Inhalt

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16. März 2021

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurst.Nr. 21 Gemarkung Schweighausen (bzw. auf einem abzutrennenden Teilgrundstück) – Bauvoranfrage
    Hauptamtsleiter Wolfgang Wölfle wies darauf hin, dass sich das Vorhaben im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Schweighausen befindet und eine gleichlautende Bauvoranfrage bereits im Jahr 2018 eingereicht wurde. Da seitens des Landratsamtes noch weitreichendere Untersuchungen gefordert wurden (schallschutztechnisches Gutachten und konkretere Aussagen zu den Lichtimmissionen hinsichtlich des angrenzenden Sportplatzes), wurde die Bauvoranfrage damals wieder zurückgezogen. Dieses Gutachten liegt zwischenzeitlich vor. Mit wesentlichen Einschränkungen für das Bauvorhaben aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist nicht zu rechnen. Trotzdem soll vor Erwerb der Teilfläche und Beantragung der Baugenehmigung die baurechtliche Situation nochmals formal über diese Bauvoranfrage geprüft werden. Die Erschließung soll über verschiedene Privatgrundstücke erfolgen. Auch diese Problematik kann im Rahmen dieser Bauvoranfrage verbindlich geklärt werden.
    Der Gemeinderat erteilte schließlich einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde zur vorgelegten Bauvoranfrage.
    b) Anbau eines unterkellerten Balkones auf dem Grundstück Flurst.Nr. 193/3 Gemarkung Schweighausen (Kniesteinweg 20b)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Bennacker“ und „Bennacker II“ im Ortsteil Schweighausen, konkret in der Schnittstelle dieser beiden Pläne. Baurechtlich stehen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Antragsteller hat somit auch einen Rechtsanspruch auf baurechtliche Genehmigung des Vorhabens.
    Auf dem betreffenden Grundstück ist allerdings als Grunddienstbarkeit auch ein privatrechtliches Brunnenrecht zugunsten des Gemeindegrundstücks Flurst.Nr. 7 Gemarkung Schweighausen eingetragen. Die Fassung der Quelle befindet sich an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Da dieser Bereich ca. 2-3 m tiefer liegt, möchte der Bauherr diesen Bereich an das vorhandene Höhenniveau anpassen. In Absprache mit dem Gemeindebauhof und nach Prüfung vor Ort wird folgendes ausdrücklich festgestellt/vereinbart bzw. soll soweit möglich als Nebenbestimmung bzw. Hinweis in die zu erstellende Baugenehmigung aufgenommen werden:
    • Die Quelle wird durch einen Schacht aus Stahlbeton gesichert. Dieser Schacht soll bis zur Oberkante der Aufschüttung geführt werden. Somit ist die Quelle zugängig. Die Quelle darf grundsätzlich durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden.
    • Die Arbeiten zur Quellsicherung werden daher durch den Gemeindebauhof begleitet, überwacht und letztlich auch abgenommen.
    Der Gemeinderat erteilte unter Festlegung der vorstehend genannten Nebenbestimmungen bzw. Hinweisen einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde zum vorgelegten Bauantrag.
    c) Errichtung einer Doppelgarage und einer Überdachung auf dem Grundstück Flurst.Nr. 37/1 Gemarkung Schweighausen (Bergstr. 22)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Bauvorhaben im nichtüberplanten Innerortsbereich des Ortsteiles Schweighausen. Auch dieses Vorhaben war bereits 2018 im Gemeinderat, musste aber nochmals umgeplant werden. Seitens des Landratsamtes muss geprüft werden, ob zur baurechtlichen Genehmigung des Vorhabens die Übernahme von Baulasten durch die Angrenzer erforderlich werden.
    Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.

