Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2022

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a)   Abbruch des bestehenden Altenteilergebäudes und Neubau einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Flurst.Nr. 27 Gemarkung Schuttertal (Kirchgraben 1)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich des Ortsteiles Schuttertal. Das bestehende Altenteilergebäude soll durch eine Garage mit Carport ersetzt werden. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde einstimmig erteilt.
    b)  Neubau einer Überdachung für ein Blockbandsägewerk auf dem Grundstück Flurst.Nr. 362/4 Gemarkung Schuttertal (Regelsbach 11a)
    Auch dieses Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich des Ortsteiles Schuttertal, konkret im hinteren Regelsbach. Für das Bauvorhaben wurde bereits im Dezember 2020 eine Baugenehmigung erteilt. Aufgrund von Abweichungen bei der Bauausführung wurden seitens der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis neue Planunterlagen angefordert. Wie schon beim bisher genehmigten Vorhaben stehen öffentliche Belange nicht entgegen. Auch die Erschließung ist wie bislang schon gesichert. Die Entwässerung des Bauvorhabens darf nicht über die angrenzende öffentliche Straße erfolgen, eventuelle Dachrinnen an der Überdachung dürfen nicht in den Straßenraum hineinragen. Schließlich erteilte der Gemeinderat auch hierzu einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.
    c)   Nutzungsänderung einer bestehenden Garage zu einer Räucherkammer und eines Lager- und Verarbeitungsraumes auf dem Grundstück Flurst.Nr. 452 Gemarkung Schuttertal (Obertal 4a)Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Leibgedinghaus des Kasperhofes. Bestandsräume sollen umgenutzt werden. Das Vorhaben dient einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ist daher gerade im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB baurechtlich privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist wie bisher gesichert. Auch hierzu erteilte der Gemeinderat einstimmig das notwendige Einvernehmen der Gemeinde.
    d)  Anbau einer WC-Anlage an ein Gastronomiegebäude auf dem Grundstück Flurst.Nr. 205/2 Gemarkung Schuttertal (Michelbrunn 4a)
    Ein weiteres Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist der geplante Anbau einer neuen eingeschossigen WC-Anlage an das Gastronomiegebäude des Sodhofes im Michelbrunn. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben grundsätzlich nicht entgegen, allerdings muss noch die Sicherung der Löschwasserversorgung abschließend geklärt werden. Auch hier ist die Erschließung wie bisher schon gesichert. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.
    e)   Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 342/3 Gemarkung Schuttertal (Untertal 6a)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich dieses Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Untertal“ im Ortsteil Schuttertal, konkret im festgesetzten „Mischgebiet“ dieses Bebauungsplanes. Die grundsätzliche Zulässigkeit des Wohnbauvorhabens wurde bereits mit der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis abgestimmt. Das Vorhaben entspricht grundsätzlich den geltenden Bebauungsplanvorgaben. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat stimmte auch diesem Bauvorhaben einstimmig zu.

  3. Bau des Geh- und Radweges zwischen Dörlinbach und Schweighausen
    Landschaftsbauarbeiten: Bepflanzungsmaßnahmen aus Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) – Auftragsvergabe
    Im Zuge der Planung und Genehmigung des Geh- und Radweges zwischen Dörlinbach und Schweighausen musste auch ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Im LBP wurde der Eingriff der Baumaßnahme in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ermittelt, bewertet und entsprechende Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt. In verschiedenen Teilbereichen des neuen Geh- und Radweges müssen Pflanzmaßnahmen als Ausgleich für den Eingriff durchgeführt werden.
    Diese Bepflanzungsmaßnahmen (inkl. Fertigstellungspflege in 2023 und Entwicklungspflegen in 2024 sowie 2025) wurden beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt sieben Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Submission am 25. Mai 2022 lagen zwei Angebote vor.
    Die ausgeschriebenen Landschaftsbauarbeiten (Bepflanzungsmaßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)) für den Geh- und Radweg zwischen Dörlinbach und Schweighausen wurden einstimmig zum Angebotspreis von 18.423,75 € brutto an die Firma Torsten Volk, Forst- und Baumpflege GmbH & Co KG aus Schuttertal vergeben. Die entstehenden Kosten werden durch das Land Baden-Württemberg getragen.

