Inhalt

Wohngeld

Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für selbst genutzten Wohnraum. Es soll einkommensschwache Bürger dabei unterstützen, Ihre Wohnkosten zu tragen.
Wohngeld können Sie als Mieter oder Eigentümer selbst genutzten Wohnraumes in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses erhalten. Wohngeld ist einkommens- und vermögensabhängig.

Beantragung

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Formlos eingereichte Anträge bestimmen zwar den Antragszeitpunkt, Sie müssen jedoch einen formellen Antrag nachreichen.
Auch für die Weiterleistung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich, den Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes stellen sollten.
Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt Ortenaukreis, Wohngeldstelle, Badstraße 20, 77652 Offenburg.
Anträge auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung an die Wohngeldbehörde bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Online-Formulare

Antragsformulare für den Mietzuschussantrag und den Lastenzuschussantrag finden Sie auch online unter www.ortenaukreis.de.

Informations- und Serviceportal

Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie unter www.ortenaukreis.de.

Weitere Infos

Service-BW - Wohngeld