Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2021

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Neubau eines Carports mit Fahrradraum auf dem Grundstück Flurst.Nr. 282/14 Gemarkung Dörlinbach (Am Kappelberg 6)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kappelberg“ in Dörlinbach. Von dem im Plan festgesetzten Standort für Garagen und Carporte kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen betroffen sind. Einer Ausnahme kann im vorliegenden Fall aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, da der vorgeschriebene Stauraum vor dem Carport eingehalten wird. Öffentliche Belange sind also nicht berührt. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte somit einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.
    b) Errichtung eines überdachten Abstellplatzes mit Terrasse auf dem Grundstück Flurst.Nr. 590 Gemarkung Schuttertal (Am Kapf 14)
    Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplan „Talblick II“ in Schuttertal und entspricht grundsätzlich den geltenden Bebauungsplanvorschriften. Befreiungen sind nicht beantragt. Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Bauantrag einstimmig zu.
    c) Teilabbruch und Wiederaufbau des Wohn- und Ökonomiegebäudes zur Erneuerung der Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Flurst.Nr. 232 Gemarkung Schweighausen (Loh 22)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich im Loh in Schweighausen. Betroffen ist der Baptistenhof, dessen Betriebsleiterwohnung im Hofgebäude mittels eines Teilabbruchs und Wiederaufbaus erneuert werden soll. Das Vorhaben dient einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ist gerade im Außenbereich baurechtlich privilegiert. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Das erforderliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde seitens des Gemeinderates einstimmig erteilt.

  3. Einrichtung eines naturpädagogischen Kinderbetreuungsangebotes unter freier Trägerschaft in der Gemeinde Schuttertal ab dem KITA-Jahr 2022/2023
    Grundsatzbeschluss und Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte einleitend fest, dass aufgrund steigender Kinderzahlen im Kita-Jahr 2022/2023 nicht mehr allen Kindern ein Betreuungsplatz in den vorhandenen Kitas in der Gemeinde Schuttertal angeboten werden kann. Vor allem im Ü3-Bereich stehen ca. 20 Kindern ab dem Kita-Jahr 2022/2023 nach derzeitigem Stand keine Betreuungsplätze zur Verfügung. Deshalb besteht dringender Bedarf an einer zusätzlichen Gruppe für über 3-jährige Kinder. Von verschiedenen Eltern wurde immer wieder nach Betreuungsangeboten mit naturpädagogischem Ansatz unter freier Trägerschaft gefragt.
    Die katholische Kirchengemeinde als Träger der bereits vorhandenen katholischen Kindertageseinrichtungen war erster Ansprechpartner, möchte aber die Trägerschaft eines naturpädagogischen Betreuungsangebotes nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen, welche momentan nicht erfüllt werden können. Deshalb haben Gespräche mit dem Geschäftsführer der gemeinnützigen GmbH „Vielfalt für Kinder“, Herrn Marko Kaldewey, stattgefunden. „Vielfalt für Kinder gGmbH“ ist Träger von knapp 20 Kindertageseinrichtungen mit Sitz in Emmendingen. Die Kitas, darunter auch Wald- und Naturkindergärten, befinden sich vor allem im Raum Emmendingen-Freiburg. Mittlerweile wurden aber auch in der südlichen Ortenau Trägerschaften von Kitas übernommen (z.B. in Schwanau, Neuried oder Friesenheim).
    Herr Kaldewey stellte anschließend den freien Träger, dessen Mitarbeiter und das zugrundeliegende Konzept vor. Auch erläuterte er die möglichen weiteren Schritte.
    Bürgermeister Matthias Litterst merkte an, dass es aufgrund verschiedener Kriterien, die ein Grundstück für den Betrieb einer Natur-Kita erfüllen sollte (Grundstück möglichst in Gemeindeeigentum, geeignete Geländeverhältnisse, Zugang zu Natur, Sammelpunkt für „Bring- und Holverkehr“ durch die Eltern, Erschließung), keine große Auswahl an möglichen Standorten gibt. Als geeignetes Grundstück wurde eine Wiese unterhalb der Prinschbachhütte im Ortsteil Dörlinbach ausgewählt und gemeinsam besichtigt.
    Der Standort wäre für den freien Träger „Vielfalt für Kinder gGmbH“ grundsätzlich geeignet. Ein Gespräch mit dem Pächter wurde bereits geführt, welcher mit der Nutzung einverstanden wäre.
    Welche Anforderungen ein Waldgrundstück für die Nutzung durch die Natur-Kita erfüllen muss, wird mit dem freien Träger noch geklärt. Sobald dies feststeht, wird nach einer geeigneten Waldfläche gesucht und es werden Gespräche mit den jeweiligen Grundstückseigentümern geführt.
    Durch die Einrichtung einer eingruppigen Natur-Kita (mit bis zu 20 Plätzen Ü3) würden zusätzliche jährliche Betriebskosten von ca. 130.000 € entstehen. Die Höhe der Elternbeiträge wird sich an den Beiträgen des kirchlichen Trägers orientieren.
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte außerdem fest, dass im Frühjahr 2021 Frau Michaela Volk, Erzieherin und Bauernhofpädagogin, zum Thema Bauernhofkindergarten auf die Gemeinde Schuttertal zugekommen sei. Der freie Träger „Vielfalt für Kinder gGmbH“ steht einer Kooperation mit Frau Volk offen gegenüber. Ob und ggf. in welchem Umfang diese Kooperation durchgeführt wird, muss in weiteren Gesprächen zwischen den Beteiligten geklärt werden.
    Nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes beteiligen die Gemeinden die anerkannten Träger rechtzeitig an ihrer Bedarfsplanung. Dies bedeutet auch, dass ein neuer Träger in die kommunale Bedarfsplanung mit aufgenommen werden muss. Da im Januar 2022 bereits die Bedarfsabfrage für das Kita-Jahr 2022/2023 durchgeführt wird, schlägt die Verwaltung vor, den freien Träger „Vielfalt für Kinder gGmbH“ zum Kita-Jahr 2022/2023 mit der Einrichtung eines naturpädagogischen Betreuungsangebotes in die kommunale Bedarfsplanung mit aufzunehmen.
    In den kommenden Wochen sollten durch die Verwaltung alle genehmigungsrechtlichen Punkte mit den betroffenen Behörden geklärt werden. Außerdem sollte durch den freien Träger parallel hierzu in die Konzeptentwicklung eingestiegen werden. Zu Beginn des neuen Jahres 2022 wird eine Eltern-Info-Veranstaltung geplant, an welchem sich der freie Träger vorstellen und den Eltern die Möglichkeit zur Fragestellung geboten wird.
    Der Gemeinderat begrüßte die Einrichtung dieses weiteren Betreuungsangebotes und fasste nach kurzer Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
    Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines naturpädagogischen Kinderbetreuungsangebotes im Ü3-Bereich am Standort Prinschbach im Ortsteil Dörlinbach ab dem Kita-Jahr 2022/2023 unter der freien Trägerschaft der „Vielfalt für Kinder gGmbH“. Die „Vielfalt für Kinder gGmbH“ ist in die kommunale Bedarfsplanung mitaufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt in Kooperation mit dem o.g. freien Träger die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung und den Betrieb des Kinderbetreuungsangebotes am o.g. Standort zu schaffen.
    Abschließend stellte Bürgermeister Matthias Litterst fest, dass es letztlich vom konkreten Bedarf und der tatsächlichen Inanspruchnahme des neuen Betreuungsangebotes durch die Eltern abhängen wird, ob das Vorhaben erfolgreich und zukunftsfähig umgesetzt werden kann.

