Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13. April 2021

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Errichtung von zwei Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Flurst.Nr. 2/6 Gemarkung Dörlinbach (Oberdorf 5)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben in nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Dörlinbach. Vorgaben eines Bebauungsplanes bestehen nicht. Öffentliche Belange stehen dem geplanten Gaubenaufbau nicht entgegen. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zum vorgelegten Bauantrag.
    b) Umbau der bestehenden Garage zum Haus der Jugend-Raum für die Ministranten der Pfarrei St. Antonius auf dem Grundstück Flurst.Nr. 441/42 Gemarkung Schuttertal (Pfarrgutstr. 6)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich dieses Vorhaben im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Schuttertal. Öffentliche Belange stehen auch dieser Planung nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Auch hierzu erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde.

  3. DigitalPakt Schule
    Vorstellung der Planung der Kabelinfrastruktur für alle drei Schulhäuser und Ausschreibung der Arbeiten
    Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf stellte einleitend fest, dass die Grundschule Schuttertal in allen drei Schulhäusern im Rahmen der Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ eine strukturierte EDV-Verkabelung erhält. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine flächendeckende Breitbandversorgung der Unterrichtsräume über WLAN zu ermöglichen. Zudem soll in jedem Klassenzimmer auch die Möglichkeit eines festen Datenanschlusses geschaffen werden. Die Entwurfsplanung wurde der Verwaltung bereits in einem Vorgespräch vorgestellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Gleichermaßen wurden die Pläne auch der EDV-Firma ComComS, welche die Schule in EDV-Fragen betreut und die medialen Geräte im Rahmen des DigitalPakts beschafft und betreut, zugeleitet.
    Die geschätzten Bruttokosten der Maßnahme liegen bei 66.044,99 EUR. Das Vorhaben wird mit Landesmitteln i. H. v. 42.900 EUR bezuschusst.
    Frau Diana Neumaier vom planenden Büro VERTEC GmbH aus Ettenheim stellte anschließend die geplante Verkabelung vor. Die erforderlichen Arbeiten sollen zeitnah ausgeschrieben werden, so dass die Maßnahme in den Sommerferien durchgeführt werden kann.
    Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung zur strukturellen EDV-Verkabelung der Grundschule Schuttertal in den Schulhäusern Schuttertal, Dörlinbach und Schweighausen durch die Firma VERTEC aus Ettenheim einstimmig zu und beauftragte schließlich die Ausschreibung der Arbeiten. 
     
  4. Erstellung eines Bebauungsplanes „Kappelberg IV“, Ortsteil Dörlinbach
    Vergabe der Planungsaufträge für das Bauleitplanverfahren, die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung, die Erstellung des Entwässerungskonzeptes und die Überprüfung der Erschließungsanlagen
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle erinnerte einleitend daran, dass bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kappelberg IV“ nach § 13b BauGB beschlossen wurde. Hintergrund dieses Aufstellungsbeschlusses war unter anderem, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB nur noch für die Bebauungspläne angewendet werden konnte, deren Aufstellung bis zum 31.12.2019 auch formal beschlossen wurde. Um die Anwendung dieses Verfahrens zu sichern, wurde das Verfahren im Dezember 2019 schon formal eingeleitet. Das Vorhaben soll nunmehr konkretisiert werden. Hierzu bedarf es der Beauftragung verschiedener Fachbüros.
    Der Gemeinderat beauftragte daher jeweils einstimmig
    a) das Planungsbüro Fischer aus Freiburg auf Grundlage des Honorarangebotes vom 24.03.2021 mit der Erstellung des Bebauungsplanes „Kappelberg IV“,
    b) das Büro Bioplan aus Bühl auf Grundlage des Honorarangebotes vom 27.02.2021 mit der Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung,
    c) das Ingenieurbüro Siggelkow GmbH aus Offenburg auf Grundlage des Honorarangebotes vom 25.03.2021 mit der Erstellung des Entwässerungskonzeptes und der Überprüfung der geplanten Erschließungsanlagen.

  5. Ausschreibung von Landschaftspflegearbeiten für die Jahre 2021-2023
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle wies zunächst darauf hin, dass im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schuttertal am 05.03.2021 Mäharbeiten an der Schutter und Teilen des Geissbaches sowie Mulcharbeiten entlang öffentlicher Straßen und Wege öffentlich ausgeschrieben wurden. Durchzuführen sind die Arbeiten im Juni/Juli 2021, 2022 bzw. 2023. Insgesamt wurden jeweils zwei Angebote abgegeben.