  4. Erneuerung und Austausch von Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde
    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 05. April 2022 stimmte der Gemeinderat den vorgestellten Planungen zur Erneuerung bzw. zum Austausch der Heizungsanlagen in der Kita St. Angela Dörlinbach und im Rathaus Schuttertal grundsätzlich zu. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt die weiteren notwendigen Schritte vorzubereiten bzw. durchzuführen (Zuschussantragstellung und Ausschreibung).
    Bezüglich der Heizungsarbeiten wurden zwischenzeitlich jeweils beschränkte Ausschreibungen nach VOB durchgeführt. Die erforderlichen Maurer- und Holzbauarbeiten sollen im Zuge von freihändigen Vergaben nach VOB beauftragt werden.
    Der Zuschuss wurde am 14.04.2022 beantragt. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Entgegen der üblichen Förderpraxis können die Vergaben bereits ab Antragsstellung erfolgen. Eine Vorlage des Bewilligungsbescheides muss nicht abgewartet werden.
    Seitens der Verwaltung wird hinsichtlich der Preisentwicklung und der Lieferproblematik vorgeschlagen, eine Vergabe der Aufträge auch ohne Bewilligung zu beschließen. Es gibt aktuell keine Anhaltspunkte, dass die Förderung nicht gewährt wird. Das Vorhaben entspricht komplett den Förderrichtlinien. Das Restrisiko, dass der Zuschuss nicht gewährt wird, ist verschwindend gering. Selbst wenn dies der Fall wäre, könnten Mehrkosten und entgangener Zuschuss durch Gewerbesteuermehreinnahmen finanziert werden. Bürgermeister Matthias Litterst und Gemeinderat Achim Zehnle sprachen sich daher für eine schnellstmögliche Auftragsvergabe aus.
    a)   Kindertageseinrichtung St. Angela Dörlinbach
    Heizungsarbeiten:
    Insgesamt wurden acht Fachfirmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Beim Submissionstermin am 07. Juni 2022 lagen zwei Angebote frist- und formgerecht vor. Günstigster Bieter ist die Firma Fus und Sohn aus Haslach.
    Maurerarbeiten:
    Insgesamt wurden zwei Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Günstigster Bieter ist die Firma Anton Himmelsbach aus Schuttertal.
    Die Aufträge zur Erneuerung und zum Austausch der Heizungsanlage in der Kindertageseinrichtung St. Angela Dörlinbach wurden schließlich einstimmig wie folgt vergeben:
    -       die Heizungsarbeiten zum Angebotspreis von 87.177,62 € brutto an die Firma Fus und Sohn GmbH in Haslach und
    -       die Maurerarbeiten zum Angebotspreis von 3.672,58 € brutto an die Firma Anton Himmelsbach aus Schuttertal.
    b)  Rathaus im Ortsteil Schuttertal
    Heizungsarbeiten:
    Insgesamt wurden acht Fachfirmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Beim Submissionstermin am 07. Juni 2022 lagen zwei Angebote frist- und formgerecht vor. Günstigster Bieter ist die Firma Fus und Sohn aus Haslach.
    Maurerarbeiten:
    Insgesamt wurden zwei Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Günstigster Bieter ist die Firma Anton Himmelsbach aus Schuttertal.
    Holzbauarbeiten:
    Insgesamt wurden vier Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Günstigster Bieter ist die Firma Elztalholzhaus aus Schuttertal.
    Die Aufträge zur Erneuerung und zum Austausch der Heizungsanlage im Rathaus im Ortsteil Schuttertal wurden einstimmig wie folgt vergeben:
    -       die Heizungsarbeiten zum Angebotspreis von 110.871,62 € brutto an die Firma Fus und Sohn GmbH in Haslach und
    -       die Maurerarbeiten zum Angebotspreis von 7.983,39 € brutto an die Firma Anton Himmelsbach aus Schuttertal sowie
    -       die Holzbauarbeiten zum Angebotspreis von 8.270,38 € brutto an die Firma Elztalholzhaus aus Schuttertal.

