Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15. März 2022

  1. Bürgerfragestunde

  2. Eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau in der Gemeinde Schuttertal
    Herr Glöckl-Frohnholzer, Geschäftsführer der Breitband Ortenau GmbH & Co KG (BOKG), erinnerte zunächst an die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18. Januar 2022, in welcher die Ausbauplanungen der BOKG für die breitbandtechnisch unterversorgten Außenbereiche in den drei Ortsteilen vorgestellt wurden. Damals wurde seitens Herrn Glöckl-Frohnholzer auch bestätigt, dass das Unternehmen UGG (Unsere Grüne Glasfaser) die Bereitschaft zum eigenwirtschaftlichen Ausbau in verdichteten Bereichen der Gemeinde signalisiert hat. In einer gemeinsamen Videokonferenz am 27. Januar 2022 mit der Verwaltung wurde eine mögliche Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Schuttertal, BOKG und UGG besprochen.

    a) Vorstellung der UGG (Unsere Grüne Glasfaser)
    Frau Lea Fischer von Ernst & Young stellte dem Gemeinderat die Konzeption von UGG vor. Die Allianz Versicherung und die Telefonica Group haben das Unternehmen UGG gegründet, um die verdichteten Bereiche von Gemeinden in ländlichen Regionen flächendeckend mit FTTH-Netzen zu versorgen. Die UGG hat sich an die Breitband Ortenau gewandt und Interesse bekundet, auch die Innenbereiche von Schuttertal auszubauen. Umgesetzt werden soll für die Gemeinde Schuttertal ein sogenanntes hybrides Ausbaumodell, was bedeutet, dass die UGG in den verdichteten Gebieten der drei Ortsteile eigenwirtschaftlich ausbauen und die BOKG die verbleibenden Außenlagen mit Landes- und Bundesförderung sowie kommunalem Eigenanteil erschließen wird. Hierdurch erhalten nahezu alle Anwesen der Gemeinde mittelfristig einen Glasfaseranschluss.

    Um Synergien zu heben, verlegt die UGG die Leerrohre, die für den geförderten Ausbau in den Außenbereichen benötigt werden. Dieses hybride Ausbaumodell wird bereits in verschiedenen Kommunen im Kinzigtal erfolgreich angewendet.

    Die wichtigsten Gründe für eine Zusammenarbeit mit UGG wurden wie folgt aufgeführt und erläutert:Offenes Netzwerk: Die UGG ist ein Open-Access-FTTH-Großhandels-Anbieter. Das heißt, die erstellte FTTH-Infrastruktur wird Internet-Dienstanbietern zur Verfügung gestellt, die den Endkunden Highspeed-Internet zu den für sie bestehenden Konditionen anbieten. Damit sind auch mittelfristig attraktive und innovative Services gesichert.

    - Keine Kostenbeteiligung für die Gemeinde: Die UGG baut vollständig eigenwirtschaftlich aus. Es ist keine Kostenbeteiligung der Gemeinde erforderlich!
    - Schneller Projektstart: Nach Abschluss der Absichtserklärung erfolgt unmittelbar der Start der Projektplanung und die Einholung der entsprechenden Genehmigungen. Anschließend kann direkt mit dem Bau begonnen werden.
    - Kurze Bauzeit: Der Anschluss an das Glasfasernetz erfolgt mittels modernster Technologien – dies beschleunigt die Bauphase. Die Trassen werden meistens innerhalb eines Tages wieder geschlossen. Aufgrund von Baukapazitäten, der Grobplanung im Vorfeld und der langjährigen Erfahrung der Telefonica kann das Projekt zügig abgeschlossen werden.
    - Keine Mindestvermarktungsquote: Die Vorvermarktung der UGG ist an keine Mindest-Vorvermarktungsquoten geknüpft. Der Baustart kann unmittelbar nach der Planung erfolgen.

    Die BOKG empfiehlt der Gemeinde Schuttertal ausdrücklich die Kooperation zu zeichnen. Durch die entstehenden Synergieeffekte können sicherlich auch einige der Kosten für den Ausbau der Außenanlagen und somit auch der hierfür erforderliche kommunale Eigenanteil reduziert werden. Sofern der Gemeinderat zustimmt, können die weiteren Maßnahmen (Ausführungspläne, Vermarktung, Ergänzungsplanung geförderter Ausbau etc.) zeitnah von der UGG gestartet werden.

    b) Zustimmung zur Erteilung eines Abschlusses eines MoU (Memorandum of Understanding - Absichtserklärung)
    Das zu beschließende MoU (Memorandum of Understanding – Absichtserklärung)war den Sitzungsvorlagen beigefügt und wurde nochmals erläutert.
    Der Gemeinderat nahm von der Planung der Firma UGG Kenntnis und beschloss einstimmig grundsätzlich einer Kooperation näherzutreten und den MoU zu zeichnen.

