Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22. September 2020

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flurst.Nr. 580 Gemarkung Schuttertal (Am Kapf 4)
    Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Talblick II“ und entspricht auch den dort geltenden Bauvorschriften. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht beantragt. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zum vorgelegten Bauantrag.
    b) Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flurst.Nr. 4/23 Gemarkung Schweighausen (Kniesteinweg 20)
    Das Bauvorhaben befindet sich im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Schweighausen. Das bestehende ältere Wohnhaus soll bis auf das Kellergeschoss abgebrochen und hierauf ein neues Einfamilienwohnhaus errichtet werden. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Auch hierzu erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.
    c) Errichtung einer touristischen Infoanlage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 296 Gemarkung Dörlinbach
    Im Ortskern von Dörlinbach soll an der Pit-Pat-Anlage eine touristische Infoanlage der Gemeinde errichtet werden. Gleiche Tafeln befinden sich bereits an den Parkplätzen am Geisberg und am Streitberg in Schweighausen sowie am Modoscher Park im Ortsteil Schuttertal. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben ebenfalls einstimmig zu.

  3. Bestellung von Bürgermeister Matthias Litterst zum Eheschließungsstandesbeamten der Gemeinde Schuttertal
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bestellung von Bürgermeister Matthias Litterst zum Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirks Schuttertal zum nächstmöglichen Zeitpunkt (23.09.2020).

  4. Haushaltszwischenbericht 2020
    Die Leiterin des Rechnungsamtes der Gemeinde, Frau Lisa Kopf, berichtete über die aktuelle Haushaltslage und erteilte einen Überblick über den Haushaltsvollzug.
    Ergebnishaushalt
    Der Vollzug des Ergebnishaushalts verläuft im Wesentlichen plankonform.
    Bei den ordentlichen Erträgen ist derzeit bei den Gemeindesteuern (Grund- und Gewerbesteuern) ein Plus von 281.236 € zu verzeichnen. Bei den ordentlichen Aufwendungen sind die Planansätze ausreichend. Mit Blick auf das Jahresende wurden die noch nicht begonnenen Projekte sowohl im Ergebnishaushalt wie auch im investiven Bereich auf ihre Höhe geprüft, sodass bereits Einsparpotential festgestellt und berücksichtigt werden konnte. Durch die verbesserte Einnahmensituation kann das negative Gesamtergebnis (Planansatz -234.060 €) kompensiert werden (neu: +193.285 €). Frau Kopf erläuterte den Anwesenden nochmals die Systematik der Doppik, weshalb es im Vergleich zwischen den hochgerechneten Ansätzen des Ergebnishaushalts und den hochgerechneten Ansätzen des Finanzhaushalts (lfd. Verwaltungstätigkeit) zu Abweichungen kommt.
    Investitionstätigkeit
    Frau Kopf ging sodann auf den Vollzug der geplanten Investitionen (1.138.469 €) ein. Dagegen stehen kassenwirksame Einzahlungen von 954.409 €. Zum Vollzug der einzelnen Investitionen wurde auf die Anlage zur Beschlussvorlage verwiesen.
    Der Verlauf des Ergebnishaushalts sowie die noch zu erwartenden Ein- und Auszahlungen zeigen, dass eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2020 aller Voraussicht nach nicht erforderlich ist.
    Die Deckung des Finanzierungsbedarfs aus Investitionstätigkeit (184.060 €) kann durch die Inanspruchnahme liquider Mittel gedeckt werden.
    Eigenbetrieb „Gemeindewerke“
    Der Erfolgsplan mit einem Volumen von 338.200 € verläuft bis jetzt plankonform.
    Der Vermögensplan hat einen Umfang von 1.179.090 €.
    Frau Kopf merkte an, dass beim Projekt „Leitungsnetz Talstraße“ die abschließende Abrechnung noch aussteht, welche in nächster Zeit erfolgen wird.
    Auch im Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ kann aller Voraussicht nach auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden.
    Eigenbetrieb „Gebäudewirtschaft“
    Als erstes Projekt im Eigenbetrieb „Gebäudewirtschaft“ wird die Investition sowie der spätere Betrieb der Pfarrscheune abgebildet.
    Der Erfolgsplan verläuft auch hier plankonform. Abweichungen sind hier keine zu erwarten, da dieser den Betrieb der Pfarrscheune abbildet, welcher erst im Jahr 2021 beginnen wird.
    Im investiven Bereich sind in diesem Jahr bereits Ausgaben in Höhe von 1.131.665,75 € angefallen. Dem gegenüber steht ein erster Teilabruf der ELR-Mittel i. H. v. 122.725,25 €, welcher bereits getätigt wurde. Weitere Abrufe der zugesagten Fördermittel werden in nächster Zeit folgen.
    Auf die geplante Kreditaufnahme wird vorerst verzichtet.
    Abschließend fasste Bürgermeister Matthias Litterst die wichtigsten Punkte nochmals zusammen und stellte fest, dass es durchaus beachtlich ist, dass die Gewerbesteuereinnahmen trotz Corona-Pandemie gestiegen sind. Hierdurch können fehlende Einnahmen wie z.B. Hallennutzungsgebühren kompensiert werden. Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie werden sich wohl erst im Kommunalen Finanzausgleich in 2022 niederschlagen. Abschließend stellte er ausdrücklich fest, dass die Sanierung der Alten Schule in Dörlinbach nicht gestrichen, sondern coronabedingt in das Jahr 2021 verschoben wird. In 2020 werden diesbezüglich noch weitere Planungsschritte abgestimmt.
    Gemeinderat Kurt Weber freute sich über das positive Zwischenergebnis, mahnte aber weiterhin zu einer sparsamen und sensiblen Bewirtschaftung der Mittel.
    Gemeinderat Klaus Winterer merkte an, dass die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer erneut zeigen würden, dass die Gemeinde weiterhin versuchen sollte, die einheimischen Gewerbetreibenden in ihren Anliegen bestmöglichst zu unterstützen.
    Zu beiden Anmerkungen signalisierte Bürgermeister Litterst seine Zustimmung.
    Der Gemeinderat nahm den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.

