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Beglaubigung

Wird die amtliche Beglaubigung eines Schriftstückes benötigt, ist folgendes zu beachten:
Kopien/Abschriften von Originalen werden beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt oder die beglaubigte Kopie/Abschrift einer Behörde vorgelegt werden muss.
Hinweis: Kopien von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden die jederzeit beschaffbar sind dürfen nicht beglaubigt werden.

Achtung: Von der beglaubigten Kopie ist die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens zu unterscheiden. Damit wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift auf dem Schriftstück, Dokument oder einer Vollmacht geleistet haben.

Notwendige Unterlagen

  • Original und Kopie (Kopie kann auch von der Gemeinde Schuttertal erstellt werden.)

  • Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Indentität.

Gebühren

  • 0,50 € bis 2,50 €, mindestens jedoch 1,50 € je Beglaubigung (Gemeinde Schuttertal)

Die Höhe der Beglaubigungsgebühr richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der Gemeinden in der die Beglaubigung vorgenommen wird.

Rechtsgrundlagen

§ 33 Landesverwaltungsverfahrensgesetzt (LVwVfG)
§ 42 Beurkungsgesetz (BeurkG)

Weitere Infos

Service-BW - Beglaubigungen

Service-BW - Unterschriftsbeglaubigungen