Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08. November 2022

  1. Bürgerfragestunde

  2. Beratung und Beschluss über die Bewirtschaftungspläne des Gemeindewaldes und des Genossenschaftswaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2023
    Revierleiter Lothar Bellert stellte die Bewirtschaftungspläne für den Gemeindewald und den Genossenschaftswald für das Forstwirtschaftsjahr 2023 vor. Im Gemeindewald sind Einnahmen in Höhe von 152.570 € vorgesehen. Ein Anteil in Höhe von 102.000 € entfällt hiervon auf Holzverkaufserlöse (geplanter Einschlag: 3.400 fm). Ebenfalls in den Einnahmen enthalten sind rund 42.000 € an Pachterlösen für Windenergieanlagen im Gemeindewald. Die Ausgaben für das Forstwirtschaftsjahr werden mit 77.600 € veranschlagt. Die größten Ausgabeposten sind Kulturkosten, Waldwegeunterhaltung und anteilige Personalkosten. Insgesamt wird mit also mit einem Überschuss in Höhe von 74.970 € im Forstwirtschaftsjahr 2023 kalkuliert.
    Im Genossenschaftswald belaufen sich die geplanten Einnahmen auf, 11.208 €, die vorgesehenen Ausgaben auf 8.830 €, was einen Überschuss in Höhe von 2.378 € ergeben soll.
    Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat den vorgestellten Bewirtschaftungsplänen des Gemeindewaldes sowie des Genossenschaftswaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2023 einstimmig zu.        
    Abschließend bedankte sich Bürgermeister Litterst bei Herrn Bellert für die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit im letzten Jahr.

  3. Einführung eines Ratsinformationssystems
    Der Gemeinderat hat zuletzt im Rahmen seiner Gemeinderatsklausur im Oktober 2021 mehrheitlich angeregt, ein „digitales Sitzungsmanagement“ einzuführen. Mit einem sogenannten Ratsinformationssystem soll in erster Linie die Gremienarbeit für den Gemeinderat und für die Verwaltung vereinfacht werden. Außerdem soll der zeit- und kostenintensive Druck von Sitzungsunterlagen in Papierform entfallen.
    Im Hinblick auf die Auswahl des Systems hat sich die Verwaltung das Programm der Fa. Sternberg Software GmbH & Co. KG „SD-net“ vorstellen lassen. Nahezu alle umliegenden Gemeinden und auch das Landratsamt Ortenaukreis arbeiten bereits erfolgreich mit dem System der Fa. Sternberg (z.B. die Gemeinden Seelbach, Schwanau, Ettenheim und Biberach). Die Rückmeldungen dieser Kommunen zum genannten Ratsinformationssystem waren durchweg positiv.
    Im Hinblick auf eine geregelte, datenschutztechnisch einwandfreie Nutzung des Systems, wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat und die Verwaltung mit gemeindeeigenen iPads (64 GB, 10.2“, analog vergleichbarer Kommunen, wie z.B. Seelbach, Biberach) ausgestattet werden. Entsprechende Nutzungsvereinbarungen werden noch ausgearbeitet. Hierfür wurde ein Angebotsvergleich unter Beteiligung der aktuellen EDV-technischen Vertragspartner der Gemeinde durchgeführt.
    Um das System vollumfänglich nutzen zu können, aber auch für sonstige Besprechungen im Sitzungssaal des Rathauses Dörlinbach muss in diesem Raum WLAN eingerichtet werden. Die erforderlichen Arbeiten wurden mit der das Netzwerk betreuenden Firma Himmelsbach Computer besprochen bzw. von dieser auch angeboten.