  3. Einzelbauvorhaben
    a) Neubau eines Hackgutbunkers mit angrenzendem Heizraum auf dem Grundstück Flurst.Nr. 207 Gemarkung Schuttertal (Michelbrunn 8)
    Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich des Ortsteiles Schuttertal. Die geplante Errichtung eines Hackgutbunkers mit angebautem Heizraum dient einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ist daher im Außenbereich baurechtlich privilegiert. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert.
    Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde hierzu.
    b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 21/2 Gemarkung Schweighausen (Bergstraße 43a)
    Das Bauvorhaben liegt im sogenannten nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Schweighausen. Vorgaben eines Bebauungsplanes bestehen also nicht. Bereits im Juli 2021 wurde die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft und ein positiver Bauvorbescheid durch das Landratsamt Ortenaukreis erlassen. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert.
    Der Gemeinderat erteilte schließlich einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde zum vorgelegten Bauantrag.

  4. Modernisierung der „Alten Schule“ Dörlinbach - Vergaben
    a) Malerarbeiten Fassade
    Im Rahmen der durchgeführten beschränkten Ausschreibung wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Frist- und formgerecht eingereicht wurde lediglich ein Angebot.
    Die ausgeschriebenen Malerarbeiten (Fassade) wurden schließlich nach Prüfung durch das Architekturbüro Hättich & Faber einstimmig an die Firma Benjamin Zehnle aus Schuttertal-Dörlinbach zum Angebotspreis von 53.198,95 € brutto vergeben.
    b) Malerarbeiten Geländer Flur
    Mit den Malerarbeiten am Geländer im Flur der Alten Schule wurde ebenfalls die Firma Benjamin Zehnle per Direktauftrag zum Angebotspreis von 2.052,75 € brutto einstimmig beauftragt.

  5. Sanierung eines Teilbereichs der Zufahrt „Mühleberg-In der Steig“, Ortsteil Schweighausen im Zuge des aktuellen Radwegebaus
    Die Hofzufahrten „In der Steig 26“ und „Mühleberg“ sind im Rahmen des BZV (Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren = Flurbereinigungsverfahren) Schuttertal hergestellt und asphaltiert worden. Mit Bauabnahme ging die Unterhaltungspflicht auf die Gemeinde über. Die Straße ist im Bereich des Anwesens „In der Steig 24“ sehr sanierungsbedürftig. Vorgeschlagen wurde daher, einen Teilbereich der Straße (Länge ca. 60 m bis zur Abfahrt „Mühleberg“) im Zuge der anstehenden Asphaltierungsarbeiten am Radweg zu erneuern. Hierfür wurde ein Angebotsvergleich durchgeführt.
    Der Gemeinderat stimmte schließlich der Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des dargestellten Teilbereichs der Zufahrt „Mühleberg-In der Steig“ im Ortsteil Schweighausen im Zuge des aktuellen Radwegebaus an die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr zum Angebotspreis von 11.435,88 € brutto einstimmig zu.

  6. Eigenbetrieb „Gemeindewerke Schuttertal“
    Anschaffung eines Transportfahrzeuges für das Wasserwerk
    Insbesondere aus organisatorischen Gründen, aber auch im Hinblick auf die erforderliche hygienische Lagerung/Transport der Bauteile und Geräte der öffentlichen Wasserversorgung sollte der Wassermeister der Gemeinde Schuttertal über ein separates Fahrzeug verfügen. Im Haushaltsplan 2022 sind hierfür 35.000 € veranschlagt worden. Ausgeschrieben wurde die Lieferung folgenden Fahrzeugtyps: VW Transporter 6.1 Kasten.  Insgesamt  wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
    Der Auftrag zur Lieferung des VW Transporters für das Wasserwerk der Gemeinde wurde einstimmig an die Firma Auto-Singler, Inh. Gennaro Aiello, Schuttertal-Dörlinbach zum Angebotspreis von netto 33.633,48 € vergeben (Gemeinde ist im Wasserwerk vorsteuerabzugsberechtigt).