  5. Jugendförderung für hallensporttreibende Vereine 2022
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Förderbeiträge für das Jahr 2022 für die Jugendarbeit der nachfolgenden hallensporttreibenden Vereine:
    Tennisclub Schuttertal 400 €, Sportverein Dörlinbach 170 €, Ringersportverein Schuttertal 1.380 €, 
    Turnverein Schuttertal 1.040 €, Tischtennisclub Seelbach-Schuttertal 300 €, Sportgemeinschaft Schweighausen 740 €, Kath. Frauenbund Schweighausen 80 €, Geisberger Geisenmeckerer 90 €.

  6. Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Schuttertal
    Beschluss über die Elternbeiträge für das KITA-Jahr 2022/2023
    Die Vertreter des Gemeinde- und Städtetages und der vier Kirchen in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im kommenden Kita-Jahr 2022/2023 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch die Elternbeteiligung anzustreben. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3,9 Prozent zunächst für ein Jahr zu empfehlen.
    Im Jahr 2021 lag der Kostendeckungsgrad bei nur 14,09% der Betriebskosten.
    Die gemeinsame Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legt eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahre in der Familie zu Grunde. Ziel ist es, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten (Württembergisches Erhebungsprinzip mit der familienbezogenen Sozialstaffelung). Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
    Bereits bei der Beschlussfassung der Elternbeiträge für das Kita-Jahr 2021/2022 wurde festgestellt, dass in den Vorjahren von den Regelbeitragsempfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände zugunsten der Eltern abgewichen wurde. Statt 30 Wochenstunden wurde dem Beitrag eine Grundbetreuungszeit von 32 Wochenstunden zugrunde gelegt. Damit lag der bislang erhobene Elternbeitrag unter der Empfehlung. Im Zuge der Anpassung der Elternbeiträge für das kommende Kita-Jahr soll nun ein einheitlicher Regelbeitrag für Betreuung bis zu 30 Wochenstunden, der der Regelbeitragsempfehlung (Berechnungsgrundlage 30 Wochenstunden) entspricht, festgelegt werden.
    Für die „GT-light-Betreuung“ wurde aufgrund der 2 GT- und 3 VÖ-Tage ein neuer Beitrag festgelegt. Von den Kommunalen Landesverbänden sowie den Kirchen erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe eines Ganztagesbeitrages. Die Kirchengemeinde empfiehlt, sich bei der Kalkulation am Krippenbeitrag zu orientieren. Zusätzlich wird für die warme Mittagsverpflegung an den zwei langen Tagen eine Verpflegungspauschale erhoben.
    In der Wald- und Natur-Kita werden zwei Betreuungszeiten angeboten. Eine Halbtagsbetreuung (7:30-12:30 Uhr) und Verlängerte Öffnungszeiten (7:30- 14:30 Uhr). Für die Kalkulation der Verlängerten Öffnungszeiten wurde die Beitragsempfehlung entsprechend der Stundenanzahl hochgerechnet.
    Die Kirchen und Kommunalen Landesverbände erläutern in ihren Empfehlungen, dass für eine Halbtagsbetreuung eine Reduzierung des RG-Beitrags von bis zu 25 % gerechtfertigt sein kann. Im Vergleich zu anderen Gemeinden und im Hinblick auf die ungewisse Kostenentwicklung des neuen Betreuungsangebotes wird von dieser Reduzierung kein Gebrauch gemacht. Für die Kalkulation der Halbtagsbetreuung wurde deshalb die RG-Beitragsempfehlung entsprechend der Stundenanzahl heruntergerechnet.
    Die Elternbeiträge werden für 11 Monate erhoben.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schuttertal für das Kita-Jahr 2022/2023 entsprechend der nachfolgenden Beitragstabelle anzupassen:

