  5. Eigenbetrieb Gemeindewerke:
    Anschluss des Gebietes Kambach, Ortsteil Schuttertal (Anwesen „Kambach 2 bis 12“) an die öffentliche Trinkwasserversorgung
    Grundsatzbeschluss und Planungsauftrag
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erinnerte daran, dass im Trinkwasserstrukturgutachten der Gemeinde Schuttertal aus dem Jahr 2019 als eine der dringlichsten Maßnahmen der Anschluss des Gebietes „Kambach“ an die öffentliche Trinkwasserversorgung als „kurzfristiger Handlungsbedarf“ aufgenommen worden ist. Nach mehreren Gesprächen mit Vertretern des Landratsamtes Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz sowie des Regierungspräsidiums Freiburg und in Abstimmung mit den privaten Anliegern wurde am 25.09.2019 ein Förderantrag für die Anbindung des Außengebietes an die öffentliche Wasserversorgung gestellt.
    Als voraussichtliche Kosten wurden für die Hauptversorgungsleitung netto 663.865 € berechnet (inklusive Netto-Baunebenkosten). Mit Zuwendungsbescheid vom 27.04.2020 wurde hierzu ein Zuschuss in Höhe von maximal 282.400 € bewilligt. Die einmaligen Wasserversorgungsbeiträge der privaten Anschlussnehmer belaufen sich auf insgesamt rund 84.500 €. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von voraussichtlich 296.965 € ist über den Haushalt des Eigenbetriebs Gemeindewerke abzudecken. Alle betroffenen Anlieger, die angeschlossen werden sollen, sowie alle Grundstückseigentümer, über deren Flächen die Trassenführung erfolgen soll, haben dem Projekt zwischenzeitlich schriftlich zugestimmt.
    Bürgermeister Matthias Litterst ergänzte den Vortrag mit dem Hinweis, dass durch dieses Projekt auch die Problematik der fehlenden Löschwasserversorgung im Kambach gelöst werden kann.