    Der Gemeinderat fasste schließlich einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Auftragsvergabe Software
    Der Auftrag zur Bereitstellung der Sitzungsdienst-Software (Lizenzierung, Schulung) wird zum Angebotspreis von 11.265,73 € brutto an die Firma Sternberg Software GmbH & Co KG in Bielefeld vergeben. Hinzu kommen jährliche Kosten für Pflege und Wartung inkl. Hotline und Webhosting in Höhe von 1.613,64 € brutto.

    b) Auftragsvergabe Hardware (iPads und Zubehör)
    Der Auftrag zur Lieferung von insgesamt 18 iPads mit Zubehör inkl. Installation und Wartung wird an die Firma Himmelsbach Computer GmbH in Seelbach zum Angebotspreis von 11.706,03 € brutto vergeben.

    c) Einrichtung WLAN im Sitzungssaal
    Der Auftrag zur Einrichtung eines WLAN im Sitzungssaal des Rathauses Dörlinbach wird an die Firma Himmelsbach Computer in Seelbach zum Angebotspreis von 985,32 € brutto vergeben.

  4. Jagdverpachtung in der Gemeinde Schuttertal
    In der Sitzung der Jagdgenossenschaft Schuttertal vom 17.10.2022 wurde beschlossen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat zu übertragen (gem. § 15 Abs. 7 JWMG). Dieser Übertragung muss der Gemeinderat formal noch zustimmen.
    Die Jagdverpachtung für die kommende Jagdpachtperiode (01.04.2023 bis 31.03.2029) soll im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde ausgeschrieben werden. Die Jagdgenossenschaft Schuttertal hat bereits gewisse Rahmenbedingungen vorgegeben (Höhe des Pachtpreises und Kreis der Bewerber). Die noch zu treffenden Regelungen bezüglich des Wildschadensersatzes und des Ersatzes der Kosten für Wildschadensverhütungsmaßnahmen fallen in die Zuständigkeit des mit der Verpachtung beauftragten Gemeinderates. Diese Regelungen sollten bereits bei der Ausschreibung angegeben werden.

    Der Gemeinderat fasste daher abschließend einstimmig folgende Beschlüsse:

    a) Zustimmung zur Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft durch den Gemeinderat gemäß § 15 Abs. 7 JWMG
    In der Sitzung der Jagdgenossenschaft Schuttertal vom 17.10.2022 wurde beschlossen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat zu übertragen (§ 15 Abs. 7 JWMG). Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal stimmt der Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft zu.

    b) Festsetzung der Regelungen über Wildschadensersatz und den Ersatz der Kosten für die Wildschadensverhütungsmaßnahmen in den Jagdpachtverträgen für die kommende Jagdpachtperiode
    In den Jagdpachtverträgen für die kommende Jagdpachtperiode (01.04.2023 bis 31.03.2029) werden unter anderem folgende Regelungen festgesetzt:

    Der Jagdpächter hat für den innerhalb seines Jagdbezirks entstehenden Wildschaden vollen Ersatz zu leisten.
    Die Kosten für Wildschadensverhütungsmaßnahmen werden zu zwei Dritteln durch den Jagdpächter und zu einem Drittel durch den Grundstückseigentümer getragen.

    Diese Regelungen sind bei der Ausschreibung der Jagdverpachtung im Amtlichen Mitteilungsblatt anzugeben.

