Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04. Mai 2021

  1. Bürgerfragestunde
    Frau Nicole Lauer, wohnhaft in Dörlinbach, Am Kappelberg 53, nahm als Mutter eines Kindergartenkindes zunächst Bezug auf die im Frühjahr durchgeführte Kindergartenbedarfsermittlung der Gemeinde, welche unter Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Sitzung behandelt wird. Sie stellte fest, dass die Bedarfsabfrage der Gemeinde hinsichtlich der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte St. Angela in Dörlinbach ein anderes Ergebnis erbracht habe, als aktuell in Elternkreisen diskutiert. Die Öffnungszeiten sollten aus ihrer Sicht daher korrigiert werden. Gleichzeitig sei die Anzahl der Schließtage in der Einrichtung im Hinblick auf die Elternbeiträge nicht stimmig. Auch diese sollten überprüft werden.
    Bürgermeister Matthias Litterst verwies schließlich auf die anstehende Diskussion unter Tagesordnungspunkt 6.

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Flurst.Nr. 30 Gemarkung Dörlinbach (Oberrain 2)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Dörlinbach. Vorgaben eines Bebauungsplanes bestehen also nicht. Das Bauwerk ist zur Böschungssicherung erforderlich. Verwendet werden sollen hierzu Beton-Pflanzsteine, welche auch eine entsprechende statische Zulassung nachweisen. Teile der vorhandenen Sandsteinmauer werden hierzu abgebrochen.
    Öffentliche Belange, die seitens der Gemeinde zu prüfen sind, werden nicht berührt. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert. Der Gemeinderat erteilt schließlich einstimmig das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag.
    b) Errichtung eines Carports mit Balkon und Vordach sowie Errichtung einer Terrasse an das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flurst.Nr. 441/40 Gemarkung Schuttertal (Raiffeisenstr. 4)
    Auch dieses Bauvorhaben befindet sich im nichtüberplanten Innerortsbereich, konkret in der Raiffeisenstraße im Ortsteil Schuttertal. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Das Einvernehmen der Gemeinde hierzu wurde ebenfalls einstimmig erteilt.
    c) Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 23 Gemarkung Schuttertal (Talstr. 12)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Schuttertal. Vorgaben eines Bebauungsplanes bestehen nicht. Öffentliche Belange, die seitens der Gemeinde zu prüfen sind, werden nicht berührt. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert. Der Gemeinderat erteilt schließlich einstimmig das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag.
    d) Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flurst.Nr. 4/17 Gemarkung Schweighausen (Gartenstr. 2)
    Dieses Bauvorhaben befindet sich im nichtüberplanten Innerortsbereich, konkret in der Gartenstraße im Ortsteil Schweighausen. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Das Einvernehmen der Gemeinde hierzu wurde ebenfalls einstimmig erteilt.

  3. Teilerneuerung der Schutterbrücke „Herrenmatt“, Ortsteil Dörlinbach
    Vergabe der Brückenbauarbeiten
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erinnerte daran, dass die Brückenbauarbeiten zur Teilerneuerung der Schutterbrücke „Herrenmatt“ entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 16.03.2021 am 31.03.2021 öffentlich ausgeschrieben wurden. Zur Submission lagen drei form- und fristgerecht eingereichte Angebote vor. Günstigster Bieter war die Firma Bonath GmbH aus Oberwolfach, welche schon mehrere Bauwerke in der Gemeinde saniert bzw. errichtet hat (z.B. Durenbachbrücke, Prinschbachbrücke und Hubbrücke). Die Angebotssumme in Höhe von 94.198,33 € lag deutlich unter der Kostenschätzung des Ingenieurbüros RS-Ingenieure aus Achern (113.565,90 €).
    Der Auftrag zur Teilerneuerung der Schutterbrücke „Herrenmatt“, Ortsteil Dörlinbach wurde schließlich einstimmig zum Angebotspreis von 94.198,33 € an die Firma Bonath GmbH in Oberwolfach vergeben.