    Der Gemeinderat fasste daher einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Die Anwesen „Kambach 2 bis 12“, Ortsteil Schuttertal werden an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schuttertal auf der Grundlage des Förderantrages vom 25.09.2019 (Förderbescheid des RP Freiburg vom 27.04.2020) angeschlossen.
    b) Die Baukosten für die erforderliche Hauptversorgungsleitung trägt die Gemeinde Schuttertal. Die Baukosten für die jeweiligen Hausanschlussleitungen tragen die privaten Anschlussnehmer.
    c) Mit der planerischen Betreuung des Projektes (Hauptversorgungsleitung) wird das Ingenieurbüro Siggelkow GmbH aus Offenburg auf Grundlage des Honorarangebotes vom 27.07.2020 beauftragt.
    d) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte für das Projekt (insbesondere die öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten) durchzuführen.

  6. Erstellung eines Bebauungsplanes „Bennacker III“, Ortsteil Schweighausen
    Vergabe des Planungsauftrags für das Bauleitplanverfahren und die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle stellte einleitend fest, dass in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bennacker III“ nach § 13b BauGB beschlossen wurde. Hintergrund dieses Aufstellungsbeschlusses war unter anderem, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB nur noch für die Bebauungspläne angewendet werden konnte, deren Aufstellung bis zum 31.12.2019 auch formal beschlossen wurde. Um die Planungen zu konkretisieren, sollten das Planungsbüro Fischer für die Bebauungsplanerstellung und das Büro Bioplan für die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt werden.
    Der Gemeinderat beauftragte schließlich einstimmig das Planungsbüro Fischer aus Freiburg mit der Erstellung des Bebauungsplanes „Bennacker III“ sowie das Büro Bioplan aus Bühl mit der Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung für dieses Baugebiet.

  7. Erstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hub“, Ortsteil Dörlinbach
    Vergabe des Planungsauftrags für das Bauleitplanverfahren, die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung, die Erarbeitung einer schallschutztechnischen Stellungnahme und die Erstellung der Erschließungsplanung (Kanalisation und Wasserversorgung)
    Im geltenden Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal ist im Bereich Hub im Ortsteil Dörlinbach, westlich der Landstraße L 102 eine gewerbliche Entwicklungsfläche ausgewiesen. Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erläuterte, dass für diesen Bereich nun ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet und als Ziel ein verbindlicher Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hub“ mit Festsetzung eines „Eingeschränkten Gewerbegebietes“ erarbeitet werden sollen. Um in das formale Verfahren einsteigen zu können, müssen verschiedene Planungs- und Prüfaufträge vergeben werden.
    Der Gemeinderat vergab folgende Prüf- und Planungsaufträge für die Erstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hub“ einstimmig an folgende Büros:
    - Erstellung des Bebauungsplanes: an das Planungsbüro Fischer in Freiburg
    - Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung: an das Büro Bioplan in Bühl
    - Erstellung einer schallschutztechnischen Stellungnahme: an das Büro für Schallschutz Dr. Jans in Ettenheim
    - Durchführung der Erschließungsplanung: an das Ingenieurbüro Siggelkow GmbH in Offenburg

  8. Gemeindebauhof
    Lieferung und Einbau von Rolltoren für das Bauhofgebäude
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle gab einleitend bekannt, dass die bestehenden Flügeltüren am Bauhofgebäude in Schuttertal, Schutterstr. 6b, dringend erneuert werden sollten. Sie sind aufgrund ihres Alters teilweise verzogen und auch schwer zu öffnen.
    Ersetzt werden sollen sie durch moderne Rolltore (analog im Feuerwehrgerätehaus Schweighausen). Insgesamt sind 5 Rolltore erforderlich. Der Gemeindebauhof führte hierzu einen entsprechenden Angebotsvergleich mit verschiedenen Herstellern/Anbietern solcher Rolltore durch.
    Der Auftrag zur Lieferung und zum Einbau der Rolltore für das Bauhofgebäude in Schuttertal, Schutterstr. 6b wurde einstimmig zum Angebotspreis von 25.937,24 € brutto an die Firma B+N Tortechnik GmbH aus Schutterwald vergeben.
    Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.

  9. DigitalPakt Schule
    Änderung der Beschaffungsliste und Vergabe
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte fest, dass die bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2019 beschlossene Verwendung des DigitalPakt-Budgets in Absprache mit der Grundschule nochmals geändert bzw. angepasst werden muss. Aufgrund der Vorbereitung des Schuljahresbeginns unter Corona-Bedingungen und der Vorbereitung der Verleihung des Deutschen Schulpreises konnte die geänderte Mittelverwendung durch die Schule noch nicht vorgelegt werden. Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde daher einvernehmlich vertagt.
    Gleichzeitig verwies Bürgermeister Matthias Litterst darauf, dass die Verleihung des Deutschen Schulpreises am Mittwoch, 23.09.2020 stattfindet und online per Live-Stream verfolgt werden kann.

