgestell, Aufbau/Pumpentechnik, Feuerwehrtechnische Beladung) beschlossen.
Herr Marcel Wellmann von der mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragten Agentur Wieseke stellte das bisherige Verfahren und das konkrete Ergebnis der Ausschreibung detailliert vor.
a) Fahrgestell (Kostenschätzung: 109.468,10 €)
Bei der Submission am 8. September 2021 wurde für das Fahrgestell ein Angebot frist- und formgerecht eingereicht.
Der Auftrag zur Herstellung des Fahrgestells für das LF 10 wurde einstimmig zum Angebotspreis von brutto 107.088,10 € an die Firma MAN aus Umkirch vergeben.
b) Aufbau (Kostenschätzung: 223.946,10 €)
Bei der Submission am 8. September 2021 wurden für den Aufbau/die Pumpentechnik zwei Angebote frist- und formgerecht eingereicht. Die zwei Aufbauhersteller wurden am 16. September 2021 zu einer Vergleichsvorführung eingeladen. Bei dieser wurde die Qualität / Wirtschaftlichkeit von Vertretern der Feuerwehr, Mitgliedern des Gemeinderats sowie der Gemeindeverwaltung bewertet. Anhand der Vorstellung und Inaugenscheinnahme wurde eine Bewertung verfasst, welche in die Angebotswertung einfloss.
Der Auftrag über die Herstellung und Lieferung des Aufbaus / der Pumpentechnik des LF 10 wurde einstimmig zum Angebotspreis von brutto 196.469,00 € an die Firma Wiss GmbH aus Herbolzheim vergeben.
c) Beladung (Kostenschätzung: 60.000 €)
Bei der Submission am 8. September 2021 wurden für die Beladung zwei Angebote frist- und formgerecht eingereicht. Der Auftrag über die feuerwehrtechnische Beladung des LF 10 wurde einstimmig zum Angebotspreis von brutto 62.983,13 € an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG aus Fellbach vergeben.
Außerdem soll bei einem örtlichen Händler die Beschaffung der erforderlichen Forstausrüstung (voraussichtlich 1.700,00 €) erfolgen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Damit liegt das Gesamtauftragsvolumen zur Beschaffung des Löschgruppenfahrzeugs bei 368.240,23 €(geschätzt: 393.414,20 €).
Gesamtwehrkommandant und Gemeinderat Achim Zehnle verwies auf das im Vergleich zur Kostenschätzung positive Ausschreibungsergebnis und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit bei der Agentur Wieseke. Auf Nachfrage stellte Herr Wellmann fest, dass das neue Fahrzeug frühestens Mitte 2023 geliefert werden kann. - Kinderbetreuung
Gewährung von Zuschüssen an Tageseltern (Platzpauschalen) - Grundsatzbeschluss
Frau Noelle Wagner vom Diakonischen Werk Ortenau stellte dessen Aufgaben als Träger der Kindertagespflege in der südlichen Ortenau vor. Das Diakonische Werk ist aktiv in der Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern sowie in der Vermittlung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen tätig. Die Tagespflege ist eine gute alternative Betreuungsform, um eine Entlastung bei der Betreuung von 0-6-jährigen Kindern zu schaffen. Tageseltern arbeiten selbständig und bieten häufig ein breites Spektrum an Betreuungszeiten - oft auch abgestimmt auf den individuellen Bedarf der abgebenden Eltern. In den vergangenen Jahren wurden nach Auskunft des Diakonischen Werkes auch regelmäßig Schuttertäler Kinder durch Tagespflegepersonen betreut. Bürgermeister Matthias Litterst betonte, dass dieses Betreuungsangebot über Tageseltern eine sinnvolle und wichtige Ergänzung zu den Betreuungsangeboten der drei Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde darstellt. Sämtliche Kommunen aus der südlichen Ortenau unterstützen bereits die Tageseltern finanziell über die Gewährung einer sogenannten Platzpauschale.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, dass Tageseltern (unabhängig von deren Wohnsitz) ab dem 01.01.2022 mit einer monatlichen Platzpauschale für jedes betreute Kind im Alter von 0-6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schuttertal gefördert werden. Die Förderung beträgt:
- 30 € pro Monat bei Betreuung von 5-15 Stunden pro Woche
- 60 € pro Monat bei Betreuung von mehr als 15 Stunden pro Woche
- Zuschlag von 10€ pro Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor 7.30 Uhr, nach 17.30 Uhr, Wochenende, über Nacht)
Voraussetzung für die Gewährung der Platzpauschale ist, dass das Kind mindestens einen Kalendermonat lang betreut wird.