  4. Abwasserentsorgung – Durchführung der Eigenkontrollverordnung
    Ausschreibung von Kanalsanierungsarbeiten (Schmutzwasser im geschlossenen Verfahren sowie Regenwasser im geschlossenen und offenen Verfahren)
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erläuterte den Sachstand zur Schmutzwasserkanalisations- bzw. Regenwasserkanalisationssanierung in der Gemeinde wie folgt:
    Schmutzwasserkanalisation (SW):
    Gemäß Eigenkontrollverordnung (EigKVO) müssen SW-Kanäle alle 15 Jahre befahren, untersucht und saniert werden. Die Schmutzwasserkanäle der Gemeinde Schuttertal wurden daher in den vergangenen Jahren in allen drei Ortsteilen befahren, untersucht und saniert (Schadensklassen 0 und 1). Die Untersuchungsphase II der EigKVO wurde hinsichtlich der Schmutzwasserkanäle in 2017 abgeschlossen.
    Die Untersuchungsphase III der EigKVO wurde in 2017 mit der Befahrung der SW-Kanäle im Orts-teil Schweighausen gestartet. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgte in 2018. Konkret wurden in der SW-Kanalisation Schweighausen Schäden der Schadensklassen 0 + 1 mit einem Volumen von 188.303 € brutto festgestellt. Hiervon wurde der größte Teil in 2019 saniert.
    Noch saniert werden müssen aus diesen Befahrungen
    a) verschiedene Schächte in Schweighausen im geschlossenen Verfahren (5.700 € netto) und
    b) verschiedene Leitungen in Schweighausen im offenen Verfahren (Schießrain, Goethestraße und Loh) (16.000 € netto)
    Desweiteren erhielt die Gemeinde im Dezember 2020 die Befahrungsergebnisse der Hausanschlüsse, die direkt an den SW-Verbandssammler (Wittelbach-Dörlinbach) angeschlossen sind. Die Befahrung und Auswertung der Schäden erfolgt durch das Ingenieurbüro Zink im Auftrag der Verein-barten Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal. Für die meisten untersuchten Anschlüsse sind die privaten Anschlussnehmer gemeinsam mit der Gemeinde unterhaltungspflichtig. Es gibt allerdings auch einige wenige, die ausschließlich in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde liegen.
    Hiervon sollen
    a) ein Anschluss im Ortsteil Dörlinbach (Hauptstraße, Prinschbach) (21.500 € netto) im geschlossenen Verfahren und
    b) zwei Anschlüsse im Ortsteil Schuttertal (Talstraße) (14.500 € netto) mit neuem Schacht (6.000 € netto) im geschlossenen (bezüglich der Leitungen) bzw. im offenen (bezüglich des neuen Schachtes) Verfahren erneuert werden.
    Regenwasserkanalisation (RW):
    Gemäß der EigKVO sollte die Prüfung der RW-Kanalisation zumindest einmal hinsichtlich der Standfestigkeit erfolgen. Anschließend sind nur noch RW-Kanäle für behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser alle 20 Jahre zu untersuchen, was in der Gemeinde Schuttertal aktuell nicht vorkommt.
    Die Befahrung der RW-Kanäle erfolgte ebenfalls 2017/2018 in allen drei Ortsteilen. Die Auswertung in 2018 ergab Schäden der Schadenklasse 0 im Ortsteil Schweighausen mit einem Volumen von 183.986 € brutto, im Ortsteil Dörlinbach: 240.853 € brutto, im Ortsteil Schuttertal: 202.854 €. Auch hiervon wurde ein großer Teil in 2019 und 2020 saniert.
    Für 2021 sollen im offenen Verfahren folgende Vorhaben saniert werden:
    a) einen Schacht im Ortsteil Dörlinbach (Gutenbergstraße) (6.000 € netto) und
    b) Kanäle im Ortsteil Schweighausen (Am Sportplatz, Steinbühl) (12.200 € netto).
    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
    Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung von Kanalsanierungsarbeiten mit einem Volumen von 120.000 € (brutto inkl. Nebenkosten) vorzubereiten und durchzuführen (Aufteilung: Schmutzwasserkanalisation geschlossenes Verfahren 62.000 € und offenes Verfahren 32.000 € sowie Regenwasserkanalisation offenes Verfahren 26.000 €).
    Mit der planerischen und fachtechnischen Betreuung der Sanierungsarbeiten wird das Ingenieurbüro Siggelkow in Offenburg auf Grundlage der Honorarangebote vom 22.04.2021 beauftragt.