  10. Waldservice Ortenau eG
    a) Vertretung der Gemeinde Schuttertal im Aufsichtsrat der Waldservice Ortenau eG
    Die Gemeinde Schuttertal ist Mitglied der Waldservice Ortenau eG. Am 29.06.2018 wurde zuletzt der Aufsichtsrat der Waldservice Ortenau eG für drei Jahre, also bis zum Sommer 2021 gewählt. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und tagt planmäßig viermal im Jahr. Im Aufsichtsrat können nur Mitglieder der Waldservice Ortenau eG vertreten sein. Im Juni 2018 wurde u.a. auch der damalige Bürgermeister Carsten Gabbert als Vertreter des Mitglieds „Gemeinde Schuttertal“ in den Aufsichtsrat gewählt. Um hier Ergänzungswahlen zu vermeiden, wurde zwischen der Waldservice Ortenau eG, dem aktuellen Aufsichtsrat und der Gemeinde vereinbart, dass Bürgermeister a.D. Carsten Gabbert die Funktion als Aufsichtsrat und somit als Vertreter der Gemeinde Schuttertal bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl im Sommer 2021 weiterhin wahrnehmen soll. Diese Regelung bedarf natürlich der Zustimmung des Gemeinderates als Hauptorgan der Gemeinde. Bürgermeister Matthias Litterst wird die Gemeinde Schuttertal in der Mitgliederversammlung der Waldservice Ortenau eG vertreten.
    Der Gemeinderat stimmte der Vertretung der Gemeinde Schuttertal im Aufsichtsrat der Waldservice Ortenau eG durch Herrn Bürgermeister a.D. Carsten Gabbert einstimmig zu. Diese Vertretungsregelung gilt längstens bis zur turnusmäßigen Neuwahl des Aufsichtsrates im Jahr 2021.

    b) Erhöhung der Mitarbeiteranzahl in der ZVK-Gewährträgerschaft
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erinnerte daran, dass im Zuge der Umwandlung der Waldservice zur eG und der Erweiterung der Geschäftsfelder bereits im Jahr 2010 die Frage der Gewährträgerschaft für die ZVK aufgetreten ist. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 16.03.2010 wurde daraufhin beschlossen, dass diese Gewährträgerschaft von allen kommunalen Mitgliedern der eG übernommen werden soll (u.a. sind 27 Städte und Gemeinden direktes Mitglied, 8 weitere Gemeinden sind mittelbar über Forstbetriebsgemeinschaften Mitglied). Die Gesamthöhe des theoretisch möglichen Ausgleichsbetrages wurde seitens der ZVK-KVBW auf ca. 400.000 Euro beziffert. Der Ausgleichsbetrag wird sich im Falle einer tatsächlichen Auflösung der Waldservice Ortenau eG durch die vereinbarten Rückkehrregelungen der übernommenen Waldarbeiter/Forstwirte halbieren. Das verbleibende theoretische Restrisiko ist abgedeckt über eine entsprechende Rückstellung der Waldservice Ortenau eG. Somit wird kein Risiko auf die Gemeinden übertragen.
    Durch die gute wirtschaftliche Entwicklung und das Wachstum der Waldservice Ortenau eG hat sich die Anzahl der Mitarbeiter stetig erhöht. Die in der bisherigen Gewährträgerschaft abgesicherten 40 Stellen reichen nun nicht mehr aus. Eine Erhöhung auf 60 Stellen ist sinnvoll und nötig.
    Die Gemeinde Schuttertal beschloss einstimmig die Übernahme der Gewährträgerschaft für die Waldservice Ortenau eG. Die neue Gewährträgerschaft mit einer Mitarbeiterzahl von bis zu 60 ersetzt die bestehende Gewährträgerschaft mit einer Mitarbeiterzahl von bis zu 40 Mitarbeiter.