Frau Wagner erklärte abschließend, dass aktuell im Ortsteil Schweighausen eine Tagesmutter ihre Arbeit aufnehmen wird. Außerdem beginnt im November wieder ein Qualifizierungskurs für angehende Tageseltern beim Diakonischen Werk Ortenau. Interessenten /-innen können sich gerne mit ihr in Verbindung setzen. - Beseitigung von Unwetterschäden im Ortsteil Schweighausen
Sanierung der Gemeindestraße „Steinbühl“ und Teilerneuerung der Trinkwasserleitung
Durch die Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen / Monaten wurde u.a. auch die Gemeindestraße „Steinbühl“ stark unterspült. Eine grundhafte Erneuerung mit Einbau einer neuen Tragdeckschicht ist zwingend erforderlich. Die Straße wurde unmittelbar nach den Schadensereignissen im Sommer nur notdürftig wiederhergestellt und ist nur sehr eingeschränkt befahr- und nutzbar. Eine Sperrung der Straße ist grundsätzlich keine Option, da diese u.a. auch Bestandteil von Zufahrten zu weiteren entfernt liegenden Einzelgehöften ist. Auch kann die Straße so nicht über den Winter belassen werden, da eine Räumung des Schnees nicht oder nur sehr schwierig möglich ist und neben den Anliegern auch Rettungsfahrzeuge nicht mehr durchkommen würden. Die Erneuerung der Straße ist also unumgänglich. In Absprache mit dem Kommunalamt beim Landratsamt Ortenaukreis wird eine beschränkte Ausschreibung der Sanierungsarbeiten durchgeführt. Mitausgeschrieben wird auch die Teilerneuerung der Trinkwasserleitung auf diesem Abschnitt. Diese Arbeiten an der Wasserleitung sollen durch den Gemeindebauhof durchgeführt werden. Die Vergabe der Arbeiten muss sehr zeitnah durchgeführt werden, damit ggf. bereits Ende Oktober mit den Arbeiten begonnen werden kann. Das Ingenieurbüro Siggelkow GmbH wird die Arbeiten ausschreiben und die Maßnahme fachlich betreuen. Eine erste Kostenschätzung ergab Gesamtkosten in Höhe von rund 177.000 € brutto.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung zur Sanierung der Gemeindestraße „Steinbühl“ und Teilerneuerung der Trinkwasserleitung grundsätzlich zu und ermächtigte die Verwaltung mit der Auftragsvergabe an den preisgünstigsten Bieter. Die planerische Betreuung des Vorhabens erfolgt durch das Ingenieurbüro Siggelkow GmbH in Offenburg. Die Arbeiten sollen noch im Jahr 2021 durchgeführt und abgeschlossen werden. Der Deckung der Ausgaben über Gewerbesteuermehreinnahmen wurde grundsätzlich zugestimmt. - Beschluss einer Benutzungs- und Entgeltordnung für die Erdgeschoss-Räumlichkeiten in der Pfarrscheune Schuttertal
Verwaltungsmitarbeiterin Linda Schuhmacher erinnerte einleitend daran, dass die ehemalige Pfarrscheune Schuttertäler Bürgerinnen und Bürgern, örtlichen Vereinen, Institutionen und Organisationen u.a. auch als zentrale Begegnungsstätte zur Verfügung stehen soll. Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten und einen Teil der Kosten zu refinanzieren, ist der Erlass einer Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich. Diese war den Sitzungsunterlagen beigefügt. Die wesentlichen Eckpunkte wurden nochmals erläutert.
