Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16. November 2021

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a)   Neubau des Wohnbereichs am Bauernhaus auf dem Grundstück Flurst.Nr. 240 Gemarkung Schuttertal (Kambach 6)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich des Ortsteiles Schuttertal. Geplant ist der Abbruch des Wohnbereiches am bestehenden Hofgebäude und anschließend die Neuerrichtung an gleicher Stelle.
    Seitens des Landratsamtes Ortenaukreis wurde bereits abgeklärt, dass denkmalschutzrechtliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.
    b)  Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flurst.Nr. 193 Gemarkung Schweighausen (Gartenstr. 23)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Schweighausen. Vorgaben eines Bebauungsplanes bestehen also nicht. Das Bauvorhaben wurde vorab hinsichtlich seiner grundsätzlichen Zulässigkeit mit dem Landratsamt Ortenaukreis, Baurechtsamt, abgestimmt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher auch zu diesem Bauvorhaben einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.

  3. Modernisierung der Alten Schule Dörlinbach – Vergaben
    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27. Juli 2021 wurde beschlossen die erforderlichen Ausschreibungen zur Modernisierung der „Alten Schule“ Dörlinbach durchzuführen. Konkret wurden in den letzten Wochen folgende Gewerke nach der geltenden VOB beschränkt ausgeschrieben: Malerarbeiten und Schreinerarbeiten.
    a)   Malerarbeiten
    Insgesamt wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei der Submission am 08.11.2021 war ein Angebot frist- und formgerecht eingereicht.
    Die ausgeschriebenen Malerarbeiten wurden bei einer Enthaltung einstimmig zum Angebotspreis von brutto 38.833,39 € an die Firma Benjamin Zehnle aus Schuttertal-Dörlinbach vergeben.
    b)  Schreinerarbeiten
    Insgesamt wurden sechs Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei der Submission am 08.11.2021 war kein Angebot frist- und formgerecht eingereicht.
    Nach § 17 VOB/A kann eine Ausschreibung aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht (§ 17 Abs.1 Nr. 1 VOB/A) – die durchgeführte Ausschreibung wurde also mangels Angebotseingang aufgehoben.
    Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bezüglich des weiteren Verfahrens können die ausgeschriebenen Arbeiten per Direktauftrag (Auftrag bis 5.000 € netto) und/oder im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Auftrag bis 100.000 €) vergeben werden. Die Marktüblichkeit der Preise muss geprüft werden.
    Die Arbeiten zur Ertüchtigung der bestehenden Türen wurden bei einer Enthaltung einstimmig per Direktauftrag zum Angebotspreis von 2.552,55 € an die Schreinerei Marc Winterer aus Schuttertal-Schweighausen vergeben.
    Die Arbeiten zur Lieferung und zum Einbau der neuen Brandschutztüren wurden bei einer Enthaltung einstimmig im Rahmen einer freihändigen Vergabe zum Angebotspreis von 15.855,98 € an die Firma Elztal Holzhaus GmbH aus Schuttertal-Schweighausen vergeben.
    c)   Sanitärinstallationsarbeiten
    Die Sanitärinstallationsarbeiten wurden bei einer Enthaltung einstimmig zum Angebotspreis von brutto 5.893,48 € per Direktauftrag an die Firma Zehnle & Geiger aus Lahr-Reichenbach vergeben.