  7. Einrichtung eines naturpädagogischen Kinderbetreuungsangebotes unter freier Trägerschaft ab dem Kita-Jahr 2022/2023
    In der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2021 wurde die Einrichtung einer naturpädagogischen Kinderbetreuungsangebotes im Ü3-Bereich unter der freien Trägerschaft der Vielfalt für Kinder gGmbH beschlossen. Außerdem wurde die Vielfalt für Kinder gGmbH in die kommunale Bedarfsplanung aufgenommen. In der Sitzung vom 15. Februar 2022 wurde der Standort im Durenbach festgelegt. Im nächsten Schritt muss nun über die Anschaffung des Bauwagens („Hobbitwagen“) sowie über den Abschluss des Kita-Vertrages zwischen der Vielfalt für Kinder gGmbH und der Gemeinde Schuttertal Beschluss gefasst werden.
    a) Beschaffung eines Hobbitwagens (Schutzraum) durch den freien Träger
    Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) macht nur wenige Vorgaben zu den baulichen Anforderungen an eine Wald- und Natur-Kita. Die Gruppe muss über eine beheizbare Schutzhütte oder einen Bauwagen verfügen, in einer Größe, die für alle Kinder und Betreuungspersonen Platz zum Aufenthalt bietet. Es gibt keine Vorgaben zu Raumgrößen. Der freie Träger hat bereits gute Erfahrungen mit den kita-spezifischen Hobbitwägen gesammelt, weshalb empfohlen wird, dieses Modell als Schutzraum zu wählen. Zusätzlich soll ein Sanitär- bzw. Toilettenwagen angeschafft werden.
    Alternativ zur Investition durch die Gemeinde wäre der Träger auch bereit, selbst einen Hobbitwagen mit zusätzlichem Sanitärwagen zu beschaffen. Hauptvorteil wäre, dass für die Gemeinde keine Investitionskosten (ca. 148.000 €) entstehen. Die Beteiligung an den Kosten für die Bereitstellung des Hobbitwagens erfolgt über die Ausweisung einer kalkulatorischen Miete in der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Nach Ablauf von einer festgelegten Mietdauer entfällt die kalkulatorische Miete.

    Bürgermeister Matthias Litterst stellte auf Nachfrage von Gemeinderätin Julia Zehnle fest, dass eine Eigenanschaffung wegen verschiedenster Gründe nicht in Frage kommen kann. Zum einen müsste die Herstellung und Lieferung des Wagens ausgeschrieben werden, wofür zunächst ein Leistungsverzeichnis erstellt werden muss. Zum anderen müsste bei einer Ausschreibung angesichts der derzeitigen Preisentwicklungen mit deutlich höheren Preisen und ggf. auch verzögerter Lieferung des Hobbitwagens gerechnet werden. Frau Zehnle bat daher um zeitnahe Klärung der Eigentumsverhältnisse nach Ablauf des Zeitraums, in dem die Gemeinde den Anschaffungswert über die jährliche Miete refinanziert hat und um entsprechende Anpassung des Beschlussvorschlages.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig, die Beschaffung eines als Schutzraum für das naturpädagogische Kinderbetreuungsangebot dienenden Hobbitwagens durch den freien Träger. Die hierfür entstehenden Kosten werden im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung durch die Entrichtung einer jährlichen kalkulatorischen Miete durch die Kommune gegenfinanziert. Bezüglich der Eigentumsverhältnisse nach Ablauf des vorstehend genannten Zeitraums soll zeitnah ein Gespräch mit dem freien Träger der Wald- und Natur-Kita geführt werden.
    b) Abschluss eines Kita-Vertrages zwischen dem freien Träger Vielfalt für Kinder gGmbH und der Gemeinde Schuttertal
    Im vorgelegten Vertrag werden die Bedingungen für den Betrieb und die Förderung der Wald- und Natur-Kita zwischen der Vielfalt für Kinder gGmbH und der Gemeinde Schuttertal geregelt.
    Die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin Linda Schuhmacher erläuterte die Abrechnungssystematik, die Ermittlung des Gemeindeanteils und der Zuschussobergrenze.
    Gemeinderätin Julia Zehnle war der Meinung, dass die vertraglichen Regelungen, insbesondere die vorgesehene Zuschussobergrenze (Deckung des Betriebskostendefizits) nicht in das Gesamtgefüge der bestehenden Kindergartenverträge passt. Die mit dem kirchlichen Träger vereinbarte Zuschussobergrenze weicht von der im Vertrag vorgeschlagenen Kostenbeteiligung ab.
    Bürgermeister Litterst merkte hierzu an, dass in vergleichbaren Kommunen gleichlautende Verträge mit der Vielfalt für Kinder gGmbH geschlossen wurden. Die freien Träger haben im Gegensatz zu kirchlichen Trägern keine Möglichkeiten zur Einnahmeerzielung, wie z.B. Schlüsselzuweisungen. Abschließend stellte er fest, dass mit der Vielfalt für Kinder GmbH ein kompetenter Partner für den Betrieb der Wald- und Natur-Kita im Durenbach gefunden werden konnte, welchem auch eine angemessene und auskömmliche Finanzierungsbeteiligung der Gemeinde garantiert werden muss.
    Die weiteren Vertragsinhalte wurden den kirchlichen Kita-Verträgen angepasst.
    Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme mehrheitlich den vorgelegten Vertrag zwischen der Vielfalt für Kinder gGmbH und der Gemeinde Schuttertal über den Betrieb und die Förderung der Wald- und Natur-Kita im Durenbach.

  8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderat Achim Zehnle dankte allen Beteiligten für die am vergangenen Wochenende durchgeführte Hilfeaktion (Lieferung von Hilfsgütern an die polnisch-ukrainische Grenze).

  9. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15. Februar 2022
    b) Aktuelles
18.03.2022