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Umzug innerhalb der Gemeinde

Sie müssen sich innerhalb von zwei Woche ummelden, wenn Sie innerhalb von Schuttertal umziehen. Sie können sich persönlich ummelden oder sich durch eine geeignete Person mit Vollmacht vertreten lassen.
Ab dem 1. November 2015 müssen Sie bei einem Einzug in eine Wohnung eine Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung) vorlegen. Die Wohnungsgeber sind zur Ausstellung verpflichtet, der Mietvertrag reicht hierfür nicht aus.
Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.
Für Vermieter hält das Bürgermeisteramt Schuttertal ein Formular bereit, das zum Selbstausfüllen geeignet ist. Dieses Formular können Sie ab sofort auch herunterladen.

Notwendige Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung

  • Personalausweis zur Änderung der neuen Anschrift

Verfügbare Formulare