    a) Mäharbeiten entlang Schutter und Geissbach
    Die Aufträge zur Durchführung der ausgeschriebenen Landschaftspflegearbeiten „Mäharbeiten an der Schutter und Teilen des Geissbaches“ für die Jahre 2021-2023 wurden einstimmig wie folgt vergeben:
    • Los 1 – Ortsteil Schweighausen zum Angebotspreis von 29.768,30 € an Eugen Göppert, Landschaftspflege, Bergstr. 3, Schuttertal-Schweighausen
    • Los 2 – Ortsteil Dörlinbach zum Angebotspreis von 15.196,42 € an Eugen Göppert, Landschaftspflege, Bergstr. 3, Schuttertal-Schweighausen
    • Los 3 – Ortsteil Schuttertal zum Angebotspreis von 22.368,37 € an Eugen Göppert, Landschaftspflege, Bergstr. 3, Schuttertal-Schweighausen
    b) Mulcharbeiten entlang öffentlicher Straßen/Wege
    Der Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Landschaftspflegearbeiten „Mulcharbeiten entlang öffentlicher Straßen/Wege“ für die Jahre 2021-2023 wurde einstimmig zum Angebotspreis von 8.610,13 € an den Forstbetrieb Zehnle, Konrad Zehnle, In der Steig 4, Schuttertal-Schweighausen vergeben.

  6. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den Gemeinden Seelbach, Schuttertal, Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg, Ettenheim, Ringsheim, Rust, Kappel-Grafenhausen, Schwanau, Meißenheim und Neuried auf die Stadt Lahr und Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr
    Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch den Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal
    Bereits im Frühjahr 2019 hat die Verwaltung den Gemeinderat auf die Entwicklungen im Gutachterausschusswesen hingewiesen. Hintergrund ist die Novellierung der Gutachterausschussverordnung GuAVO, die das Gutachterausschusswesen in Baden-Württemberg regelt. Das Gutachterwesen bleibt weiterhin eine kommunale Aufgabe, es wird aber zur Erfüllung der Aufgaben nach §§ 192 bis 199 BauGB eine Zusammenführung benachbarter Gutachterausschüsse notwendig. Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle stellte fest, dass alle Kommunen des Altkreises Lahr einen gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Lahr bilden werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal hat hierzu am 12. März 2019 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst. Der erforderliche Personalaufbau in der Geschäftsstelle in Lahr mit qualifiziertem Personal kann nur schrittweise erfolgen. Deshalb können die Aufgaben der Gutachterausschüsse nicht zeitgleich auf die Stadt Lahr übertragen werden. Als erste Kommune ist die Gemeinde Seelbach zum 01. Juli 2020 dem gemeinsamen Gutachterausschuss in Lahr beigetreten. Die Gemeinden Friesenheim und Schuttertal sollen nun zum 01. Juli 2021 folgen.
    Der Gemeinderat fasste anschließend einstimmig folgende Beschlüsse:
    - Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Entwicklung des gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr zur Kenntnis.
    - Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, in der die Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den Gemeinden Seelbach, Friesenheim und Schuttertal auf die Stadt Lahr geregelt ist, zu.
    - Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuellen geringfügigen Änderungen der Vereinbarung in eigener Zuständigkeit zuzustimmen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, beim „Beitritt“ weiterer Gemeinden (d.h. Übertragung der Aufgaben nach GuAVO weiterer Teilnehmergemeinden aus dem ehemaligen Landkreis Lahr auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr) jeweils die dafür erforderliche neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen und die bis dahin bestehende aufzuheben. 

  7. Gutachterausschuss der Gemeinde Schuttertal
    Neubestellung der Mitglieder zum 01.05.2021
    Die Amtszeit des aktuellen Gutachterausschusses der Gemeinde Schuttertal für die Ermittlung von Grundstückswerten und Bodenrichtwerten läuft zum 30.04.2021 ab. Nach § 192 BauGB i.V.m. § 1 der Gutachterausschussverordnung sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden zu bilden. Die Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Gutachter beträgt vier Jahre (also eigentlich grundsätzlich bis zum 30.04.2025 - wie aber unter TOP 6 der Sitzung geschildert, sollen die Aufgaben des Gutachterausschusses der Gemeinde Schuttertal zum 01.07.2021 an die Stadt Lahr abgegeben werden.)
    Für diese Übergangszeit bestellte der Gemeinderat einstimmig folgende ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses: Vorsitzender Stefan Göppert, In der Steig 3a, stellv. Vorsitzender Peter Klimsch, Untertal 16 und Gutachter Eugen Göppert, Bergstr. 3.

  8. Freiwillige Feuerwehr Schuttertal
    Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters sowie des Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Schweighausen und seines Stellvertreters
    Der Gemeinderat stimmte der Wahl des Herrn Achim Zehnle zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schuttertal und des Herrn Frank Wangler zu dessen Stellvertreter gemäß § 8 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg einstimmig zu.
    Ebenso stimmte der Gemeinderat der Wahl des Herrn Simon Spitz zum ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schuttertal, Einsatzabteilung Schweighausen und des Herrn Johannes Neumaier zu dessen Stellvertreter gemäß § 8 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg einstimmig zu. Abschließend dankte Bürgermeister Matthias Litterst den Gewählten für ihr großes Engagement und die stets gute Zusammenarbeit.