  4. Wohnraumoffensive Baden-Württemberg - Grundsatzbeschluss der Gemeinde Schuttertal
    Die angemessene Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist ein vorrangiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. Sie hat zu diesem Zweck die Wohnraumoffensive BW ins Leben gerufen und begleitend die finanzielle Grundlage geschaffen, um Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung dieses Ziels zu unterstützen.
    Neben dem Grundstücksfonds BW – Hilfe für eine aktive Grundstückspolitik – und der Wiedervermietungsprämie zur Leerstandsaktivierung wird durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW den Kommunen eine ganzheitliche Unterstützung auf dem Weg hin zur tatsächlichen Umsetzung von bezahlbaren Wohnbauprojekten angeboten. Die Aufgaben der Basisberatung und Lotsenfunktion im Rahmen des Kompetenzzentrums Wohnen BW hat das Land der Landsiedlung Baden-Württemberg zur Umsetzung übertragen.
    Das Unterstützungspaket des Kompetenzzentrums Wohnen BW besteht aus mehreren Elementen. So können nach einer kostenfreien Basisberatung als Eingangstor in das Beratungssystem modular aufgebaute und flexibel kombinierbare Beratungsleistungen in An-spruch genommen werden. Für die einzelnen Bausteine steht jeweils ein Pool von qualifizierten Beratungsdienstleistern zur Verfügung.
    Die konkreten Beratungsleistungen decken auf dem Weg hin zum tatsächlichen Baubeginn – von der Grundlagenermittlung, der begleitenden Kommunikation und Bürgerbeteiligung, der Überführung in städtebauliche Rahmensetzungen, der Entwicklung bedarfsgerechter und wirtschaftlich leistbarer Umsetzungskonzepte und der entsprechenden Flächenentwicklung - alle wesentlichen Umsetzungsschritte ab.
    Das Kompetenzzentrum Wohnen BW nimmt flankierend während des gesamten Prozesses eine ebenfalls kostenfreie Lotsenfunktion wahr, um den Durchlauf durch die einzelnen Beratungsbausteine zeitlich zu optimieren und insgesamt die Beratungsleistungen zielorientiert zu organisieren.
    Die Förderung der Beratungsleistungen durch die Dienstleister der Beratungspools erfolgt durch das begleitende Landesförderprogramm Kompetenzzentrum Wohnen BW (Bezahl-bar Wohnen – Beratung für Kommunen) mit einem Fördersatz in Höhe von 80 Prozent bis zu Maximalfördergrenzen je Beratungsmodul.
    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung durch die Kommune ist ein Beschluss des Gemeinderats, in dem zum Ausdruck kommt, dass dieser sich aufgrund einer vorhandenen Nachfrage an bezahlbaren Wohnungen dem Thema der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum annehmen und hierzu unterstützt durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW Umsetzungsschritte einleiten will.
    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss hierzu:
    Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal beabsichtigt sich dem Thema der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum anzunehmen. Hierfür sollen Impulse zur Entwicklung geeigneter Flächen und die Initiierung bedarfsgerechter Umsetzungskonzepte mit einem auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnittenen und an sozialen Maßstäben orientierten Wohnungsmix gesetzt werden. Konkrete Umsetzungsschritte sollen - unterstützt durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW - eingeleitet werden.

  5. Festlegung von Bewertungsrichtlinien für die Erstellung der Eröffnungsbilanz
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf erinnerte daran, dass die Gemeinde Schuttertal zum 1. Januar 2019 ihr Rechnungswesen vom kameralen System auf das doppische „Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ (NKHR) umgestellt hat. § 95 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet die Gemeinde dazu, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Diese Bilanz umfasst die vier Bereiche „Anlagevermögen“, „Finanzvermögen“, „Eigenkapital“ und „Fremdkapital“ und bildet somit das Vermögen, wie auch die Verbindlichkeiten der Gemeinde Schuttertal zu diesem Stich-tag ab. Die Eröffnungsbilanz stellt die Basis dar, welche durch die Resultate des Ergebnis- und Finanzhaushalts in eine Jahresschlussbilanz fortgeschrieben werden.
    Um die entsprechenden Positionen bewerten zu können, ist die Verfassung einer Bewertungsrichtlinie erforderlich, welche dann Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist. Diese umfangreiche Richtline war der Beschlussvorlage beigefügt und gibt detailliert über die anzuwendenden Vorschriften Auskunft. Sie orientiert sich am Leitfaden zur Bilanzierung (derzeit 3. Auflage) sowie an den Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung.
    Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Bewertungsrichtlinie für die Erstellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schuttertal einstimmig zu.

  6. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderat Michael Vögele fragte nach, bis wann mit der Veröffentlichung des neuen Heimatbuches für den Ortsteil Schuttertal gerechnet werden kann. Ursprünglich war vorgesehen, diese Neuauflage im Rahmen des Ortsteiljubiläums im Jahr 2020 vorzustellen. Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf stellte fest, dass für 2022 eine Ausstellung des Historischen Vereins geplant ist, in dessen Rahmen das neue Buch veröffentlicht wird.

  7. Bekanntgaben der Verwaltung
    a)   Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26. Oktober 2021
    b)  Aktuelles
    Bürgermeister Matthias Litterst erinnerte an den Impfaktionstag am 21. November 2021 in Seelbach und stellte fest, dass dieses Angebot auch von Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schuttertal genutzt werden kann. Hierfür dankte er der Gemeinde Seelbach und allen weiteren Beteiligten.
18.11.2021