  5. Festlegung eines jährlichen Zuschusses für die Bürgergemeinschaft Soziales Miteinander Schuttertal (SOMIT) e.V.
    Bereits in der Sitzung am 14.12.2021 wurde der Bürgergemeinschaft ein einmaliger Zuschuss für das Jahr 2021 in Höhe von 3.500 € gewährt. Es wurde festgelegt, dass die Höhe der kommunalen Förderung für die Jahre 2022 und fortfolgende im aktuellen Haushaltsjahr neu und abschließend festgelegt werden sollen. Mit Schreiben vom 22.10.2022 hat die Bürgergemeinschaft Soziales Miteinander Schuttertal e.V. nun einen Antrag auf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.000 € gestellt.
    Gemäß diesem Antrag soll der Zuschuss maßgeblich für die Einrichtung und den Betrieb ei-ner Tagesbetreuung und dem damit verbundenen neuen Alltagsbegleiterkurs (Kurskosten pro Teilnehmer 890 € bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen) eingesetzt werden.
    Seitens der Verwaltung wurde folgendes festgestellt: Die Nachbarschaftshilfe Schuttertal e.V., welche ebenfalls in der Daseinsvorsorge aktiv ist, erhält je Einwohner einen Betrag von 0,50 € (2019: 1.596,00 €, 2020: 1.556,50 €, 2021: 1.586,00 €). Dieser einwohnerbezogene Betrag besteht bereits seit der Gründung im Jahr 2002 und wurde seitdem nicht erhöht. Die Bürgergemeinschaft könnte sich auch einen einwohnerbezogenen Zuschuss vorstellen, dieser sollte aber den Betrag von 2.000 € erreichen. Um eine Gleichbehandlung zu schaffen, müsste der aktuelle einwohnerbezogene Betrag um 0,15 € auf 0,65 € angepasst werden, welcher dann auch für die Nachbarschaftshilfe gelten würde. Zum 30.06.2022 waren in der Gemeinde Schuttertal 3.184 Einwohner gemeldet, was bei einer Erhöhung um 0,15 € je Einwohner Mehrkosten bei der Förderung der Nachbarschaftshilfe in Höhe von 477,60 € bedeuten würde. Die Förderung der Bürgergemeinschaft würde sich auf 2.069,60 EUR belaufen.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig, die Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 0,65 € je zum 30.06. des betreffenden Jahres gemeldeten Einwohners an die „Bürgergemeinschaft Soziales Miteinander Schuttertal (SOMIT) e.V.“ (im Jahr 2022 konkret: 3.184 Einwohner x 0,65 € = 2.069,60 €). Diesen jährlichen Zuschuss erhält in gleicher Höhe auch der Verein „Nachbarschaftshilfe Schuttertal e.V.“.

  6. Einrichtung der Vereinsräume in der Alten Schule, Ortsteil Dörlinbach
    Förderung der Gemeinde
    Im Zuge der Modernisierung der Alten Schule in Dörlinbach wurden sämtliche Vereinsräume saniert und teilweise neu möbliert und mit neuen Küchenzeilen und Elektrogeräten etc. ausgestattet. Für die Neuanschaffungen wurde den Vereinen ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 25 % in Aussicht gestellt.
    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Gemeinde gewährt den einzelnen Vereinen einen Zuschuss von 25% der Kosten, welche durch Rechnungen nachgewiesen wurden. Sollte eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegen, wird der Zuschuss auf den Netto-Betrag gewährt. In anderen Fällen ist der Brutto-Betrag maßgebend. Etwaige Skonti bzw. Rabatte sind zu berücksichtigen.

    Trachtenkapelle Dörlinbach
    Für eine neue Theke mit Küchenzeile, Stühle, Schrankfarbe und Heizkörperthermostate wird ein Zuschuss in Höhe von 2.365,18 € gewährt.

    Chor Lauschangriff
    Für eine neue Küchenzeile mit Tischen und Stühlen wird ein Zuschuss in Höhe von 1.634,50 € gewährt.

    Bremsdorfer Narrenzunft / Säcklistrecker Guggemusik
    Für einen neuen Schrank und einen neuen Kühlschrank wird ein Zuschuss in Höhe von 388,45 € gewährt.

    DRK Ortsverein Schuttertal
    Für eine neue Küchenzeile wird ein Zuschuss in Höhe von 1.473,67 € gewährt.

    Radfahrverein Dörlinbach
    Für eine neuen Kühlschrank und einen neuen Boiler sowie eine neue Küchenzeile wird ein Zuschuss in Höhe von 391,45 € gewährt.

    Insgesamt belaufen sich alle Vereinsförderungen zusammen auf 6.253,25 €.

  7. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11. Oktober 2022
    b) Aktuelles