  5. Neubau des Geh- und Radweges zwischen Dörlinbach und Schweighausen
    Vergabe des Auftrages zur fachplanerischen Betreuung der Maßnahmen aus den landschaftspflegerischen Begleitplänen
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle stellte einleitend fest, dass Bestandteile der genehmigten Rad-wegbaumaßnahmen (Abschnitt 1 = L 102, Abschnitt 2 = L 103) u.a. auch je ein landschaftspflegerischer Begleitplan sind, welche durch das Büro für Landschaftsplanung Zurmöhle in Waldkirch erarbeitet wurden.
    Aufgabe der landschaftspflegerischen Begleitpläne ist die Darstellung der durch die Planung verursachten Eingriffe in das Landschaftsbild und den Naturhaushalt und die Ermittlung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen unter Beachtung der naturschutzrechtlichen sowie artenschutzrechtlichen Vorgaben.
    Festgestellte Maßnahmen sind beispielsweise:
    - Anlage von artenreichem Grün auf Retentionsflächen und Böschungen
    - Strauchpflanzungen und Pflanzung von Vogelnährgehölzen
    - Kompensation von Verdrängungsvolumen in HQ 100 Flächen
    - Kalkung von Waldflächen in Absprache mit der zuständigen Bodenschutzbehörde (wurde bereits durchgeführt)
    - Naturnahe Gestaltung der Schutter.
    Konkret geht es hier um die fachplanerische Baubegleitung und Abstimmung mit dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium, die Ausschreibung der Pflanzen sowie die Betreuung der Bepflanzung und Ansaat. Hierfür ist auch eine detaillierte und umfassende Dokumentation zu erstellen.
    Die Beauftragung des Fachplaners erfolgt in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium.
    Der Auftrag zur fachplanerischen Betreuung der Maßnahmen aus den landschaftspflegerischen Begleitplänen für den Neubau des Geh- und Radweges zwischen Dörlinbach und Schweighausen wurde schließlich auf Grundlage des Honorarangebotes vom 22.04.2021 einstimmig an das Büro Landschaftsplanung Zurmöhle in Waldkirch vergeben.

  6. Kindertageseinrichtungen
    Fortschreibung der gemeindlichen Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2021/2022 sowie Nachmittagsbetreuung in der Regelgruppe
    Die gemeindliche Bedarfsplanung, an die der Förderanspruch der Gemeinde im Finanzausgleich gebunden ist, muss jährlich fortgeschrieben werden.
    Der Betreuungsbedarf der Familien für die Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2021/2022 wurde im Februar wieder anhand einer Umfrage durch die Gemeinde ermittelt und mit den Kita-Leitungen und der Geschäftsführerin für Kindertageseinrichtungen von der Verrechnungsstelle Lahr, Frau Angela Schätzle, abgestimmt. Vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat, berät der eingerichtete Lenkungskreis, bestehend aus gemeindlichen sowie kirchlichen Vertretern, Mitgliedern der Elternbeiräte der jeweiligen Ortsteile und der Kita-Leitungen, über das Ergebnis der Bedarfsumfrage. Die Bedarfsplanung wurde am 20. April 2021 im eingerichteten Lenkungskreis beraten.
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf stellte das Ergebnis der Bedarfsumfrage wie folgt vor:
    Kindertageseinrichtung St. Romanus Schweighausen:
    Aktuelle Betriebserlaubnis:
    Gruppe 1 (Regelgruppe RG / Altersmischung AM) = 25 Plätze (2,47 Fachkraftstellen FKS)
    Gruppe 2 (Verlängerte Öffnungszeiten VÖ / AM) = 22 Plätze (2,09 FKS).
    In der Kita Schweighausen sind bis zum Ende des Kita-Jahres 2021/2022 insgesamt 36 Kinder (Vorjahr 35) zur Betreuung angemeldet.
    Diese 36 Kinder belegen zum Ende des Kita-Jahres insgesamt 40 Plätze.
    Der Betreuungsbedarf von Kindern zwischen 2 und 3 Jahren liegt bei 9 Kindern (Vorjahr 14). Da beide eingerichteten Kita-Gruppen über die Möglichkeit der Altersmischung verfügen, werden die U3-Kinder derzeit auf beide Gruppen verteilt. Jedes dieser Kinder belegt bis zum Alter von 3 Jahren 2 Plätze.