  3. Teilerneuerung der Schutterbrücke „Herrenmatt“, Ortsteil Dörlinbach
    Vorstellung und Beschluss der Planung sowie Durchführung der Teilerneuerung
    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2019 wurde über die Förderung der Teilerneuerung der Schutterbrücke „Herrenmatt“ mit Mitteln aus dem „Kommunalen Sanierungsfonds Brücken“ informiert. Konkret wird ein Zuschuss in Höhe von 55.050 € (bei 110.100 € zuwendungsfähigen Kosten) gewährt. In der damaligen Gemeinderatssitzung wurde auch beschlossen, die Sanierungen der Prinschbachbrücke am Ziegelhüttenplatz sowie der Schutterbrücke „Hub“ vorzuziehen und in 2020 durchzuführen, was zwischenzeitlich auch tatsächlich erfolgt ist. Die Teilerneuerung der Schutterbrücke „Herrenmatt“ wurde für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.
    Im Haushaltsplan 2021 sind insgesamt 150.000 € veranschlagt. Die aktuelle Kostenberechnung ergibt ein Kostenaufwand in Höhe von 113.656,90 € brutto (ohne Nebenkosten).
    Der Auftrag zur Durchführung der Objekt- und Tragwerksplanung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2018 (noch vor der Zuschussantragstellung) an das Ingenieurbüro RS-Ingenieure aus Achern erteilt. Herr Dipl.Ing. Franz Doll stellte die Planung des Vorhabens vor. Der Durchlass an der Brücke darf nicht verändert werden. Durch eine Änderung der Brückenplatte kann die Höhe der „Auffahrtsrampe“ um 5 cm verringert werden.
    Konkret soll das Projekt noch im März ausgeschrieben und die Arbeiten im Mai vergeben werden. Geplante Bauphase ist der Zeitraum von Anfang Juni bis Ende August 2021.
    Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung der Teilerneuerung der Schutterbrücke „Herrenmatt“, Ortsteil Dörlinbach durch das Ingenieurbüro RS-Ingenieure in Achern einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung den erforderlichen Bewilligungsbescheid für die zugesagte Förderung aus dem „Kommunalen Sanierungsfonds Brücken“ zu beantragen und die Ausschreibung der Arbeiten in die Wege zu leiten.

  4. Zweite Änderung des Bebauungsplans „Vorderer Geisberg“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Vorderer Geisberg“, Ortsteil Schweighausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19. Januar 2021 wurde beschlossen, die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Vorderer Geisberg“ durchzuführen und das entsprechende Verfahren hierzu einzuleiten. Mit der Änderung des Bebauungsplanes und der vorgesehenen Umwandlung von eingeschränktem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet soll hier die Errichtung eines Wohn-hauses mit Büroräumen ermöglicht werden.
    Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand im Zeitraum vom 08. Februar 2021 bis einschließlich 08. März 2021 statt. Parallel hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme hierzu gebeten.
    Frau Dipl.Ing. Lioba Fischer vom Planungsbüro Fischer aus Freiburg stellte die eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden vor.
    a) Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
    Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die Beschlüsse zu den im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wie vom Planungsbüro Fischer empfohlen einstimmig gefasst (Zusammenstellung vom 10.03.2021).
    b) Satzungsbeschluss
    Die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Vorderer Geisberg“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Vorderer Geisberg“, Ortsteil Schweighausen in der Fassung vom 10.03.2021 wurden nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzungen einstimmig beschlossen.

