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Bericht über Beschlussfassungen im schriftl. Verfahren gem. § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) u. Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 GemO

Mit Schreiben des Landratsamtes Ortenaukreis, Gesundheitsamt, vom 23. März 2020 wurde den Gemeinden ausdrücklich empfohlen, alle Sitzungen kommunaler Gremien, also auch des Gemeinderats, abzusagen. Aufgrund dieser Empfehlung wurden in den vergangenen Wochen folgende Beschlüsse des Gemeinderats im schriftlichen Verfahren gefasst bzw. nachfolgende Eilentscheidung des Bürgermeisters getroffen:

A. Beschlüsse im schriftlichen Verfahren

  1. Einzelbauvorhaben
    Im schriftlichen Verfahren stimmte der Gemeinderat einstimmig folgenden Bauvorhaben zu:
    a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Carport auf dem Grundstück Flurst.Nr. 586 Gemarkung Schuttertal (Am Kapf 13)
    b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flurst.Nr. 562 Gemarkung Schweighausen (Kniesteinweg 31) – Änderungspläne – im Kenntnisgabeverfahren
    c) Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Flurst.Nr. 449 Gemarkung Dörlinbach (Im Schelmenwinkel 9) –geänderte Ausführung des Carport

  2. Antrag auf Bezuschussung der Erzeugergemeinschaft Weideland Schuttertal e.V. für den geplanten Anbau von Kühl- und Zerlegeräumen an das bestehende Schlachthaus auf dem Grundstück Kapellenweg, FlstNr. 198/1 Seelbach; Gemarkung Wittelbach
    Hierzu wurden im schriftlichen Verfahren einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
    a) Die Gemeinde Schuttertal gewährt der Erzeugergemeinschaft Weideland Schuttertal e.V. einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro für die Erweiterung des bestehenden Schlachthauses um Kühl- und Zerlegeräume.
    b) Die Auszahlung erfolgt mit Beginn der Rohbauarbeiten in Höhe von 10.000 Euro. Die Schlusszahlung i. H. v. 5.000 Euro erfolgt mit der Vorlage des Verwendungsnachweises nach Fertigstellung.
    c) Die berücksichtigungsfähigen Gesamtausgaben werden auf 300.000 Euro festgelegt. Der interkommunale Fördersatz wird auf 15% festgeschrieben, welcher zu gleichen Teilen zwischen den drei Kommunen Lahr, Seelbach und Schuttertal aufgeteilt wird.
    d) Die Bewilligung wird gegenstandslos, wenn die Maßnahme nicht bis zum 31. Mai 2021 fertiggestellt ist.
    e) Ermäßigen sich die zugrunde gelegten Baukosten um mehr als 10% wird die Zuwendung entsprechend gekürzt.

  3. Anschaffung von Datenlogger für die Wasserversorgung der Gemeinde Schuttertal
    Der Gemeinderat fasste im schriftlichen Verfahren einstimmig den Beschluss, zur Überprüfung und Überwachung der Wasserversorgung Datenlogger vom TYP ZONESCAN 820 der Firma Gutermann Technology GmbH aus Ravensburg entsprechend dem Angebot vom 30.01.2020 zum Angebotspreis von 12.417,65 € brutto (da vorsteuerabzugsberechtigt netto 10.435 €) zu beschaffen.

  4. Beschaffung und Anbau von sechs Defibrillatoren an den öffentlichen Gebäuden der Gemeinde
    Außerdem beschloss der Gemeinderat im schriftlichen Verfahren einstimmig den Kauf von sechs Defibrillatoren der Marke „HeartStart 1“ des Herstellers Philipps bei der Firma medic assist GmbH & Co. KG. Die vorgesehenen Standorte sind die drei Turn- und Festhallen, das Bergdorfhaus sowie die Rathäuser in Dörlinbach und Schuttertal. Die Kosten belaufen sich auf brutto 11.710 €.

  5. Abschaltung des nächtlichen Kirchenglockenschlages im Ortsteil Dörlinbach und Erneuerung der Turmuhr
    Desweiteren fasste der Gemeinderat im schriftlichen Verfahren einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Der nächtliche Kirchenglockenschlag im Ortsteil Dörlinbach wird im Zeitraum von 22.00 Uhr (inklusive) bis 6.59 Uhr eingestellt.
    b) Gleichzeitig wurde der Auftrag zur Automatisierung der Turmuhr mittels einer Funkschaltuhr auf Basis des Angebotes vom 27.02.2020 an die Firma Schneider Turmuhren in Schonach zum Angebotspreis von 6.762,77 € vergeben.
    Grundlage für diese Beschlüsse war ein Antrag verschiedener Anlieger der Kirche, welche um das Abschalten des Kirchenglockenschlages gebeten haben.

  6. Teilerneuerung der „Brücke in der Hub“, Ortsteil Dörlinbach – Zustimmung zum geänderten Sanierungskonzept und Durchführung der Ausschreibung
    Die grundsätzlichen Entscheidungen zur Teilerneuerung der „Brücke in der Hub“ im Ortsteil Dörlinbach wurden bereits in öffentlichen Gemeinderatssitzungen gefasst. Die Planung wurde nochmals angepasst, so dass die Zufahrt von Süden, also von Schweighausen kommend, verbessert wird. Die Rechtsabbieger müssen künftig nicht mehr komplett auf die Gegenfahrbahn ausschwenken.
    Der Gemeinderat stimmte im schriftlichen Verfahren einstimmig dem geänderten Plankonzept zu und beauftragte die Verwaltung die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. 

B. Eilentscheidung des Bürgermeisters

  1. Leerrohrlückenschluss Schuttertal-Dörlinbach
    Vergabe von Erd-, Kabelleitungstiefbau-, Wasserversorgungs- und Verkehrswegebauarbeiten
    Die Erd-, Kabelleitungstiefbau-, Wasserversorgungs- und Verkehrswegebauarbeiten zur Schließung der Leerrohrlücke zwischen Schuttertal und Dörlinbach bzw. zur Erneuerung der Wasserversorgungshauptleitung am nördlichen Ortseingang von Dörlinbach wurden am 15.02.2020 öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 09.03.2020 statt. Eigentlich sollte der Vergabebeschluss zeitnah Ende März in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung gefasst werden, was aber nun aufgrund der Hinweise des Gesundheitsamtes zum Corona-Virus unterbleiben muss. Das Unternehmen war nur bis zum 09.04.2020 an das Angebot gebunden.
    Aus diesen Gründen ist die Vergabe über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 GemO gerechtfertigt. Es handelt sich um eine dringende Angelegenheit, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats (aktuell frühestens am 16.06.2020) aufgeschoben werden kann. Die Verschiebung der Vergabe hätte erhebliche Nachteile für die Gemeinde (Neuausschreibung und dadurch zeitlicher Verzug). Die Vergabe ist unbedenklich, zumal ein formelles Ausschreibungsverfahren nach VOB durchgeführt wurde und dem Gemeinderat letztlich ein gleichlautender Beschluss vorgelegt worden wäre.
    Bürgermeister Carsten Gabbert beauftragte daher die Firma Tiefbau Schöpf GmbH aus Oberharmersbach mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zum Angebotspreis von 395.822,75 € brutto
17.04.2020