    Aufgrund von Belegungsengpässen in den Kitas St. Josef (Schuttertal) und St. Angela (Dörlinbach) kann bei Bedarf die Gruppe 1 (RG/AM) in eine reine RG-Gruppe umgewandelt werden, damit die verfügbaren 25 Plätze auf 28 Plätze aufgestockt werden können. Damit wäre der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz in der Gesamtgemeinde weiterhin sichergestellt. Eine Umsetzung dieser Änderung ist nur erforderlich, wenn neben den an der Bedarfserhebung teilgenommenen Familien weitere unterjährige Anmeldungen erfolgen.
    Zum Ende des Kita-Jahres werden in der Gruppe 1 (RG/AM) insgesamt 16 Kinder (= 20 Plätze) und in der Gruppe 2 (VÖ/AM) insgesamt 20 Kinder (= 20 Plätze) betreut. Damit werden 36 Kinder betreut, welche insgesamt 40 Plätze belegen.
    Von insgesamt 47 Plätzen, die in der Kindertageseinrichtung Schweighausen zur Verfügung stehen, gibt es freie Kapazitäten von 7 Plätzen. Mit der Betriebserlaubnisänderung würden weitere 3 Plätze zur Verfügung stehen.
    Bedarf und erforderliche Fachkraftstellen (FKS) für 2021/2022:
    Gruppe 1: (RG/AM) mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,47 FKS
    Gruppe 2: (VÖ/AM) mit 22 Plätzen, besetzt mit 2,09 FKS
    Insgesamt sind 4,56 FKS zuzüglich 0,25 FKS Leitungsfreistellung und Ausgleich für Schließ- bzw. Urlaubstage 0,04 FKS = 4,85 FKS erforderlich.
    Kindertageseinrichtung St. Josef Schuttertal:
    Aktuelle Betriebserlaubnis:
    Kleinkindgruppe = 10 Plätze (1,93 FKS)
    Gruppe 1 (RG/VÖ) = 25 Plätze (2,47 FKS)
    Gruppe 2 (VÖ bzw. VÖ/AM) = 25 Plätze (2,09 FKS)
    Insgesamt wurden 70 Kinder für einen Betreuungsplatz in der Kita Schuttertal vorgemerkt. Nach Bereinigung der Anfragen (z.B. Klarstellung bzw. Berücksichtigung, dass keine AM- und GT-Betreuung angeboten wird und Wechselmöglichkeit aus anderen gemeindlichen Kitas nicht besteht sowie pädagogischer Gründe in Bezug auf den Eingewöhnungszeitpunkt) benötigen insgesamt 65 Kinder (Vorjahr 53) im kommenden Kita-Jahr einen Betreuungsplatz in der Kita St. Josef im Ortsteil Schuttertal.
    Die Kleinkindgruppe ist ab März 2022 bis zum Ende des Kita-Jahres durchgehend mit 10 Kindern belegt. Ein Kind kann nicht aufgenommen werden. Unterjährige Neuaufnahmen sind ebenfalls nicht möglich.
    Da der Wechsel zweier Kinder aus der U3- in die Ü3-Betreuung nicht möglich ist, müssen diese zwei Monate in der Kleinkindgruppe verweilen.
    Die Gruppe 1 (RG/VÖ) ist mit 25 Plätzen ab Mai 2022 voll belegt.
    Die Gruppe 2 (VÖ bzw. VÖ/AM) ist mit 25 Plätzen ab April 2022 ebenfalls voll belegt. Kinder unter 3 Jahren werden nicht betreut.
    Insgesamt stehen im Ortsteil Schuttertal 60 Kita-Plätze zur Verfügung. Aufgrund der Vollbelegung können im Ü3-Bereich 4 neuangemeldete Kinder nicht in ihrer Wunsch-Kita aufgenommen werden. Maßgeblich für die Erfüllung des Rechtsanspruches ist die Zur-Verfügung-Stellung von genügend Plätzen in der Gesamtgemeinde. Hierzu zählen u.a. auch die noch freien Plätze in der Kita Schweighausen. Mit den dort noch vorhandenen freien Plätzen kann der Rechtsanspruch erfüllt werden. Den betroffenen Eltern kann deshalb jeweils ein Platz in der Kita Schweighausen angeboten werden.
