Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18. Januar 2022

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Energetische Sanierung und Umbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten sowie Abbruch eines Daches auf dem Grundstück Flurst.Nr. 130/5 Gemarkung Dörlinbach (Neudorf 6)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Dörlinbach. Vorgaben eines Bebauungsplanes bestehen also nicht. Geplant ist die energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses, der Abbruch eines Daches am vorhandenen Anbau sowie die Errichtung einer Terrasse. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte schließlich einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.
    b) Umbau eines Bauernhofes auf dem Grundstück Flurst.Nr. 449 Gemarkung Schuttertal (Obertal 8)
    Das Bauvorhaben betrifft ein Hofgebäude im Außenbereich des Ortsteiles Schuttertal, konkret den „Prechterbauernhof“. Da es sich um ein Denkmalsschutzobjekt handelt, wurden die Planungen eng mit der Baurechts- und der Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Geplant ist der Einbau einer zweiten Wohnung im Ober- und Dachgeschoss des Hauses. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist auch hier gesichert. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu und erteilte das notwendige Einvernehmen der Gemeinde hierzu.
    c) Neubau einer Verwahrstelle für Wildabfälle auf dem Grundstück Flurst.Nr. 48 Gemarkung Schuttertal (Schutterstraße)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich des Ortsteiles Schuttertal direkt angrenzend an den Lagerplatz am Bauhof. Zur sicheren und fachgerechten Entsorgung von Wildabfällen soll eine sogenannte Verwahrstelle eingerichtet werden. Konkret handelt es sich um ein abgeschlossenes Gebäude, welches mit einer entsprechenden Kühlbox für die fachgerechte und hygienische Lagerung der Tierkadaver bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt ausgestattet ist. Öffentliche Belange stehen auch diesem Bauvorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde einstimmig erteilt.
    d) Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Flurst.Nr. 63/5 Gemarkung Dörlinbach (Herrenmatt)
    Der Bauantrag wurde zurückgezogen.

  3. Wohnraumoffensive BW
    Grundlegende Ermittlung und Analyse der Potenziale für eine nachhaltige Entwicklung der drei Ortsteile der Gemeinde Schuttertal hinsichtlich der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
    Durchführung eines Miniwettbewerbs zum Abschluss eines Beratungsvertrags – Auftragsvergabe
    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.11.2021 wurde einstimmig beschlossen, sich dem Thema der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum anzunehmen. Hierfür sollen Impulse zur Entwicklung geeigneter Flächen und die Initiierung bedarfsgerechter Umsetzungskonzepte mit einem auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnittenen und an sozialen Maßstäben orientierten Wohnungsmix gesetzt werden. Konkrete Umsetzungsschritte sollen – unterstützt durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW – zeitnah eingeleitet werden.
    Bürgermeister Matthias Litterst erläuterte hierzu die Vorgehensweise.
    Die Gemeinde Schuttertal benötigt zunächst eine Wohnungsmarkt- / Wohnraumbedarfsanalyse für alle drei Ortsteile. Hierauf basierend sollten jeweils ortsteilsbezogene Flächenpotenzialanalysen auf der Grundlage der Auswertung planerischen Rahmenbedingungen, bekannter fachrechtlicher Restriktionen, Flächenverfügbarkeiten und Eigentumsverhältnisse erarbeitet werden. Abgeschlossen werden sollte die Beratung mit der Vorbereitung und Herbeiführung von politischen Grundsatzbeschlüssen zur Flächensicherung und Flächenmobilisierung für bezahlbaren Wohnraum. Die externe fachliche Beratung der Kommune wird mit einem Landeszuschuss von 80 % gefördert.
    Vor Beauftragung eines geeigneten Fachbüros mit dieser Beratung, musste ein sogenannter „Miniwettbewerb“ mit drei durch das Land Baden-Württemberg zertifizierten und zugelassenen Fachbüros durchgeführt werden, was im Dezember 2021/Januar 2022 auch erfolgte.
    Elementarer Bestandteil der angeforderten Beratungsleistung ist eine persönliche Diskussion mit allen lokalen Akteuren vor Ort. Die Beratung muss zwingend im Rahmen von Gemeinderatssitzungen (mind. drei Sitzungstermine) bzw. in Klausurtagungen (mind. eine Klausurtagung) in Präsenz in der Gemeinde Schuttertal erbracht werden. Weiterhin soll je Ortsteil (Dörlinbach, Schuttertal und Schweighausen) mindestens eine Begehung vor Ort stattfinden. Und final beinhalten die Beratungsleistungen auch die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und insbesondere der Flächenverfügbarkeit (Eigentümergespräche) in Präsenz.
    Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote wurde auf Grundlage des vorgegebenen Verfahrensleitfadens durchgeführt und wurde dem Gemeinderat vorgelegt.
    Abschließend fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Der Zuschlag für die ausgeschriebene Beratung der Gemeinde Schuttertal im Rahmen einer grundlegenden Ermittlung und Analyse der Potenziale für eine nachhaltige Entwicklung der drei Ortsteile hinsichtlich der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 11.01.2022 an die Firma KommunalKonzept BW GmbH aus Freiburg zum Angebotspreis von 35.403 € erteilt.
    b) Die diesem Zuschlag zugrundeliegende Prüfung und Wertung der Angebote auf Grundlage des Verfahrensleitfadens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen BW vom 10.12.2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
    c) Dem Abschluss des vorgelegten Beratungsvertrages mit der vorstehend genannten Firma wird zugestimmt.
    d) Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Verfahrensschritte, insbesondere die Stellung des Förderantrages (80 % Förderung) zu veranlassen.