  4. Gemeindewerke Schuttertal – öffentliche Wasserversorgung
    Erneuerung der Elektro- / Mess- / Steuer- und Regeltechnik der Datenkommunikation und des Prozessleitsystems – Vergabe der Arbeiten
    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26. Oktober 2021 wurde der durch Dipl.Ing. Reiner Ernst vom gleichnamigen Ingenieurbüro vorgestellten Erneuerung der Elektro-/Mess-/Steuer- und Regeltechnik, der Datenkommunikation und des Prozessleitsystems der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schuttertal zugestimmt und die Durchführung einer entsprechenden beschränkten Ausschreibung gemäß VOB beschlossen. Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle stellte fest, dass insgesamt vier fachlich geeignete Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden. Beim Submissionstermin am 23. November 2021 waren zwei Angebote frist- und formgerecht eingereicht.
    Der Auftrag zur Erneuerung der Elektro- / Mess- / Steuer- und Regeltechnik der Datenkommunikation und des Prozessleitsystems der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schuttertal wurde einstimmig zum Angebotspreis von 266.503,16 € netto an die Firma MeiTec GmbH in Bahlingen vergeben.
    Die Angebotssumme liegt innerhalb des bisher geschätzten Kostenrahmens (281.567,06 € netto).

  5. Modernisierung der Alten Schule Dörlinbach – Vergaben
    Estricharbeiten
    Im künftigen Lagerraum im Erdgeschoss der Alten Schule (Lagerflächen für Musikverein/Feuerwehr und Guggenmusik) sollen die unterschiedlichen Bodenhöhen mittels eines Fließestrichs ausgeglichen werden.
    Die ortsansässige Firma Benjamin Zehnle hat hierfür ein Angebot über 2.439,50 € brutto vorgelegt. Die Arbeiten sollten per Direktauftrag vergeben werden.
    Die Estricharbeiten wurden einstimmig zum Angebotspreis von brutto 2.439,50 € per Direktauftrag an die Firma Benjamin Zehnle aus Schuttertal-Dörlinbach vergeben.