    Bis Ende des Kita-Jahres 2019/2020 wurde die Ganztagesbetreuung im Ortsteil Schuttertal angeboten. Aufgrund der nur sehr wenigen Bedarfsmeldungen im Rahmen der Bedarfserhebung für das Kita-Jahr 2020/2021, musste die Ganztagesbetreuung aufgrund der geringen Nachfrage eingestellt werden.
    Im Rahmen der diesjährigen Bedarfserhebung wurde die GT-Betreuung innerhalb der Gesamtgemeinde lediglich von 5 Familien nachgefragt. Aufgrund des mangelnden Bedarfs soll auch im Kita-Jahr 2021/2022 keine GT-Betreuung angeboten werden.
    Bedarf und erforderliche Fachkraftstellen (FKS) für 2021/2022:
    Gruppe 1 (RG/VÖ) mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,47 FKS
    Gruppe 2 (VÖ bzw. VÖ/AM) mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,09 FKS
    Kleinkindgruppe mit 10 Plätzen (für Kinder von 1-3 Jahren), besetzt mit 1,93 FKS
    Für das Betreuungsangebot werden insgesamt 6,49 FKS benötigt zuzüglich 0,3 FKS für die Freistellung der Leitungstätigkeit sowie Ausgleich für Urlaubstage 0,05 FKS = 6,84 FKS.
    Kindertageseinrichtung St. Angela Dörlinbach:
    Aktuelle Betriebserlaubnis:
    1 Kleinkindgruppe = 10 Plätze (1,93 FKS)
    1 Gruppe (RG/VÖ) = 25 Plätze (2,42 FKS)
    In der Kita Dörlinbach werden bis zum Ende des Kita-Jahres 2021/2022 insgesamt 35 Kinder (Vorjahr 34) betreut.
    Die Kleinkindgruppe ist ab März 2022 mit 10 Kindern belegt. Hier ist anzumerken, dass einem Kind kein Platz zur Verfügung steht. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung hätte nach Einschätzung von Kita-Geschäftsführerin Angela Schätzle keine Aussicht auf Erfolg.
    Die Gruppe (RG/VÖ) ist ab Januar 2022 mit 25 Kindern ebenfalls voll belegt. Es ist anzumerken, dass aufgrund der Vollbelegung zwei Kinder länger in der Kleinkindgruppe verweilen müssen. Ein weiteres Kind kann aufgrund des gewünschten Aufnahmezeitpunktes nicht aufgenommen werden.
    Im Laufe des aktuellen Kita-Jahres wurde festgestellt, dass die in der Regelbetreuung inkludierte Nachmittagsbetreuung von den Familien nur sehr selten genutzt wird. Diese Entwicklung kann in allen drei Kindertageseinrichtungen beobachtet werden. Trotz dessen besteht die Möglichkeit, die Nachmittagsbetreuung im Rahmen der RG-Betreuung in Anspruch zu nehmen. Um die Aufsichtspflicht gewährleisten zu können, müssen auch nachmittags zwei Mitarbeitende in der Einrichtung anwesend sein. Dies auch, wenn nur ein Kind betreut wird.
    Aufgrund dessen wurde in der diesjährigen Bedarfsumfrage die Abfrage der notwendigen Wochentage, an welchen die Nachmittagsbetreuung für die RG-Kinder erforderlich ist, eingebaut. Leider konnte sie keinen Aufschluss über die erforderlichen Tage bringen.
    Sowohl im Ortsteil Schuttertal wie auch im Ortsteil Schweighausen werden jeweils 18 RG-Kinder betreut während im Ortsteil Dörlinbach lediglich 6 RG-Kinder angemeldet sind. Aus deren Rückmeldungen im Rahmen der Bedarfserhebung geht hervor, dass alle Tage benötigt werden. Tatsächlich nutzen in der Kita Dörlinbach aktuell lediglich 2 bis 3 Kinder die Nachmittagsbetreuung. Da es sich hierbei nicht um einen grundsätzlichen Bedarf handelt, wird empfohlen, die Nachmittagsbetreuung auf 2 Nachmittage zu reduzieren. Die Betreuungszeit an den Tagen ohne Nachmittagsbetreuung endet analog der RG-Betreuungszeit um 12:15 Uhr.