Letztlich beschloss der Gemeinderat einstimmig die vorgelegte Benutzungs- und Entgeltordnung für die ehemalige Pfarrscheune. Bestandteil dieser Reglungen sind auch die Nutzungsentgelte, welche wie folgt festgesetzt wurden:
Nutzungsgebühren Pfarrscheune - Getränkelieferungen in den drei Mehrzweckhallen der Gemeinde
Wegfall der Rückvergütungsregelung und der Festsetzung der Getränkelieferanten
Im Zuge des Neubaus der Festhallen Dörlinbach und Schweighausen im Jahr 1984 war auch die Beschaffung neuen Mobiliars erforderlich. Mit dieser Beschaffung und der damit verbundenen Verpflichtung, die Getränke über einen bestimmten Händler zu beziehen, wurde nach erfolgter Ausschreibung die Kronenbrauerei Offenburg beauftragt. Diese stellte das Mobiliar zur Verfügung und forderte zur Tilgung der Verpflichtung (in Form eines zinslosen Vergütungsdarlehens) eine entsprechende Rückvergütung auf gekauftes Bier und sämtliche alkoholfreien Getränke. Die gleiche Regelung wurde im Jahr 1995 für die Möblierung der Halle Schuttertal abgeschlossen. Die Tilgung der Darlehen erfolgte in den Jahren 1998 und 1999. Die Verträge wurden bis Januar 2004 stillschweigend weitergeführt. Mit der Getränkelieferung wurde seitens der Kronenbrauerei die Firma Getränke Kürz beauftragt. Aufgrund des Auslaufens der Verträge mit der Kronenbrauerei hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Februar 2004 beschlossen, die Firma Kürz weiterhin mit der Getränkelieferung für Veranstaltungen in den Festhallen der Gemeinde zu beauftragen (weggefallen ist der verbindliche Bezug der Getränke bei der Kronenbrauerei). Dies bedeutet, dass die Vereine verpflichtet sind, die Getränke von der Firma Kürz zu beziehen. Die Firma Kürz hat dadurch die Getränkeumsätze über sämtliche Biere und alkoholfreien Getränke sowie Alkopops nachzuweisen. Die Regelung wurde seither um verschiedene Getränkelieferanten ergänzt, was teilweise aus unterschiedlichen Gründen wieder rückgängig gemacht wurde.
Die Rückvergütungssätze werden den Veranstaltern in den Hallen mit der Getränkeabrechnung in Rechnung gestellt. Durch den jeweiligen Getränkelieferanten erfolgt dann die Weiterleitung an die Gemeinde. Aufgrund der Monopolstellung der genannten Getränkelieferanten, kann seitens der Veranstalter kein günstigerer Bezug bei einem anderen Getränkehändler erfolgen.
Auf Antrag bzw. nach Rücksprache mit den aktuellen Getränkelieferanten sollen sowohl die Regelungen zur Getränkelieferung, als auch zur Rückvergütung geändert werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wegfall der Rückvergütungsregelung sowie der Festsetzung der Getränkelieferanten zur Belieferung gemeindlicher Einrichtungen. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. - Anbau eines Sonnen- und Regenschutzes an der Aussegnungshalle Dörlinbach
Auftragsvergabe
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27. Juli 2021 wurde beschlossen die erforderlichen Ausschreibungen zur Errichtung eines Sonnen- und Regenschutzes an der Aussegnungshalle in Dörlinbach durchzuführen. Insgesamt wurden sechs Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei der Submission lagen drei Angebote vor.
Die ausgeschriebenen Sonnenschutz- und Regenschutzarbeiten wurden schließlich einstimmig zum Angebotspreis von brutto 11.648,67 € an die Firma Schmider Rolladenbau aus Zell a.H. vergeben. - Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
- Bekanntgaben der Verwaltung
a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. September 2021
b) Aktuelles
Neuer Verlag für die Herstellung des Amtlichen Mitteilungsblattes
Bürgermeister Matthias Litterst gab nochmals bekannt, dass der JV-Verlag aus Lahr leider krankheitsbedingt sehr kurzfristig seinen Betrieb und somit auch die Herstellung des Amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Schuttertal aufgeben musste. Ab Oktober übernimmt die ANB Reiff Verlagsgesellschaft & Cie. GmbH aus Offenburg die Herstellung und den Druck des Mitteilungsblattes.
07.10.2021