  4. Vorlage des Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2022
    Bürgermeister Matthias Litterst verwies auf den bereits übersandten Haushaltsplanentwurf für 2022, welcher alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Er erinnerte daran, dass die konkrete Haushaltsberatung in der kommenden Sitzung des Gemeinderates am 15.02.2022 erfolgen wird. Grundsätzlich stellte er fest, dass deutliche Mehreinnahmen im kommunalen Finanzausgleich zu erwarten sind, gleichzeitig aber auch auf der Ausgabenseite die Umlagen an das Land und den Kreis ebenfalls steigen. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden im wesentlichen für die Finanzierung und den Abschluss bereits begonnener bzw. beschlossener Maßnahmen, benötigt. Im einzelnen sind dies die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 10, den Bau des Geh- und Radweges zwischen Dörlinbach und Schweighausen, die Erneuerung der Herrenmattbrücke in Dörlinbach, den Endausbau des Baugebiets „Talblick II“ in Schuttertal, die Restzahlung zur Straßensanierung Steinbühl in Schweighausen, die Modernisierung der Alten Schule in Dörlinbach, die Errichtung einer Überdachung an der Aussegnungshalle in Dörlinbach und die Erneuerung der Elektronik in den drei Hochbehälter der Wasserversorgung.
    Neue Projekte, die seitens der Verwaltung im ersten Planentwurf veranschlagt wurden, sind eine erste Rate für den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten der Gemeinde, die Erneuerung der Heizungsanlagen in der Kita in Dörlinbach und im Rathausgebäude in Schuttertal sowie die Errichtung einer neuen Naturkita in der Gemeinde.
    Bürgermeister Matthias Litterst merkte an, dass gemeinsam Lösungen gefunden werden müssen, um die Gemeinde weiterzuentwickeln und gleichzeitig sorgsam mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen.
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf stellte die Eckdaten im Einzelnen vor und erläuterte die Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass im vorgelegten Entwurf eine Kreditaufnahme in Höhe von 280.000 € veranschlagt ist, was im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen sicherlich nochmals kritisch hinterfragt werden muss.

  5. Bezuschussung zur Beschaffung von sechs Tischtennisplatten
    (Förderantrag des TTC Seelbach-Schuttertal)
    Der TTC Seelbach-Schuttertal beantragte eine finanzielle Förderung zur Beschaffung von sechs Tischtennisplatten. Insgesamt ist mit Anschaffungskosten in Höhe von ca. 5.040 € zu rechnen. Da der TTC nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird der gemeindliche Zuschuss in Höhe von 25% auf den Bruttobetrag gewährt. Demnach beläuft sich die Höhe des Zuschusses auf ca. 1.260 €.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Gewährung eines gemeindlichen Vereinszuschusses in Höhe von 25% der Bruttokosten zur Beschaffung von sechs Tischtennisplatten.

  6. Annahme einer Spende
    Die Gemeinde Schuttertal erhielt am 23. Dezember 2021 von der Sparkasse Offenburg/Ortenau eine Geldspende in Höhe von 1.000,00 € für das Ortsteilsjubiläum „750 Jahre Schuttertal“. Dieses konnte coronabedingt nicht im geplanten Umfang stattfinden. Trotzdem möchte die Sparkasse die durchgeführten Maßnahmen (z.B. Historische Beschilderung etc.) mit einer Spende würdigen.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende. Diese ist an das Landratsamt Ortenaukreis zu melden.