    Durch die Reduzierung der Betreuungszeit ergibt sich auch eine Reduzierung der erforderlichen Fachkraftstellen (FKS). Diese lagen bislang bei 2,42 FKS. Mit der Reduzierung ergeben sich nun 2,24 FKS. Die Reduzierung von 0,18 FKS ergibt eine Personalkosteneinsparung in Höhe von ca. 10.000 EUR.
    Bedarf und erforderliche Fachkraftstellen (FKS) für 2021/2022:
    Gruppe (RG/VÖ) mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,24 FKS
    Kleinkindgruppe mit 10 Plätzen (für Kinder von 1-3 Jahren), besetzt mit 1,93 FKS
    Für das Betreuungsangebot in der Kita Dörlinbach werden insgesamt 4,17 FKS zuzüglich 0,25 FKS Leitungsfreistellung sowie Ausgleich für Urlaubstage 0,03 FKS = 4,45 FKS benötigt.
    Vor Beschlussfassung nahm Bürgermeister Matthias Litterst nochmals Bezug auf die in der Bürgerfragestunde geäußerten Hinweise zur durchgeführten Bedarfsumfrage der Gemeinde. Tatsächlich hatten nur 6 Eltern (von rund 90 beteiligten Familien) verteilt auf alle drei Kindertageseinrichtungen den Bedarf nach geänderten Öffnungszeiten angemeldet. Diese Änderungswünsche waren zudem sehr unterschiedlich und bezogen sich teilweise auf den möglichen Betreuungsbeginn am Morgen und teilweise auf das mögliche Ende der jeweiligen Betreuungszeit. Seitens der Verwaltung wurde daher in Abstimmung mit dem kirchlichen Träger vorgeschlagen, die Öffnungszeiten wie bisher zu belassen. Im Vorfeld zur bzw. im Rahmen der Sitzung des Lenkungskreises Kindergarten wurde seitens der Elternvertreter darauf hingewiesen, dass das Betreuungsangebot der „Verlängerten Öffnungszeiten VÖ“ um eine halbe Stunde (bis 14.00 Uhr) erweitert werden sollte. Gespräche in Elternkreisen hätten diesen Bedarf ergeben.
    Bürgermeister Matthias Litterst merkte an, dass aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie tatsächlich eine gewisse Unsicherheit bei den Eltern festgestellt werden kann, was die künftige Betreuung der Kinder angeht. Die aufgekommene Diskussion zu den Öffnungszeiten sollte daher gemeinschaftlich im Dialog mit allen Beteiligten geführt werden. Er schlug daher vor, dass in der heutigen Sitzung der in der gemeindlichen Bedarfsermittlung festgestellte Betreuungsbedarf formal beschlossen wird. Dies ist zur Herstellung einer gewissen Planungssicherheit der Eltern erforderlich. Schließlich benötigen die Eltern verbindliche Rückmeldungen, ob und wie die Kinder in den einzelnen Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde im kommenden Kita-Jahr 2021/2022 betreut werden können.
    Gleichzeitig wird man sich Ende des Jahres zusammensetzen und unter Regie der Gemeinde nochmals eine Umfrage zu den Öffnungszeiten durchführen. Gegebenenfalls ist eine einmalige unterjährige Anpassung der Zeiten aufgrund der Corona-Pandemie möglich. Ergänzend hierzu merkte er an, dass in den Kindertageseinrichtungen der meisten Nachbarkommunen (Wittelbach, Reichenbach und Kuhbach) gleiche Öffnungszeiten gelten wie aktuell in Schuttertal.
    Zu den angesprochenen Schließtagen und Elternbeiträgen stellte Bürgermeister Matthias Litterst fest, dass die Festlegung der Schließtage in der Zuständigkeit des kirchlichen Trägers liegt und die Elternbeiträge sich an den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände orientieren.
    Gemeinderätin Julia Zehnle begrüßte die geplante nochmalige Prüfung der Öffnungszeiten und die Bestrebungen, eine einvernehmliche gemeinsame Lösung zu finden. Gemeinderat Markus Schoor wies darauf hin, dass auch die Kostenseite einer Erweiterung der Öffnungszeiten beleuchtet werden muss. Neben erhöhten Elternbeiträgen muss ja auch die Kommune einen weiteren Anteil an den dann entstehenden zusätzlichen Personalkosten tragen.