  5. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hub“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hub“, Ortsteil Dörlinbach
    Frau Dipl.Ing. Lioba Fischer vom Planungsbüro Fischer stellte einleitend fest, dass die Gemeinde Schuttertal derzeit über keine freien Bauplätze in einem Gewerbegebiet verfügt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind auf den Gemarkungen Schuttertal und Dörlinbach noch insgesamt drei gewerbliche Entwicklungsflächen ausgewiesen. Im Hinblick auf Restriktionen von Hochwasserschutz, Erschließung, Topographie sowie Grundstücksverhältnisse erscheint derzeit nur die Umsetzung des geplanten Gewerbegebiets im Bereich "Hub" realistisch.
    Zur Standortsicherung ortsansässiger Gewerbe- und Handwerksbetriebe und zur Sicherung der Arbeitsplätze im Ort sollen mit dem Gewerbegebiet "Hub" nunmehr zwei örtlichen Handwerksbetrieben angemessene und verträgliche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden.
    Anschließend erläuterte Frau Fischer die bereits durchgeführten Untersuchungen und den erarbeiteten ersten Planentwurf.
    a) Beschluss über die Aufstellung
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den im Planentwurf vom 04.03.2021 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hub“ aufzustellen.
    b) Billigung des Planentwurfes
    Die Entwürfe des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hub“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum „Gewerbegebiet Hub“, Ortsteil Dörlinbach in der Fassung vom 04.03.2021 bzw. 26.02.2021 wurden einstimmig gebilligt.
    c) Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
    Abschließend fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
    Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Planauslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Ort und Zeitraum dieser Planauslegung im Rathaus Dörlinbach wird frühzeitig im Amtlichen Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
    Die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung zu informieren und zur Äußerung aufzufordern.

  6. Eigenbetrieb Gemeindewerke – öffentliche Trinkwasserversorgung
    Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie des Leitsystems
    Vergabe des Planungsauftrages und Durchführung des ersten Bauabschnittes
    Bauhofleiter und Wassermeister Reinhard Ams stellte einleitend fest, dass die elektronische Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie das Leitsystem der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Schuttertal teilweise 25 Jahre alt sind und erneuert bzw. ausgetauscht werden müssen. Ersatzteile dieser technischen Anlage sind zum Teil gar nicht mehr erhältlich.
    Am 22.02.2021 fand eine Begehung sämtlicher Hochbehälter und der zentralen Leitstelle im Bauhof der Gemeinde statt. Teilnehmer waren die zuständigen Mitarbeiter des Gemeindebauhofes und Dipl.Ing. (FH) Reiner Ernst vom Ingenieurbüro Ernst aus Oberkirch (Ingenieurbüro für Elektro-, Mess- Steuer-, Regeltechnik und Technische Ausrüstung). Dieses Ingenieurbüro war bereits für verschiedene Kommunen aus der näheren Umgebung (z.B. Seelbach, Friesenheim) und auch des weiteren Umlandes (z.B. Vogtsburg, Sasbachwalden oder Rheinau) tätig und wurde der Gemeinde Schuttertal für die planerische Betreuung der Maßnahme empfohlen.
    Nach der Begehung der Anlagen stellte Herr Ernst fest, dass der Komplettaustausch der vorhandenen Steuerschränke mit komplettem Neuaufbau der Mess-, Steuer- und Regeltechnik in den Steuerschränken, die Erneuerung des Prozessleitsystems und ein Teilaustausch der örtlichen Messtechnik aus Altersgründen erfolgen sollte. Die vorhandenen Komponenten zur Datenübertragung könnten dabei teilweise übernommen und die Funkverfahren beibehalten werden.
    Das Ingenieurbüro Ernst wurde einstimmig mit der planerischen Betreuung der Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie des Leitsystems der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schuttertal auf Grundlage des Honorarvorschlages vom 26.02.2021 beauftragt.
    Ein erster Sanierungsabschnitt ist in Absprache mit dem Gemeindebauhof und abgestimmt auf die bereitgestellten Haushaltsmittel zu erarbeiten und im Haushaltsjahr 2021 zu realisieren.

  7. Aussegnungshalle Dörlinbach
    Lieferung und Einbau einer Redundanz-Kälteanlage
    Mit der Lieferung und dem Einbau einer Redundanz-Kälteanlage in die Aussegnungshalle Dörlin-bach wurde die Firma Kälte-Müller KMF-Kühlung in Freiburg zum Angebotspreis von brutto 5.920,25 € einstimmig beauftragt.