  9. Umbau und Erweiterung der Pfarrscheune Schuttertal
    Die Inbetriebnahme der Pfarrscheune soll frühestens zum 01.06.2021 (alternativ zum 01.07.2021) er-folgen. Abs diesem Zeitpunkt sollen auch die zwei Wohnungen im Erdgeschoss sowie die zwölf Zimmer in der selbstverantworteten Pflegewohngruppe belegt werden. Um die Ausschreibung dieser Räumlichkeiten vorzunehmen, muss zunächst die Festlegung der Miete durch den Gemeinderat erfolgen. Rechnungsamtsleiterin Lisa Kopf erläuterte sodann die einzelnen Mietberechnungen für die verschiedenen Räumlichkeiten in der Pfarrscheune Schuttertal.

    a) Ermittlung und Festsetzung der Miete für Wohnraum in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft „Pfarrscheune“
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Festsetzung der monatlichen Kaltmiete für ein Zimmer ohne Bad in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft „Pfarrscheune“ i. H. v. 345 EUR. Zusätzlich wurde eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung i. H. v. 130 EUR beschlossen. Die voraussichtliche Warmmiete beträgt damit 475 EUR. Die exakte Betriebskostenabrechnung erfolgt im Folgejahr.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Festsetzung der monatlichen Kaltmiete für ein Zimmer mit Bad in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft „Pfarrscheune“ i. H. v. 365 EUR. Zusätzlich wurde eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung i. H. v. 130 EUR beschlossen. Die voraussichtliche Warmmiete beträgt damit 495 EUR. Die exakte Betriebskostenabrechnung erfolgt im Folgejahr.

    b) Ermittlung und Festsetzung der Miete für die separaten Wohnungen
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Festsetzung der monatlichen Kaltmiete für die im Erdgeschoss befindliche Wohnung 1 (63,7 m²) i. H. v. 595 EUR. Zusätzlich wurde eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung i. H. v. 175 EUR beschlossen. Die voraussichtliche Warmmiete beträgt damit 770 EUR. Die exakte Betriebskostenabrechnung erfolgt im Folgejahr.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Festsetzung der monatlichen Kaltmiete für die im Erdgeschoss befindliche Wohnung 2 (54,5 m²) i. H. v. 510 EUR. Zusätzlich wurde eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung i. H. v. 150 EUR beschlossen. Die voraussichtliche Warmmiete beträgt damit 660 EUR. Die exakte Betriebskostenabrechnung erfolgt im Folgejahr.
    c) Ausschreibung der Vermietung der Räumlichkeiten zum 01.06.2021
    Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Ausschreibung der Vermietung der Räumlichkeiten frühestens zum 01.06.2021.

  10. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  11. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16. März 2021
    b) Bekanntgabe der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren: Auftragsvergabe zur Möblierung der öffentlichen Räume in der Pfarrscheune Schuttertal (Stühle/Tische)
    Die Beschlussfassung zur Möblierung der öffentlichen Räume in der Pfarrscheune Schuttertal (Anschaffung der Stühle und Tische) erfolgte im schriftlichen Verfahren mit Widerspruchsfrist bis einschließlich 25.03.2021. Konkret wurde der Auftrag an die Firma Hiller Objektmöbel GmbH aus Kippenheim zum Angebotspreis von 16.519,46 € brutto vergeben. Bestellt wurden 100 Stühle und 25 Tische, die in Form und Farbe bereits analog für die Halle Schuttertal und das Bergdorfhaus Schweighausen beschafft wurden.
    c) Aktuelles
    Bürgermeister Matthias Litterst erinnerte daran, dass seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 viele Menschen gestorben sind. Viele starben infolge einer Corona-Erkrankung, andere wiederum unabhängig davon. All diese Menschen verbindet, dass sie sich durch die Einschränkungen in der Pandemie häufig nicht von ihren Familien und Freunden verabschieden konnten. Auch für Hinterbliebene ist es schwer, angemessen zu trauern. Um den in der Pandemie Verstorbenen zu gedenken, richtet Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 18. April 2021 eine zentrale Gedenkveranstaltung aus. Am Rathaus wird an diesem Tag die Flagge auf Halbmast gehisst.
    Abschließend stellte Bürgermeister Matthias Litterst fest, dass die wegen der Sanierung der L 102 in der Seelbacher Ortsmitte eingerichtete Verkehrsumleitung für den Durchgangsverkehr über 3,5 t gesperrt ist. Neben dem Lieferverkehr wurde die Umleitungsstrecke nun versuchsweise auch für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben – allerdings nur für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal einem Anhänger. Er appellierte an die Landwirte aus Schuttertal sich auch an diese Regelung zu halten, da ansonsten die Erleichterungen für den landwirtschaftlichen Verkehr wieder zurückgenommen werden können.
16.04.2021