  1. 7. Beratung und Beschlussfassung über Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Schuttertal
    Herr Frank Edelmann vom beratenden Büro KommunalKonzept BW GmbH aus Freiburg erinnerte einleitend an die Beratungen zu diesem Thema in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates und verwies auf die Sitzungsunterlagen. In der fortgeschriebenen Matrix und Definitionstabelle wurden die mehrheitlichen Rückmeldungen eingearbeitet. Darüber hinaus gab es Abstimmung mit dem seitens der Gemeinde Schuttertal beauftragten Rechtsanwalt Dr. Mock weitere Konkretisieren bzw. Hinweise:
    -       Reduzierung des Anerkennungszeitraums bei der „Rückkehr-Regelung“
    -       Konkretisierung der Formulierung „Erwerbstätigkeit in der Gemeinde“
    -       Regelung bei Punktegleichheit (Entscheidung durch Los)
    Die Matrix hat nun ein Verhältnis Sozialbezugskriterien mit max. 50 erreichbaren Punkten zu Ortsbezugskriterien mit ebenfalls maximal 50 erreichbaren Punkten.
    Bürgermeister Matthias Litterst verwies auf die rechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Mock. Einheimische Bewerber und sogenannte „Rückkehrer“ müssen aufgrund geltender Rechtsprechung unterschiedlich bewertet werden, wobei die einheimischen Bauinteressenten eine höhere Wertung (maximal 20 Punkte) erhalten müssen, als die „Rückkehrer“ (vorgeschlagen waren 10 Punkte). Bürgermeister Matthias Litterst erinnerte daran, dass oftmals gebürtige Schuttertäler für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Studium) außerhalb der Gemeinde wohnen, trotzdem mit dem Heimatort verbunden bleiben und später in der Gemeinde auch bauen wollen. Gerade für dieses Klientel muss der rechtlich noch vertretbare Bewertungsrahmen ausgeschöpft und die rechtlich mögliche Maximalpunktzahl (maximal 15 Punkte) angesetzt werden können, was der Gemeinderat auch einstimmig so beschloss.
    Weiterer Diskussionspunkt war die Wertung von „einfachen“ aktiven Mitgliedern der Blaulichtorganisationen (z.B. Feuerwehr oder DRK) im Vergleich zu besonders verantwortlichen Mitgliedern (z.B. Vorstandschaft) anderer Vereine. Bürgermeister Matthias Litterst schlug vor, die Verantwortlichen der Vereine aufgrund ihres besonderen Engagements und der Tatsache, dass Vereinsvorstände mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können, geringfügig höher zu bewerten als einfache aktive Mitglieder der Blaulichtorganisationen (20 Punkte zu 15 Punkte). Gemeinderat Achim Zehnle pflichtete diesem Vorschlag bei. Gemeinderätin Julia Schraudolph sprach sich dafür aus, die beiden Bewerbergruppen (z.B. aktiver einfacher Feuerwehrmann im Vergleich beispielsweise zu einem Vereinsvorstand) gleichwertig mit je 20 Punkten einzustufen, was aber bei einer Ja-Stimme und 10 Gegenstimmen mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt wurde. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Differenzierung dieser beiden Bewerbergruppen wie von Bürgermeister Matthias Litterst vorgeschlagen einstimmig zu.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich nach ausführlicher Diskussion die Grundlagen der Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Schuttertal zur Vergabe gemeindeeigener Bauplätze gemäß Beratung und Festlegungen aus der Gemeinderatsitzung vom 24. Mai 2022 und den Korrekturen nach Prüfung durch den beauftragten Rechtsanwalt Dr. Mock.
    Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig beauftragt, mit der KommunalKonzept BW GmbH die Bauplatzvergaberichtlinien auf Basis der heutigen Beschlussfassung auszufertigen und zur finalen Beschlussfassung in der Gemeinderatsitzung im Juli 2022 vorzulegen.

    8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

    9. Bekanntgaben der Verwaltung
    a)   Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24. Mai 2022
    b)   Aktuelles
    Bürgermeister Matthias Litterst erinnerte an das Ortsteiljubiläum in Dörlinbach im Jahr 2025. Analog der Vorgehensweise in den Ortsteilen Schweighausen und Schuttertal sollen ab Herbst erste Workshops und Infoveranstaltungen zur Ideensammlung durchgeführt werden. Die Termine werden frühzeitig u.a. im Mitteilungsblatt der Gemeinde bekannt gegeben.