  8. Gemeindebauhof
    Anschaffung eines Notstromaggregates
    Mit der Lieferung eines Notstromaggregates (PRAMAC Stromerzeuger SP 12000 inkl. Fahrwerk) wurde die Firma Himmelsbach Baumaschinenhandel in Lahr zum Angebotspreis von brutto 5.538,26 € bei zwei Enthaltungen einstimmig beauftragt.

  9. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertageseinrichtungen sowie die Grundschule der Gemeinde - Abrechnung der Betreuungsleistungen sowie des Schulbusses Schweighausen
    Der Gemeinderat fasste nach kurzer Aussprache einstimmig folgende Beschlüsse:
    a) Der Gemeinderat beschließt, die Elternbeiträge für die Kita und die verlässliche Grundschule für den Monat Dezember 2020 nicht anteilig zu erstatten. Die kommunale schulische Notbetreuung im Dezember 2020 wird nicht abgerechnet.
    b) Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Elternbeiträge für die verlässliche Grundschule sowie die Kita für den Monat Januar 2021 für Familien, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben. Ab Februar 2021 sind im schulischen Bereich die unter e) bis g) aufgeführten Abrechnungsmodelle maßgebend. Sollten diese nicht genutzt werden, gilt der jeweilige Monatsbeitrag als erlassen.
    c) Der Gemeinderat beschließt den anteiligen Erlass der Kita-Elternbeiträge für den Zeitraum 1. Februar bis 21. Februar 2021 für Familien, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben.
    Vom 22. Februar 2021 bis 28. Februar 2021 wird ein anteiliger Kita-Beitrag, welcher sich aus dem Tagessatz der regulär gebuchten Betreuungsform ergibt, erhoben.
    d) Der Gemeinderat beschließt, für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schuttertal einen angepassten Elternbeitrag zu erheben. Dieser richtet sich nach den in Anspruch genommenen Betreuungstagen und der regulär gebuchten Betreuungsform.
    e) Der Gemeinderat beschließt, in der schulischen Notbetreuung ab Januar 2021 für die kommunal betreute Zeit zwischen 12:00 Uhr und 13:30 Uhr (Zeit der verlässlichen Grundschule) die derzeit geltenden Sätze der verlässlichen Grundschule (1-2 Tage mtl. 15 EUR, 3-5 Tage mtl. 20 EUR – die Geschwisterkindregelung greift weiterhin) anzuwenden. Die Abrechnung erfolgt wochengenau mittels Wochensatz. Es wird der Betreuungssatz angewandt, dessen tatsächliche Inanspruchnahme überwiegt.
    f) Kinder, die während des Wechselunterrichts das Angebot der verlässlichen Grundschule in Anspruch nehmen, zahlen den verminderten Satz von 15 EUR pro Monat (die Geschwisterkindregelung greift weiterhin). Die Abrechnung erfolgt wochengenau mittels Wochensatz.
    g) Für Kinder, die anteilig die Notbetreuung und anteilig das Angebot der verlässlichen Grundschule wahrnehmen, wird der Satz (15 EUR oder 20 EUR – die Geschwisterkindregelung greift weiterhin) abgerechnet, welcher sich aus der Anzahl der jeweils genutzten Wochentage ergibt. Die Abrechnung erfolgt wochengenau mittels Wochensatz.
    h) Die Beiträge für die Nutzung des Schulbusses Schweighausen sollen für die Monate Januar und Februar 2021 erlassen werden. Ab März 2021 wird der reguläre Pauschalsatz von 20 EUR je Monat eingezogen. Eine anteilige Berechnung aufgrund des Wechselunterrichts findet nicht statt.
    i) Der Gemeinderat beschließt, die Entgelte für den Schulbus Schweighausen und die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen ab März 2021 zu den üblichen Bedingungen abzurechnen.
    j) Im Schulbereich soll bis auf Weiteres die unter e) bis g) aufgeführte Abrechnungsweise gelten. Sobald eine vollständige Öffnung stattfindet, wird auch hier zur regulären Beitragserhebung zurückgekehrt.