  11. Umbau und Erweiterung der Pfarrscheune Schuttertal
    Errichtung der Außenanlage – Vergabe der Arbeiten
    Architekt Burkhard Faber vom Büro Hättich & Faber erläuterte das Submissionsergebnis der durchgeführten beschränkten Ausschreibung. Insgesamt wurden sechs Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich ein Angebot ist frist- und formgerecht eingegangen. Bei Prüfung des Angebotes wurde festgestellt, dass die kalkulierte Kostensumme um rund 31 % überschritten wird. Somit ist eine Aufhebung der Ausschreibung möglich, zumal die Arbeiten separat ausgeführt werden können und eine nochmalige Ausschreibung den Bauablauf im Gebäude nicht oder nur unwesentlich beeinflussen würde. Um weitere Mehrkosten zu vermeiden und im Hinblick auf die dargestellte Differenz zur kalkulierten Kostensumme beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Ausschreibung aufzuheben. Seitens der Gemeinderäte wurde auch angeregt die Ausschreibung nochmals zu überarbeiten und ggf. losweise aufzuteilen.

  12. Sanierung der WC-Anlage in der Alten Schule Dörlinbach
    Frau Regina Münzer vom Architekturbüro Hättich & Faber erinnerte an die durchgeführten beschränkten Ausschreibungen und stellte die Vergabevorschläge konkret vor.
    Vergaben
    a) Abbrucharbeiten
    Die ausgeschriebenen Abbrucharbeiten wurden einstimmig zum Angebotspreis von brutto 12.836,56 € an die Firma Singler GmbH aus Kippenheim vergeben.
    b) Fliesenlegearbeiten
    Die ausgeschriebenen Fliesenlegearbeiten wurden einstimmig zum Angebotspreis von brutto 9.105,77 € an die Firma MK Die Fliesenleger aus Friesenheim vergeben.
    c) Malerarbeiten
    Die ausgeschriebenen Malerarbeiten wurden einstimmig zum Angebotspreis von brutto 4.070,61 € an die Firma Benjamin Zehnle aus Schuttertal-Dörlinbach vergeben.
    d) Innentüren
    Im Rahmen der Ausschreibung sind keine Angebote eingegangen. Die Verwaltung wurde einstimmig ermächtigt den Auftrag per Direktvergabe zu erteilen (Wertgrenze laut VOB/A i.V.m. VwV Investitionsfördermaßnahmen öA = 5.000 € netto).
    e) Sanitärtrennwände
    Die ausgeschriebene Lieferung der Sanitärtrennwände wurde einstimmig zum Angebotspreis von brutto 2.123,96 € an die Firma META Trennwandanlagen aus Rengsdorf vergeben.
    f) Elektroarbeiten
    Die ausgeschriebenen Elektroarbeiten wurden einstimmig zum Angebotspreis von brutto 6.749,17 € an die Firma Elektro Winterer aus Schuttertal-Dörlinbach vergeben.
    g) Sanitärarbeiten
    Die ausgeschriebenen Sanitärarbeiten wurden einstimmig zum Angebotspreis von brutto 24.110,63 € an die Firma Kopp-Mahlendorf aus Wolfach vergeben.
    h) Heizungsarbeiten – Direktvergabe
    Die Verwaltung wurde einstimmig ermächtigt den Auftrag für die Heizungsarbeiten per Direktvergabe zu erteilen (Wertgrenze laut VOB/A i.V.m. VwV Investitionsfördermaßnahmen öA = 5.000 € netto).
    i) Trockenbauarbeiten – Direktvergabe
    Die erforderlichen Trockenbauarbeiten wurden einstimmig per Direktauftrag zum Angebotspreis von brutto 2.043,27 € an die Firma Branko aus Schutterwald vergeben.
    j) Aussen- und Innenputzarbeiten – Direktvergabe
    Die Verwaltung wurde einstimmig ermächtigt den Auftrag für Aussen- und Innenputzarbeiten per Direktvergabe zu erteilen (Wertgrenze laut VOB/A i.V.m. VwV Investitionsfördermaßnahmen öA = 5.000 € netto).
    Die zu erwartenden Gesamtkosten für diese Baumaßnahme in Höhe von 83.380 € (inkl. Nebenkosten) überschreiten den entsprechenden Haushaltsansatz in Höhe von 82.000 € nur geringfügig. Gemeinderat Achim Zehnle sprach von einer Punktlandung und bedankte sich beim Architekturbüro Hättich & Faber für die gute Planung. Bürgermeister Matthias Litterst stellte nochmals fest, dass die WC-Sanierung der erste Schritt und somit quasi der Einstieg in das Projekt „Sanierung der Alten Schule“ darstellt. Die weiteren Sanierungsabschnitte werden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 diskutiert.

