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Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02. Juni 2020

Bürgermeister Carsten Gabbert verwies einleitend auf die besonderen Umstände, welche die Gemeinde in den letzten Wochen und Monaten beschäftigen. Aufgrund der Corona-Pandemie musste in vielen Bereichen gehandelt werden, was insbesondere die Verwaltung vor einige Herausforderungen stellte. Als Beispiele nannte er die Anschaffung von Schutzkleidung, die Organisation von Notbetreuung und Ferienbetreuung an Schule und Kita (hier in Zusammenarbeit mit dem kirchlichen Träger), die Nutzungseinschränkung von öffentlichen Gebäuden / Einrichtungen, die Absage von Veranstaltungen und nicht zuletzt die Beantwortung von Nachfragen hilfesuchender Bürger/-innen.

  1. Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
    Durchführung einer Wiederholungswahl nach §§ 34, 35 Kommunalwahlgesetz infolge der Absage der ursprünglich angesetzten Wahl gemäß § 29 Kommunalwahlgesetz durch das Landratsamt Ortenaukreis
    Die für den 19. April 2020 geplante Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) in der Gemeinde Schuttertal wurde mit Verfügung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 01. April 2020 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (z.B. Kontaktverbot etc.) gemäß § 29 KomWG abgesagt. Eine ordnungsgemäße Durchführung der Urnenwahl am 19. April 2020 war aus Sicht der Gemeinde und auch der Rechtsaufsichtsbehörde nicht möglich. Mit Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 31. März 2020 wurde hinsichtlich der Durchführung von Wahlen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bezüglich der Frage, ob eine Absage der Wahl geboten ist, im Zweifel der Infektionsschutz Vorrang hat.
    Bürgermeister Carsten Gabbert betonte, dass er die damalige Absage für notwendig und richtig erachtete.
    Mittlerweile hat sich die Situation in der Gemeinde stabilisiert, die Zahl der Neuinfektionen im Ortenaukreis ist kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig besteht die Gefährdung durch den Virus grundsätzlich weiter. Aus diesem Grund sieht er den diskutierten Wahltermin am 19. Juli 2020 grundsätzlich eher kritisch.
    Es gibt aber sicherlich auch Argumente die für eine zeitnahe Durchführung der Wahl noch vor den Sommerferien sprechen, aber genauso auch gute Argumente, die für einen Wahltermin im Herbst sprechen. Letztlich muss der Gemeinderat den Wahltermin festsetzen.
    Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich einhellig für eine Durchführung der Wahl bereits am 19. Juli 2020 aus. Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Carsten Gabbert, dass der Gesundheitsschutz für Wähler/-innen und die Wahlhelfer/-innen bestmöglich sichergestellt werden soll. Beispielsweise werden die Wahllokale in deutlich größere Räumlichkeiten (Mehrzweckhallen in Dörlinbach und Schuttertal sowie Bergdorfhaus in Schweighausen) verlegt. Die Beachtung der bekannten Abstandsregeln, das zwingende Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken durch die Wähler/-innen und Wahlhelfer/-innen, ausreichend Desinfektionsmittel für die Wahllokale und das Aufstellen von Plexiglas-Schutzscheiben sind sicherlich Bausteine, die eine korrekte Durchführung der Wahl gewährleisten können.

    a) Festsetzung des Tages der Wiederholungswahl und einer etwaigen Neuwahl
    Eine Wiederholungswahl ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten vom Tag der Hauptwahl (19.04.2020) an durchzuführen (konkret also bis 19.10.2020). Später angesetzte Wahlen sind als Neuwahl (mit neuer Stellenausschreibung etc.) durchzuführen.
    Leitgedanke der Wiederholungswahl ist, die Wahl möglichst unter solchen Bedingungen zu wiederholen, wie sie bereits bei der Hauptwahl vorlagen bzw. dem Gesetz gemäß hätten vorliegen sollen. Deshalb sind nur die Wahlvorbereitungen zu erneuern, die auch für eine reine Wiederholungswahl unerlässlich sind (z.B. Bekanntmachung der Wahl). Insbesondere liegen der Wiederholungswahl grundsätzlich dieselben Wählerverzeichnisse und Wahlvorschläge (Bewerber) wie bei der Hauptwahl zugrunde. Dies bedeutet, dass an der Wiederholungswahl auch nur teilnehmen kann, wer im Wählerverzeichnis der bisherigen Hauptwahl entsprechend eingetragen war! Wer bis zum neuen Wahltermin der Wiederholungswahl (vorgeschlagen am 19.07.2020) zwischenzeitlich (z.B. wegen Zuzug oder aufgrund Alters) eigentlich wahlberechtigt geworden ist, darf trotzdem nicht wählen!
    Vor Durchführung der Abstimmung erklärte Bürgermeister Carsten Gabbert, dass er sich bei der Stimmabgabe enthalten werde, da der konkrete Wahltermin grundsätzlich Auswirkungen auf die Dauer seines beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses haben kann. Wie eingangs schon erwähnt, soll der Gemeinderat nach sorgfältiger Abwägung den Wahltermin festlegen.
    Der Gemeinderat fasste daher bei einer Enthaltung einstimmig folgenden Beschluss:
    Die Wiederholungswahl zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) in der Gemeinde Schuttertal wird am Sonntag, 19. Juli 2020 durchgeführt. Eine etwaige Neuwahl findet am Sonntag, 02. August 2020 statt.

    b) Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für eine etwaige Neuwahl
    Der Gemeinderat fasste außerdem einstimmig folgenden Beschluss:
    Das Ende der Einreichungsfrist von neuen Bewerbungen für eine etwaige Neuwahl wird auf Mittwoch, 22. Juli 2020, 18.00 Uhr festgelegt.

    c) Durchführung einer öffentlichen Kandidatenvorstellung
    Abschließend wurde einstimmig beschlossen auf die Durchführung einer öffentlichen Kandidatenvorstellung im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie und die hierdurch bestehende Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung zu verzichten.
04.06.2020