  7. Breitbandausbau in der Gemeinde Schuttertal
    a) Vorstellung der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG über den aktuellen Stand der Planung
    b) Zustimmung zur Erteilung einer Patronatserklärung
    Der Geschäftsführer der Breitband Ortenau GmbH & Co KG (BOKG), Herr Glöckl-Frohnholzer, stellte den aktuellen Sachstand zum geplanten Breitbandausbau in Schuttertal vor. Strategische Zielsetzung der BOKG ist die Beseitigung aller sogenannten „weißen Flecken“ (weniger als 30 MB Download pro Sekunde) sowie aller sogenannten „grauen Flecken“ (weniger als 100 MB Download pro Sekunde) in der Ortenau. Schuttertal ist hier für die Ausbauphase II (beginnend mit der Netzplanung in 2022) vorgesehen. Im Idealfall können bereits ab 2023 konkrete Tiefbaumaßnahmen in der Gemeinde erfolgen.
    Breitbandtechnisch unterversorgt (vorstehend genannte „weiße und graue Flecken“) sind in der Gemeinde Schuttertal insgesamt 250 Gebäude, verteilt auf alle drei Ortsteile. Nach der aktuellen ersten Kostenschätzung und Grobplanung können 240 Gebäude mit Hilfe einer 90 %igen Förderung durch Bund/Land ausgebaut werden. Die verbleibenden 10 % Restkosten hat die Kommune zu tragen. 10 Gebäude befinden sich in einer extremen „Außenlage“ und können nach einer ersten Einschätzung nicht über einen Glasfaserleitung erschlossen werden. Herr Glöckl-Frohnholzer sagte auf Nachfrage aber auch zu, die Situation dieser Außenlage-Anwesen nochmals detailliert zu prüfen.
    Der genannte zu finanzierende Eigenanteil (10 % der Gesamtkosten) beläuft sich nach einer ersten groben Kostenschätzung auf 880.211 €. Bürgermeister Matthias Litterst stellte fest, dass dieser Betrag im aktuellen und den folgenden Haushaltsjahren zu finanzieren ist. Für 2022 ist bereits eine erste Rate in Höhe von 160.000 € für die Netzplanung veranschlagt.
    Der vorstehend genannte kommunale Eigenanteil kann aber noch erheblich reduziert werden, da die UGG (Unsere Grüne Glasfaser), eine Tochtergesellschaft von Telefonica bzw. O2, signalisiert hat, verschiedene Bereiche in der Gemeinde im Eigenausbau zu erschließen. Diese Kooperation wird bereits in mehreren Kommunen in der Ortenau erfolgreich durchgeführt. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird es hierzu nähere Informationen geben.
    Der Gemeinderat fasste schließlich einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Stand der Planung zu und legt die Ausbaugebiete zum Breitbandausbau in den einzelnen Ortsteilen nach Beratung endgültig fest.
    b) Der Gemeinderat stimmt der Erteilung einer Patronatserklärung in der Höhe von maximal 734.192 € gegenüber der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG für den Ausbau der dargestellten Grauen Flecken in Schuttertal zu.
    c) Der Gemeinderat bekommt vor der Stellung des Förderbescheids eine finale Information über den Kommunalen Eigenanteil nach Hebung der Synergien mit der UGG.
    d) Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG wird beauftragt, für die genannten Ausbaugebiete den Förderantrag für die Bundes- und Landesmittel zu stellen und nach Bewilligung die Netzplanung auszuschreiben.

  8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  9. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2021
    b) Aktuelles
    Bürgermeister Matthias Litterst gab abschließend bekannt, dass der geplante Wald- bzw. Naturkindergarten nicht am vorgesehenen Standort im Prinschbach umgesetzt werden kann.
    Vor dem Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 hatte er mit dem Pächter des Grundstücks gesprochen. In diesem Gespräch hatte dieser zugesagt, den bestehenden und bis 2028 laufenden Pachtvertrag zwischen ihm und der Gemeinde in beidseitigem Einvernehmen auflösen zu wollen, damit das Kindergartenprojekt im Prinschbach realisiert werden kann.
    Bereits vor Weihnachten hat der Pächter der Verwaltung dann berichtet, dass er aufgrund seiner Entscheidung angegangen und massiv unter Druck gesetzt werde. Im persönlichen Gespräch in der ersten Januarwoche hat er die Gemeinde dann informiert, dass einzelne Personen ihn derart unter Druck setzen würden, dass er sich gezwungen sehe, seine ursprüngliche Zusage zurückziehen und auf seinen Pachtvertrag zu bestehen. Rechtlich gibt es keinerlei Möglichkeiten seitens der Gemeinde das Pachtverhältnis einseitig vorzeitig aufzulösen. Dies wurde juristisch geprüft.
    Bürgermeister Matthias Litterst bezeichnete es als sehr schade, dass diejenigen, die Bedenken hinsichtlich des Projekts haben, bis auf eine Person, nicht auf die Gemeinde zugegangen sind, um ihre Argumente vorzutragen. So wäre es vielleicht möglich gewesen gemeinsame Lösungen zu finden und Bedenken aus dem Weg zu räumen. Stattdessen wurde der Pächter der im Gemeindeeigentum stehenden Wiesenfläche angegangen, was Bürgermeister Litterst als sehr bedenklich bezeichnete.
    Selbstverständlich sucht die Verwaltung bereits nach einer Alternativfläche und ist hier mit Hochdruck daran, einen guten Standort zu finden. Hierüber wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit auch informiert.
    Leider verzögert sich durch diese Umstände auch der Start der Bedarfsumfrage für das nächste Kindergartenjahr. Die zuständigen Mitarbeiterinnen der Gemeinde stehen aber auch hier in den Startlöchern und legen los sobald die Standortfrage geklärt ist. Hierfür wird ausdrücklich um Verständnis gebeten.
24.01.2022