  13. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderat Achim Zehnle übergab zunächst eine Collage von Bildern über die Aufstellung der Bürgermeistertanne im Juli an Bürgermeister Matthias Litterst.
    Gemeinderat Kurt Weber verwies auf die zunehmende Belastung durch Motorradlärm in der Gemeinde Schuttertal, insbesondere im Ortsteil Schweighausen. Er bat um Prüfung, ob ein Beitritt der Gemeinde Schuttertal zur „Initiative Motorradlärm“ des Landes und verschiedener Kommunen Sinn machen würde. Diese Initiative wurde gegründet, um dem weit verbreiteten Problem in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu verleihen. Unter anderem wurde auch ein Forderungskatalog zur Reduzierung von Motorradlärm erarbeitet und im Februar 2020 vorgestellt. Außerdem wäre auch ein abgestimmtes Vorgehen mit den Umlandgemeinden denkbar. Es geht nicht darum, das Motorradfahren generell zu verteufeln, aber vielleicht sind in Zusammenarbeit mit den örtlichen Motorradclubs Maßnahmen und Veranstaltungen möglich, die die Verkehrsteilnehmer nochmals zu diesem Thema sensibilisieren. Bürgermeister Matthias Litterst stellte fest, dass ihm die Problematik „Motorradlärm“ durchaus bekannt ist. Die Nachbarkommunen Biederbach, Elzach und Freiamt sind dieser Initiative bereits beigetreten. Er wird daher mit den Bürgermeisterkollegen Kontakt aufnehmen und sich über die Initiative konkreter informieren. Motorradfahrer sollen keineswegs aus dem Schuttertal verbannt werden, aber es gibt doch einige wenige, die für belastenden Lärm sorgen.
    In einer der kommenden Gemeinderatssitzungen wird über das Ergebnis berichtet.
    Gemeinderat Gerhard Himmelsbach wies auf die Parksituation am ehemaligen Gasthaus „Adler“ in Schuttertal hin. Die Bewohner parken teilweise komplett auf dem Gehweg bzw. versperren mit ihren Fahrzeugen den Durchgang, so dass Fußgänger und auch Schüler im Kurvenbereich auf die Landstraße ausweichen müssen. Bürgermeister Matthias Litterst erklärte, dass diese Situation so nicht weiter geduldet werden kann. Die Bewohner des ehemaligen Gasthauses „Adler“ wurden hierauf schon schriftlich hingewiesen. Bei weiteren Vorfällen werden die Fahrzeuge in Absprache mit der Polizei abgeschleppt.
    Gemeinderat Benjamin Zehnle stellte fest, dass bei den unter TOP 12 vergebenen sieben Gewerken lediglich zwei Aufträge an ortsansässige Handwerksbetriebe erteilt wurden. Viele Handwerksunternehmen geben gar keine Angebote mehr ab, was er persönlich sehr bedauere. Die Verwaltung sollte hier nachfragen, was die konkreten Gründe hierfür sind.

  14. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Juli 2020
    b) Aktuelles
    Bekanntgabe der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren:
    Beschaffung von Tablet-PCs inkl. Zubehör für die Grundschule Schuttertal im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des digitalen Fernunterrichts (ergänzend zum DigitalPakt).
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf gab bekannt, dass Ende August im schriftlichen Verfahren der Beschaffung von 22 Tablet-PCs inkl. Zubehör für die Grundschule Schuttertal im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Verbesserung des digitalen Fernunterrichts (ergänzend zum DigitalPakt Schule) einstimmig zugestimmt wurde. Der Auftrag wurde zum Angebotspreis von 11.146,12 € an die Firma ComComS vergeben. Finanziert wird diese Ausgabe komplett über entsprechende Fördermittel von Bund/Land.
25.09.2020