Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15. Februar 2022

Aufgrund eines positiven Corona-Tests von Bürgermeister Matthias Litterst am Morgen des Sitzungstages wurde die Gemeinderatssitzung von Bürgermeisterstellvertreter Klaus Winterer geleitet.

  1. Bürgerfragestunde

  2. Eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau in der Gemeinde Schuttertal
    Bürgermeisterstellvertreter Klaus Winterer stellte fest, dass eigentlich ein Vertreter des Unternehmens UGG (Unsere Grüne Glasfaser), welches neben der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG Teilbereiche der Gemeinde breitbandtechnisch eigenwirtschaftlich ausbauen möchte, die Ausbaupläne für die Gemeinde und das Unternehmen vorstellen sollte. Jedoch hat auch bei der UGG das Corona-Virus zugeschlagen, worüber die Verwaltung am Sitzungsmorgen informiert wurde. Aus diesem Grund wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt und einvernehmlich auf die Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2022 verschoben.

  3. Einzelbauvorhaben
    a) Änderung der Stützmauer und Stellplätze auf dem Grundstück Flurst.Nr. 559 Gemarkung Schweighausen (Kniesteinweg 27)
    Bauplanungsrechtlich befi ndet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bennacker“ in Schweighausen. Der bisher genehmigte Carport und die hierfür erforderliche Stützmauer sollen entfallen und durch einfache nichtüberdachte Stellplätze mit niedrigerer, aber verstärkter Stützmauer ersetzt werden. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Das erforderliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
    b) Änderung der Stützmauer und Stellplätze auf dem Grundstück Flurst.Nr. 549 Gemarkung Schweighausen (Kniesteinweg 11)
    Bauplanungsrechtlich befi ndet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bennacker“ in Schweighausen. Der bisher genehmigte Carport und die hierfür erforderliche Stützmauer sollen entfallen und durch einfache nichtüberdachte Stellplätze mit niedrigerer und geringfügig vorgezogener Stützmauer ersetzt werden. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Das erforderliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

  4. Haushaltsberatung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Gemeinde sowie über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Gemeindewerke Schuttertal“ und „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ für das Haushaltsjahr 2022
    Der Haushaltsplanentwurf sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Gemeindewerke Schuttertal“ und „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ für das Haushaltsjahr 2022 wurden am 18.01.2022 im Gemeinderat eingebracht. Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf stellte die sich seit der Haushaltseinbringung ergebenden Änderungen vor. Im Vergleich zur Einbringung konnte der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts um 15.700 € auf 98.551 € verbessert werden. Gleichermaßen war im investiven Bereich eine Erhöhung des Ansatzes für den Grundstücksankauf um 15.000 € auf 35.000 € erforderlich. Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme i.H.v. 280.000 € ergibt sich eine Entnahme aus liquiden Mitteln i.H.v. 738.249 €.
    Die größten veranschlagten Investitionen stellen sich für 2022 nunmehr wie folgt dar:
    • Restzahlung Geh- und Radweg Dörlinbach-Schweighausen: 800.000 € bei Landeszuweisungen von 715.000 €
    • Sanierung Alte Schule in Dörlinbach: 472.000 € (Zuschuss: 180.280 €). Zuzüglich 40.000 € für die Außenanlage sowie Zuschüsse für die Möblierung der Vereinsräume
    • Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs LF10: 180.000 € bei Landeszuweisungen von 121.000 € (Gesamtvolumen: 380.000 €)
    • Erste Rate zum Breitbandausbau durch die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG: 160.000 € (derzeitiges Gesamtvolumen: 881.000 €)
    • Endausbau Talblick II: 75.000 €
    • Straßenerneuerung Steinbühl: 92.000 €
    • Überdachung Außenbereich der Einsegnungshalle Dörlinbach: 38.000 €
    Ergänzt werden diese Ansätze durch kleinere Investitionen.
    Durch den geringen Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt (+ 98.551 €), schlug die Verwaltung vor, verschiedene Projekte mit einem internen Sperrvermerk zu versehen. Die Durchführbarkeit der Maßnahmen wird nach der Vorlage des Haushaltszwischenberichts erneut geprüft. Insgesamt wurden Maßnahmen im Wert von 198.000 € mit einem solchen Vermerk versehen. Ziel sei es, die im Haushaltsplan ausgewiesene Kreditaufnahme i.H.v. 280.000 € zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Im Eigenbetrieb „Gemeindewerke Schuttertal“ steht im nächsten Jahr der Austausch der gesamten Mess-, Steuer und Regeltechnik in den Hochbehältern an (Gesamtkosten: 305.000 €). Gleichermaßen ist die Restzahlung sowie der Abruf des Zuschussmittelrests und die Erhebung der Beiträge für den Anschluss des Seitentals „Kambach“ an die öffentliche Wasserversorgung fällig (Restzahlung: 170.000 €, Einnahmen 2022: 168.100 €). Des Weiteren steht die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs für den Eigenbetrieb an (Gesamtkosten: 35.000 €). Auch für investive Maßnahmen im Bereich der Leitungserneuerung stehen 120.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb „Gebäudewirtschaft Schuttertal“ wird der Umbau und die Erneuerung der Pfarrscheune in Schuttertal dargestellt. Aufgrund der mittlerweile abgeschlossenen Bauphase ist lediglich ein Ansatz von 5.000 € für die Installation einer Akustikdecke vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2022 sowie die Wirtschaftspläne 2022 für die Eigenbetriebe „Gemeindewerke Schuttertal“ und „Gebäudewirtschaft Schuttertal“.
    Bürgermeisterstellvertreter Klaus Winterer verlas im Namen von Bürgermeister Matthias Litterst nach der Beschlussfassung die Haushaltsrede. In dieser ging Bürgermeister Litterst nochmals auf die anstehenden Projekte ein. Er mahnte in Richtung Politik die Bereitstellung der erforderlichen Gelder zur Umsetzung von Rechtsansprüchen wie bspw. der Umsetzung der Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich an.
    Abschließend hielt Bürgermeister Litterst in seiner Rede fest, dass es Jahr für Jahr zu überlegen gilt, wie die zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden. Im diesjährigen Haushalt 2022 wurden diese, so Litterst, an richtigen und wichtigen Stellen eingesetzt, ohne dabei die zukünftigen Herausforderungen aus den Augen zu verlieren.