  6. Antrag der Bürgergemeinschaft Soziales Miteinander Schuttertal e.V. zur Gewährung eines jährlichen Förderbeitrages ab 2021
    Bürgermeister Matthias Litterst erinnerte daran, dass die Bürgergemeinschaft Soziales Miteinander Schuttertal e.V. am 26.02.2021 als gemeinnütziger Verein gegründet wurde. Die erste und zunächst wichtigste Aufgabe des Vereins ist die Anstellung der Alltagsbegleiterinnen, die in der selbstverantworteten Pflegewohngruppe in der Pfarrscheune tätig sind. Gleichermaßen möchte sich der Verein auch weiterhin auf vielfältige Weise um das Thema „Älter werden“ in der Gemeinde kümmern.
    Zum 04.10.2021 zählte der Verein insgesamt 154 Mitglieder. Die hieraus resultierenden Mitgliedsbeiträge reichen laut Verein bei weitem nicht aus, um die Kosten für eine qualifizierte Aufgabenerfüllung (wie bspw. Schaffung von guten personellen Voraussetzungen, Werbung, Materialien zur Aktivierung etc.) zu tragen. Weitere Aufgaben wie bspw. die Einrichtung einer Tagesbetreuung als Entlastung für pflegende Angehörige sollen ebenfalls zeitnahe verwirklicht werden, was zu weiteren finanziellen Belastungen führt. Die Bürgergemeinschaft Soziales Miteinander Schuttertal e.V. hat deshalb mit Antrag vom 04.10.2021 die Gewährung eines jährlichen Förderbeitrags i. H. v. 3.500 € beantragt.
    Aufgrund der Tatsache, dass die Bürgergemeinschaft zu Beginn des Betriebs nicht alle finanziellen Aufwendungen vollumfänglich decken kann, wurde seitens Bürgermeister Matthias Litterst empfohlen, den beantragten Förderbeitrag i. H. v. 3.500 € für das Jahr 2021 zu gewähren.
    Im Jahr 2022 soll erneut und abschließend über die künftige Förderhöhe für die Jahre 2022 ff. entschieden werden.
    Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Gewährung eines jährlichen Förderbeitrags an die Bürgergemeinschaft Soziales Miteinander Schuttertal e.V. grundsätzlich zu. Die Höhe beträgt für das Jahr 2021 einmalig 3.500 € (Festbetrag). Die Höhe der Förderung für die Jahre 2022 ff. wird im Jahr 2022 neu und abschließend festgelegt.

  7. Annahme einer Spende
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme einer Geldspende der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau in Höhe von 35.000 € zur Sanierung, Erhaltung und Aktivierung der leerstehenden ehemaligen Pfarrscheune Schuttertal. Die Spende ist dem Landratsamt Ortenaukreis zu melden.

  8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  9. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16. November 2021
    b) Aktuelles
    Zum Abschluss der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr 2021 umriss Bürgermeister Matthias Litterst in einer kurzen Ansprache die wichtigsten Maßnahmen, Projekte und Ereignisse in der Gemeinde Schuttertal in den drei Ortsteilen aus dem laufenden Jahr.
    Er verwies auch auf die personellen Änderungen im Gemeinderat, in der Schule, in der Verwaltung und im Bauhof und schloss seine Rede mit Dankesworten ab.
    Zunächst dankte er allen Bürgerinnen und Bürgern, welche das Leben in der Gemeinde in ihrer großen Mehrheit mit Interesse verfolgen und auch unterstützen.
    Er bedankte sich bei den Mitgliedern des Gemeinderates für die gute, von Sachlichkeit und Fairness getragene Zusammenarbeit und er dankte allen Vereinsvorständen, den Verantwortlichen in der Schule und in den Kindergärten sowie den haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Kirchengemeinde, welche sich den Herausforderungen der Pandemie gestellt haben, für ihre wertvolle Arbeit.
    Ein weiteres Dankeschön galt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde. Sie haben sich den - nicht nur pandemiebedingt - teilweise täglich ändernden Rahmenbedingungen ihres Aufgabengebietes angenommen und die damit einhergehenden Herausforderungen mit großem Einsatz gemeistert.
    Ein ganz besonderes Dankeschön galt den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr für ein Jahr mit sehr hoher Einsatzbelastung, insbesondere, aber nicht nur, bei der Bewältigung der Hochwasserereignisse im Sommer.
    Abschließend wünschte er allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein hoffentlich fröhlicheres und unbeschwerteres neues Jahr 2022.
16.12.2021