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Kindergeld

Wenn Sie Kinder haben oder Kinder in Ihrem Haushalt aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld nur unter besonderen Voraussetzungen.
Bei der Beantragung von Kindergeld gibt es keine besonderen Antragsfristen.

Beantragung

Zuständig für die Bewilligung von Kindergeld ist die Familienkasse Offenburg, Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg.
Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag festgesetzt.

Online-Formulare

Antragsformulare sowie zahlreiche Bescheinigungsvordrucke stehen online zur Verfügung unter www.arbeitsagentur.de.

Informationen des Bundesministeriums

Ausführliche Informationen zum Kindergeld bieten Ihnen die Internetseiten des Bundministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.

Informations- und Serviceportal

Informationen der Familienkasse Offenburg finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.

Weitere Infos

Service-BW - Kindergeld