  5. Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Schuttertal
    a) Einrichtung eines naturpädagogischen Kinderbetreuungsangebotes unter freier Trägerschaft in der Gemeinde Schuttertal ab dem Kita-Jahr 2022/2023 – Änderung des Standortes der geplanten Einrichtung
    Verwaltungsmitarbeiterin Linda Schuhmacher wies darauf hin, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2021 die Einrichtung eines naturpädagogischen Kinderbetreuungsangebotes im Prinschbach beschlossen wurde. Wie bereits berichtet, kann dieser Standort nun doch nicht realisiert werden. Als Alternativfläche wurde im vorderen Durenbach eine Wiese (südlich vom Anwesen Durenbach 1 gelegen) gefunden. Auch dieser Standort wäre für den freien Träger „Vielfalt für Kinder gGmbH“ grundsätzlich passend. Mit verschiedenen Fachbehörden wurde das Vorhaben bereits vor Ort diskutiert und erläutert. Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Einrichtung eines naturpädagogischen Kinderbetreuungsangebotes im Ü3-Bereich am Standort Durenbach ab dem Kita-Jahr 2022/2023 unter der freien Trägerschaft der „Vielfalt für Kinder gGmbH“. Die Verwaltung wurde beauftragt die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung und den Betrieb des Kinderbetreuungsangebotes am neuen Standort zu schaffen.
    b) Verlängerung der VÖ-Öffnungszeiten und Anpassung der Elternbeiträge für das verbleibende Kita-Jahr 2021/2022 in der Kita St. Angela in Dörlinbach
    In der Sitzung des Lenkungskreises vom 20.04.2021 wurde über die Anpassung der VÖ-Öffnungszeiten diskutiert. Von den Eltern wurden u.a. angeführt, dass sich viele Familien aufgrund der damaligen Corona-Situation unsicher waren, wie es in den Kitas weitergeht und wohl deshalb kein größerer Bedarf an einer Öffnungszeitenanpassung im Rahmen der Bedarfsumfrage gemeldet wurde. Man kam in der Sitzung letztlich überein, begründet mit Unsicherheiten aufgrund der Corona- Pandemie, im Herbst eine einmalige zusätzliche Bedarfsumfrage hinsichtlich der unterjährigen Anpassung der VÖ-Öffnungszeiten durchführen zu wollen. Aufgrund dessen wurde im Dezember 2021 eine VÖ-Öffnungszeitenumfrage durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden in einer Sitzung des Lenkungskreises, bestehend aus gemeindlichen sowie kirchlichen Vertretern, Mitgliedern der Elternbeiräte der jeweiligen Ortsteile und den Kita-Leitungen am 19.01.2022 beraten. Aufgrund der ermittelten Umfrageergebnisse wurde hierbei festgestellt, dass die bisherigen VÖ-Öffnungszeiten in den Ortsteilen Schuttertal und Schweighausen beibehalten werden sollen. Lediglich im Ortsteil Dörlinbach ergab sich ein geänderter Bedarf. Mehrheitlich wurde eine Verlängerung der VÖ-Öffnungszeiten um eine halbe Stunde (von 07.30 Uhr bis neu 14.00 Uhr) als Bedarf gemeldet. Durch die Erweiterung der Betreuungszeit ergibt sich eine Erhöhung der erforderlichen Fachkraftstellen um 0,25 Stellen, was eine Personalkostensteigerung von rund 14.000 € je Jahr bedeutet. Gemeinderätin Julia Zehnle dankte der Verwaltung für die Durchführung der unterjährigen Öffnungszeitenumfrage. Gemeinderat Michael Vögele erkundigte sich, ob eine Umsetzung zum 01.04.2022 personaltechnisch möglich sei. Linda Schuhmacher stellte hierzu fest, dass seitens des kirchlichen Trägers bereits Personalgespräche stattgefunden haben, sodass die Geschäftsführerin der kirchlichen Kitas einer Umsetzung zum 01.04.2022 positiv entgegenblickt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verlängerung der VÖ-Öffnungszeiten in der Kita St. Angela Dörlinbach auf 6,5 Stunden täglich (7.30-14.00 Uhr) ab dem 01.04.2022. Die Elternbeiträge für die Kita St. Angela werden anteilmäßig angepasst.