  10. Annahme einer Spende
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der nachstehend genannten Spende:
    von der Katholischen Kirchengemeinde „An der Schutter“ eine
    • Geldspende in Höhe von 6.000 € für die Ausstattung der künftig gemeinsam genutzten Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Pfarrscheune Schuttertal.
    Die Spende ist dem Landratsamt Ortenaukreis zu melden.

  11. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderat Kurt Weber stellte fest, dass die geplante Sanierung der Ortsdurchfahrt Seelbach eine Sperrung der Straße für den LKW-Verkehr für mehrere Monate zur Folge haben wird. Dies wird für die örtlichen Handwerks- und Gewerbebetriebe, aber auch für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde oder auch für die Holzabfuhr erhebliche Einschränkungen und Behinderungen mit sich bringen. Er bat um Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Seelbach und Prüfung, ob eine Ausnahmeregelung für Schuttertäler Betriebe eingeräumt werden kann.
    Bürgermeister Matthias Litterst bestätigte, dass seit wenigen Tagen ein entsprechendes Schreiben der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ortenaukreis mit der Bitte um Stellungnahme vorliegt. Tatsächlich soll die Ortsdurchfahrt Seelbach ab Ende März bis 19. November 2021 für Fahrzeuge ab 3,5 t komplett gesperrt werden. Er habe bereits mit der Gemeinde Seelbach Kontakt aufgenommen und die eingangs geschilderten Bedenken nachdrücklich geäußert. Außerdem bat er um Prüfung von alternativen Umfahrungsstrecken bzw. Ausnahmegenehmigungen für Schuttertäler Betriebe bzw. deren Zulieferverkehr. Eine gleichlautende Stellungnahme geht auch an die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ortenaukreis.

  12. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23. Februar 2021
    b) Aktuelles
    • Information über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zu den Außenputzarbeiten an der Pfarrscheune Schuttertal
    Aufgrund verschiedener Unstimmigkeiten und insbesondere um weitere Verzögerungen im Bauablauf zu verhindern, wurde der Vertrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Außenputzarbeiten an der Pfarrscheune Schuttertal mit der beauftragten Firma auf Veranlassung des planenden Architekten einvernehmlich aufgelöst sowie eine Neubeauftragung der Arbeiten im Rahmen einer Freihändigen Vergabe durchgeführt. Hierbei wurde bei der in der ursprünglichen Ausschreibung an zweiter Stelle liegenden Fachfirma angefragt, welche sehr zeitnah mit den Arbeiten beginnen konnte.
    Beide Entscheidungen erfolgten in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ortenaukreis als sogenannte Eilentscheidungen des Bürgermeisters (§ 43 Abs. 4 GemO).
    • Desweiteren erinnerte Bürgermeister Litterst an die im Rahmen eines Pilotprojektes neu entwickelte Schuttertal-App, die ab 31.03.2021 in App-Stores kostenlos heruntergeladen werden kann. Verschiedene Interaktionen der Nutzer (z.B. Bewerbung, Kommentierung und Erinnerung an Veranstaltungen, Austausch von Neuigkeiten, Erstellen von Schadensmeldungen, Digitales Fundbüro und letztlich ggf. auch Bürgerbeteiligungsformen) sind möglich und sollen auch in weiteren Schritten mit den Nutzern entwickelt werden.
    • Außerdem gab er bekannt, dass das Rathaus in Dörlinbach seit dieser Woche die „Luca-App“ für den Besucherverkehr nutzt. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin in der Gemeindeverwaltung haben, können ab sofort per App „einchecken“. Damit kann eine lückenlose und unkomplizierte Nachverfolgung im Falle einer Corona-Infektion gewährleistet werden. Durch eine digitale Übermittlung von Kontaktpersonenlisten an das Gesundheitsamt soll die „Luca-App“ eine schnellere Ermittlung und Benachrichtigung von Kontaktpersonen ermöglichen und die Gesundheitsämter entlasten.
19.03.2021