    Der Gemeinderat fasste schließlich einstimmig folgende Beschlüsse:
    Die Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2021/2022 wird wie folgt fortgeschrieben und beschlossen:
    • Kindertageseinrichtung St. Romanus Schweighausen:
    Gruppe 1 (RG/AM)
    mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,47 Fachkraftstellen (FKS)
    Gruppe 2 (VÖ/AM)
    mit 22 Plätzen, besetzt mit 2,09 FKS
    FKS insgesamt 4,56 FKS zuzüglich 0,25 FKS für Leitungsfreistellung sowie Ausgleich für Schließ- bzw. Urlaubstage 0,04 FKS = 4,85 FKS  
    • Kindertageseinrichtung St. Josef Schuttertal:
    Gruppe 1 (RG/VÖ)
    mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,47 FKS
    Gruppe 2 (VÖ bzw. VÖ/AM)
    mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,09 FKS
    Kleinkindgruppe
    mit 10 Plätzen (für Kinder von 1-3 Jahre), besetzt mit 1,93 FKS
    FKS insgesamt 6,49 FKS zuzüglich 0,3 FKS Leitungsfreistellung und Ausgleich für Schließ- und Urlaubstage 0,05 FKS = 6,84 FKS
    Aufgrund zu weniger Rückmeldungen wird auch im Kita-Jahr 2021/2022 keine Ganztagesbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde angeboten.
    • Kindertageseinrichtung St. Angela Dörlinbach:
    Gruppe (RG/VÖ)
    mit 25 Plätzen, besetzt mit 2,24 FKS
    Kleinkindgruppe
    mit 10 Plätzen (für Kinder von 1-3 Jahre), besetzt mit 1,93 FKS
    FKS insgesamt
    4,17 FKS zuzüglich 0,25 FKS Leitungsfreistellung sowie Ausgleich Schließ- und Urlaubstage 0,03 FKS = 4,45 FKS
    Die Reduzierung der Betreuungszeit in der Regelbetreuung in der Kindertageseinrichtung St. Angela Dörlinbach wird beschlossen. Grund ist die geringe Zahl an RG-Kindern sowie die sehr geringe Nachmittagsbelegung. Ab dem Kita-Jahr 2021/2022 (September 2021) ist eine Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Regelbetreuung nur noch an zwei Wochentagen möglich. Die Tage der Nachmittagsbetreuung werden mit den betroffenen Eltern abgestimmt. Die verminderte Betreuungszeit wurde in den o.g. FKS berücksichtigt.

  7. Förderantrag des Turnvereins Schuttertal zur Beschaffung eines Geräteschrankes
    Aufgrund eines Wasserschadens im Kellergeschoss (unterhalb der Bühne) in der Turn- und Festhalle Schuttertal im Januar diesen Jahres entstand in den Vereinsräumlichkeiten des TV Schuttertal ebenfalls ein Schaden an verschiedenem Vereinseigentum.
    Im Raum des TV Schuttertal unterhalb der Hallenbühne ist der Schrank, in welchem die Gerätschaften und Kleingeräte untergebracht sind, aufgequollen und nicht mehr zu gebrauchen.
    Der TV Schuttertal verfügt über keine Versicherung, welche die Deckung des Schadens übernehmen könnte. Es wurde deshalb mit Schreiben vom 20. April 2021 ein Förderantrag zur Bezuschussung eines neu zu beschaffenden Schrankes gestellt. Laut Angebot der Firma Winterer beläuft sich der Herstellungspreis auf 6.414,10 € (brutto). Bei einer Vereinsförderung von 25% liegt der Förderbetrag damit bei 1.604 €.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Gewährung eines gemeindlichen Vereinszuschusses in Höhe von 25% der nachgewiesenen Kosten zur Beschaffung eines Geräteschrankes mit einem Förderbetrag von maximal 1.604 €.

  8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
  9. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13. April 2021
    b) Aktuelles
    Bürgermeister Matthias Litterst gab bekannt, dass die Arbeiten zum Neubau des Geh- und Radweges zwischen Dörlinbach und Schweighausen nach Auskunft der bauausführenden Firma Vogelbau GmbH aus Lahr in KW 19 (ab 10. Mai 2021) starten sollen. Begonnen werden soll im Bereich Hub im Ortsteil Dörlinbach.
10.05.2021