  6. Erneuerung und Austausch von Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde
    Erteilung der Planungsaufträge
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle wies darauf hin, dass sowohl die Wärmeversorgung des Kita-Gebäudes St. Angela in Dörlinbach, als auch des ehemaligen Rathauses im Ortsteil Schuttertal aktuell mittels Ölheizungen erfolgt. Beide Heizanlagen (Baujahre 1971 bzw. 1992) müssen dringend ausgetauscht und erneuert werden. Das Ingenieurbüro für Versorgungstechnik VERTEC GmbH aus Ettenheim wurde daher im November 2021 beauftragt, eine erste Kostenzusammenstellung für die Erneuerung beider Heizanlagen zu erarbeiten. Geplant ist der Ersatz der bestehenden Ölheizungen durch neue Pelletsheizungen.
    a) Kindertageseinrichtung St. Angela Dörlinbach
    Das geschätzte Volumen der Maßnahme insgesamt (mit allen Nebenkosten) beläuft sich auf 126.500 €. Konkret soll für das Vorhaben ein Zuschuss der BAFA in Höhe von 47.600 € beantragt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Ingenieurbüro für Versorgungstechnik VERTEC GmbH aus Ettenheim mit der planerischen Betreuung der Erneuerung der Heizungsanlage in der Kita St. Angela Dörlinbach auf Basis des Honorarangebotes vom 14.12.2021 zu beauftragen. 
    b) Ehemaliges Rathaus Schuttertal
    Das geschätzte Volumen der Maßnahme insgesamt (mit allen Nebenkosten) beläuft sich auf 118.200 €. Konkret soll auch hier für das Vorhaben ein Zuschuss der BAFA in Höhe von 44.400 € beantragt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Ingenieurbüro für Versorgungstechnik VERTEC GmbH aus Ettenheim mit der planerischen Betreuung der Erneuerung der Heizungsanlage im ehemaligen Rathaus Schuttertal auf Basis des Honorarangebotes vom 14.12.2021 zu beauftragen.

  7. Beschluss über die geänderte Kooperationsvereinbarung zum Thema „Schulsozialarbeit an der Grundschule Schuttertal“ zum 15.02.2022
    In der Gemeinde Schuttertal wurde zum 01.03.2020 die Stelle der Schulsozialarbeit geschaffen und mit Frau Charlotte Becher besetzt. Um die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Grundschule sowie der Schulsozialarbeiterin zu konkretisieren, wurde gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet, welche am 24.11.2020 durch den Gemeinderat beschlossen wurde. Aufgrund redaktioneller Änderungen sowie der erforderlichen Ergänzung des Jugendamts im Rahmen einer Förderantragstellung, ist die geänderte Kooperationsvereinbarung, welche den Sitzungsunterlagen beigefügt war, neu zu beschließen. Der Gemeinderat stimmte der geänderten Kooperationsvereinbarung einstimmig zu.

  8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  9. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Aktuelles
17.02.2022